Aufarbeitung des Falls Taleb A.
der Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt, Martin Hess und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die schockierenden Ereignisse des Anschlags auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt haben erneut die Debatte um die Einwanderungs- und Asylpolitik Deutschlands entfacht. Medienberichte, darunter eine Analyse von Livemint, legen nahe, dass der mutmaßliche Täter, Taleb A., 2006 aus Saudi-Arabien nach Deutschland floh, um einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Vergewaltigung zu entgehen (vgl. „German Christmas market attack: Berlin denied Saudi extradition request of suspect? Elon Musk calls Scholz ‘fool’“ auf www.livemint.com). Diese Informationen werfen in den Augen der Fragesteller die Frage auf, ob der Täter tatsächlich Anspruch auf Asyl in Deutschland hatte oder ob bestehende Regelungen missbraucht wurden. Insbesondere das Fehlen eines erkennbaren politischen oder religiösen Verfolgungshintergrunds, wie er gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention notwendig wäre, lässt bei den Fragestellern Zweifel an der rechtmäßigen Zuerkennung eines Asylstatus aufkommen.
Die Umstände seiner Flucht und seines Aufenthalts in Deutschland erfordern nach Auffassung der Fragesteller eine gründliche Untersuchung und werfen grundlegende Fragen zur Funktionalität und Sicherheit unseres Asylsystems auf. Es ist nach Auffassung der Fragesteller geboten, diese Vorfälle umfassend aufzuklären, mögliche Versäumnisse zu identifizieren und sicherzustellen, dass derartige Fälle in Zukunft verhindert werden können. Gleichzeitig darf der Schutz der grundlegenden Werte der Bundesrepublik Deutschland – insbesondere die humanitären Verpflichtungen – nicht infrage gestellt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Welche Erkenntnisse liegen den deutschen Sicherheitsbehörden aus Saudi-Arabien bezüglich des in Rede stehenden Sexualdeliktes vor?
Wurde im Rahmen des Asylverfahrens zu A. das Sexualdelikt bekannt, welches der Attentäter begangen haben soll?
Welche konkreten Fluchtgründe wurden durch A. geltend gemacht?
Welche Ermittlungen wurden in Deutschland und nach Kenntnis der Bundesregierung im Ausland, insbesondere in Saudi-Arabien, eingeleitet, um die Asylgründe zu verifizieren?
Welche deutsche Behörde stand wann und aus welchem Grund in Sachen A. in Kontakt mit saudi-arabischen Behörden?
Aus welchen Gründen wurde A. Asyl gewährt, und wie wurde die Entscheidung begründet?
Welche Mechanismen wurden im Fall A. angewendet, um mögliche kriminelle Hintergründe vor der Asylentscheidung zu prüfen?
Gibt es Hinweise auf systematische Lücken oder Fehler bei der Überprüfung der Asylberechtigung in ähnlichen Fällen?
Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens der Bundesregierung ergriffen, um sicherzustellen, dass Informationen über strafrechtliche Vergehen potenzieller Asylbewerber von den Herkunftsländern bereitgestellt werden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Kooperationsbereitschaft Saudi-Arabiens in Bezug auf den Austausch sicherheitsrelevanter Informationen?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Fall hinsichtlich der Überprüfung von Asylentscheidungen bei Personen mit mutmaßlich kriminellem Hintergrund?
Gibt es Pläne, Asylverfahren durch zusätzliche Sicherheitsüberprüfungen zu ergänzen?
Wie viele Fälle ähnlicher Art sind der Bundesregierung seit 2015 bekannt, bei denen mutmaßliche Straftäter Asyl in Deutschland beantragt haben?
Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um solche Vorfälle (vgl. Frage 13) künftig zu verhindern?
Welche Schritte werden derzeit unternommen, um die Rückführung von Personen mit kriminellem Hintergrund zu erleichtern, und welche Herausforderungen bestehen dabei?