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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Bilanz des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

(insgesamt 92 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Datum

07.02.2025

Aktualisiert

14.02.2025

BT20/1454116.01.2025

Bilanz des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Deutscher Bundestag Drucksache 20/14541 20. Wahlperiode 16.01.2025 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Bilanz des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Vor gut drei Jahren übernahm die sog. Ampel-Regierung unter der Führung von Bundeskanzler Olaf Scholz die Geschicke unseres Landes. Nach Ansicht der Fragesteller ist die Koalition der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP dem eigenen Anspruch („Fortschrittskoalition“) in keiner Weise gerecht geworden und ist folglich an den internen Streitereien zerbrochen (www.tagesschau.de/inland/ampel-aus-100.html). Auch am Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) wird aus Sicht der Fragesteller das Scheitern der Bundesregierung deutlich. Auch aufgrund der Kompetenzverschiebung im Bereich des Klimaschutzes hin zum Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und zum Auswärtigen Amt war die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Steffi Lemke innerhalb der Bundesregierung kaum sichtbar (de.statista.com/stat istik/daten/studie/1347197/umfrage/ranking-der-unbekanntesten-minister-des-b undeskabinetts/). Anstatt konkrete Gesetze auf den Weg zu bringen, fiel Bundesministerin Steffi Lemke nach Ansicht der Fragesteller lediglich durch eine Vielzahl von Strategien und Aktionsplänen auf (Nationale Wasserstrategie, Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, Moorschutzstrategie, Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie). Die Bundesministerin kündigte viel an, wie z. B. das Recht auf Reparatur (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/ministerin-lemke-will- recht-auf-reparatur-vorantreiben-17724960.html), wirklich umgesetzt wurde aus Sicht der Fragesteller aber nur wenig. Kritisch in Erinnerung bleibt das Abschalten der drei letzten Kernkraftwerke während der Energiekrise im Winter 2022/2023 (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/atom-aus-habeck-10 0 .html). Während der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck am 27. Februar 2022 im „Bericht aus Berlin“ (www.tagessc hau.de/multimedia/video/video-994941.html) eine Prüfung des Weiterbetriebs von Kernkraftwerken „ohne Denktabus“ ankündigte, schloss Bundesumweltministerin Steffi Lemke nur einen Tag später längere Laufzeiten für Kernkraftwerke kategorisch aus (www.finanzen.net/nachricht/aktien/umweltministerin-lemk e-schliesst-laengere-akw-laufzeit-aus-11087128). Letztlich mündete dies in der am 17. Oktober 2022 verkündeten Entscheidung von Bundeskanzler Olaf Scholz für einen befristeten Weiterbetrieb der sich damals noch am Netz befinddenden Kernkraftwerke bis zum 15. April 2023. Die weitere Aufarbeitung der Vorgänge findet derzeit in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss statt (www.nordkurier.de/politik/im-zeugenstand-so-tricksten-scholz-ha beck-und-lindner-beim-atomausstieg-3237511). Des Weiteren sorgte das Bundesumweltministerium durch eine verlorene Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg aufgrund einer ungenügenden Aktualisierung des Nationalen Luftreinhalteprogramms (www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsg ericht/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1470014.php) sowie einer anfänglich viel zu zögerlichen Aufklärung der Ungereimtheiten bei der Zertifizierung und Kontrolle von Klimaschutzprojekten in China (www.nordku rier.de/politik/betrug-beim-klimaschutz-im-haus-von-ministerin-lemke-rollt-de r-erste-kopf-2685145) für Schlagzeilen. Zum Ende der aktuellen Legislaturperiode ist es deshalb nach Ansicht der Fragesteller angebracht, auch von der Bundesregierung eine Einschätzung der Arbeitsergebnisse der Bundesumweltministerin Steffi Lemke zu verlangen. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Warum hat Bundesumweltministerin Steffi Lemke entgegen den Festlegungen des Koalitionsvertrags zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und FDP (S. 65) die Errichtung des Logistikzentrums in Würgassen gestoppt, und wie wird die Bundesregierung in Zukunft die zügige Einlagerung von mittel- und schwachradioaktiven Abfällen in das Endlager Schacht Konrad sicherstellen und damit die Betriebszeiten von Zwischenlagern reduzieren?  2. Hat die Bundesregierung Planungen, Projekte und Regelungen vorgenommen, um den umfassenden Wissenserhalt in Deutschland bezüglich nuklearer Anlagen und deren Technik, insbesondere zur beruflichen Ausbildung von Fachkräften und zum Angebot von entsprechenden Studienfächern, zur Mitgestaltung international anerkannter Standards für die Sicherheit von nuklearen Anlagen sowie für die Handhabung, Transporte und Endlagerung von radioaktiven Stoffen künftig sicherzustellen, und wenn ja, welche?  3. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sich Deutschland an einem stetigen internationalen wissenschaftlichen Austausch zur Forschung und Weiterentwicklung des Standes von Wissenschaft und Technik in den Bereichen Sicherheit, Umgang, Transport, Zwischen- und Endlagerung von radioaktiven Stoffen beteiligen sollte, wenn ja, in welchem Maße, und welche Initiativen gab es seitens der Bundesregierung in dieser Wahlperiode, um diesen internationalen Austausch zwischen den Experten der Länder voranzutreiben?  4. Begrüßt die Bundesregierung den Erhalt und die Neuansiedlungen von Unternehmen in Deutschland, die in ihrem Produktportfolio Fertigung und Endmontage von Komponenten für Kernkraftwerke mit höchster zukunftsorientierter Sicherheitstechnik der neuesten Generationen anbieten?  5. Tritt die Bundesregierung dafür ein, dass in Deutschland weiterhin Unternehmen angesiedelt bleiben oder sich ansiedeln, die Brennmaterial für Kernkraftwerke nach höchstem Stand der Wissenschaft und Technik fertigen und vertreiben?  6. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Genehmigung und der Transport von radioaktivem Material in Deutschland unter Beibehaltung höchster Sicherheitsvorgaben zügiger gestaltet werden könnten, und wenn ja, welche Bemühungen gibt es seitens der Bundesregierung, um Genehmigungszeiten für den Transport von radioaktivem Material zu beschleunigen?  7. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die rein fachliche öffentliche Aufklärung über die bestehenden höchsten Sicherheits- und Strahlenschutzmaßnahmen hinsichtlich der Transporte radioaktiven Materials intensiviert werden sollte, um dadurch auch Befürchtungen oder Ängste von Bürgerinnen und Bürgern abbauen zu können, und wenn ja, welche Initiativen gibt es seitens der Bundesregierung, um diese öffentliche Aufklärung zu verbessern?  8. Gibt es Überlegungen oder Initiativen der Bundesregierung, um im Rahmen der Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle behördliche Verfahrensschritte, Abstimmungen und Entscheidungen in den betroffenen Behörden zu beschleunigen bzw. stärker zu koordinieren, wenn ja, welche, und in welchen Behörden?  9. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem am 30. Oktober 2024 veröffentlichten Positionspapier der Entsorgungskommission (ESK) zu Beschleunigungspotenzialen und strategischer Vorgehensweise bei der Identifikation von Standortregionen (vgl. www.entsorgungskommissio n.de/sites/default/files/reports/ESK_Positionspa-pier_ZEIT_Auswahlverfa hrenBeschleunigungspotenziale_ESK118_251024.pdf)? 10. Mit welchen konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 das Recycling im Baubereich vorangebracht (bitte konkrete Maßnahmen einzeln auflisten)? 11. Aus welchen Gründen wurde die im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angekündigte Reform des § 21 des Verpackungsgesetzes nicht umgesetzt? 12. Wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand zur Reform des § 21 des Verpackungsgesetzes, und welche Rolle soll das Umweltbundesamt nach Ansicht der Bundesregierung im Hinblick auf eine etwaige Fondsverwaltung einnehmen? 13. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Einnahmen des geplanten Fonds, der im Zuge der Reform des § 21 des Verpackungsgesetzes errichtet werden soll, für die Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft genutzt werden? 14. Welche konkreten Maßnahmen soll der geplante sog. Verpackungsfonds finanzieren? 15. Wie hoch sollte nach Ansicht der Bundesregierung das einheitlich festgelegte ökomodulierte Entgelt für die Verpackungshersteller ausfallen? 16. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Fortschritte bei der Überarbeitung der europäischen Regeln und Prüfverfahren für den Einsatz von Rezyklaten in Lebensmittelverpackungen (EFSA-Kriterien; EFSA = Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit)? 17. Wie kann der Rezyklateinsatz in Lebensmittelverpackungen nach Ansicht der Bundesregierung ggf. zeitnah erhöht werden, sofern die EFSA die bestehenden Regelungen nicht überarbeitet? 18. Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der Einführung einer von der Bundesregierung geplanten Plastikabgabe ab 2025, und wie beurteilt die Bundesregierung die ökologische Lenkungswirkung einer solchen zusätzlichen Abgabe? 19. Wie ist der aktuelle Stand bezüglich des im Koalitionsvertrag (S. 43) angekündigten Recycling-Labels, und warum hat es die Bundesregierung nicht geschafft, dieses einzuführen? 20. Setzt sich die Bundesregierung für eine zügige Umsetzung des Beschlusses des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention vom 3. Dezember 2024 zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs in der europäischen FFH-Richtlinie (FFH = Fauna-Flora-Habitat) ein? 21. 21.Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir, dass der Beschluss des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention vom 3. Dezember 2024 zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs nur beim Umgang mit „auffälligen Wölfen“ hilft (www.bmel.de/SharedDocs/Meldungen/DE/Presse/202 4/241203-wolf.html) oder verfolgt die Bundesregierung die Einführung eines aktiven Bestandsmanagements beim Wolf? 22. Wieso gelangt die Bundesregierung hinsichtlich der Bewertung des Erhaltungszustandes beim Wolf offensichtlich zu einem gänzlich anderen Urteil als der flächenmäßig deutlich größere EU-Mitgliedstaat Schweden, der die Gesamtzahl der Wölfe im Land auf 170 begrenzen will (vgl. www.top agrar.com/rind/news/in-deutschland-geschatzt-3000-wolfe-in-schweden-b ald-nur-noch-170-d-20007999.html#:~:text=Schweden%20hat%20bei%2 0einer%20Bev%C3%B6lkerung,und%20demn%C3%A4chst%20175%20 Beutegreifer%20angesehen)? 23. Warum hat die Bundesregierung den von anderen EU-Mitgliedstaaten genutzten Artikel 16 Absatz 1e der FFH-Richtlinie bislang noch nicht umgesetzt, und plant sie eine Umsetzung vor dem Hintergrund der Entscheidung des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention, den Schutzstatus des Wolfs abzusenken? 24. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die jährlich vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) veröffentlichten Wolfszahlen (www.bf n.de/pressemitteilungen/aktuelle-zahlen-und-daten-zum-wolf-deutschlan d-bundesweit-209-rudel-bestaetigt) nicht den aktuellen Wolfsbestand widerspiegeln, weil das Monitoringjahr bereits zum 30. April endet und somit der Nachwuchs in der Wolfspopulation nicht in die Berechnung einbezogen ist? 25. Welche Maßnahmen und Anreize wurden gesetzt, um die Flächeninanspruchnahme bis spätestens 2030 auf 30 Hektar (ha) pro Tag zu begrenzen, und wie hoch ist die aktuelle Flächeninanspruchnahme? 26. Wie stellt die Bundesregierung bei der Umsetzung der Verordnung zur Wiederherstellung der Natur sicher, dass neben Nichtregierungsorganisationen, wie Natur- und Umweltverbände, sich auch die Bürgerinnen und Bürger der von möglichen Wiederherstellungsvorhaben betroffenen Gemeinden niedrigschwellig beteiligen können? 27. Wie wird ein zügiger Beteiligungsprozess bei der Erarbeitung der Wiederherstellungspläne nach der Verordnung zur Wiederherstellung der Natur gewährleistet werden, wenn die Wiederherstellungspläne bis zum 1. September 2026 gezeichnet werden müssen? 28. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Verwaltungsaufwand für die Erstellung der in der Verordnung vorgesehenen nationalen Wiederherstellungspläne? 29. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass Städten und Gemeinden im Hinblick auf die gleichermaßen wichtige Schaffung notwendigen Wohnraums Freiräume eingeräumt werden, um einen fairen Ausgleich zwischen einer zukunftsfähigen städtischen Entwicklung und der geforderten Wiederherstellung der Natur zu ermöglichen? 30. Wie viele der für das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) im Wirtschaftsplan zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) 2024 vorgesehenen Ausgaben in Höhe von 742 383 Mio. Euro (Bundestagsdrucksache 20/10377) sind Stand 31. Dezember 2024 insgesamt abgeflossen? 31. Wie ist der Stand der Umsetzung der einzelnen Programme in den zehn Handlungsfeldern des ANK und bei den einzelnen, bereits gestarteten Programmen in den zehn Handlungsfeldern: a) Wie ist der Stand der Umsetzung der in Anlage 3 der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/10377 aufgeschlüsselten Handlungsfeldes „Schutz intakter Moore und Wiedervernässungen“ (bitte auflisten)? b) Wie viele Mittel sind aus diesem Handlungsfeld bei den jeweiligen Maßnahmen und Programmen bis zum 31. Dezember 2024 abgeflossen (bitte die einzelnen Maßnahmen entsprechend den Haushaltstiteln mit den jeweiligen Mitteln genau auflisten)? c) Wie ist der Stand der Umsetzung des in Anlage 3 der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/10377 aufgeschlüsselten Handlungsfeldes „Naturnaher Wasserhaushalt mit lebendigen Flüssen, Seen und Auen“ (2024: 317 Mio. Euro aus dem KTF [BMUV] und 5,7 Mio. Euro [Bundesministerium für Digitales und Verkehr – BMDV])? d) Wie viele Mittel sind aus diesem Handlungsfeld bei den jeweiligen Maßnahmen und Programmen bis zum 31. Dezember 2024 abgeflossen (bitte die einzelnen Maßnahmen entsprechend den Haushaltstiteln mit den jeweiligen Mitteln genau auflisten)? e) Wie ist der Stand der Umsetzung des in Anlage 3 der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/10377 aufgeschlüsselten Handlungsfeldes Meere und Küsten“ (2024: 117 Mio. Euro [BMUV] aus dem KTF)? f) Wie viele Mittel sind aus diesem Handlungsfeld bei den jeweiligen Maßnahmen und Programmen bis zum 31. Dezember 2024 abgeflossen (bitte die einzelnen Maßnahmen entsprechend den Haushaltstiteln mit den jeweiligen Mitteln genau auflisten)? g) Wie ist der Stand der Umsetzung des in Anlage 3 der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/10377 aufgeschlüsselten Handlungsfeldes „Wildnis und Schutzgebiete“ (2024: 127 Mio. Euro [BMUV] aus dem KTF)? h) Wie viele Mittel sind aus diesem Handlungsfeld bei den jeweiligen Maßnahmen und Programmen bis zum 31. Dezember 2024 abgeflossen (bitte die einzelnen Maßnahmen entsprechend den Haushaltstiteln mit den jeweiligen Mitteln genau auflisten)? i) Wie ist der Stand der Umsetzung des in Anlage 3 der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/10377 aufgeschlüsselten Handlungsfeldes „Waldökosysteme“ (2024: 680 Mio. Euro [BMUV] und 320 Mio. Euro [Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft – BMEL] aus dem KTF)? j) Wie viele Mittel sind aus diesem Handlungsfeld bei den jeweiligen Maßnahmen und Programmen bis zum 31. Dezember 2024 abgeflossen (bitte die einzelnen Maßnahmen entsprechend den Haushaltstiteln mit den jeweiligen Mitteln genau auflisten)? k) Wie ist der Stand der Umsetzung des in Anlage 3 der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/10377 aufgeschlüsselten Handlungsfeldes „Böden als Kohlenstoffspeicher“ (2024: 305 Mio. Euro [BMUV] und 80 Mio. Euro [BMEL] aus dem KTF)? l) Wie viele Mittel sind aus diesem Handlungsfeld bei den jeweiligen Maßnahmen und Programmen bis zum 31. Dezember 2024 abgeflossen (bitte die einzelnen Maßnahmen entsprechend den Haushaltstiteln mit den jeweiligen Mitteln genau auflisten)? m) Wie ist der Stand der Umsetzung des in Anlage 3 der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/10377 aufgeschlüsselten Handlungsfeldes Natürlicher Klimaschutz auf Siedlungs- und Verkehrsflächen“ (2024: 560 Mio. Euro [BMUV] und 40 Mio. Euro [BMDV] aus dem KTF)? n) Wie viele Mittel sind aus diesem Handlungsfeld bei den jeweiligen Maßnahmen und Programmen bis zum 31. Dezember 2024 abgeflossen (bitte die einzelnen Maßnahmen entsprechend den Haushaltstiteln mit den jeweiligen Mitteln genau auflisten)? o) Wie ist der Stand der Umsetzung des in Anlage 3 der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/10377 aufgeschlüsselten Handlungsfeldes „Datenerhebung, Monitoring, Modellierung und Berichterstattung“ (2024: 62 Mio. Euro [BMUV] und 70 Mio. Euro [BMDV] aus dem KTF)? p) Wie viele Mittel sind aus diesem Handlungsfeld bei den jeweiligen Maßnahmen und Programmen bis zum 31. Dezember 2024 abgeflossen (bitte die einzelnen Maßnahmen entsprechend den Haushaltstiteln mit den jeweiligen Mitteln genau auflisten)? q) Wie ist der Stand der Umsetzung des in Anlage 3 der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/10377 aufgeschlüsselten Handlungsfeldes „Forschung und Kompetenzaufbau“ (2024: 62 Mio. Euro [BMUV] und 70 Mio. Euro [BMDV] aus dem KTF)? r) Wie viele Mittel sind aus diesem Handlungsfeld bei den jeweiligen Maßnahmen und Programmen bis zum 31. Dezember 2024 abgeflossen (bitte die einzelnen Maßnahmen entsprechend den Haushaltstiteln mit den jeweiligen Mitteln genau auflisten)? 32. Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, die Handlungsfelder zusammenzulegen und Maßnahmen im Sinne einer größeren Effizient zu konzentrieren? 33. Wie viel CO2 konnte nach Kenntnis der Bundesregierung durch die bereits initiierten und geförderten Maßnahmen in den Handlungsfeldern eingespart werden? 34. Aus welchen Gründen ist es nicht zu einer Novelle des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes gekommen? 35. Welche Verbesserungen hat die Bundesregierung in Bezug auf den Handel mit Wildtieren und Exoten bei Tierbörsen und beim Online-Handel in den Jahren von 2021 bis 2024 erreicht, wie es im Koalitionsvertrag vom 7. Dezember 2021 angekündigt war (vgl. „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit, Koalitionsvertrag 2021 – 2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP), S. 44)? 36. Welche Auswirkungen hat das Ergebnis der Wahl und die Ernennung des neuen Präsidenten in Botsuana, Duma Gideon Boko, für die Position der Bundesregierung in der Debatte um Einfuhrbeschränkungen und mögliche Einfuhrverbote von Produkten aus der Trophäenjagd nach Deutschland und Vorwürfen neokolonialen Verhaltens gegenüber der Bundesregierung (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Umgang des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz mit Staaten des südlichen Afrikas beim Artenschutz“ auf Bundestagsdrucksache 20/11232)? 37. 37.Liegen der Bundesregierung neue Erkenntnisse über das Vorkommen und die Verbreitung neuer in Europa und der Bundesrepublik Deutschland aufkommender invasiver Arten wie der Ameisenart Tapinoma magnum vor (vgl. www.nzz.ch/wissenschaft/tapinoma-ameisen-invasion-der-super kolonien-in-mitteleuropa-ld.1841721)? 38. Wie bewertet die Bundesregierung das vermehrte Auftreten dieser Arten? 39. Setzt sich die Bundesregierung innerhalb des EU-Umweltministerrates und gegenüber der EU-Kommission dafür ein, dass die Verordnung (EU) Nummer 1143/2014 bezüglich des Umgangs mit invasiven Arten auch zur Eindämmung und Ausrottung neu in Europa auftretender invasiver Arten wie der Roten Feuerameise angewandt wird (vgl. Bundestagsdrucksache 20/8844, S. 7), und wenn ja, wie geschieht diese Unterstützung? 40. Welchen Beitrag hat die Bunderegierung geleistet bzw. leistet sie, um ggf. die Länder bei der Verhinderung einer Ausbreitung der neuen hoch aggressiven invasiven Arten wie der Tapinoma magnum zu unterstützen (www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/eingewanderte-ameisenart-s oll-erforscht-werden-100.html)? 41. Ist das in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Invasive Arten in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 20/8844 erwähnte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (F+E-Vorhaben) des Bundesamtes für Naturschutz zur Gefährdungsursachenanalyse für bestandsgefährdete und ausgestorbene Rote-Liste-Arten abgeschlossen, wenn ja, was sind die Ergebnisse und neuen Erkenntnisse dieses F+E-Vorhabens, und wenn nein, wie ist der aktuelle Stand dieses F+E-Vorhabens? 42. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzlage eine „Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung“? 43. Wie viele Bundesmittel fließen aktuell in Klimaanpassungsmaßnahmen (bitte Programme auflisten)? 44. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein Hochwasser nationaler Tragweite vorliegt, und hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, in welchen Punkten sich die Voraussetzungen für Hilfszahlungen auf Bundesebene von den Voraussetzungen für Hilfszahlungen auf europäischer Ebene unterscheiden, wenn ja, welche? 45. Aus welchen Gründen flossen keine Hochwasserhilfen aus Bundesmitteln in die Hochwasserkatastrophengebiete 2024 Baden-Württemberg und Bayern? 46. Wie ist der Umsetzungsstand der Nationalen Wasserstrategie (bitte einzelne Maßnahmen und Programme auflisten)? 47. Mit welchen Verbänden hat das BMUV die Nationale Strategie zu Biologischen Vielfalt 2030 (NBS 2030) abgestimmt, die am 18. Dezember 2024 im Kabinett verabschiedet wurde (bitte einzeln darstellen)? 48. Warum hat das BMUV diese Strategie erst nach der verlorenen Vertrauensfrage des Bundeskanzlers beschlossen und nicht bereits früher? 49. Welche Behörden aus dem Geschäftsbereich des BMUV waren an der fachlichen Bewertung der eingegangenen Kommentare bzw. Stellungnahmen seitens der verschiedenen Akteursgruppen konkret beteiligt? 50. Welche Verbände waren nach Kenntnis der Bundesregierung an der fachlichen Bewertung der eingegangenen Kommentare bzw. Stellungnahmen seitens der verschiedenen Akteursgruppen konkret beteiligt, und warum? 51. Welche konkreten Bundesministerien haben „[…] weitere Maßnahmen aus ihrem Geschäftsbereich zum Schutz der biologischen Vielfalt (zur NBS 2030) hinzugefügt“, wie das BMUV in seiner Pressemitteilung schreibt (siehe: BMUV: Eine Strategie, die unsere natürlichen Lebensgrundlagen schützt, Pressemitteilung), und was konkret hat dabei welches Bundesministerium hinzugefügt (bitte einzeln nach Bundesministerium auflisten – auch die Maßnahmen, die das BMUV nicht in die NBS 2030 aufgenommen hat)? 52. Welche weiteren Strategien plant die Bundesregierung in dieser voraussichtlich im Februar 2025 endenden Wahlperiode noch zu verabschieden (bitte einzeln nach Ressort und Strategie auflisten)? 53. Wie bewertet die Bundesregierung die Höhe der für die Bergung der Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee zur Verfügung stehenden Mittel? 54. Welche Schritte hat das BMUV unternommen, um die Zusammenarbeit mit den Bundesländern bei der Bergung der Altmunition in der Nord- und Ostsee zu intensivieren? 55. 55.Welche Vertreter der Bundesregierung, Bundestagsabgeordneten und Abgeordneten anderer Parlamente waren am 7. Oktober 2024 neben Bundesumweltministerin Steffi Lemke zur Bergungsfahrt von Altmunition in der Lübecker Bucht eingeladen, und wer aus diesem Einladungskreis hat teilgenommen? 56. Was ist der Stand der Arbeiten des sog. Grundwassermodell Lausitz zum Wassermanagement in der Lausitz nach Beendigung des Braunkohlebergbaus? 57. Welche konkreten Initiativen und Aktivitäten hat die Bundesregierung seit dem Chemie & Pharma Summit 2024 in Berlin, an dem Bundeskanzler Olaf Scholz der Chemieindustrie Planungssicherheit im Kontext der PFAS-Regulierung (PFAS = per- and polyfluoroalkyl substances) versprochen hat (vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/verbandstagun g-chemieindustrie-2308160), ergriffen, damit die Industrie nicht noch mehrere Jahre beim Beschränkungsverfahren in der Schwebe ist? 58. Wie weit ist das BMUV gekommen, um die nationalen Regelungen an die am 11. März 2024 in Kraft getretene novellierte Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase (F-Gas-Verordnung) anzupassen? 59. Was hat die in der Antwort auf die Schriftliche 184 des Abgeordneten Alexander Engelhard auf Bundestagsdrucksache 20/10565 angekündigte Prüfung ergeben, ob über das EU-Recht in Bezug auf die novellierte F- Gas-Verordnung hinausgehende nationale Maßnahmen, wie die Einführung eines Pfandsystems, sinnvoll sind, und welche Rechtsvorschriften betrifft dies konkret? 60. Wie haben sich die Rückgewinnung und das Recycling von fluorierten Treibhausgasen in Deutschland seit Antritt der Bundesregierung im Jahr 2021 entwickelt? 61. Was waren die Gründe für die zeitweise Rücknahme des Beschränkungsvorschlags zu Bisphenol A und Bisphenolen mit ähnlicher Besorgnis für die Umwelt? 62. Wie ist der aktuelle Stand der angekündigten umfassenden Überarbeitung des Beschränkungsvorschlags zu Bisphenol A, und für wann planen die beteiligten Fachbehörden die erneute Einreichung bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA; vgl. www.baua.de/DE/Angebote/Aktuelles/ Meldungen/2023/2023-08-30-Bisphenol)? 63. In welchem Zeithorizont plant die Bundesregierung die nationale Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie (Kabinettsbefassung bzw. Zuleitung Deutscher Bundestag)? 64. Wird die Bundesregierung auf eine bürokratiearme Umsetzung der EU- Industrieemissionsrichtlinie (EU-Verordnung 2024/1785) achten, und wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen (bitte auflisten)? 65. Welche und wie viele Schritte bei Genehmigungsverfahren aus dem Bereich des Immissionsschutzes können aktuell aus Sicht der Bundesregierung vollständig digital erfolgen (bitte auflisten)? 66. In welchem Zeithorizont plant die Bundesregierung die nationale Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie (EU-Richtlinie 2024/2881)? 67. Welche Verordnungen und Gesetze müssen aus Sicht der Bundesregierung neben der in der Antwort auf die Schriftliche Frage 159 der Abgeordneten Anja Karliczek auf Bundestagsdrucksache 20/12178 genannten 39. Bundesimmissionsschutzverordnung (39. BImSchV) angepasst werden, um die EU-Luftqualitätsrichtlinie (EU-Richtlinie 2024/2281) umzusetzen? 68. 68Wird die Bundesregierung bei der Umsetzung der EU- Luftqualitätsrichtlinie (EU-Richtlinie 2024/2281) die in der Antwort auf die Mündliche Frage 8, Plenarprotokoll 20/190, genannte Protokollerklärung, nach der die Bundesregierung „zum Ausdruck gebracht hat, dass beispielsweise Fahrverbote, Stilllegung oder Betriebsbeschränkungen von Industrieanlagen nicht als angemessene und verhältnismäßige Maßnahme betrachtet“, berücksichtigen, und wenn ja, wie? 69. Wird die Bundesregierung die Industrieemissionsrichtlinie (EU- Verordnung 2024/1785) 1 : 1 umsetzen, und wenn nein, in welchen Aspekten strebt die Bundesregierung aus welchen Gründen einen höheren Standard an (bitte ausführen)? 70. Wie viele Projekte hat die Bundesregierung in den Jahren 2023 und 2024 im Rahmen der Exportinitiative Umwelttechnologie in welchem Land und mit welchem Volumen gefördert (bitte tabellarisch aufführen)? 71. Sieht die Bundesregierung im Hinblick auf die Tatsache, dass die Unterstützung für ins Ausland expandierende Unternehmen im Rahmen der Exportinitiative Umwelttechnologie nach erster Kontaktanbahnung (beispielsweise durch eine Netzwerkveranstaltung) endet, einen grundlegenden Reformbedarf der Initiative, und wie könnte diese aussehen (beispielsweise im Hinblick auf die mittelfristige Unterstützung von Unternehmen im Ausland)? 72. Mit welchen konkreten Maßnahmen möchte die Bundesregierung dem Umstand begegnen, dass das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin- Brandenburg am 23. Juli 2024 (OVG 11 A 16.20) der Deutschen Umwelthilfe Recht gab und die Bundesregierung zur Änderung des Nationalen Luftreinhalteprogramms verurteilte? 73. Wie möchte die Bundesregierung die im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG 11 A 16.20) vom 23. Juli 2024 als fehlerhaft geurteilten Prognosen (hinsichtlich der Emissionswerte) korrigieren, sind aufgrund dieser Prognosefehler weitere Maßnahmen zur Reduktion von Emissionen notwendig, und wenn ja, welche plant die Bundesregierung konkret? 74. Plant die Bundesregierung, gegen das Urteil des Berliner Oberverwaltungsgerichts (OVG 11 A 16.20) in Berufung zu gehen, und wenn nein, warum nicht? 75. Wurden seit der Rückabwicklung von acht UER-Projekten (UER = Upstream Emission Reduction) im September 2024 (www.umweltbundesam t.de/presse/pressemitteilungen/uba-schaltet-zertifikate-bei-acht-uer-proje kten) noch weitere Anträge auf Freischaltung von UER-Nachweisen vom Umweltbundesamt verweigert, und wenn ja, wie viele und welche UER- Projekte sind konkret betroffen? 76. Wie weit sind die Überprüfungen aller UER-Projekte durch das Umweltbundesamt insgesamt vorangeschritten, und was haben die bisherigen Untersuchungen ergeben? 77. Wurde die Forderung von Bundesumweltministerin Steffi Lemke, die Verwendung von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen zu reduzieren (vgl. www.spiegel.de/auto/kraftstoffzusatz-aus-pflanzen- steffilemke-will-biosprit-produktion-wegen-des-ukrainekriegs- einschraenkena-8ad4243e-eff6-451d-91f7-44f7b9be2b08) durch konkrete exekutive oder legislative Maßnahmen umgesetzt, wenn ja, durch welche (bitte einzeln auflisten), und wenn nein, weshalb nicht? 78. Wie bewertet die Bundesregierung in der Rückschau diese Forderung aus dem Jahr 2022? 79. Wie hat sich die Produktion von Biokraftstoffen in Deutschland seit Amtsantritt der Bundesregierung im Dezember 2021 entwickelt, und welche Gründe sieht die Bundesregierung für diese Entwicklung? 80. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu einer möglichen Einbeziehung der Luft- und Schifffahrt in den Regelungsrahmen der Treibhausgasminderungsquote (BImSchG)? 81. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung, außerhalb des bestehenden Systems der Flottengrenzwerte, ergriffen, dass nachweisbar nur mit E-Fuels betankbare Fahrzeuge neu zugelasssen werden können (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ zwischen SPD, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 40)? 82. Welche internationalen Vereinbarungen konnte die Bundesregierung bis Ende November 2024 auf höchster politischer und diplomatischer Ebene, wie zum Beispiel bei Regierungskonsultationen, der UN- Biodiversitätskonferenz UN = United Nations) in Cali im Oktober/ November 2024 oder bei den jährlichen Verhandlungen der Antarktis- Kommission CCAMLR, erreichen, um den Schutz der Flora und Fauna in den Gewässern in der Arktis und der Antarktis zu verbessern? 83. Konnte die Bundesregierung dabei insbesondere die Forderung des Deutschen Bundestages vom Oktober 2022 zur Einrichtung des antarktischen Weddellmeeres als internationales Schutzgebiet (vgl. Bundestagsdrucksache 20/4057) vorantreiben, und wenn ja, was sind die Ergebnisse? 84. Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Ressortzuschnitt des BMUV und die Tatsache, dass das BMUV den Verbraucherschutz verantwortet, die Gesetzgebungskompetenz jedoch zum überwiegenden Teil in anderen Ressorts, allen voran des Bundesministeriums der Justiz, liegt? 85. 85.Welche konkreten eigenen Vorhaben hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz explizit im Hinblick auf Verbraucherschutz umgesetzt? 86. Warum wurde die im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP enthaltene automatische Entschädigung für alle Verkehrsträger nicht eingeführt? 87. Was hat die Bundesministerin für Verbraucherschutz Steffi Lemke konkret unternommen, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor hohen Energiepreisen zu schützen? 88. Was hat die Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke konkret unternommen, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor unseriösen Internetanbietern und gefährlichen Produkten aus Nicht-EU-Ländern zu schützen? 89. 89.Was hat die Bundeserbraucherschutzministerin Steffi Lemke konkret für die Verbraucher unternommen, um die bestehenden Probleme mit Online-Zahlungsdienstleistern, insbesondere im Hinblick auf drohende Verschuldung, zu lösen? 90. Was hat die Bundesregierung unternommen, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor dem Missbrauch von Online-Ticketbörsen zu schützen, bei dem private oder gewerbliche Verkäufer Tickets für Sport- und Kulturveranstaltungen meist durch automatisierte Ankaufssysteme erwerben und mit hohen Preisaufschlägen weiterverkaufen, ohne dass spezifische Rechte und Pflichten des Käufers oder der Originalpreis erkennbar sind? 91. Will die Bundesregierung sicherstellen, dass bei künftigen Insolvenzen von Reiseveranstaltern die gesetzlich geregelte Erstattung der Kundengelder schneller als bei der gegenwärtigen Abwicklung der FTI-Insolvenz erfolgt, und wenn ja, wie? 92. Was plant die Bundesregierung, um die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Reisebuchungsportalen zu stärken, insbesondere hinsichtlich der Durchsetzung von rechtlichen Ansprüchen gegenüber Leistungsanbietern, deren Angebote ja lediglich vermittelt werden? Berlin, den 6. Januar 2025 Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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