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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
102 Fragen zur Amtszeit der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(insgesamt 102 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Datum
17.02.2025
Aktualisiert
25.02.2025
BT20/1465324.01.2025
102 Fragen zur Amtszeit der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/14653
20. Wahlperiode 24.01.2025
Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
102 Fragen zur Amtszeit der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend
Am 27. April 2022 ist Lisa Paus zur Bundesministerin für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vereidigt worden, nachdem ihre Amtsvorgängerin Anne
Spiegel am 11. April 2022 ihren Rücktritt erklärt hat.
Im Koalitionsvertrag haben SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
umfangreiche Maßnahmen aus dem Bereich der Familien-, Senioren-, Frauen- und
Jugendpolitik vereinbart.
Dazu gehören insbesondere:
– Einführung einer Kindergrundsicherung,
– umfangreiche Verbesserungen beim Elterngeld durch die Einführung einer
Dynamisierung des Basis- und Höchstbetrags beim Elterngeld, die
Einführung eines Anspruchs für Pflegeeltern, durch einen weiteren Partnermonat
und weiteren Modernisierungen auch für Selbstständige,
– ein weiteres Investitionsprogramm für den Ausbau von Kitaplätzen,
– Weiterentwicklung und Förderung Kindertagespflege als Angebot der
Kindertagesbetreuung,
– Weiterentwicklung und Verstetigung des Bundesprogramms „Sprach-
Kitas“,
– Erleichterungen der Inanspruchnahme familien- und alltagsunterstützender
Dienstleistungen durch ein Zulagen- und Gutscheinsystem und die
Möglichkeit für flankierende steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse,
– Umwandlung des steuerlichen Entlastungsbetrags für Alleinerziehende in
eine Steuergutschrift,
– Vorbehaltlose Umsetzung der Istanbul-Konvention insgesamt sowie im
digitalen Raum,
– Verbesserungen beim Schutz vor Altersdiskriminierung,
– Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Beratungsstellen für
Frauen, die sich in einem Schwangerschaftskonflikt befinden,
– bessere Unterstützung ungewollt Kinderloser,
– nachfragegerechter Ausbau der Plätze in den Freiwilligendiensten,
– Verbesserungen bei der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern und
Schließung der Lohnlücke durch die Weiterentwicklung des
Entgelttransparenzgesetzes,
– die Bedingungen im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements so zu
verbessern, dass das Engagement insbesondere für junge und ältere
Menschen attraktiver wird,
– mehr Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit
Behinderungen,
– die Weiterentwicklung der Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetze.
Bis zum heutigen Tag hat die Bundesfamilienministerin nach Ansicht der
Fragesteller diese Versprechungen nicht umsetzen können. Im Gegenteil: Statt die
Versprechungen umzusetzen, hat die Ampelregierung nach Auffassung der
Fragesteller dafür gesorgt, dass es beispielsweise beim Elterngeld mit dem
Haushaltsfinanzierungsgesetz oder beim Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ zu
massiven Verschlechterungen gekommen ist. Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“
wurde gänzlich eingestellt. Beim Elterngeld können Eltern nunmehr
gleichzeitig nur noch maximal für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf
Lebensmonate des Kindes Elterngeld beziehen; auch dann, wenn sie weitere
kleine Kinder haben.
Zudem haben SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP in ihrem
Koalitionsvertrag beispielsweise auch mit Blick auf den Ganztagsausbau für
Grundschulkinder vereinbart, dass der Ausbau der Ganztagsangebote weiter
unterstützt und auch die Frist für den Beschleunigungstopf verlängert werden solle.
Zwar wurde Anfang 2022 auch auf Initiative der CDU/CSU-Fraktion die
Laufzeit des Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der
Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder um ein Jahr verlängert
(Bundestagsdrucksache 20/29; 20/83). Im weiteren zeitlichen Verlauf stellte sich jedoch
heraus, dass es zu weiteren Verzögerungen bei der Fertigstellung der Projekte für
den Ganztagsausbau für Grundschulkinder aufgrund neuer politischer
Ereignisse, wie dem Angriffskrieg auf die Ukraine, kommen würde. Den Gesetzentwurf
der CDU/CSU-Fraktion für eine weitere Fristverlängerung haben die
Koalitionsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP trotz der
bereits bekannten Probleme abgelehnt. Im Rahmen der Antwort auf die
Schriftliche Frage 98 auf Bundestagsdrucksache 20/14338 zu
Rückforderungsansprüchen in den Bundesländern mit Blick auf das Beschleunigungsprogramm wurde
nunmehr deutlich, dass es in 14 Bundesländern Rückforderungsansprüche des
Bundes gab. Danach haben mit Stand 13. Dezember 2024 die Länder zwar
500 756 283,27 Euro (66,8 Prozent) dieses Verfügungsrahmens beim Bund
abgerufen. Insgesamt erfolgten an den Bund Rückzahlungen in Höhe von
40 967 370,77 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 849 950,68 Euro.
Kommunen wie die Samtgemeinde Gellersen bezeichnen die Rückforderungen als
„Super-GAU“ (www.welt.de/politik/deutschland/article253128152/Absurde-B
uerokratie-Wenn-der-Ganztagsausbau-im-finanziellen-Super-GAU-endet.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Haben die jeweiligen Fachabteilungen im Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) auf Anforderung der
Hausleitung zwischen dem Ampel-Aus am 6. November 2024 und der
Verkündung der Wahlprogramme der einzelnen Parteien
Vorbereitungsunterlagen für perspektivische Vorhaben zugearbeitet?
a) Wenn ja, auf welcher Grundlage sind die Vorbereitungen erfolgt?
b) Welche konkreten Themen wurden hierbei identifiziert (bitte die
einzelnen Themen der Fachabteilungen bzw. Fachreferate unter
Bezugnahme des Hintergrundes benennen)
c) Wurden hierfür Berechnungen bzw. Kostenschätzungen in Auftrag
gegeben?
d) Welche Kosten sind dem BMFSFJ für die Beauftragung von
Berechnungen und Kostenschätzungen konkret entstanden?
2. Hat das BMFSFJ Umbesetzungen, Nachbesetzungen bzw.
Neubesetzungen auf Referatsleiterebene sowie auf Unterabteilungsleitungsebene im
BMFSFJ seit September 2024 vorgenommen bzw. wird es noch bis zum
Ende dieser Legislaturperiode vornehmen?
a) Wenn ja, welche Referate und Unterabteilungen sind betroffen?
b) Wenn ja, wurden hierzu neue und welche Referate bzw.
Unterabteilungen neu geschaffen?
c) Wie viele Stellen wurden bzw. werden dadurch neu geschaffen?
3. Ist es zutreffend, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur
Einführung einer Kindergrundsicherung aus Sicht des Bundesministeriums
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nicht weiterverfolgt wird, und
wenn ja, aus welchen Gründen?
4. Welche konkreten und neuen Maßnahmen hat das BMFSFJ in der
20. Legislaturperiode auf den Weg gebracht, um Kinderarmut zu
bekämpfen?
5. Ist das BMFSFJ der Auffassung, dass eine Erhöhung des Kindergeldes
zur Bekämpfung von Kinderarmut beiträgt und wenn ja, warum?
6. Konnte die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 20/12399 angekündigte flächendeckende
digitale Beantragung der drei sogenannten Fokusleistungen Elterngeld,
Unterhaltsvorschuss und Eheschließung umgesetzt werden?
a) Wenn ja, ist davon eine volldigitale Beantragung erfasst?
b) Welche konkreten Probleme gibt es bei der Umsetzung?
c) Wann ist ggf. spätestens mit einer volldigitalen Beantragung zu
rechnen?
7. Ist es – wie nach dem Digitale-Familienleistungen-Gesetz vorgesehen –
nunmehr möglich, den Namen des Kindes festzulegen, die
Geburtsurkunde zu bestellen sowie Elterngeld und Kindergeld kombiniert zu
beantragen, und wenn nein, warum nicht?
8. Wie ist der Stand der Umsetzung beim Digitale-Familienleistungen-
Gesetz?
9. Gibt es mit Blick auf Frage 8 Probleme bei der Umsetzung, und wenn ja,
welche, und welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um
diese Probleme zu beheben?
10. Welche Hintergründe waren dafür maßgebend, dass
Bundesfamilienministerin Lisa Paus am 19. November 2024 einen gestaffelten
Mutterschutz nach einer Fehlgeburt erst ab der 20. Schwangerschaftswoche
vorgeschlagen hat (www.ms.niedersachsen.de/startseite/uber_uns/presse/
presseinformationen/sozialminister-philippi-zu-den-vorschlagen-von-bu
ndesfamilienministerin-paus-einfuhrung-eines-gestaffelten-mutterschutz
es-wird-bedurfnissen-der-schwangeren-besser-gerecht-237384.html)?
11. Zu welchem Ergebnis ist das Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend mit Blick auf die Prüfung zur Veröffentlichung der
repräsentativen Umfrage des Instituts Allensbach zum Mutterschutz für
Selbstständige im Sommer 2024 gekommen, und welche konkreten
Schritte zur Verbesserung des Mutterschutzes für Selbstständige hat die
Bundesregierung seitdem unternommen?
12. Liegen der Bundesregierung Zahlen nach dem U2-Verfahren
(Aufwendungsausgleichsgesetz – AAG) über Einnahmen aus den Umlagesätzen
und Ausgaben im Rahmen der Erstattungsfälle seit 2021 vor (wenn ja,
bitte entsprechend aufschlüsseln)?
13. Wurden Vertreterinnen bzw. Vertreter der Fraktionen des Deutschen
Bundestages zu Treffen im Rahmen des Beteiligungsprozesses
„Gemeinsam zum Ziel: Wir gestalten die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe!“
eingeladen, und wenn ja, wer?
14. Nach welchen Kriterien ist die Auswahl von Mitgliedern des Deutschen
Bundestages zur Teilnahme am Beteiligungsprozess „Gemeinsam zum
Ziel: Wir gestalten die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe!“ getroffen
worden?
15. Welche Hintergründe waren dafür maßgebend, dass die Bundesregierung
kein Mitglied des Deutschen Bundestages, das einer Oppositionsfraktion
angehört, zum Beteiligungsprozess „Gemeinsam zum Ziel: Wir gestalten
die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe!“ eingeladen hat (gemeinsam-zu
m-ziel.org/einblick-in-den-prozess/mitglieder-der-arbeitsgruppe-inklusiv
es-sgb-viii-1-1)?
16. Haben Vertreterinnen bzw. Vertreter der Fraktionen des Deutschen
Bundestages an Treffen zum Beteiligungsprozess „Gemeinsam zum Ziel:
Wir gestalten die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe!“ teilgenommen,
und wenn ja, wer, und wann (bitte konkret benennen)?
17. Haben in dem am 27. November 2024 beschlossenen Regierungsentwurf
eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und
Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG) im Rahmen
der Verbändebeteiligung vorgetragene Kritikpunkte von Sozial- bzw.
Behindertenverbänden (z. B. www.sovd.de/aktuelles/meldung/stellungnah
me-referentenentwurf-kinder-und-jugendhilfeinklusionsgesetz-ikjhg;
www.lebenshilfe.de/presse/pressemeldung/lebenshilfe-die-kinder-und-ju
gendhilfe-muss-endlich-inklusiv-werden-1?srsltid=AfmBOoptGvU7w7
M7eEitSeErSMYQcUXwsbbg7jpWNnVmlMsy7rNYENhGM; www.ba
g-selbsthilfe.de/aktuelles/nachrichten/detail/news/stellungnahme-zum-re
ferentenentwurf-eines-gesetzes-zur-ausgestaltung-der-inklusiven-
kinderund-jugendhilfe-kinder-und-jugendhilfeinklusionsgesetz-ikjhg; beb-e
v.de/wp-content/uploads/2024/10/Stellungnahme-Bundesverband-evang
elische-Behindertenhilfe_IKJHG-final.pdf) Berücksichtigung gefunden?
a) Wenn ja, welche im Einzelnen?
b) Wenn nein, warum nicht?
18. Welche konkreten Maßnahmen hat das BMFSFJ auf den Weg gebracht
und umgesetzt, um dem demografischen Wandel zu begegnen,
insbesondere mit Blick darauf, dass dieser in Deutschland durch eine
zunehmende Lebenserwartung bei zeitgleichem Rückgang der Geburtenrate
gekennzeichnet ist?
19. Sieht die Bundesregierung in den Frühen Hilfen einen Ansatz, um auch
Kinderarmut zu bekämpfen und wenn ja, inwiefern?
20. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die Vereinbarung des
Koalitionsvertrages zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP, die Mittel der „Stiftung Frühe Hilfen“ zu dynamisieren, nicht
umgesetzt?
21. Wie positioniert sich das BMFSFJ hinsichtlich der Ausweitung der
Frühen Hilfen auf Kinder über drei Jahren, wenn im neunten
Familienbericht festgehalten ist, dass sich eine nachhaltige Wirkung der Frühen
Hilfen nur gewährleisten lässt, wenn auch für die anschließenden Phasen
nach dem vierten Geburtstag der Kinder geeignete
Versorgungsstrukturen verfügbar sind, die über Präventionsketten frühe Investitionen
fortführen und deren Erträge sichern?
22. In welchen anderen Themenbereichen der Jugendbildung war das
BMFSFJ jenseits der Demokratieförderung in den letzten drei Jahren
engagiert?
23. Welche Maßnahmen hat das BMFSFJ – auch entsprechend dem
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – in
dieser Legislaturperiode für Alleinerziehende ergriffen?
24. Warum hat die Bundesregierung bis heute keinen Vorschlag für die im
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP vereinbarten Verbesserung beim Entlastungsbetrag für
Alleinerziehende, der insbesondere auch einkommensschwächere Personen
entlasten sollte, vorgelegt?
25. Hat die Bundesregierung Konsequenzen aus Erkenntnissen gezogen,
wonach die geplante Streichung der Wahlmöglichkeit zwischen den
Steuerklassen III und V bei der Ermittlung des Elterngeldes für Paare
„erhebliche finanzielle Nachteile“ (www.bundestag.de/resource/blob/1022208/3
3556432614c1bc891285546a5de1c8c/05-BVL.pdf) zur Folge haben
kann, und wenn ja, welche?
26. Wie bewertet das BMFSFJ die Auswirkungen der Cannabislegalisierung
auf den Jugendschutz, insbesondere mit Blick auf den Eigenanbau und
die Verfügbarkeit von Cannabis in Schulen, und auf welche Daten stützt
sich diese Bewertung?
27. Hat das BMFSFJ auch mit Blick auf den Koalitionsvertrag zwischen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zu den Vereinbarungen bei
den haushaltsnahen Dienstleistungen Verbesserungen auf den Weg
gebracht, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
28. Welche Maßnahmen hat das BMFSFJ für kinderreiche Familien auf den
Weg gebracht?
29. Wie bewertet das BMFSFJ die Streichung der Staffelung des
Kindergeldes zum Nachteil kinderreicher Familien?
30. Welche konkreten Bemühungen gab es seitens des Bundesministeriums
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit Blick auf die Antwort im
Rahmen der Fragestunde am 24. April 2024 (Auszug Plenarprotokoll zur
zweiten Nachfrage von Dr. Hermann Josef Tebroke; S. 2198), die
Hinweise zu einem systematisch höheren Bedarf bei kinderreichen Familien
im Gesetzentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung zu
berücksichtigen?
31. Welche neuen Maßnahmen hat das BMFSFJ in dieser Legislaturperiode
bei der Verbesserung des Jugendmedienschutzes ergriffen, insbesondere
bei der Bekämpfung von Games- und Social-Media-Sucht unter Kindern
und Jugendlichen?
32. Welche Gründe waren dafür maßgebend, dass die Bundesregierung fast
drei Jahre benötigt hat, um den Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der
Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen in den
Deutschen Bundestag einzubringen?
33. Wie vereinbart sich die Aussage der Parlamentarischen Staatssekretärin
Ekin Deligöz während der Fragestunde am 5. Juni 2024, „es ist in der
Tat so, dass ich den Fonds für essenziell halte“ (Plenarprotokoll 20/171,
S. 22068 B), mit der Darstellung des Bundesrechnungshofs von
November 2023, die Regierungskoalition habe im August 2023 beschlossen,
den Fonds nicht gesetzlich zu verstetigen, und das BMF erwarte eine
geordnete Abwicklung des Fonds (Bundestagsdrucksache 20/11000
Nummer 34, S. 45)?
34. Was ist unter der Aussage der Parlamentarischen Staatssekretärin Ekin
Deligöz in der Fragestunde am 5. Juni 2024 zu verstehen, die Regierung
überprüfe, „inwieweit das, was in dem Fonds steckt, immer noch
zeitgemäß ist“ (Fragestunde am 5. Juni 2024, Plenarprotokoll 20/171, S. 22068
C), und was am Fonds ist nicht mehr zeitgemäß und warum?
35. Hat das BMFSFJ geprüft, inwieweit die Vergabepraxis der
Unterstützungsmittel des Fonds für Opfer sexuellen Missbrauchs (Fragestunde am
5. Juni 2024, Plenarprotokoll 20/171, S. 22068 C) durch die
zwischenzeitlich erfolgten Regelungen durch das Soziale Entschädigungsrecht
tangiert ist, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
36. Hat die Bundesregierung den Erfolg der Vergabepraxis, den Opfern
einzelfallbezogen unbürokratisch bis zu 10 000 Euro für Hilfsleistungen
jenseits der gesetzlichen Leistungen zur Verfügung zu stellen, überprüft,
und wenn ja, mit welchem Ergebnis (vgl. Fragestunde am 5. Juni 2024,
Plenarprotokoll 20/171, S. 22068 C)?
37. Welche Hintergründe waren maßgebend, dass bezüglich des Fonds
sexueller Missbrauch keine Änderungen der Regelung erfolgt sind, dass nur
Betroffene Leistungen beanspruchen können, deren Missbrauch vor dem
1. Juli 2013 stattgefunden hat, während später Betroffene von diesen
Leistungen ausgeschlossen sind?
38. Liegen dem BMFSFJ Erkenntnisse zu einzelnen Kommunen in den
Bundesländern vor, die Rückforderungen von Fördergeldern im Rahmen des
„Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der
Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ zuzüglich Zinsen zu leisten
hatten, und wenn ja, welche (bitte alle bekannten Kommunen jeweils
nach Bundesland auch dann benennen, wenn nur Informationen zu
einzelnen Kommunen vorliegen – aufgeschlüsselt nach Bundesland,
Kommune, Höhe der Rückforderung zuzüglich Zinsen sowie – wenn bekannt
– Ursache der Rückforderung)?
39. Wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung, dass kein
finanzieller Schaden für Kommunen zu erwarten sei, mit der die von der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf den Weg gebrachte
Gesetzesänderung zur erneuten Fristverlängerung abgelehnt worden war
(Plenarprotokoll 20/165, S. 21261)?
40. Kann die Bundesregierung weiterhin zusichern, dass die rund 990 Mio.
Euro, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum
zweiten Nachtragshaushalt 2021 nicht mehr zur Verfügung stehen und
ausgebucht wurden, für den insgesamt mit 3,5 Mrd. Euro veranschlagten
Ganztagsausbau dennoch bereitgestellt werden, und wenn ja, inwiefern,
und aus welchem Einzelplan sollen diese Mittel kommen?
41. Wieso hat die Bundesregierung angesichts der bereits bekannten
Engpässe bei Handwerkern und Lieferketten sowie der von vielen Kommunen
gemeldeten Schwierigkeiten beim ersten Förderprogramm und daraus
entstandenen Rückforderungen gegenüber den Kommunen in
Millionenhöhe keine Fristverlängerung für das neue Investitionsprogramm zum
Ganztagsausbau über das Jahr 2027 befürwortet, obwohl ein Beschluss
der Ministerpräsidentenkonferenz (TOP 8.3 der Jahreskonferenz vom
23. Oktober bis 25. Oktober 2024 www.ministerpraesident.sachsen.de/b
eschluesse-der-mpk-17459.html) dies fordert?
42. Welche Maßnahmen hat das BMFSFJ ergriffen, um die Vereinbarungen
aus dem Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP zu einem bundeseinheitlichen Rahmen für die Ausbildung von
Kitafachkräften auf den Weg zu bringen und umzusetzen?
43. Wie viele Frauen haben das Angebot Bundesprogramm
„Integrationskurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft“ des ESF (Europäischer
Sozialfonds)-Plus-Programms „Integrationskurs mit Kind Plus:
Perspektive durch Qualifizierung“ in Anspruch genommen?
44. Welche Maßnahmen hat das BMFSFJ ergriffen, um den im
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
vereinbarten flächendeckenden Ausbau der Kitaplätze für unter Dreijährige
voranzutreiben?
45. Welche Gründe sind dafür maßgebend, dass der akute Mangel an
Betreuungsplätzen insbesondere in den westdeutschen Bundesländern noch
immer besteht, und warum hat das BMFSFJ trotz Versprechungen im
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP kein Investitionsprogramm zum Ausbau an
Kinderbetreuungsplätzen auf den Weg gebracht (www.iwkoeln.de/studien/wido-geis-thoene-3
06000-betreuungsplaetze-fuer-unter-dreijaehrige-fehlen.html; www.bert
elsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/imported/leseprob
e/1981_Leseprobe.pdf)?
46. Seit wann wird das Beratungsangebot des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend „Wege in Kita und Ganztag“ (siehe
Plenarprotokoll 20/165, Anlage 2 – Schriftliche Antworten auf Fragen
der Fragestunde (Bundestagsdrucksache 20/11103); Antwort zu
Frage 13) angeboten?
a) In welcher Form erfolgt das Beratungsangebot?
b) In welcher Höhe und wie lange wird das Beratungsangebot vom
Bund gefördert?
c) Wie wird das Beratungsangebot beworben?
47. Wie haben sich die Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an
Länder, Träger und für Aufgaben der freien Jugendhilfe (Kapitel 1702
Titel 68401) in den letzten zehn Jahren seit 2014 verändert (bitte pro
Jahr aufschlüsseln)?
48. Welchen konkreten Abstimmungsstand innerhalb der Bundesregierung
hatte die im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN und FDP vereinbarte Weiterentwicklung der
Familienpflegzeitgesetze zum Zeitpunkt des Scheiterns der Ampelregierung?
49. Welche Gründe waren nach Auffassung des BMFSFJ dafür maßgebend,
die Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetze in dieser Legislaturperiode
nicht zu einem Gesetz zusammenzuführen, wie es der unabhängige
Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf bereits seit Jahren fordert
(www.wege-zur-pflege.de/fileadmin/daten/Beirat/Erster_Bericht_des_un
abhaengigen_Beirats_2019.pdf)?
50. Hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode die
Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement älterer Menschen verbessert
und dabei eine finanzielle Absicherung dieser Tätigkeiten sowie
Qualifizierungsangebote und eine hauptamtliche Unterstützung auf den Weg
gebracht?
a) Wenn nein, warum ist dies nicht erfolgt?
b) Wenn nein, wie bewertet die Bundesregierung, dass dies nicht erfolgt
ist?
c) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen wurden in dieser
Legislaturperiode auf den Weg gebracht, und hält die Bundesregierung diese
für ausreichend?
51. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode
auf den Weg gebracht, um – wie im Koalitionsvertrag zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbart – seniorengerechte
Ansätze auf allen staatlichen Ebenen und im digitalen Raum zu fördern,
und bewertet die Bundesregierung diese als ausreichend?
52. Warum wurde, wie von der unabhängigen Bundesbeauftragten für
Diskriminierung Ferda Ataman in ihrem Mitte Juli 2023 vorgelegten
Grundlagenpapier gefordert (www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/d
ownloads/DE/Sonstiges/20230718_AGG_Reform.pdf?__blob=publicati
onFile&v=12), die Möglichkeit, in § 10 des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) Mindest- und Höchstanforderungen an das Alter
von Beschäftigten zu stellen, nicht gestrichen?
53. Was hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode konkret für
Maßnahmen gegen Altersdiskriminierung ergriffen, und hält die
Bundesregierung diese für ausreichend?
54. Welche Entwicklung hinsichtlich der Fallzahlen von Frühehen in
Deutschland gibt es seit 2023?
55. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode
ergriffen, um die Mehrgenerationenhäuser zu stärken?
56. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung während der laufenden
Legislaturperiode ergriffen, um den Kinder- und Jugendschutz im
digitalen Raum durchzusetzen, und bewertet die Bundesregierung diese
Maßnahmen als ausreichend?
57. Hat das BMFSFJ die Erarbeitung des Konzeptes zur datensparsamen
Altersverifikation im Netz bereits abgeschlossen?
a) Wenn ja, wie sieht dieses Konzept aus (bitte ausführlich vorstellen)?
b) Wenn ja, kommt dieses Konzept bereits zur Anwendung, und welche
Plattformbetreiber nutzen diese Methode zur Altersverifikation
bereits?
c) Wenn nein, warum wurde die Erarbeitung des Konzeptes nicht
abgeschlossen?
d) Wenn nein, welche Konsequenzen hat das Fehlen dieses Konzeptes
für den Schutz von Kindern und Jugendlichen aus Sicht des
BMFSFJ?
58. Welche Kosten sind dem BMFSFJ insgesamt zur Erarbeitung des
Konzeptes zur datensparsamen Altersverifikation im Netz entstanden?
59. Warum hat das BMFSFJ erst nach dem Bruch der Ampelkoalition am
6. November 2024 und damit knapp drei Jahre nach Amtsantritt der
Ampelkoalition eine Gewaltschutzstrategie vorgelegt, die den Schutz von
Frauen vor Gewalt verbessern soll?
60. Warum hat das BMFSFJ in den vergangenen drei Jahren trotz steigender
Fallzahlen im Bereich der häuslichen Gewalt, keine gesetzliche
Maßnahme auf den Weg gebracht, die den Schutz von Frauen unmittelbar und
kurzfristig verbessern?
61. Ist das BMFSFJ der Meinung, dass diese Bundesregierung in ihrer
Amtszeit genug unternommen hat, um Frauen besser vor Gewalt zu
schützen?
62. Wie bewertet das BMFSFJ die Tatsache, dass der Bund selbst sein Ziel,
bis Ende 2025 eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern
in den Führungsebenen des Bundes zu erreichen, voraussichtlich
verfehlen wird, und warum wurden nicht mehr Maßnahmen ergriffen, obwohl
anhand der letzten zwei jährlichen Informationen der Bundesregierung
über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen und in
Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes des Bundes
sowie der Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des
Bundes zur Entwicklung des Frauenanteils in Führungspositionen dies
bereits absehbar war (www.bmfsfj.de/resource/blob/242440/6625c1cb21a1
2f5d820c70c518e5d2ba/8-jaehrliche-information-der-br-ueber-die-entwi
cklung-des-frauenanteils-in-fuehrungsebenen-data.pdf; www.bmfsfj.de/r
esource/blob/234344/47bdbe23de4c9affdca36d3fbadbcfd1/bericht-siebt
e-jaehrliche-information-data.pdf)?
a) Welche Maßnahmen wurden seitens des BMFSFJ ergriffen, um die
Anzahl von Menschen mit Behinderungen in Führungsebenen zu
steigern?
b) Welche konkreten Maßnahmen wurden im BMFSFJ angestoßen,
damit auch bei Beamten des gehobenen und höheren Dienstes die
Schwerbehindertenquote von 5 Prozent der Beschäftigten
eingehalten wird?
c) Worauf ist es zurückzuführen, dass die Zahl der Beamten mit
Schwerbehinderungen (Grad der Behinderung (GdB) 50 und mehr)
im BMFSFJ seit Amtsantritt der Ampelregierung kontinuierlich
zurückgegangen ist (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/11606)?
d) Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens des BMFSFJ
ergriffen, um diesem Trend entgegenzuwirken?
63. Sieht das BMFSFJ im Bereich der Entwicklung des Frauenanteils in
Führungsgremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes
Handlungsbedarf?
64. Wenn ja, warum wurde nicht – wie im Koalitionsvertrag zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbart – gesetzlich
nachgeschärft?
65. Mit welchem Ergebnis hat die Bundesfamilienministerin Lisa Paus sich
dafür eingesetzt, dass – wie im Koalitionsvertrag zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbart – die Lohnlücke
zwischen Männern und Frauen geschlossen und das
Entgelttransparenzgesetz weiterentwickelt wird, und bewertet die Bundesregierung diese
Maßnahmen als ausreichend, um das vereinbarte Ziel des
Koalitionsvertrags zu erfüllen?
66. Welche Gesetzesvorhaben hat die Bundesfamilienministerin Lisa Paus
auf den Weg gebracht, um – wie im Koalitionsvertrag zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbart – eine
flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen für betroffene Frauen,
die sich in einem Schwangerschaftskonflikt befinden, sicherzustellen,
und bewertet die Bundesregierung diese Maßnahmen als ausreichend,
um das vereinbarte Ziel des Koalitionsvertrags zu erfüllen?
67. Mit welchem Ergebnis hat sich Bundesfamilienministerin Lisa Paus
dafür eingesetzt, um – wie im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbart – das altersgerechte Wohnen
zu verbessern, und bewertet die Bundesregierung diese Maßnahmen als
ausreichend, um das vereinbarte Ziel des Koalitionsvertrags zu erfüllen?
68. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die vom BMFSFJ
initiierten Maßnahmen zur Demokratieförderung rückblickend die notwendige
Wirkung zur Stärkung unserer Demokratie gezeigt haben?
69. Können Fördergelder, die im Rahmen des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ an Projektträger ausgezahlt werden, zurückgefordert werden,
wenn die Träger gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung
verstoßen und bzw. oder enge Verbindungen zu extremistischen
Gruppierungen oder Personen halten, die sich aktiv gegen unsere
freiheitlichdemokratische Grundordnung richten?
a) Wenn nein, was für ein Fall muss vorliegen, damit, wie vom
Parlamentarischen Staatssekretär Sven Lehmann am 15. Mai 2024 in der
Fragestunde im Deutschen Bundestag erläutert, durch die
Bewilligungsbehörde eine zweckwidrige Mittelverwendung im Rahmen der
Förderung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ festgestellt
wird, nach der ein Widerrufsbescheid erlassen und die gezahlten
Zuwendungen ganz oder teilweise zurückgeführt werden?
b) Wenn ja, warum wurden bisher, wie vom Parlamentarische
Staatssekretär Sven Lehmann am 15. Mai 2024 in der Fragestunde im
Deutschen Bundestag erläutert, keine gezahlten Zuwendungen ganz
oder teilweise zurückgefordert, trotz der öffentlich bekannt
gewordenen Fälle, bei denen Förderträger beispielsweise mit Personen und
Organisationen zusammenarbeiten, die dem radikalen Islam
nahestehen und vom Verfassungsschutz beobachtet werden (vgl. www.wel
t.de/politik/deutschland/plus250567956/Steuergeld-fuer-radikale-Mu
slime-Wie-Islamisten-Zugang-zu-Demokratie-leben-Geldern-erhalte
n.html)?
c) Wenn nein, wie hat die Bundesregierung sichergestellt, dass – wie im
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP vereinbart – alle unterstützten Maßnahmen zur
Demokratieförderungen eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit
leisten und die dazu geförderten Organisationen auf dem Boden der
freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen, und bewertet die
Bundesregierung die Maßnahmen als ausreichend?
70. Warum wurde für die dritte Förderperiode des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ von 2025 bis 2032 ein Zeitraum von acht anstatt wie
bei den vorherigen Förderperioden von vier Jahren gewählt?
71. Welche finanziellen Verpflichtungen ergeben sich für den Bund im
Rahmen dieser dritten Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie
leben!“?
72. In welcher Höhe und für welche Jahre wurden bereits
Verpflichtungsermächtigungen des Bundes für den Haushaltstitel 684 04 185 –
Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie festgelegt?
73. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass mit einer Ausweitung des
Förderzeitraums für Förderträger im Rahmen des
Bundesförderprogramms „Demokratie leben!“ auf bis zu acht Jahre keine
Institutionalisierung der Förderung verbunden ist?
74. Welche Verbände und Träger haben seit 2015 eine Absage für ihren
Fördermittelantrag im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“
erhalten und warum?
75. Welche Verbände und Träger haben seit 2015 wiederholt eine
Förderzusage erhalten?
76. Wie begegnet die Bundesregierung der Kritik des Bundesrechnungshofs
am Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (www.bundesrechnungsho
f.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/demokratie-leben-vollte
xt.pdf?__blob=publicationFile&v=2)?
77. Wurde die Kritik des Bundesrechnungshofs in die Überlegungen zur
Entscheidung der Verdopplung der Dauer der Förderperiode des
Bundesprogramms „Demokratie leben!“ einbezogen?
78. Wird es eine Änderung der Förderrichtlinien für die dritte Förderperiode
des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ geben, die es ermöglicht,
Fördermittelempfänger schärfer zu sanktionieren, wenn sie gegen unsere
freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen und bzw. oder enge
Verbindungen zu extremistischen Gruppierungen oder Personen halten,
die sich aktiv gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung
richten?
79. Wurden die Förderrichtlinien für die dritte Förderperiode des
Bundesprogramms „Demokratie leben!“ dahin gehend geändert, dass eine
Erfolgskontrolle der geförderten Projekte erfolgen kann?
80. Wieso hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode keine Reform
des Conterganstiftungsgesetzes auf den Weg gebracht?
81. Welchen Stand haben die von den Berichterstatterinnen der Fraktionen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und CDU/CSU im Dezember
2023 und Juni 2024 an das BMFSFJ gesendeten Prüfbitten zur
Hinterbliebenenversorgung und zur Reform der Struktur der
Conterganstiftung?
82. Welche Ergebnisse hat die im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbarte Prüfung der Notwendigkeit
einer Reform der Strukturen der Conterganstiftung, die den Betroffenen
mehr Mitsprache ermöglicht, ergeben?
83. Warum hat Bundesfamilienministerin Lisa Paus gegenüber „Zeit Online“
am 31. August 2024 zwar gesagt, Deutschland brauche nicht nur ein
Sicherheitspaket für terroristische Messerstecher, sondern auch für die
Prävention und den Schutz von Frauen vor Gewalt, sich als
Bundesfrauenministerin aber nicht dafür eingesetzt, dass ein entsprechendes
Sicherheitspaket vorgelegt wird (www.zeit.de/politik/deutschland/2024-08/lis
a-paus-sicherheitspaket-gewalt-frauen)?
84. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass der im
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
vereinbarte Nationale Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels erst
nach drei Jahren Amtszeit vorgelegt wurde, obwohl in diesem Bereich
nach Ansicht der Fragesteller in den letzten Jahren aufgrund der hohen
Fallzahlen ein massiver Handlungsbedarf besteht?
85. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser
Legislaturperiode auf den Weg gebracht, um Frauen vor Menschenhandel und
sexueller Ausbeutung zu schützen und betroffenen Frauen zu helfen, und
bewertet die Bundesregierung diese Maßnahmen als ausreichend?
86. Welche Fortschritte konnten mit den in dieser Legislaturperiode auf den
Weg gebrachten Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels
und der sexuellen Ausbeutung erzielt werden?
87. Wann hat die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10572 erwähnte
Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ihre Arbeit aufgenommen?
88. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode
auf den Weg gebracht, um sicherzustellen, dass – wie im
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbart –
bei Umgangsverfahren, bei denen häusliche Gewalt festgestellt wird,
diese zwingend berücksichtigt wird, und bewertet die Bundesregierung
diese Maßnahmen als ausreichend, um das vereinbarte Ziel des
Koalitionsvertrags zu erfüllen?
89. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode
auf den Weg gebracht, um – wie im Koalitionsvertrag zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbart – die Istanbul-
Konvention im digitalen Raum umzusetzen, und bewertet die
Bundesregierung diese Maßnahmen als ausreichend, um das vereinbarte Ziel
des Koalitionsvertrags zu erfüllen?
90. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode
auf den Weg gebracht, um – wie im Koalitionsvertrag zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbart – die Beteiligung von
Frauen in Investmentkomitees von staatlichen Fonds und
Beteiligungsgesellschaften zu stärken, und bewertet die Bundesregierung diese
Maßnahmen als ausreichend, um das vereinbarte Ziel des Koalitionsvertrags
zu erfüllen?
91. Hat die Bundesregierung – wie im Koalitionsvertrag zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbart – sichergestellt, dass
bei allen Gesetzen und Maßnahmen in dieser Legislaturperiode ein
Gleichstellungs-Check durchgeführt wurde?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, inwieweit haben Ergebnisse des Gleichstellungs-Checks im
Gesetzgebungsverfahren zu Änderungen des ursprünglichen
Gesetzentwurfs geführt?
c) Wenn ja, wo wurden die Ergebnisse veröffentlicht?
92. Wieso hat die Bundesregierung in den vergangenen drei Jahren kein
Gesetz verabschiedet, das – wie im Koalitionsvertrag zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbart – einen
bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von
Frauenhäusern sicherstellt?
93. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode
auf den Weg gebracht, um – wie im Koalitionsvertrag zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbart – die präventive
Täterarbeit weiter auszubauen?
94. Wie viele Paare wurden seit 2012 im Rahmen der Bundesinitiative
„Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ unterstützt (bitte
ab 2012 jährlich aufschlüsseln)?
95. Wie ist der Sachstand zum Vorhaben der Bundesinitiative „Hilfe und
Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“?
96. In welcher Höhe stehen konkret für 2025 Mittel für die Bundesinitiative
„Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ zur
Verfügung, und worauf sind die Kürzungen bei der Unterstützung, trotz
anderslautender Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, zurückzuführen?
97. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode
auf den Weg gebracht, um die Plätze in den Freiwilligendiensten – wie
im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP vereinbart – nachfragegerecht auszubauen, und bewertet die
Bundesregierung diese Maßnahmen als ausreichend, um das vereinbarte Ziel
des Koalitionsvertrags zu erfüllen?
98. Warum hat die Bundesregierung trotz der Vereinbarung im
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP im
Regierungsentwurf für das Haushaltsjahr 2024 massive Kürzungen im
Bereich der Freiwilligendienste vorgesehen?
99. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der
Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN und FDP die Tatsache, dass die Träger der Freiwilligendienste im
Jahr 2024, aufgrund der fehlenden Absicherung der finanziellen Mittel
für das Jahr 2025 im Rahmen der Verpflichtungsermächtigung, für den
Doppeljahrgang 2024/2025 nur begrenzte finanzielle Mittel vom Bund
zur Verfügung gestellt bekommen haben und die Träger dadurch mit
Einsparungen zu kämpfen hatten, die in der Praxis zu einem Wegfall von
Freiwilligendienstplätzen geführt haben (www.spiegel.de/wirtschaft/sozi
ales/freiwilligendienst-weniger-plaetze-wegen-haushaltskuerzungen-a-a
dca35e5-991a-4f1a-88a7-47cfcd7e8bd4)?
100. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode
auf den Weg gebracht, um das „FSJ digital“ weiter aufzubauen?
101. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um – wie im
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP vereinbart – die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
in ihrem Förderauftrag zu stärken, und bewertet die Bundesregierung
diese Maßnahmen als ausreichend, um das vereinbarte Ziel des
Koalitionsvertrags zu erfüllen?
102. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode
auf den Weg gebracht, um mehr Teilhabe und politische Partizipation
von Menschen mit Behinderungen zu erreichen, und bewertet die
Bundesregierung diese Maßnahmen als ausreichend, um das vereinbarte Ziel
des Koalitionsvertrags zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP zu erfüllen?
Berlin, den 13. Januar 2025
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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