Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Bilanz des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
(insgesamt 92 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Datum
07.02.2025
Aktualisiert
14.02.2025
BT20/1454116.01.2025
Bilanz des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/14541
20. Wahlperiode 16.01.2025
Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Bilanz des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz
Vor gut drei Jahren übernahm die sog. Ampel-Regierung unter der Führung von
Bundeskanzler Olaf Scholz die Geschicke unseres Landes. Nach Ansicht der
Fragesteller ist die Koalition der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP dem eigenen Anspruch („Fortschrittskoalition“) in keiner
Weise gerecht geworden und ist folglich an den internen Streitereien
zerbrochen (www.tagesschau.de/inland/ampel-aus-100.html).
Auch am Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz,
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) wird aus Sicht der
Fragesteller das Scheitern der Bundesregierung deutlich. Auch aufgrund der
Kompetenzverschiebung im Bereich des Klimaschutzes hin zum Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz und zum Auswärtigen Amt war die
Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Steffi Lemke innerhalb der Bundesregierung kaum sichtbar (de.statista.com/stat
istik/daten/studie/1347197/umfrage/ranking-der-unbekanntesten-minister-des-b
undeskabinetts/). Anstatt konkrete Gesetze auf den Weg zu bringen, fiel
Bundesministerin Steffi Lemke nach Ansicht der Fragesteller lediglich durch eine
Vielzahl von Strategien und Aktionsplänen auf (Nationale Wasserstrategie,
Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, Moorschutzstrategie, Nationale
Kreislaufwirtschaftsstrategie). Die Bundesministerin kündigte viel an, wie z. B.
das Recht auf Reparatur (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/ministerin-lemke-will-
recht-auf-reparatur-vorantreiben-17724960.html), wirklich umgesetzt wurde
aus Sicht der Fragesteller aber nur wenig. Kritisch in Erinnerung bleibt das
Abschalten der drei letzten Kernkraftwerke während der Energiekrise im Winter
2022/2023 (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/atom-aus-habeck-10
0 .html). Während der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
Dr. Robert Habeck am 27. Februar 2022 im „Bericht aus Berlin“ (www.tagessc
hau.de/multimedia/video/video-994941.html) eine Prüfung des Weiterbetriebs
von Kernkraftwerken „ohne Denktabus“ ankündigte, schloss
Bundesumweltministerin Steffi Lemke nur einen Tag später längere Laufzeiten für
Kernkraftwerke kategorisch aus (www.finanzen.net/nachricht/aktien/umweltministerin-lemk
e-schliesst-laengere-akw-laufzeit-aus-11087128). Letztlich mündete dies in der
am 17. Oktober 2022 verkündeten Entscheidung von Bundeskanzler Olaf
Scholz für einen befristeten Weiterbetrieb der sich damals noch am Netz
befinddenden Kernkraftwerke bis zum 15. April 2023. Die weitere Aufarbeitung
der Vorgänge findet derzeit in einem parlamentarischen
Untersuchungsausschuss statt (www.nordkurier.de/politik/im-zeugenstand-so-tricksten-scholz-ha
beck-und-lindner-beim-atomausstieg-3237511). Des Weiteren sorgte das
Bundesumweltministerium durch eine verlorene Klage vor dem
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg aufgrund einer ungenügenden Aktualisierung des
Nationalen Luftreinhalteprogramms (www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsg
ericht/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1470014.php) sowie
einer anfänglich viel zu zögerlichen Aufklärung der Ungereimtheiten bei der
Zertifizierung und Kontrolle von Klimaschutzprojekten in China (www.nordku
rier.de/politik/betrug-beim-klimaschutz-im-haus-von-ministerin-lemke-rollt-de
r-erste-kopf-2685145) für Schlagzeilen. Zum Ende der aktuellen
Legislaturperiode ist es deshalb nach Ansicht der Fragesteller angebracht, auch von der
Bundesregierung eine Einschätzung der Arbeitsergebnisse der
Bundesumweltministerin Steffi Lemke zu verlangen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Warum hat Bundesumweltministerin Steffi Lemke entgegen den
Festlegungen des Koalitionsvertrags zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN und FDP (S. 65) die Errichtung des Logistikzentrums in Würgassen
gestoppt, und wie wird die Bundesregierung in Zukunft die zügige
Einlagerung von mittel- und schwachradioaktiven Abfällen in das Endlager
Schacht Konrad sicherstellen und damit die Betriebszeiten von
Zwischenlagern reduzieren?
2. Hat die Bundesregierung Planungen, Projekte und Regelungen
vorgenommen, um den umfassenden Wissenserhalt in Deutschland bezüglich
nuklearer Anlagen und deren Technik, insbesondere zur beruflichen Ausbildung
von Fachkräften und zum Angebot von entsprechenden Studienfächern,
zur Mitgestaltung international anerkannter Standards für die Sicherheit
von nuklearen Anlagen sowie für die Handhabung, Transporte und
Endlagerung von radioaktiven Stoffen künftig sicherzustellen, und wenn ja,
welche?
3. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sich Deutschland an einem
stetigen internationalen wissenschaftlichen Austausch zur Forschung und
Weiterentwicklung des Standes von Wissenschaft und Technik in den
Bereichen Sicherheit, Umgang, Transport, Zwischen- und Endlagerung von
radioaktiven Stoffen beteiligen sollte, wenn ja, in welchem Maße, und
welche Initiativen gab es seitens der Bundesregierung in dieser
Wahlperiode, um diesen internationalen Austausch zwischen den Experten der
Länder voranzutreiben?
4. Begrüßt die Bundesregierung den Erhalt und die Neuansiedlungen von
Unternehmen in Deutschland, die in ihrem Produktportfolio Fertigung und
Endmontage von Komponenten für Kernkraftwerke mit höchster
zukunftsorientierter Sicherheitstechnik der neuesten Generationen anbieten?
5. Tritt die Bundesregierung dafür ein, dass in Deutschland weiterhin
Unternehmen angesiedelt bleiben oder sich ansiedeln, die Brennmaterial für
Kernkraftwerke nach höchstem Stand der Wissenschaft und Technik
fertigen und vertreiben?
6. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Genehmigung und der
Transport von radioaktivem Material in Deutschland unter Beibehaltung
höchster Sicherheitsvorgaben zügiger gestaltet werden könnten, und wenn
ja, welche Bemühungen gibt es seitens der Bundesregierung, um
Genehmigungszeiten für den Transport von radioaktivem Material zu
beschleunigen?
7. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die rein fachliche
öffentliche Aufklärung über die bestehenden höchsten Sicherheits- und
Strahlenschutzmaßnahmen hinsichtlich der Transporte radioaktiven Materials
intensiviert werden sollte, um dadurch auch Befürchtungen oder Ängste
von Bürgerinnen und Bürgern abbauen zu können, und wenn ja, welche
Initiativen gibt es seitens der Bundesregierung, um diese öffentliche
Aufklärung zu verbessern?
8. Gibt es Überlegungen oder Initiativen der Bundesregierung, um im
Rahmen der Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle behördliche
Verfahrensschritte, Abstimmungen und Entscheidungen in den betroffenen
Behörden zu beschleunigen bzw. stärker zu koordinieren, wenn ja, welche,
und in welchen Behörden?
9. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem am 30. Oktober 2024
veröffentlichten Positionspapier der Entsorgungskommission (ESK) zu
Beschleunigungspotenzialen und strategischer Vorgehensweise bei der
Identifikation von Standortregionen (vgl. www.entsorgungskommissio
n.de/sites/default/files/reports/ESK_Positionspa-pier_ZEIT_Auswahlverfa
hrenBeschleunigungspotenziale_ESK118_251024.pdf)?
10. Mit welchen konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem
8. Dezember 2021 das Recycling im Baubereich vorangebracht (bitte
konkrete Maßnahmen einzeln auflisten)?
11. Aus welchen Gründen wurde die im Koalitionsvertrag zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angekündigte Reform des § 21
des Verpackungsgesetzes nicht umgesetzt?
12. Wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand zur Reform des § 21 des
Verpackungsgesetzes, und welche Rolle soll das Umweltbundesamt nach
Ansicht der Bundesregierung im Hinblick auf eine etwaige Fondsverwaltung
einnehmen?
13. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Einnahmen des
geplanten Fonds, der im Zuge der Reform des § 21 des Verpackungsgesetzes
errichtet werden soll, für die Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft
genutzt werden?
14. Welche konkreten Maßnahmen soll der geplante sog. Verpackungsfonds
finanzieren?
15. Wie hoch sollte nach Ansicht der Bundesregierung das einheitlich
festgelegte ökomodulierte Entgelt für die Verpackungshersteller ausfallen?
16. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Fortschritte bei der
Überarbeitung der europäischen Regeln und Prüfverfahren für den Einsatz von
Rezyklaten in Lebensmittelverpackungen (EFSA-Kriterien; EFSA =
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit)?
17. Wie kann der Rezyklateinsatz in Lebensmittelverpackungen nach Ansicht
der Bundesregierung ggf. zeitnah erhöht werden, sofern die EFSA die
bestehenden Regelungen nicht überarbeitet?
18. Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der Einführung einer von der
Bundesregierung geplanten Plastikabgabe ab 2025, und wie beurteilt die
Bundesregierung die ökologische Lenkungswirkung einer solchen zusätzlichen
Abgabe?
19. Wie ist der aktuelle Stand bezüglich des im Koalitionsvertrag (S. 43)
angekündigten Recycling-Labels, und warum hat es die Bundesregierung
nicht geschafft, dieses einzuführen?
20. Setzt sich die Bundesregierung für eine zügige Umsetzung des
Beschlusses des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention vom 3. Dezember
2024 zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs in der europäischen
FFH-Richtlinie (FFH = Fauna-Flora-Habitat) ein?
21. 21.Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesministers für
Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir, dass der Beschluss des
Ständigen Ausschusses der Berner Konvention vom 3. Dezember 2024 zur
Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs nur beim Umgang mit
„auffälligen Wölfen“ hilft (www.bmel.de/SharedDocs/Meldungen/DE/Presse/202
4/241203-wolf.html) oder verfolgt die Bundesregierung die Einführung
eines aktiven Bestandsmanagements beim Wolf?
22. Wieso gelangt die Bundesregierung hinsichtlich der Bewertung des
Erhaltungszustandes beim Wolf offensichtlich zu einem gänzlich anderen Urteil
als der flächenmäßig deutlich größere EU-Mitgliedstaat Schweden, der
die Gesamtzahl der Wölfe im Land auf 170 begrenzen will (vgl. www.top
agrar.com/rind/news/in-deutschland-geschatzt-3000-wolfe-in-schweden-b
ald-nur-noch-170-d-20007999.html#:~:text=Schweden%20hat%20bei%2
0einer%20Bev%C3%B6lkerung,und%20demn%C3%A4chst%20175%20
Beutegreifer%20angesehen)?
23. Warum hat die Bundesregierung den von anderen EU-Mitgliedstaaten
genutzten Artikel 16 Absatz 1e der FFH-Richtlinie bislang noch nicht
umgesetzt, und plant sie eine Umsetzung vor dem Hintergrund der
Entscheidung des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention, den Schutzstatus
des Wolfs abzusenken?
24. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die jährlich vom
Bundesamt für Naturschutz (BfN) veröffentlichten Wolfszahlen (www.bf
n.de/pressemitteilungen/aktuelle-zahlen-und-daten-zum-wolf-deutschlan
d-bundesweit-209-rudel-bestaetigt) nicht den aktuellen Wolfsbestand
widerspiegeln, weil das Monitoringjahr bereits zum 30. April endet und
somit der Nachwuchs in der Wolfspopulation nicht in die Berechnung
einbezogen ist?
25. Welche Maßnahmen und Anreize wurden gesetzt, um die
Flächeninanspruchnahme bis spätestens 2030 auf 30 Hektar (ha) pro Tag zu
begrenzen, und wie hoch ist die aktuelle Flächeninanspruchnahme?
26. Wie stellt die Bundesregierung bei der Umsetzung der Verordnung zur
Wiederherstellung der Natur sicher, dass neben
Nichtregierungsorganisationen, wie Natur- und Umweltverbände, sich auch die Bürgerinnen und
Bürger der von möglichen Wiederherstellungsvorhaben betroffenen
Gemeinden niedrigschwellig beteiligen können?
27. Wie wird ein zügiger Beteiligungsprozess bei der Erarbeitung der
Wiederherstellungspläne nach der Verordnung zur Wiederherstellung der Natur
gewährleistet werden, wenn die Wiederherstellungspläne bis zum 1.
September 2026 gezeichnet werden müssen?
28. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Verwaltungsaufwand für die
Erstellung der in der Verordnung vorgesehenen nationalen
Wiederherstellungspläne?
29. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass Städten und Gemeinden
im Hinblick auf die gleichermaßen wichtige Schaffung notwendigen
Wohnraums Freiräume eingeräumt werden, um einen fairen Ausgleich
zwischen einer zukunftsfähigen städtischen Entwicklung und der
geforderten Wiederherstellung der Natur zu ermöglichen?
30. Wie viele der für das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK)
im Wirtschaftsplan zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) 2024
vorgesehenen Ausgaben in Höhe von 742 383 Mio. Euro
(Bundestagsdrucksache 20/10377) sind Stand 31. Dezember 2024 insgesamt
abgeflossen?
31. Wie ist der Stand der Umsetzung der einzelnen Programme in den zehn
Handlungsfeldern des ANK und bei den einzelnen, bereits gestarteten
Programmen in den zehn Handlungsfeldern:
a) Wie ist der Stand der Umsetzung der in Anlage 3 der Antwort der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/10377
aufgeschlüsselten Handlungsfeldes „Schutz intakter Moore und
Wiedervernässungen“ (bitte auflisten)?
b) Wie viele Mittel sind aus diesem Handlungsfeld bei den jeweiligen
Maßnahmen und Programmen bis zum 31. Dezember 2024
abgeflossen (bitte die einzelnen Maßnahmen entsprechend den Haushaltstiteln
mit den jeweiligen Mitteln genau auflisten)?
c) Wie ist der Stand der Umsetzung des in Anlage 3 der Antwort der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/10377
aufgeschlüsselten Handlungsfeldes „Naturnaher Wasserhaushalt mit lebendigen
Flüssen, Seen und Auen“ (2024: 317 Mio. Euro aus dem KTF [BMUV]
und 5,7 Mio. Euro [Bundesministerium für Digitales und Verkehr –
BMDV])?
d) Wie viele Mittel sind aus diesem Handlungsfeld bei den jeweiligen
Maßnahmen und Programmen bis zum 31. Dezember 2024
abgeflossen (bitte die einzelnen Maßnahmen entsprechend den Haushaltstiteln
mit den jeweiligen Mitteln genau auflisten)?
e) Wie ist der Stand der Umsetzung des in Anlage 3 der Antwort der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/10377
aufgeschlüsselten Handlungsfeldes Meere und Küsten“ (2024: 117 Mio. Euro
[BMUV] aus dem KTF)?
f) Wie viele Mittel sind aus diesem Handlungsfeld bei den jeweiligen
Maßnahmen und Programmen bis zum 31. Dezember 2024
abgeflossen (bitte die einzelnen Maßnahmen entsprechend den Haushaltstiteln
mit den jeweiligen Mitteln genau auflisten)?
g) Wie ist der Stand der Umsetzung des in Anlage 3 der Antwort der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/10377
aufgeschlüsselten Handlungsfeldes „Wildnis und Schutzgebiete“ (2024: 127 Mio.
Euro [BMUV] aus dem KTF)?
h) Wie viele Mittel sind aus diesem Handlungsfeld bei den jeweiligen
Maßnahmen und Programmen bis zum 31. Dezember 2024
abgeflossen (bitte die einzelnen Maßnahmen entsprechend den Haushaltstiteln
mit den jeweiligen Mitteln genau auflisten)?
i) Wie ist der Stand der Umsetzung des in Anlage 3 der Antwort der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/10377
aufgeschlüsselten Handlungsfeldes „Waldökosysteme“ (2024: 680 Mio. Euro
[BMUV] und 320 Mio. Euro [Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft – BMEL] aus dem KTF)?
j) Wie viele Mittel sind aus diesem Handlungsfeld bei den jeweiligen
Maßnahmen und Programmen bis zum 31. Dezember 2024
abgeflossen (bitte die einzelnen Maßnahmen entsprechend den Haushaltstiteln
mit den jeweiligen Mitteln genau auflisten)?
k) Wie ist der Stand der Umsetzung des in Anlage 3 der Antwort der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/10377
aufgeschlüsselten Handlungsfeldes „Böden als Kohlenstoffspeicher“ (2024:
305 Mio. Euro [BMUV] und 80 Mio. Euro [BMEL] aus dem KTF)?
l) Wie viele Mittel sind aus diesem Handlungsfeld bei den jeweiligen
Maßnahmen und Programmen bis zum 31. Dezember 2024
abgeflossen (bitte die einzelnen Maßnahmen entsprechend den Haushaltstiteln
mit den jeweiligen Mitteln genau auflisten)?
m) Wie ist der Stand der Umsetzung des in Anlage 3 der Antwort der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/10377
aufgeschlüsselten Handlungsfeldes Natürlicher Klimaschutz auf Siedlungs- und
Verkehrsflächen“ (2024: 560 Mio. Euro [BMUV] und 40 Mio. Euro
[BMDV] aus dem KTF)?
n) Wie viele Mittel sind aus diesem Handlungsfeld bei den jeweiligen
Maßnahmen und Programmen bis zum 31. Dezember 2024
abgeflossen (bitte die einzelnen Maßnahmen entsprechend den Haushaltstiteln
mit den jeweiligen Mitteln genau auflisten)?
o) Wie ist der Stand der Umsetzung des in Anlage 3 der Antwort der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/10377
aufgeschlüsselten Handlungsfeldes „Datenerhebung, Monitoring, Modellierung und
Berichterstattung“ (2024: 62 Mio. Euro [BMUV] und 70 Mio. Euro
[BMDV] aus dem KTF)?
p) Wie viele Mittel sind aus diesem Handlungsfeld bei den jeweiligen
Maßnahmen und Programmen bis zum 31. Dezember 2024
abgeflossen (bitte die einzelnen Maßnahmen entsprechend den Haushaltstiteln
mit den jeweiligen Mitteln genau auflisten)?
q) Wie ist der Stand der Umsetzung des in Anlage 3 der Antwort der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/10377
aufgeschlüsselten Handlungsfeldes „Forschung und Kompetenzaufbau“ (2024:
62 Mio. Euro [BMUV] und 70 Mio. Euro [BMDV] aus dem KTF)?
r) Wie viele Mittel sind aus diesem Handlungsfeld bei den jeweiligen
Maßnahmen und Programmen bis zum 31. Dezember 2024
abgeflossen (bitte die einzelnen Maßnahmen entsprechend den Haushaltstiteln
mit den jeweiligen Mitteln genau auflisten)?
32. Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, die Handlungsfelder
zusammenzulegen und Maßnahmen im Sinne einer größeren Effizient zu
konzentrieren?
33. Wie viel CO2 konnte nach Kenntnis der Bundesregierung durch die bereits
initiierten und geförderten Maßnahmen in den Handlungsfeldern
eingespart werden?
34. Aus welchen Gründen ist es nicht zu einer Novelle des Tierschutzgesetzes
und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes gekommen?
35. Welche Verbesserungen hat die Bundesregierung in Bezug auf den Handel
mit Wildtieren und Exoten bei Tierbörsen und beim Online-Handel in den
Jahren von 2021 bis 2024 erreicht, wie es im Koalitionsvertrag vom
7. Dezember 2021 angekündigt war (vgl. „Mehr Fortschritt wagen –
Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit, Koalitionsvertrag
2021 – 2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands
(SPD), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP),
S. 44)?
36. Welche Auswirkungen hat das Ergebnis der Wahl und die Ernennung des
neuen Präsidenten in Botsuana, Duma Gideon Boko, für die Position der
Bundesregierung in der Debatte um Einfuhrbeschränkungen und mögliche
Einfuhrverbote von Produkten aus der Trophäenjagd nach Deutschland
und Vorwürfen neokolonialen Verhaltens gegenüber der Bundesregierung
(vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
der CDU/CSU „Umgang des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz mit Staaten des
südlichen Afrikas beim Artenschutz“ auf Bundestagsdrucksache 20/11232)?
37. 37.Liegen der Bundesregierung neue Erkenntnisse über das Vorkommen
und die Verbreitung neuer in Europa und der Bundesrepublik Deutschland
aufkommender invasiver Arten wie der Ameisenart Tapinoma magnum
vor (vgl. www.nzz.ch/wissenschaft/tapinoma-ameisen-invasion-der-super
kolonien-in-mitteleuropa-ld.1841721)?
38. Wie bewertet die Bundesregierung das vermehrte Auftreten dieser Arten?
39. Setzt sich die Bundesregierung innerhalb des EU-Umweltministerrates
und gegenüber der EU-Kommission dafür ein, dass die Verordnung (EU)
Nummer 1143/2014 bezüglich des Umgangs mit invasiven Arten auch zur
Eindämmung und Ausrottung neu in Europa auftretender invasiver Arten
wie der Roten Feuerameise angewandt wird (vgl. Bundestagsdrucksache
20/8844, S. 7), und wenn ja, wie geschieht diese Unterstützung?
40. Welchen Beitrag hat die Bunderegierung geleistet bzw. leistet sie, um ggf.
die Länder bei der Verhinderung einer Ausbreitung der neuen hoch
aggressiven invasiven Arten wie der Tapinoma magnum zu unterstützen
(www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/eingewanderte-ameisenart-s
oll-erforscht-werden-100.html)?
41. Ist das in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU „Invasive Arten in Deutschland“ auf
Bundestagsdrucksache 20/8844 erwähnte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
(F+E-Vorhaben) des Bundesamtes für Naturschutz zur
Gefährdungsursachenanalyse für bestandsgefährdete und ausgestorbene Rote-Liste-Arten
abgeschlossen, wenn ja, was sind die Ergebnisse und neuen Erkenntnisse
dieses F+E-Vorhabens, und wenn nein, wie ist der aktuelle Stand dieses
F+E-Vorhabens?
42. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der aktuellen
Finanzlage eine „Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung“?
43. Wie viele Bundesmittel fließen aktuell in Klimaanpassungsmaßnahmen
(bitte Programme auflisten)?
44. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein Hochwasser nationaler
Tragweite vorliegt, und hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, in
welchen Punkten sich die Voraussetzungen für Hilfszahlungen auf
Bundesebene von den Voraussetzungen für Hilfszahlungen auf europäischer
Ebene unterscheiden, wenn ja, welche?
45. Aus welchen Gründen flossen keine Hochwasserhilfen aus Bundesmitteln
in die Hochwasserkatastrophengebiete 2024 Baden-Württemberg und
Bayern?
46. Wie ist der Umsetzungsstand der Nationalen Wasserstrategie (bitte
einzelne Maßnahmen und Programme auflisten)?
47. Mit welchen Verbänden hat das BMUV die Nationale Strategie zu
Biologischen Vielfalt 2030 (NBS 2030) abgestimmt, die am 18. Dezember 2024
im Kabinett verabschiedet wurde (bitte einzeln darstellen)?
48. Warum hat das BMUV diese Strategie erst nach der verlorenen
Vertrauensfrage des Bundeskanzlers beschlossen und nicht bereits früher?
49. Welche Behörden aus dem Geschäftsbereich des BMUV waren an der
fachlichen Bewertung der eingegangenen Kommentare bzw.
Stellungnahmen seitens der verschiedenen Akteursgruppen konkret beteiligt?
50. Welche Verbände waren nach Kenntnis der Bundesregierung an der
fachlichen Bewertung der eingegangenen Kommentare bzw. Stellungnahmen
seitens der verschiedenen Akteursgruppen konkret beteiligt, und warum?
51. Welche konkreten Bundesministerien haben „[…] weitere Maßnahmen
aus ihrem Geschäftsbereich zum Schutz der biologischen Vielfalt (zur
NBS 2030) hinzugefügt“, wie das BMUV in seiner Pressemitteilung
schreibt (siehe: BMUV: Eine Strategie, die unsere natürlichen
Lebensgrundlagen schützt, Pressemitteilung), und was konkret hat dabei welches
Bundesministerium hinzugefügt (bitte einzeln nach Bundesministerium
auflisten – auch die Maßnahmen, die das BMUV nicht in die NBS 2030
aufgenommen hat)?
52. Welche weiteren Strategien plant die Bundesregierung in dieser
voraussichtlich im Februar 2025 endenden Wahlperiode noch zu verabschieden
(bitte einzeln nach Ressort und Strategie auflisten)?
53. Wie bewertet die Bundesregierung die Höhe der für die Bergung der
Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee zur Verfügung stehenden Mittel?
54. Welche Schritte hat das BMUV unternommen, um die Zusammenarbeit
mit den Bundesländern bei der Bergung der Altmunition in der Nord- und
Ostsee zu intensivieren?
55. 55.Welche Vertreter der Bundesregierung, Bundestagsabgeordneten und
Abgeordneten anderer Parlamente waren am 7. Oktober 2024 neben
Bundesumweltministerin Steffi Lemke zur Bergungsfahrt von Altmunition in
der Lübecker Bucht eingeladen, und wer aus diesem Einladungskreis hat
teilgenommen?
56. Was ist der Stand der Arbeiten des sog. Grundwassermodell Lausitz zum
Wassermanagement in der Lausitz nach Beendigung des
Braunkohlebergbaus?
57. Welche konkreten Initiativen und Aktivitäten hat die Bundesregierung seit
dem Chemie & Pharma Summit 2024 in Berlin, an dem Bundeskanzler
Olaf Scholz der Chemieindustrie Planungssicherheit im Kontext der
PFAS-Regulierung (PFAS = per- and polyfluoroalkyl substances)
versprochen hat (vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/verbandstagun
g-chemieindustrie-2308160), ergriffen, damit die Industrie nicht noch
mehrere Jahre beim Beschränkungsverfahren in der Schwebe ist?
58. Wie weit ist das BMUV gekommen, um die nationalen Regelungen an die
am 11. März 2024 in Kraft getretene novellierte Verordnung (EU)
2024/573 über fluorierte Treibhausgase (F-Gas-Verordnung) anzupassen?
59. Was hat die in der Antwort auf die Schriftliche 184 des Abgeordneten
Alexander Engelhard auf Bundestagsdrucksache 20/10565 angekündigte
Prüfung ergeben, ob über das EU-Recht in Bezug auf die novellierte F-
Gas-Verordnung hinausgehende nationale Maßnahmen, wie die
Einführung eines Pfandsystems, sinnvoll sind, und welche Rechtsvorschriften
betrifft dies konkret?
60. Wie haben sich die Rückgewinnung und das Recycling von fluorierten
Treibhausgasen in Deutschland seit Antritt der Bundesregierung im Jahr
2021 entwickelt?
61. Was waren die Gründe für die zeitweise Rücknahme des
Beschränkungsvorschlags zu Bisphenol A und Bisphenolen mit ähnlicher Besorgnis für
die Umwelt?
62. Wie ist der aktuelle Stand der angekündigten umfassenden Überarbeitung
des Beschränkungsvorschlags zu Bisphenol A, und für wann planen die
beteiligten Fachbehörden die erneute Einreichung bei der Europäischen
Chemikalienagentur (ECHA; vgl. www.baua.de/DE/Angebote/Aktuelles/
Meldungen/2023/2023-08-30-Bisphenol)?
63. In welchem Zeithorizont plant die Bundesregierung die nationale
Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie (Kabinettsbefassung bzw. Zuleitung
Deutscher Bundestag)?
64. Wird die Bundesregierung auf eine bürokratiearme Umsetzung der EU-
Industrieemissionsrichtlinie (EU-Verordnung 2024/1785) achten, und
wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen (bitte auflisten)?
65. Welche und wie viele Schritte bei Genehmigungsverfahren aus dem
Bereich des Immissionsschutzes können aktuell aus Sicht der
Bundesregierung vollständig digital erfolgen (bitte auflisten)?
66. In welchem Zeithorizont plant die Bundesregierung die nationale
Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie (EU-Richtlinie 2024/2881)?
67. Welche Verordnungen und Gesetze müssen aus Sicht der Bundesregierung
neben der in der Antwort auf die Schriftliche Frage 159 der Abgeordneten
Anja Karliczek auf Bundestagsdrucksache 20/12178 genannten 39.
Bundesimmissionsschutzverordnung (39. BImSchV) angepasst werden, um
die EU-Luftqualitätsrichtlinie (EU-Richtlinie 2024/2281) umzusetzen?
68. 68Wird die Bundesregierung bei der Umsetzung der EU-
Luftqualitätsrichtlinie (EU-Richtlinie 2024/2281) die in der Antwort auf
die Mündliche Frage 8, Plenarprotokoll 20/190, genannte
Protokollerklärung, nach der die Bundesregierung „zum Ausdruck gebracht hat, dass
beispielsweise Fahrverbote, Stilllegung oder Betriebsbeschränkungen von
Industrieanlagen nicht als angemessene und verhältnismäßige Maßnahme
betrachtet“, berücksichtigen, und wenn ja, wie?
69. Wird die Bundesregierung die Industrieemissionsrichtlinie (EU-
Verordnung 2024/1785) 1 : 1 umsetzen, und wenn nein, in welchen
Aspekten strebt die Bundesregierung aus welchen Gründen einen höheren
Standard an (bitte ausführen)?
70. Wie viele Projekte hat die Bundesregierung in den Jahren 2023 und 2024
im Rahmen der Exportinitiative Umwelttechnologie in welchem Land und
mit welchem Volumen gefördert (bitte tabellarisch aufführen)?
71. Sieht die Bundesregierung im Hinblick auf die Tatsache, dass die
Unterstützung für ins Ausland expandierende Unternehmen im Rahmen der
Exportinitiative Umwelttechnologie nach erster Kontaktanbahnung
(beispielsweise durch eine Netzwerkveranstaltung) endet, einen
grundlegenden Reformbedarf der Initiative, und wie könnte diese aussehen
(beispielsweise im Hinblick auf die mittelfristige Unterstützung von
Unternehmen im Ausland)?
72. Mit welchen konkreten Maßnahmen möchte die Bundesregierung dem
Umstand begegnen, dass das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-
Brandenburg am 23. Juli 2024 (OVG 11 A 16.20) der Deutschen
Umwelthilfe Recht gab und die Bundesregierung zur Änderung des Nationalen
Luftreinhalteprogramms verurteilte?
73. Wie möchte die Bundesregierung die im Urteil des
Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG 11 A 16.20) vom 23. Juli 2024 als
fehlerhaft geurteilten Prognosen (hinsichtlich der Emissionswerte)
korrigieren, sind aufgrund dieser Prognosefehler weitere Maßnahmen zur
Reduktion von Emissionen notwendig, und wenn ja, welche plant die
Bundesregierung konkret?
74. Plant die Bundesregierung, gegen das Urteil des Berliner
Oberverwaltungsgerichts (OVG 11 A 16.20) in Berufung zu gehen, und wenn nein,
warum nicht?
75. Wurden seit der Rückabwicklung von acht UER-Projekten (UER =
Upstream Emission Reduction) im September 2024 (www.umweltbundesam
t.de/presse/pressemitteilungen/uba-schaltet-zertifikate-bei-acht-uer-proje
kten) noch weitere Anträge auf Freischaltung von UER-Nachweisen vom
Umweltbundesamt verweigert, und wenn ja, wie viele und welche UER-
Projekte sind konkret betroffen?
76. Wie weit sind die Überprüfungen aller UER-Projekte durch das
Umweltbundesamt insgesamt vorangeschritten, und was haben die bisherigen
Untersuchungen ergeben?
77. Wurde die Forderung von Bundesumweltministerin Steffi Lemke, die
Verwendung von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen zu
reduzieren (vgl. www.spiegel.de/auto/kraftstoffzusatz-aus-pflanzen-
steffilemke-will-biosprit-produktion-wegen-des-ukrainekriegs-
einschraenkena-8ad4243e-eff6-451d-91f7-44f7b9be2b08) durch konkrete exekutive
oder legislative Maßnahmen umgesetzt, wenn ja, durch welche (bitte
einzeln auflisten), und wenn nein, weshalb nicht?
78. Wie bewertet die Bundesregierung in der Rückschau diese Forderung aus
dem Jahr 2022?
79. Wie hat sich die Produktion von Biokraftstoffen in Deutschland seit
Amtsantritt der Bundesregierung im Dezember 2021 entwickelt, und welche
Gründe sieht die Bundesregierung für diese Entwicklung?
80. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu einer möglichen
Einbeziehung der Luft- und Schifffahrt in den Regelungsrahmen der
Treibhausgasminderungsquote (BImSchG)?
81. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung, außerhalb des
bestehenden Systems der Flottengrenzwerte, ergriffen, dass nachweisbar
nur mit E-Fuels betankbare Fahrzeuge neu zugelasssen werden können
(vgl. Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ zwischen SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 40)?
82. Welche internationalen Vereinbarungen konnte die Bundesregierung bis
Ende November 2024 auf höchster politischer und diplomatischer Ebene,
wie zum Beispiel bei Regierungskonsultationen, der UN-
Biodiversitätskonferenz UN = United Nations) in Cali im Oktober/
November 2024 oder bei den jährlichen Verhandlungen der Antarktis-
Kommission CCAMLR, erreichen, um den Schutz der Flora und Fauna in
den Gewässern in der Arktis und der Antarktis zu verbessern?
83. Konnte die Bundesregierung dabei insbesondere die Forderung des
Deutschen Bundestages vom Oktober 2022 zur Einrichtung des antarktischen
Weddellmeeres als internationales Schutzgebiet (vgl.
Bundestagsdrucksache 20/4057) vorantreiben, und wenn ja, was sind die Ergebnisse?
84. Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Ressortzuschnitt des
BMUV und die Tatsache, dass das BMUV den Verbraucherschutz
verantwortet, die Gesetzgebungskompetenz jedoch zum überwiegenden Teil in
anderen Ressorts, allen voran des Bundesministeriums der Justiz, liegt?
85. 85.Welche konkreten eigenen Vorhaben hat das Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz explizit
im Hinblick auf Verbraucherschutz umgesetzt?
86. Warum wurde die im Koalitionsvertrag zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP enthaltene automatische
Entschädigung für alle Verkehrsträger nicht eingeführt?
87. Was hat die Bundesministerin für Verbraucherschutz Steffi Lemke konkret
unternommen, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor hohen
Energiepreisen zu schützen?
88. Was hat die Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke konkret
unternommen, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor unseriösen
Internetanbietern und gefährlichen Produkten aus Nicht-EU-Ländern zu
schützen?
89. 89.Was hat die Bundeserbraucherschutzministerin Steffi Lemke konkret
für die Verbraucher unternommen, um die bestehenden Probleme mit
Online-Zahlungsdienstleistern, insbesondere im Hinblick auf drohende
Verschuldung, zu lösen?
90. Was hat die Bundesregierung unternommen, um Verbraucherinnen und
Verbraucher vor dem Missbrauch von Online-Ticketbörsen zu schützen,
bei dem private oder gewerbliche Verkäufer Tickets für Sport- und
Kulturveranstaltungen meist durch automatisierte Ankaufssysteme erwerben und
mit hohen Preisaufschlägen weiterverkaufen, ohne dass spezifische
Rechte und Pflichten des Käufers oder der Originalpreis erkennbar sind?
91. Will die Bundesregierung sicherstellen, dass bei künftigen Insolvenzen
von Reiseveranstaltern die gesetzlich geregelte Erstattung der
Kundengelder schneller als bei der gegenwärtigen Abwicklung der FTI-Insolvenz
erfolgt, und wenn ja, wie?
92. Was plant die Bundesregierung, um die Rechte von Verbraucherinnen und
Verbrauchern bei Reisebuchungsportalen zu stärken, insbesondere
hinsichtlich der Durchsetzung von rechtlichen Ansprüchen gegenüber
Leistungsanbietern, deren Angebote ja lediglich vermittelt werden?
Berlin, den 6. Januar 2025
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Ähnliche Kleine Anfragen
Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung
CDU/CSU15.06.2023
Aufnahmeprogramme Afghanistan
CDU/CSU15.05.2023
Aktueller Stand Ausbauverpflichtung und Einbauverbot kritischer Komponenten chinesischer Hersteller im deutschen Mobilfunknetz
CDU/CSU17.05.2023
Zertifizierung eines Produktes für 5G-Mobilfunkausrüstung des chinesischen Telekommunikationsunternehmens Zhong Xing Telecommmunication Equipment
CDU/CSU31.03.2023