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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Abschiebungen im Jahr 2024 - fortgesetzte Defizite bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht

(insgesamt 48 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

11.03.2025

Aktualisiert

18.03.2025

BT20/1466424.01.2025

Abschiebungen im Jahr 2024 - fortgesetzte Defizite bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Deutscher Bundestag Drucksache 20/14664 20. Wahlperiode 24.01.2025 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Martin Hess, Steffen Janich, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD Abschiebungen im Jahr 2024 – Fortgesetzte Defizite bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht Zum Stichtag 30. Juni 2024 haben sich 226 882 vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland aufgehalten, von denen 182 727 geduldet waren. Die Zahl der Ausreisepflichtigen ist damit im ersten Halbjahr 2024 um ca. 16 000 Personen gesunken (vgl. Antworten zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 20/12833 und Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 20/10520). Dieser Rückgang beruht allerdings stärker auf dem Übergang aus dem Status als Ausreisepflichtiger in eine Aufenthaltserlaubnis gemäß dem Ende 2022 in Kraft getretenen Chancenaufenthaltgesetz (ChancenaufenthG; Bundestagsdrucksache 20/3717) denn auf einer relevanten Steigerung der Abschiebungen. Abgeschoben wurden im ersten Halbjahr 2024 lediglich 9 465 Personen (vgl. Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/12833), während von Januar bis Mai 2024 über 10 000 Ausreisepflichtige eine Aufenthaltserlaubnis gemäß den Neuregelungen des ChancenaufenthG erhielten (vgl. Antworten zu den Fragen 2 und 5 auf Bundestagsdrucksache 20/12397). Für das Gesamtjahr deuten sich auf Basis der Halbjahreszahlen ca. 19 000 Abschiebungen an, was im Vergleich zum Vorjahr – ausgehend von einem niedrigen Ausgangsniveau – auf eine Steigerung um etwa 17 Prozent hinausliefe. Bezogen auf die eingangs genannte Gesamtzahl der Ausreisepflichtigen läge die Abschiebequote im Gesamtjahr damit bei lediglich 8,37 Prozent. Damit würde Deutschland erneut deutlich hinter dem Durchschnitt in der EU zurückbleiben, der laut EU-Innenkommissarin Ylva Johansson im Jahr 2023 bei 22 Prozent lag (vgl. Printausgabe der FAZ vom 10. April 2024, S. 6, „Den Grünen graust es“, Autor Thomas Gutschker). Auch würde immer noch nicht wieder das Niveau aus der Zeit vor der Corona-Pandemie erreicht, als in den Jahren von 2015 bis 2019 konstant mehr als 20 000 Personen abgeschoben wurden (Printausgabe der Jungen Freiheit Nummer 27/24, S. 7, „Ab ins Herkunftsland“, Autor Paul Leonhard). Die Zahl der Abschiebungen hält zudem nicht einmal ansatzweise Schritt mit der Zahl der neu abgelehnten Erstantragsteller auf Asyl, die sich bis November 2024 bei 281 262 Entscheidungen und einer Ablehnungsquote von fast 55 Prozent auf 153,784 Personen belief (vgl. Monatsbericht des Bundesamts für Flüchtlinge und Migration [BAMF]; „Aktuelle Zahlen, Ausgabe November 2024“, S. 11). Ein zentrales Problem stellt aus Sicht der Fragesteller die unverändert fortbestehende Dysfunktionalität des Dublin-Systems der EU zur Regelung der Zuständigkeit für Asylverfahren dar. So waren bis einschließlich November 2024 11,1 Prozent aller Entscheidungen über Asylanträge dem Dublin-Verfahren zuzuordnen (vgl. Monatsbericht BAMF ebd.). Dabei stehen jedoch 70 204 Übernahmeersuchen des BAMF an andere Dublin-Staaten, von denen 40 478 eine Zustimmung erhielten, lediglich 5 404 tatsächlich erfolgte Überstellungen gegenüber (BAMF ebd. S. 10). Damit werden nur 13,35 Prozent der Asylbewerber, deren Überstellung ein anderer Mitgliedstaat des Dublin-Systems zugestimmt hat, auch tatsächlich dorthin überstellt. Verheerende Folgen hatte die gescheiterte Dublin-Überstellung des islamistisch motivierten syrischen Attentäters, der im August 2024 in Solingen drei Menschen ermordete. Er hatte sich zuvor seiner Überstellung nach Bulgarien durch kurzfristige Abwesenheit entzogen, was letztlich einen Übergang der Zuständigkeit für sein Asylverfahren auf Deutschland infolge Fristablaufs zur Folge hatte. Eine Rolle spielte hierbei auch, dass Bulgarien kaum erfüllbare Voraussetzungen für die Überstellungen dorthin vorgab (vgl. zu allem Protokoll zur öffentlichen Ausschusssitzung des Landtages Nordrhein-Westfalen vom 29. August 2024, APr 18/638, S. 12 ff.). Bulgarien ist damit ein weiterer Staat an der EU-Außengrenze, der sich seiner regelhaften Zuständigkeit für Asylverfahren als Land der Ersteinreise gemäß der Dublin-III-Verordnung (Dublin-III-VO) systematisch entzieht, wie es insbesondere auch Italien und Griechenland schon seit Jahren praktizieren (www. welt.de/politik/deutschland/plus250841816/Migration-Wie-Italien-die-Zustaen digkeit-fuer-Asylbewerber-auf-Deutschland-abwaelzt.html). Als Folge unterbliebener fristgerechter Dublin-Überstellungen sind im Jahr 2023 und im ersten Halbjahr 2024 insgesamt über 60 000 Asylverfahren in die Zuständigkeit Deutschlands übergegangen (vgl. jeweils die Antworten zu Frage 37 auf den Bundestagsdrucksachen 20/10520 und 20/12833). Das in diesen Zahlen ausgedrückte strukturelle Problem bei den Dublin-Überstellungen zum Nachteil Deutschlands genügte für sich allerdings nicht, die Bundesregierung zum Handeln zu veranlassen, sondern es bedurfte erst des Terroranschlages von Solingen, um eine Dublin-Taskforce einzurichten (vgl. Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 20/13392). Nach Einschätzung der Fragesteller ist es bislang weder der Bundesregierung noch der EU-Kommission als „Hüterin der Verträge“ gelungen, den in der gezielten Vereitelung von Überstellungen liegenden Rechtsbruch zulasten Deutschlands abzustellen. Die Bundesregierung erklärt hierzu seit nunmehr einem Jahr lediglich, sich in einem als „fortwährenden Prozess“ zu verstehenden Austausch mit der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten zu befinden (Antwort zu Frage 42 auf Bundestagsdrucksache 20/10520 und zu Frage 41 auf Bundestagsdrucksache 20/12833). Der Innenminister des Freistaates Bayern, Joachim Herrmann, wirft der Bundesregierung daher aus Sicht der Fragesteller zu Recht vor, gegenüber Italien bisher „nullkommanull“ erreicht zu haben (www.tagesspiegel.de/politik/asyl-debatte-nach-solingen-die-bundesregierung- hat-bisher-nullkommanull-erreicht-12265157.html). Im Oktober 2024 berichtete die Bundesregierung schließlich von Fortschritten in den Gesprächen mit Griechenland und Italien. Demzufolge können Personen, die nach Schutzgewährung in Griechenland nach Deutschland weiterreisen, wieder rücküberstellt werden. Zudem soll auch Italien wieder zu Übernahmen bereit sein (www.fa z.net/aktuell/politik/ausland/nancy-faeser-haelt-ueberstellungen-von-migrante n-fuer-wieder-moeglich-110038494.html). Am 27. Februar 2024 ist das „Gesetz zur Verbesserung der Rückführung“ (Bundestagsdrucksache 20/9463) in Kraft getreten, mittels dessen Regelungen, die Abschiebungen verhindern oder erschweren, angepasst werden sollen (ebd. S. 1). Auf einen allenfalls geringfügigen Effekt dieses Gesetzes deutet allerdings hin, dass in den ersten drei Quartalen des Jahres 2024 immer noch 61,6 Prozent aller geplanten Abschiebungen gescheitert sind (Antwort auf die Schriftliche Frage 58 auf Bundestagsdrucksache 20/13565). Nach der Tötung eines Polizisten durch einen ursprünglich abgelehnten afghanischen Asylbewerber in Mannheim und eines Heranwachsenden durch einen im Wege des Familiennachzugs nach Deutschland gelangten Syrer in Bad Oeynhausen hat die Bundesregierung ihren jahrelangen Widerstand gegen die Abschiebung von schweren Straftätern und Gefährdern nach Afghanistan und Syrien unter dem Druck der Ereignisse aufgegeben und bislang einmalig Ende August 2024 wieder 28 Straftäter nach Afghanistan abgeschoben (www.bundes regierung.de/breg-de/aktuelles/mpk-2293248). Die Bundesländer haben inzwischen mindestens 335 Personen an das Bundesministerium des Innern und für Heimat gemeldet, die für Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien in Betracht kommen (www.bild.de/politik/inland/afghanen-und-syrer-faeser-soll-33 5-straftaeter-sofort-abschieben-6685230a18c33d086d7b9410). Weitere Abschiebungen nach Afghanistan haben jedoch entgegen der Ankündigung der Bundesregierung, solche „zeitnah“ umzusetzen, seit August 2024 nicht mehr stattgefunden (www.nius.de/politik/news/seit-vor-drei-monaten-28-schwerkrim inelle-ausgeflogen-wurden-keine-einzige-abschiebung-mehr-nach-afghanistan/ b5c317ef-44b2-4c45-9a8a-9745207508c5#google_vignette). Spätestens seit dem Machtwechsel in Syrien sind zudem nach Auffassung der Fragesteller auch wieder Abschiebungen in dieses Land eine realistische Option. Ein Haupthindernis für Rückführungen bildet unverändert die fehlende Kooperation vieler Herkunftsstaaten bei der Rücknahme ihrer Staatsbürger und damit ein Problem, dessen Lösung ausschließlich in die Zuständigkeit der Bundesregierung fällt. Deren Ansatz, unkooperative Herkunftsstaaten nicht mit Sanktionen, sondern mit sog. partnerschaftlichen Migrationsabkommen zu einer verbesserten Kooperation zu bewegen, hat sich aus Sicht der Fragesteller als erfolglos erwiesen. Das Vorbild für solche Abkommen soll das am 7. März 2023 in Kraft getretene Abkommen mit Indien sein (vgl. Beschluss vom 10. Mai 2023 „Gemeinsame Flüchtlingspolitik von Bund und Ländern: Unterstützung der Kommunen, gesteuerter Zugang, beschleunigte Verfahren, verbesserte Rückführung“, S. 4, 5). Bis Mitte 2024 hat das Abkommen allerdings keine signifikanten Ergebnisse gebracht. Mit 78 Abschiebungen nach Indien wurden im ersten Halbjahr 2024 gerade einmal knapp 2 Prozent der 3 805 vollziehbar ausreisepflichtigen indischen Staatsangehörigen zurückgeführt (Antwort zu Frage 18a auf Bundestagsdrucksache 20/10520 und Antworten zu den Fragen 17b und 17d auf Bundestagsdrucksache 20/12833). Der ausbleibende Effekt des Musterabkommens mit Indien wie auch die Tatsache, dass mit den wichtigsten Herkunftsländern von Ausreisepflichtigen Abkommen weder bestehen noch geplant sind, belegt nach Auffassung der Fragesteller, dass die Bundesregierung mit ihrem Ansatz keine wesentlichen Verbesserungen erreichen wird. Im Verhältnis zur Türkei als einem der wichtigen Herkunftsländer von Ausreisepflichtigen sind laut Bundesregierung auch ohne Migrationsabkommen Fortschritte bei der Kooperation in Aussicht gestellt worden. Hiernach soll die Türkei bereit sein, bis zu 500 ihrer Staatsbürger pro Woche zurückzunehmen (www.faz.net/aktuell/politik/inland/deutschland-schiebt-hunderte-asylbewerbe r-in-die-tuerkei-ab-deal-mit-erdogan-110008226.html). Ein nach Ansicht der Fragesteller potenziell wirksames, aber weiterhin nur unzureichend eingesetztes Instrument ist hingegen der „Visahebel“ gemäß Artikel 25a des Visakodex, der es erlaubt, Konditionen und Umfang der Visaerteilung an die Kooperation des jeweiligen Staates bei der Rückführung zu koppeln. Dieser Hebel kam seit Längerem allein gegenüber Gambia zur Anwendung, welchem die Bundesregierung in der Folge bescheinigte, sich bezüglich der Rückführung kooperativ zu verhalten und Chartermaßnahmen zu ermöglichen (Antworten zu den Fragen 32 und 32a auf Bundestagsdrucksache 20/10520). Kürzlich wurden auch im Verhältnis zu Äthiopien mit Unterstützung der Bundesregierung die Visabestimmungen verschärft (Antwort zu Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 20/12833). Vereinzelt erklären sich Herkunftsländer auch aus eigenem Antrieb zu einer besseren Kooperation bereit. So bekundete kürzlich der Präsident Somalias die Bereitschaft seines Landes, alle ausreisepflichtigen Somalier aus Deutschland zurückzunehmen (www.bild.de/politik/inland/somalias-praesident-verspricht-ic h-nehme-alle-migranten-zurueck-672a1202c88b2a01802900aa). Die ohnedies in Relation zur Zahl der Ausreisepflichtigen niedrigen Abschiebezahlen werden noch weiter durch den Umstand relativiert, dass viele Abgeschobene trotz bestehender Einreisesperre wieder nach Deutschland zurückkehren. Allein in den ersten neun Monaten des Jahres 2024 sind demnach 4 614 zuvor Abgeschobene zurückgekehrt, was einem Anteil von 31 Prozent der im selben Zeitraum Abgeschobenen entspricht (www.welt.de/politik/deutschland/article2 54489412/Trotz-Einreisesperre-Mehr-als-4-600-abgeschobene-Asylbewerber-n ach-Deutschland-zurueckgekehrt.html). Nachdem eine Mehrheit des Deutschen Bundestages Bundeskanzler Olaf Scholz das Vertrauen verweigert hat und im Februar 2025 Neuwahlen anstehen, steht aus Sicht der Fragesteller fest, dass eine weitere Legislaturperiode verstrichen ist, ohne dass die Defizite beim Vollzug der Ausreisepflicht behoben worden sind. Sowohl die im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP von 2021 angekündigte „Rückführungsoffensive“ als auch die später in Aussicht gestellten Abschiebungen „in großem Stil“ (www.spiege l.de/politik/deutschland/abschiebungen-grosse-mehrheit-der-deutschen-befuerw ortet-aussage-von-olaf-scholz-a-55bf4174-2670-4d82-becc-17cec030f5c3) sind ausgeblieben. Aus den Reihen der Justiz wird hierzu nach Auffassung der Fragesteller treffend festgestellt, dass „die Probleme der Massenmigration solange andauern werden, wie einerseits die Einwanderung in die EU nicht wirksam begrenzt und andererseits Rückführungen […] trotz negativer Gerichtsentscheidungen nur in unzureichender Zahl stattfinden“ (Verwaltungsgericht Düsseldorf, Jahresbericht 2024, S. 3). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele Ausländer sind im Jahr 2024 bundesweit abgeschoben worden (bitte monatsweise aufschlüsseln)?  2. Wie verteilen sich die Abschiebungen im Jahr 2024 auf die einzelnen Bundesländer und die Bundespolizei?  3. Wie viele der abgeschobenen Ausländer sind in ihre Herkunftsländer und wie viele im Rahmen einer Rücküberstellung gemäß Dublin-III-VO in andere Dublin-Staaten überführt worden?  4. Wie verteilen sich die abgeschobenen Ausländer nach Nationalitäten?  5. Wie viele der abgeschobenen Ausländer sind nach Kenntnis der Bundesregierung per Charterflug abgeschoben worden, wie viele Charterflüge zwecks Abschiebung sind im Jahr 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung von Deutschland aus durchgeführt worden, und welche waren die Zielländer dieser Charterflüge?  6. Wie lange haben sich die Ausländer durchschnittlich im Bundesgebiet aufgehalten, bevor sie abgeschoben wurden?  7. Wie viele ausreisepflichtige Ausländer sind im Jahr 2024 freiwillig (unter Vorlage einer Grenzübertrittsbescheinigung) ausgereist?  8. Wie viele ausreisepflichtige Personen aus Drittstaaten haben in Verbindung mit ihrer freiwilligen Ausreise im Jahr 2024 Fördermittel zur Rückkehrförderung bzw. Integration vor Ort aus Programmen des Bundes und bzw. oder nach Kenntnis der Bundesregierung aus Programmen der Länder erhalten?  9. Hat die Bundesregierung die Absicht, die Programme des Bundes zur Förderung der freiwilligen Rückkehr angesichts der neuen Lage in Syrien wieder für Syrer zu öffnen, und wenn ja, bis wann soll dies geschehen? 10. Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer haben sich mit Ablauf des Jahres 2024 in Deutschland aufgehalten, wie viele davon sind geduldet, und bei wie vielen davon war im Ausländerzentralregister ein abgelehnter Asylantrag gespeichert? 11. Welche sind die fünfzehn häufigsten Nationalitäten der vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer (bitte mit Angabe der absoluten Zahl und des Prozentsatzes, welcher auf die jeweilige Nationalität entfällt, auflisten)? 12. Wie lange halten sich die vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer jeweils bereits in Deutschland auf (bitte die Aufenthaltsdauer nach 0 bis 2 Jahren; 2 bis 4 Jahren; 4 bis 6 Jahren und mehr als 6 Jahren aufschlüsseln)? 13. Wie viele ehemals oder aktuell abgelehnte Asylbewerber haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Ende 2024 in Deutschland aufgehalten? 14. Wie viele Ausländer hatten Ende 2024 den Status einer Duldung mit ungeklärter Identität gemäß § 60b des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), welche sind die zehn häufigsten Nationalitäten in dieser Gruppe (bitte jeweils mit Angabe der absoluten Zahl und des prozentualen Anteils auflisten)? 15. a) Wie viele Personen haben bislang einen Aufenthaltstitel nach dem sog. Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c Absatz 1 AufenthG) erhalten, wie viele davon haben den Aufenthaltstitel im Jahr 2024 erhalten? b) In wie vielen Fällen ist bislang über die Stichtagsregelung ein Übergang auf eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25a oder § 25b AufenthG (vgl. § 104c Absatz 3 Satz 4 AufenthG) erfolgt? c) In wie vielen Fällen ist bislang nach Ablauf der Frist des § 104c Absatz 3 Satz 3 AufenthG wieder ein Rückfall in den Status der Duldung erfolgt? d) An wie viele Personen wurden seit Inkrafttreten der Neufassung der Regelungen im Chancenaufenthaltsgesetz Aufenthaltserlaubnisse direkt gemäß § 25a bzw. § 25b AufenthG, also ohne den Zwischenschritt über § 104c AufenthG, erteilt? 16. Wie viele geplante Abschiebungen sind im Jahr 2024 a) vor und b) nach Übergabe an die Bundespolizei gescheitert, wie verteilen sich die gescheiterten Abschiebungen auf die Bundesländer, und welche Gründe für das Scheitern der Abschiebungen wurden statistisch erfasst? 17. a) Wie viele Inder sind im laufenden Jahr nach Indien abgeschoben worden (bitte monatsweise auflisten)? b) Gab es im Jahr 2024 Abschiebe-Chartermaßnahmen mit Ziel Indien? c) Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Inder halten sich derzeit in Deutschland auf? 18. Wie viele türkische Staatsbürger sind im Jahr 2024 in die Türkei abgeschoben worden, und wie viele davon in den letzten drei Monaten des Jahres 2024 (bitte ab Oktober monatsweise aufschlüsseln)? 19. Kann die Bundesregierung eine verbesserte Kooperation der Türkei bei Rückführungen bestätigen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 20. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um in Kooperation mit den Bundesländern die von Somalia erklärte Bereitschaft zur Rücknahme seiner Staatsbürger (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) zu vermehrten Rückführungen zu nutzen, welche Änderungen und Verbesserungen haben sich in der Rückführungspraxis seit der Kooperationszusage des somalischen Präsidenten ergeben? 21. Wurde im letzten Halbjahr 2024 gegenüber weiteren Herkunftsländern erreicht, dass diese Laissez-passer-Dokumente akzeptieren, und wenn ja, um welche Länder handelt es sich? 22. Wie viele Plätze für Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stand Ende 2024 bundesweit, und wie verteilen sich diese auf die Bundesländer? 23. In wie vielen Fällen wurde beim Gemeinsamen Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) im Jahr 2024 seitens eines Bundeslandes oder der Bundespolizei die Vermittlung eines Platzes für Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam angefragt, und in wie vielen Fällen konnte ein solcher vermittelt werden? 24. Für wie viele Ausländer war im ersten Jahr 2024 im Ausländerzentralregister (AZR) eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung oder zur Festnahme erfasst? 25. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Wirkung des Rückführungsverbesserungsgesetzes (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) vor, befindet sich der Bund hierüber im Austausch mit den für den Vollzug zuständigen Ländern, und wenn ja, welche Rückmeldungen gibt es seitens der Länder? 26. An wie vielen von Frontex vollzogenen Chartermaßnahmen (frontex-led return operation) hat sich Deutschland im Jahr 2024 beteiligt? 27. Hat die Bundesregierung im Jahr 2024 unkooperative Herkunftsstaaten an die EU gemeldet, damit gegen diese ggf. Maßnahmen gemäß dem Visakodex ergriffen werden? 28. Wie hat sich bezüglich Abschiebungen aus Deutschland die Kooperationsbereitschaft von Äthiopien vor dem Hintergrund des Einsatzes des sog. Visahebels gemäß Artikel 25a Absatz 1 Visakodex im Jahr 2024 entwickelt? a) Lässt Äthiopien Charterflüge zwecks Rückführungen zu? b) Wie viele äthiopische Staatsbürger konnten nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2024 aus Deutschland zurückgeführt werden, und wie viele davon in Charterflügen? c) Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Äthiopier haben sich Ende 2024 in Deutschland aufgehalten? 29. Aus welchen Gründen wurden jeweils wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer Ende 2024 geduldet (bitte absolute Zahlen und Prozentanteil an der Gesamtzahl der Duldungen angeben)? 30. In wie vielen Fällen wurde das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von den Bundesländern im Jahr 2024 um Amtshilfe bei der Beschaffung von Passersatzpapieren gemäß § 75 Nummer 13 AufenthG ersucht, und in wie viel Prozent der Fälle konnten die Ersuchen zu einem positiven Abschluss gebracht werden? 31. Wie viel Prozent der abgelehnten Asylbewerber gaben im Jahr 2024 an, über keine Identitätspapiere zu verfügen? 32. Wie viel Prozent der Asylbewerber, die im Jahr 2024 einen Erstantrag in Deutschland stellten, waren gemäß Eurodac-Verordnung erfasst, und wie hoch war dieser Anteil unter den Asylbewerbern, deren Antrag im Jahr 2024 abgelehnt wurde? 33. In wie vielen Asylverfahren ist im Jahr 2024 die Zuständigkeit auf Deutschland wegen Versäumnis der Überstellungsfrist gemäß Artikel 29 Absatz 2 Dublin-VO übergegangen? 34. Welche Ergebnisse hat die sog. Dublin-Taskforce (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) bislang erzielt, und bis wann soll ihre Arbeit abgeschlossen sein? 35. Wie viele Übernahmeersuchen, Zustimmungen und tatsächlich erfolgte Dublin-Überstellungen gab es im Jahr 2024 im Verhältnis zu a) Italien, b) Griechenland, c) Kroatien und d) Bulgarien? 36. Ist die von der Bundesregierung in Aussicht gestellte verbesserte Kooperationsbereitschaft Griechenlands und Italiens bei Überstellungen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) eingetreten, und wie drückt sich diese in den Überstellungszahlen des letzten Quartals 2024 aus? 37. Haben sich die von Bulgarien zugesagten Erleichterungen bei Überstellungen (vgl. Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 20/13137) in der Praxis bestätigt, gibt es seither weitere Erleichterungen seitens Bulgariens? 38. Wie viele Personen haben im Jahr 2024 in Deutschland Asyl beantragt, denen a) zuvor bereits in Griechenland ein Schutzstatus gewährt worden oder b) bei denen bereits ein Asylverfahren in Griechenland anhängig war? 39. Hat die Bundesregierung im Rahmen des freiwilligen europäischen Solidaritätsmechanismus trotz der rechtswidrigen Verweigerung von Überstellungen durch Griechenland, Italien, Bulgarien und Kroatien (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) Asylbewerber oder anerkannte Schutzberechtigte aus diesen Ländern im Jahr 2024 übernommen, und wenn ja, wie viele Personen wurden von welchen Staaten übernommen? 40. Wie lange war im Jahr 2024 die durchschnittliche Dauer eines Gerichtsverfahrens gegen die Ablehnung eines Schutzbegehrens, und wie hoch war die Erfolgsquote in Gerichtsverfahren gegen die Ablehnung eines Schutzbegehrens während dieses Zeitraums? 41. Wie viele Ausländer sind im Jahr 2024 nach Erkenntnis der Bundesregierung erneut nach Deutschland eingereist, nachdem sie zuvor a) in einen anderen Dublin-Staat überstellt worden waren? b) unter Gewährung einer Rückkehrförderung des Bundes freiwillig ausgereist waren? c) mit einer noch geltenden Wiedereinreisesperre belegt worden sind? 42. Wie viele dieser in Frage 41 erfragten Ausländer haben 2024 nach ihrer erneuten Einreise einen Antrag auf Asyl in Deutschland gestellt? 43. Was unternimmt die Bundesregierung, um zu verhindern, dass auch künftig Tausende zuvor Abgeschobene wieder ungehindert nach Deutschland einreisen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 44. Haben die Mitte September 2024 eingeführten erweiterten Grenzkontrollen zu einer erhöhten Feststellung und Abweisung von Personen geführt, die trotz Wiedereinreisesperre nach Deutschland einreisen wollten, und wenn ja, in welcher Größenordnung? 45. Welche Sanktionen sind mit Blick auf den Aufenthaltsstatus, den Ausgang eines etwaigen erneuten Asylverfahrens sowie in Form von Strafen oder Geldbußen bei einem Verstoß gegen die Wiedereinreisesperre möglich, und wie oft wurden welche Sanktionen nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 ergriffen? 46. Welche sind die zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der Personen, die trotz Wiedereinreisesperre im Jahr 2024 wieder nach Deutschland eingereist sind (bitte die auf die jeweiligen Nationalitäten entfallenden absoluten Zahlen anführen)? 47. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, weshalb es trotz der Ankündigung „zeitnaher“ weiterer Abschiebungen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) seit August 2024 keine weiteren Rückführungen von afghanischen Straftätern mehr gegeben hat? 48. Was hat die Bundesregierung bislang unternommen, um den Bundesländern nach dem Sturz des Assad-Regimes die Abschiebung von Straftätern und Gefährdern nach Syrien zu ermöglichen? Berlin, den 10. Januar 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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