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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Verbrauchercheck in der Gesetzgebung - Zur Berücksichtigung von Erkenntnissen der verbraucherbezogenen Forschung durch die Bundesregierung

Prüfung der Auswirkungen von Gesetzesvorhaben der Regierung auf die Verbraucher, wissenschaftsbasierte Gesetzesfolgenabschätzung, Ansätze und Konzepte, Beitrag der Verhaltensökonomik, Ausschreibung eines Gutachtens zur Lage der Verbraucher, Untersuchungen der EU-Kommission, Forderungen des Antrags auf BT-Drs 17/2343, Anzahl der im BMELV und anderen Institutionen für die Gesetzesfolgenabschätzung zuständigen Personen<br /> (insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Datum

03.01.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/426015. 12. 2010

Verbrauchercheck in der Gesetzgebung – Zur Berücksichtigung von Erkenntnissen der verbraucherbezogenen Forschung durch die Bundesregierung

der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat sich in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) selbst verpflichtet, bei der Entwicklung von Regulierungsvorschlägen die Auswirkungen eines Gesetzes auf die Verbraucherinnen und Verbraucher zu prüfen und die voraussichtlichen Gesetzesfolgen in ihren Entwürfen darzustellen. Seit dem 1. Juni 2009 ist dafür gemäß § 44 Absatz 4 Nummer 2 GGO das Benehmen des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) herzustellen. Leider erschöpft sich die geforderte Darstellung in den Gesetzesbegründungen bisher meist in nichtssagenden Floskeln, anstatt im Sinne eines wirklichen „Verbraucher-Checks“ die Auswirkungen auf die Verbraucherinnen und Verbraucher wissenschaftsbasiert zu prüfen.

Den Verbraucherinnen und Verbrauchern als Nachfrageseite kommt eine entscheidende Rolle für die Wirksamkeit von Regulierungsvorhaben in einer Marktwirtschaft zu. Die moderne verbraucherbezogene Forschung, insbesondere die Verhaltensökonomik, konnte nachweisen, dass die realen Entscheidungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern oft nicht zu einer Verbesserung ihrer individuellen oder der gesellschaftlichen Wohlfahrt führen.

Eine Auseinandersetzung mit den Ergebnissen der modernen verbraucherbezogenen Forschung eröffnet die Möglichkeit, empirisches Wissen über das tatsächliche Verhalten von Verbrauchern zur Grundlage von Politik zu machen und durch die Einbeziehung von Wirkungs- und Evaluationsstudien sowie Experimenten effektivere und effizientere Politikinstrumente zu wählen. Eine Untersuchung von Gesetzesfolgen kann dazu beitragen, die tatsächliche Wirksamkeit von Maßnahmen zu prüfen und unerwünschte Nebenfolgen zu minimieren. Insgesamt kann die Effizienz und Zielgenauigkeit „guter Gesetzgebung“ durch die Berücksichtigung der Ergebnisse der modernen verbraucherbezogenen Forschung erhöht werden. Dazu können insbesondere die Erkenntnisse der Verhaltensökonomik einen wichtigen Beitrag leisten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Von welchem Verbraucherbild geht die Bundesregierung bei der Formulierung ihrer Politik aus?

2

In wie vielen Fällen hat die Prüfung nach § 44 Absatz 4 Nummer 2 GGO zur Änderung von Regierungsvorschlägen geführt?

Um welche Regierungsvorschläge hat es sich dabei gehandelt, und welche Änderungen wurden vorgenommen?

3

Plant die Bundesregierung die Regelung nach § 44 Absatz 4 Nummer 2 GGO von einer Benehmens- in eine Einvernehmensregelung zu überführen?

4

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine wissenschaftliche Fundierung und Begleitung der Verbraucherpolitik und eine wissenschaftsbasierte Gesetzesfolgenabschätzung zu besseren Gesetzentwürfen führen kann?

5

Welche wissenschaftlichen Gutachten zur Prüfung der Auswirkungen von Regulierungsvorschlägen auf die Verbraucherinnen und Verbraucher hat die Bundesregierung seit dem 1. Juni 2009 extern ausgeschrieben bzw. durch den nachgeordneten Bereich durchführen lassen (bitte um genaue Auflistung)?

6

Welche wissenschaftlichen Ansätze und Konzepte können nach Auffassung der Bundesregierung zu einer besseren Verbraucherorientierung von Regulierungsvorschlägen beitragen?

7

Welchen Beitrag kann die Verhaltensökonomik für eine wissenschaftliche Fundierung der Verbraucherpolitik und einen effektiveren Einsatz verbraucherpolitischer Instrumente leisten?

8

Welchen Beitrag zu besserer Regulierung können nach Auffassung der Bundesregierung Paneluntersuchungen im Vergleich zu repräsentativen Verbraucherbefragungen und Längsschnittanalysen leisten?

9

Sollten nach Auffassung der Bundesregierung Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zur Prüfung der Auswirkungen von Gesetzen im Rahmen von Gesetzesfolgenabschätzungen herangezogen werden?

10

Hält die Bundesregierung Laborexperimente für ein geeignetes Instrument, um Einflüsse auf das Verbraucherverhalten zu erforschen?

Hat die Bundesregierung bisher derartige wissenschaftliche Untersuchungen in Auftrag gegeben, und wenn ja, welche?

11

Kann so genanntes Mystery-Shopping zu einer Identifizierung von Defiziten bei der Durchsetzung von Verbraucherrechten beitragen, und wenn ja, welche Studien mit „Mystery-Shopping“-Elementen hat die Bundesregierung seit dem 1. Juni 2009 in Auftrag gegeben bzw. durchführen lassen?

12

Welche Bedeutung hat das Verbraucherbarometer („Consumer Market Scoreboard“) der EU-Kommission für die Identifizierung von verbraucherpolitischem Handlungsbedarf oder die Identifikation eines Bedarfs an zusätzlicher vertiefender Verbraucherforschung nach Auffassung der Bundesregierung?

Wie bewertet die Bundesregierung das Untersuchungsdesign des „Market Performance Indicator“ der EU-Kommission?

13

Wie und mit welchem Ziel hat sich die Bundesregierung bei der Konzeption und Erarbeitung des „Consumer Market Scoreboard“ gegenüber der EU-Kommission eingebracht?

14

Ist der Bundesregierung bekannt, dass die US-amerikanische Administration verhaltensökonomische Ansätze bei der Entwicklung von Regulierungsinitiativen berücksichtigt?

Wenn ja, welche konkreten Regulierungsvorhaben verfolgt die US- Administration, und lassen sich die dortigen Ansätze auf Regulierungsinitiativen in Deutschland übertragen?

15

Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Regierung des Vereinigten Königreichs verhaltensökonomische Ansätze bei der Entwicklung von Regulierungsinitiativen berücksichtigt?

Wenn ja, welche konkreten Regulierungsvorhaben verfolgt die britische Regierung, und lassen sich die dortigen Ansätze auf Regulierungsinitiativen in Deutschland übertragen?

16

Welchem Untersuchungsdesign soll das von der Bundesregierung ausgeschriebene „Gutachten zur Lage der Verbraucher in Deutschland“ folgen, und wann werden die Ergebnisse des Gutachtens voraussichtlich vorliegen?

Welches Ziel verfolgt die Bundesregierung mit der Ausschreibung des Gutachtens?

17

Welchem Untersuchungsdesign soll das von der Bundesregierung ausgeschriebene Entscheidungshilfe-Vorhaben „Bewertung von Produktinformationsblättern für Geldanlageprodukte“ folgen, und wann werden die Ergebnisse des Gutachtens voraussichtlich vorliegen?

Welches Ziel verfolgt die Bundesregierung mit der Ausschreibung des Gutachtens?

18

Wie bewertet die Bundesregierung das Untersuchungsdesign der am 22. November 2010 veröffentlichten Studie im Auftrag der EU-Kommission mit dem Titel „Consumer Decision-Making in Retail Investment Services: A Behavioural Economics Perspective“, und hält es die Bundesregierung für sinnvoll, Studien mit einem derartigen Design auch zur Vorbereitung und Begleitung von Regulierungsinitiativen in Deutschland durchzuführen?

19

Welche politischen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Erkenntnissen dieser Studie für ihre Gesetzesinitiativen zum Anlegerschutz und zur Regulierung des so genannten Grauen Kapitalmarktes?

20

Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung der SPD- Bundestagsfraktion nach einem „Gesamtkonzept zum Ausbau der modernen verbraucherbezogenen Forschung“ (vgl. Bundestagsdrucksache 17/2343)?

Wann ist ggf. mit der Vorlage einer derartigen Strategie zu rechnen?

21

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der SPD- Bundestagsfraktion zum Aufbau einer „interdisziplinären Forschungseinrichtung Verbraucherforschung und -politik“ (vgl. Bundestagsdrucksache 17/2343)?

22

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der SPD- Bundestagsfraktion zum Aufbau „eines Internetportals für den Austausch von verbraucherbezogenen Forschungsergebnissen“ (vgl. Bundestagsdrucksache 17/2343), und wann ist ggf. mit dem Aufbau eines derartigen Portals zu rechnen?

23

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der SPD- Bundestagsfraktion zur „Entwicklung eines Instruments zur Erhebung von repräsentativen, auf das Verhalten von Verbrauchern bezogenen Daten, das u. a. Längsschnittanalysen und Paneluntersuchungen erlaubt und ggf. auch Informationen über Beschwerden, die von den Verbraucherzentralen erfasst“ (vgl. Bundestagsdrucksache 17/2343), und wann ist ggf. mit einem derartigen Instrument zu rechnen?

24

Welche Stiftungsprofessuren im Bereich der verbraucherbezogenen Forschung bzw. des Verbraucherrechts hat die Bundesregierung bisher ausgeschrieben, und wann ist mit einer Besetzung der Lehrstühle zu rechnen?

25

Ist die Prüfung der Auswirkungen von Gesetzesinitiativen auf die Verbraucherinnen und Verbraucher im Geschäftsverteilungsplan des BMELV einer Organisationseinheit als Aufgabe ausdrücklich zugewiesen?

Wenn ja, welcher?

26

Ist im Stellenplan des BMELV zur Erfüllung des § 44 Absatz 4 Nummer 2 GGO Personal vorgesehen, und wenn ja, wie viel (bitte nach Laufbahnen aufgeschlüsselt)?

27

Über wie viel Personal sollen der Nationale Normenkontrollrat und die einzelnen Ressorts zur Prüfung der Bürokratiekosten und der Erfüllungskosten von Gesetzen in 2011 verfügen (bitte nach Laufbahnen aufgeschlüsselt)?

28

Wie viel Personal wird im Statistischen Bundesamt zur Messung der Bürokratie- und Erfüllungskosten von Gesetzen eingesetzt (bitte nach Laufbahnen aufgeschlüsselt)?

Berlin, den 15. Dezember 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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