BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Auswirkungen der klimapolitischen Sektorleitlinien für Exportkredit- und Investitionsgarantien des Bundes

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

12.02.2025

Aktualisiert

19.02.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/1469028.01.2025

Auswirkungen der klimapolitischen Sektorleitlinien für Exportkredit- und Investitionsgarantien des Bundes

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Am 1. November 2023 sind die klimapolitischen Sektorleitlinien für Exportkredit- und Investitionsgarantien des Bundes in Kraft getreten. Die Leitlinien enthalten Entscheidungskriterien für die Übernahme entsprechender Garantien in den Sektoren Energie, Transport und Industrie. Für den Export oder für Investitionen im Ausland bestimmte Technologien und Produkte werden hierbei in eine grüne, weiße und rote Kategorie unterteilt, wobei für Technologien und Produkte, die in die rote Kategorie fallen, ein Deckungsausschluss existiert. Entsprechende Exporte bzw. Investitionen können seitdem nicht mehr durch Exportkredit- bzw. Investitionsgarantien des Bundes abgesichert werden.

Die deutsche Wirtschaft kritisierte die Einführung der Sektorleitlinien im vergangenen Jahr massiv (www.welt.de/wirtschaft/plus247787848/Deutsche-Klima-Moral-Genickschlag-fuer-den-Mittelstand-Habecks-Neuregelung-bedroht-die-Wirtschaft.html). Trotz großer Kritik aus der Wirtschaft wurde den Unternehmen und Wirtschaftsverbänden nur eine nach Ansicht der Fragesteller sehr kurze Konsultationsphase eingeräumt. Letztendlich wurden die von der Bundesregierung erarbeiteten Leitlinien weitestgehend unverändert in Kraft gesetzt.

Nach Kenntnis der Fragesteller bleiben die Kritikpunkte der Wirtschaft an den klimapolitischen Sektorleitlinien auch ein Jahr nach deren Inkrafttreten unverändert. Zudem haben sich nach Auffassung der Fragesteller die Befürchtungen bestätigt, dass die Leitlinien einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand verursachen und sich die Genehmigungsdauer für Garantien verlängert hat. Die Sektorleitlinien und ihre Wirkung sollen erstmals 2025 und danach alle drei Jahre evaluiert werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie haben sich das Antragsvolumen für Exportkredit- und Investitionsgarantien des Bundes und die Zahl der bewilligten und nicht bewilligten Anträge seit Inkrafttreten der klimapolitischen Sektorleitlinien im Vergleich zu den Vorjahren verändert (bitte für die Jahre 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 auflisten und auch alle bereits für 2024 vorliegenden Zahlen berücksichtigen; bitte zudem jeweils separat für Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien sowie jeweils für die drei Sektoren der klimapolitischen Leitlinien auflisten)?

2

Wie haben sich das Investitionsverhalten bzw. der Export von Technologien oder Produkten, die in die grüne und weiße Kategorie der klimapolitischen Sektorleitlinien eingruppiert wurden, seit Inkrafttreten der Leitlinien nach Kenntnis des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verändert?

3

Liegen dem BMWK Erkenntnisse darüber vor, ob es seit Inkrafttreten der klimapolitischen Sektorleitlinien zu einem Rückgang von Investitionen bzw. Exporten von Technologien oder Produkten gekommen ist, die in die rote Kategorie der Leitlinien fallen?

4

Um wie viele Tage hat sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer, bis ein Antrag auf Erteilung einer Exportkredit- oder einer Investitionsgarantie dem Interministeriellen Ausschuss (IMA) vorgelegt wird, durch die Sektorleitlinien seit deren Inkrafttreten verlängert (bitte getrennt nach Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien sowie nach den drei Kategorien grün, weiß und rot der klimapolitischen Sektorleitlinien auflisten)?

5

Stand das BMWK seit Inkrafttreten der klimapolitischen Sektorleitlinien mit betroffenen Unternehmen bzw. Wirtschaftsverbänden in einem regelmäßigen Austausch über die Auswirkungen der Leitlinien?

a) Wenn nein, wieso nicht?

b) Wenn ja, welche positiven und negativen Erfahrungen wurden seitens der Wirtschaft mit dem BMWK geteilt?

6

Sind von der deutschen Wirtschaft seit Inkrafttreten der klimapolitischen Sektorleitlinien Änderungswünsche zu den Leitlinien an die Bundesregierung herangetragen worden?

a) Wenn ja, um welche konkreten Änderungs- bzw. Anpassungswünsche handelt es sich?

b) Wenn ja, welche Anpassungs- und Änderungswünsche der deutschen Wirtschaft beabsichtigt das BMWK, zu berücksichtigen?

c) Wenn ja, ab wann ist mit einer entsprechenden Anpassung zu rechnen?

Berlin, den 21. Januar 2025

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen