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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
100 Fragen zur bildungs- und forschungspolitischen Bilanz der von Bundeskanzler Olaf Scholz geführten Bundesregierung
(insgesamt 100 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Datum
17.02.2025
Aktualisiert
26.02.2025
BT20/1482430.01.2025
100 Fragen zur bildungs- und forschungspolitischen Bilanz der von Bundeskanzler Olaf Scholz geführten Bundesregierung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/14824
20. Wahlperiode 30.01.2025
Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
100 Fragen zur bildungs- und forschungspolitischen Bilanz der von
Bundeskanzler Olaf Scholz geführten Bundesregierung
Am 7. Dezember 2021 haben SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
ihren Koalitionsvertrag unterschrieben. Auf der Homepage der SPD wurde
nach Wahrnehmung der Fragesteller feierlich verkündet: „Damit ist der Weg
frei für die neue Fortschrittskoalition, die sich viel vorgenommen hat – und
keine Zeit verlieren will“ (www.spd.de/aktuelles/detail/news/der-morgen-an-de
m-wir-aufbrechen/07/12/2021). Keine drei Jahre später ist das Kapitel der
selbsterklärten Fortschrittskoalition infolge der Entlassung des Bundesministers
der Finanzen, Christian Lindner, durch Bundekanzler Scholz aus Sicht der
Fragesteller in beispielloser wie fragwürdig persönlicher Art und Weise beendet
worden (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bk-statement-zur-entlassu
ng-des-finanzministers-2319062). Die regierungstragenden Parteien der
selbsterklärten ehemaligen Fortschrittskoalition werben aktuell wieder um das
Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Dies gilt auch für den
Bereich der Bildungs- und Forschungspolitik. Vertrauen ist bekanntlich
zukunftsbezogen und beruht zugleich auf Erfahrungen aus der Vergangenheit (www.spe
ktrum.de/lexikon/psychologie/vertrauen/16374#:~:text=Vertrauen%20ist%20z
ukunftsbezogen%20und%20beruht,Verhaltens%20des%20anderen%20zu%2
0tun). Die Ampelkoalition ist vor über drei Jahren mit verschiedenen bildungs-
und forschungspolitischen Versprechungen in ihre Regierungszeit gestartet.
Aus Sicht der Fragesteller wurde viel versprochen und wenig eingehalten.
Die Fragesteller richten an die Bundesregierung Fragen
I. zum grundsätzlichen Versprechen im Koalitionsvertrag zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (im Folgenden: Koalitionsvertrag),
allen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft beste Bildungschancen zu bieten
(Fragen 1 bis 6),
II. zu ihren Vorhaben im Koalitionsvertrag für die frühkindliche Bildung
(Fragen 7 bis 10),
III. zu ihrem Vorhaben im Koalitionsvertrag, ein Startchancen-Programm
einzuführen (Fragen 11 bis 13),
IV. zu ihrem Vorhaben im Koalitionsvertrag, gemeinsam mit den Ländern einen
Digitalpakt 2.0 umzusetzen (Fragen 14 bis 22),
V. zu ihren Vorhaben im Koalitionsvertrag für die Fortbildung von Lehrerinnen
und Lehrern (Fragen 23 bis 25),
VI. zu ihren Vorhaben im Koalitionsvertrag für die Ausbildung,
Ausbildungsförderung und Berufsorientierung (Fragen 26 bis 35),
VII. zu ihren Versprechen im Koalitionsvertrag zu Weiterbildung und
Erwachsenenbildung (Fragen 36 bis 42),
VIII. zu ihren Versprechen im Koalitionsvertrag zu digitalen
Schlüsseltechnologien (Fragen 43 bis 49),
IX. zu ihren Versprechen im Koalitionsvertrag zu Innovation, Wissenschaft,
Hochschule und Forschung (Fragen 50 bis 78),
X. unabhängig vom Koalitionsvertrag (Fragen 79 bis 90) und
XI. zum Themenkomplex Wissenschaftsfreiheit und Aufklärung der
sogenannten Fördermittelaffäre (Fragen 91 bis 100).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie definiert die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag
versprochene „Kooperationsgebot“ zwischen allen Ebenen der Bildungspolitik?
2. Wurde ein Kooperationsgebot mit den Ländern in der Bildungspolitik in
den vergangenen drei Jahren durchgesetzt, wenn ja, wann, und wie, und
wenn nein, warum nicht?
3. Wurde das auf dem sogenannten Bildungsgipfel von der
Bundesministerin für Bildung und Forschung, a. D. Bettina Stark-Watzinger,
angekündigte „Team Bildung“ konstituiert, wenn ja, welche
Entscheidungskompetenzen hat das „Team Bildung“, und aus welchen Personen setzt es
sich zusammen, und wenn nein, warum nicht?
4. Auf welche konkreten, neuen Bildungsziele hat sich das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam mit Ländern,
Kommunen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft seit dem Bildungsgipfel
am 14. März 2023 verständigen können?
5. Hat die Bundesregierung im Bundeshaushalt 2024 die vom ehemaligen
Bundesfinanzminister Christian Lindner versprochene zusätzliche
Bildungsmilliarde zur Verfügung gestellt (www.youtube.com/shorts/NBgk
DcCzso4)?
a) Wenn ja, in welchen Haushaltstiteln findet sich diese zusätzliche
Bildungsmilliarde (bitte die entsprechenden Haushaltsaufwüchse
titelscharf auflisten und darstellen)?
b) Wenn ja, wie hoch fiel der tatsächliche Mittelabfluss der für 2024
angekündigten Bildungsmilliarde aus?
c) Wenn nein, warum nicht?
6. a) Wie haben sich zwischen 2021 und 2024 vor dem Hintergrund des
Versprechens aus dem Koalitionsvertrag („Teilhabe und Aufstieg
ermöglichen und durch inklusive Bildung sichern“ S. 74) Mittel und
Haushaltsansätze des Bundes zur Stärkung inklusiver Bildung
entwickelt?
b) Welche konkreten Maßnahmen wurden seit Beginn der
Legislaturperiode zur Stärkung inklusiver Bildung im Sinne der UN-
Behindertenrechtskonvention umgesetzt?
7. a) Welche konkreten Maßnahmen wurden seit Beginn der
Legislaturperiode umgesetzt, um die Zusammenarbeit des BMBF mit dem
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) im Bereich der frühkindlichen Bildung zu stärken, und
welche dieser Maßnahmen sind auf Initiative der aktuellen
Bundesregierung entstanden?
b) Welche konkreten Maßnahmen wurden seit Beginn der
Legislaturperiode umgesetzt, um Rahmenbedingungen für eine frühkindliche
Diagnostik im dritten oder vierten Lebensjahr zu schaffen?
8. Welche konkreten Maßnahmen wurden seit Beginn der
Legislaturperiode von Bundesbildungsministerin a. D. Bettina Stark-Watzinger
zusammen mit dem BMFSFJ umgesetzt, um wie im Koalitionsvertrag
versprochen die Betreuungsrelation in der frühkindlichen Bildung zu
verbessern (Koalitionsvertrag 2021, S. 75), und welche dieser umgesetzten
Maßnahmen sind auf Initiative der aktuellen Bundesregierung
entstanden?
9. Wie haben sich die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze im Bereich MINT
(Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik)-Förderung
zwischen den Jahren 2017 und 2024 entwickelt, wie haben sich dabei
konkret die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze für die Stiftung „Kinder
forschen“ (vormals: Stiftung „Haus der kleinen Forscher“) zwischen den
Jahren 2017 und 2024 im BMBF entwickelt?
10. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung umgesetzt, um,
wie im Koalitionsvertrag versprochen, den fachlich fundierten Einsatz
von digitalen Medien mit angemessener technischer Ausstattung in der
frühkindlichen Bildung zu fördern und die Medienkompetenz zu stärken
(Koalitionsvertrag 2021, S. 75), wie misst die Bundesregierung die
Umsetzung dieser Ziele?
11. Wurden bereits alle im Koalitionsvertrag versprochenen „4.000
allgemein- und berufsbildende Schulen mit einem hohen Anteil sozial
benachteiligter Schülerinnen und Schüler“ zur Beteiligung an einem
Startchancen-Programm ausgewählt (Koalitionsvertrag 2021, S. 75),
wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
12. Wie hoch war in den Jahren 2022, 2023 und 2024 der Mittelabfluss im
Rahmen des Startchancen-Programms, wie viele allgemeinbildende
Schulen und wie viele berufsbildende Schulen wurden bisher (Stand:
Januar 2025) in welcher durchschnittlichen Förderhöhe mit Mitteln aus
dem Startchancen-Programm erreicht?
13. In welcher Höhe waren nach Kenntnis der Bundesregierung die zum
Stichtag 31. Dezember 2024 gebundenen Mittel für bereits bewilligte
Projekte im Rahmen des Startchancen-Programms?
14. Liegt für den Digitalpakt 2.0 eine mit allen 16 Ländern abgestimmte
Bund-Länder-Vereinbarung vor, wenn ja, seit wann, und wenn nein,
warum nicht?
15. Welche konkreten Vorkehrungen wurden im Regierungsentwurf des
Bundeshaushaltes 2025 aus dem Juli 2024 für einen Digitalpakt 2.0
getroffen?
16. Waren die von der Bundesregierung im Bundeshaushalt 2024 in Kapitel
3002 Titel 882 01 vorgesehenen Zuweisungen an die Länder zur
Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur für Schulen gemäß
§ 2 Nummer 3 des Digitalinfrastrukturfondsgesetzes (DIFG)
ausreichend, um die Rechtsverpflichtungen aus der Verwaltungsvereinbarung
„DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ vom 16. Mai 2019 zu erfüllen, und
wenn nein, welche überplanmäßigen Ausgaben sind durch den Bund zu
leisten, und warum konnten diese Kostensteigerungen nicht im Voraus
kalkuliert werden?
17. Rechnet die Bundesregierung nach aktuellen Schätzungen mit
erforderlichen Zuweisungen an die Länder zur Erfüllung der
Rechtsverpflichtung aus der Verwaltungsvereinbarung „DigitalPakt Schule 2019 bis
2024“, die über die im Regierungsentwurf des Bundeshaushaltes 2025
vorgesehenen 1,6 Mrd. Euro hinausgehen, und wenn ja, mit welchen
zusätzlichen erforderlichen Ausgaben rechnet die Bundesregierung für das
Jahr 2025?
18. In welchem Umfang hat die Bundesregierung seit Dezember 2021
zusätzliche Mittel zum im Koalitionsvertrag versprochenen Aufbau von
Service-, Beratungs- und Vernetzungsangeboten für einen
beschleunigten Mittelabfluss aus dem DigitalPakt Schule zur Verfügung gestellt
(bitte die Haushaltstitel titelscharf aufstellen)?
19. Ist die Finanzierung der im Jahr 2023 aufgebauten Kompetenzzentren
für digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schule und
Weiterbildung über das Jahr 2026 hinaus rechtskräftig gesichert, wenn ja, wie,
und in welcher Höhe, und wenn nein, warum nicht?
20. Hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern die im
Koalitionsvertrag versprochenen digitalen Programmstrukturen und Plattformen
für Open Educational Ressources (OER) geschaffen, wenn ja, wann, und
durch wen werden diese genutzt, und wenn nein, warum nicht?
21. Hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern wie im
Koalitionsvertrag versprochen eine intelligente, auch lizenzfreie Lehr- und
Lernsoftware entwickelt, wenn ja, wann, und durch wen wird diese
genutzt, und wenn nein, warum nicht?
22. Hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern die im
Koalitionsvertrag versprochenen Positivlisten datenschutzkonformer digitaler
Lehr- und Lernmittel erstellt, wenn ja, wann, und durch wen werden
diese Positivlisten betrieben und aktualisiert, und wenn nein, warum
nicht?
23. Hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern die im
Koalitionsvertrag versprochene gemeinsame Koordinierungsstelle
Lehrkräftefortbildung eingerichtet, wenn ja, wann, und ist diese in der Lage – wie im
Koalitionsvertrag versprochen –, bundesweit Fort- und
Weiterbildungsangebote zu vernetzen, die Qualifikation von Schulleitungen zu
unterstützen, den Austausch zu ermöglichen sowie die arbeitsteilige
Erstellung von Fortbildungsmaterialien zu organisieren, und wenn nein,
warum nicht?
24. Hat die Bundesregierung die Qualitätsoffensive Lehrerbildung
weiterentwickelt und um die neuen Schwerpunkte zur digitalen Bildung, zur
dritten Phase der Lehrerbildung und zur bundesweiten
Qualitätsentwicklung des Seiten- und Quereinstiegs ergänzt?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn nein, wie bewertet die Bundesregierung die Zukunft der durch
die Qualitätsoffensive Lehrerbildung aufgebauten Strukturen?
25. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen,
um die im Koalitionsvertrag versprochene Beschleunigung und
Vereinfachung der Anerkennung ausländischer Qualifikationen im Lehramt zu
forcieren, um welchen zeitlichen Faktor konnte die Verfahrensdauer zur
Anerkennung ausländischer Qualifikationen im Lehramt seit 2021
verbessert werden?
26. Hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern, Kommunen und
relevanten Akteuren den im Koalitionsvertrag angekündigten Pakt zur
Stärkung und Modernisierung berufsbildender Schulen aufgelegt?
a) Wenn ja, wie viele Mittel aus dem Bundeshaushalt standen in den
Jahren 2022, 2023 und 2024 für Neubewilligungen im Rahmen
dieses Pakts zur Verfügung?
b) Wie viele Mittel wurden davon in den genannten Haushaltsjahren
real verausgabt?
c) Welche Funktion soll der für den Pakt für berufliche Schulen
gegründete „Rat“ nach Auffassung der Bundesregierung erfüllen, und
inwieweit unterscheidet sich dieser „Rat“ von der „Allianz für Aus-
und Weiterbildung“?
27. Hat die Bundesregierung den im Koalitionsvertrag angekündigten
Ausbildungspakt für Ausbildungsbotschafterinnen und
Ausbildungsbotschafter aufgesetzt, wenn ja, seit wann fördert die Bundesregierung
Ausbildungsbotschafterinnen und Ausbildungsbotschafter, wie viele sind es,
und in welchem Umfang erfolgt die Förderung, und wenn nein, warum
nicht?
28. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Dezember
2021 umgesetzt, um wie im Koalitionsvertrag versprochen Frauen im
Handwerk zu stärken, welche messbaren Ergebnisse hat die
Bundesregierung in den Jahren 2022, 2023 und 2024 erzielt?
29. Ist es nach Auffassung der Bundesregierung gelungen, gemeinsam mit
den Ländern die Berufsorientierung wie im Koalitionsvertrag
versprochen flächendeckend auszubauen?
a) Wenn ja, wie misst die Bundesregierung den flächendeckenden
Ausbau?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Welche neuen Maßnahmen wurden seit Beginn der Legislaturperiode
zusammen mit den Ländern umgesetzt, um die Themen
Berufsorientierung und Berufsvorbereitung stärker in der Lehrkräfteausbildung
zu verankern?
30. Ist es nach Auffassung der Bundesregierung gelungen, gemeinsam mit
den Ländern die Jugendberufsagenturen wie im Koalitionsvertrag
versprochen flächendeckend auszubauen, wenn ja, wie misst die
Bundesregierung den flächendeckenden Ausbau, und wenn nein, warum nicht?
31. Setzt der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Reform
des Aufstiegs-BAföG die im Koalitionsvertrag festgelegten Vorhaben
um, das Aufstiegs-BAföG auszubauen, den Unterhaltsbeitrag für
Teilzeitfortbildungen zu öffnen, Weiterbildungen auf der gleichen Stufe des
Deutschen Qualifikationsrahmens sowie für eine zweite vollqualifizierte
Ausbildung zu fördern, die Fördersätze und Freibeträge deutlich zu
erhöhen und die Förderlücke zum BAföG zu schließen, wenn ja, wie, und
wenn nein, warum nicht?
32. Hat die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag gegebene
Versprechen, das BAföG „elternunabhängiger“ zu machen, umgesetzt, wenn ja,
wie, und wenn nein, warum nicht?
33. In wie vielen konkreten Fällen wurde der im Koalitionsvertrag
versprochene (Koalitionsvertrag, S. 76) und auf dieser Basis von der
Regierungskoalition eingeführte Notfallmechanismus in Anspruch genommen,
und wenn noch gar nicht, warum nicht, und welche Schlussfolgerungen
zieht die Bundesregierung hieraus?
34. Hat die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag gegebene
Versprechen, eine Absenkung des Darlehensanteils und eine Öffnung des
zinsfreien BAföG-Volldarlehens für alle Studierenden anzustreben
(Koalitionsvertrag, S. 76), realisiert?
a) Wenn ja, in welcher Höhe wurden der Darlehensanteil zu wann
abgesenkt und eine Öffnung des zinsfreien BAföG-Volldarlehens für alle
Studierenden vorgenommen?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Wenn ja, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung darüber
hinaus konkret umgesetzt, um eine regelmäßige Anpassung der
Regelsätze an die steigenden Lebenshaltungskosten sicherzustellen?
d) Wenn ja, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung darüber
hinaus konkret umgesetzt, um den nach Auffassung der Fragesteller
großen regionalen Unterschiede bei den Wohnkosten Rechnung zu
tragen?
35. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen,
um die Beantragung und Verwaltung des BAföG wie im
Koalitionsvertrag versprochen „schlanker, schneller und digitaler zu gestalten“
(Koalitionsvertrag, S. 76), um welchen zeitlichen Faktor konnte die
Verfahrensdauer zur Beantragung und Verwaltung des BAföG seit 2021
verbessert werden?
36. Hat die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag versprochene
Lebenschancen-BAföG umgesetzt, wenn ja, wann, und wie, und wenn
nein, warum nicht?
37. Hat die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag versprochene
Bildungs(teil)zeit nach österreichischem Vorbild umgesetzt, wenn ja, wann,
und wie, und wenn nein, warum nicht?
38. In welchen Bereichen wurde die im Koalitionsvertrag versprochene
Verzahnung der Nationalen Online-Weiterbildungsplattform und der
Bildungsplattform („Mein Bildungsraum“) konkret durch die
Bundesregierung umgesetzt?
39. Hat die Bundesregierung ein Konzept für den langfristigen Betrieb von
„Mein Bildungsraum“ entwickelt?
a) Wenn ja, welche Funktion soll „Mein Bildungsraum“ langfristig
erfüllen, und durch wen sollen aktuelle Informationen zu Bildungs-
und Beratungsangeboten eingepflegt werden?
b) Wie viele Mittel stellt das BMBF der Bundesagentur für
Sprunginnovationen (SPRIND) im Rahmen der Kooperationsvereinbarung zur
Weiterentwicklung der Bildungsplattform „Mein Bildungsraum“ zur
Verfügung?
c) Bis wann soll die SPRIND Zwischen- bzw. Endergebnisse zur
Weiterentwicklung von „Mein Bildungsraum“ vorlegen?
40. Hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode wie im
Koalitionsvertrag versprochen ein Förderprogramm für Volkshochschulen und
andere gemeinnützige Bildungseinrichtungen aufgesetzt und damit in
deren digitale Infrastruktur investiert, und wenn ja, in welchem Umfang
wurde ein solches Förderprogramm aufgesetzt, und wenn nein, warum
nicht?
41. Wie viele Mittel standen in den Jahren 2022, 2023 und 2024 für die
Umsetzung von Maßnahmen im Bereich Bildung für Nachhaltige
Entwicklung (BNE) zur Verfügung, und wie viele Mittel wurden tatsächlich
verausgabt (bitte pro Jahr titelscharf aufstellen und tabellarisch darstellen)?
42. Haben im Zusammenhang mit BNE seit Dezember 2021 Schülerfirmen
eine Förderung durch die Bundesregierung erhalten, wenn ja, wie viele,
und in welcher durchschnittlichen Höhe erfolgte die Förderung, und
wenn nein, warum nicht?
43. Wann wurde die KI-Strategie der Bundesregierung letztmalig
ressortübergreifend aktualisiert?
44. Warum wurde die KI-Strategie der Bundesregierung zwischen
Dezember 2021 und Januar 2025 nicht bereits fortgeschrieben (Zitat aus dem
aktuellen Wahlprogramm der aktuell regierungsanführenden SPD: „Für
uns steht die Weiterentwicklung der KI-Strategie an erster Stelle.“ S. 7:
mehr.spd.de/programm)?
45. Wie haben sich in den Haushaltsjahren 2021, 2022, 2023 und 2024 die
Forschungsausgaben der Bundesregierung für Künstliche Intelligenz
entwickelt (bitte entlang der Jahre und Ressorts tabellarisch darstellen)?
46. Wie haben sich in den Haushaltsjahren 2021, 2022, 2023 und 2024 die
Forschungsausgaben der Bundesregierung für Quantentechnologien
entwickelt (bitte entlang der Jahre und Ressorts tabellarisch darstellen)?
47. Wie haben sich in den Haushaltsjahren 2021, 2022, 2023 und 2024 die
Forschungsausgaben der Bundesregierung für Cybersicherheit
entwickelt (bitte entlang der Jahre und Ressorts tabellarisch darstellen)?
48. Wie haben sich in den Haushaltsjahren 2021, 2022, 2023 und 2024 die
Forschungsausgaben der Bundesregierung für Robotik entwickelt (bitte
entlang der Jahre und Ressorts tabellarisch darstellen)?
49. Wie haben sich in den Haushaltsjahren 2021, 2022, 2023 und 2024 die
Forschungsausgaben der Bundesregierung für Batteriezellen entwickelt
(bitte entlang der Jahre und Ressorts tabellarisch darstellen)?
50. Wie hat sich zwischen 2021 und 2024 vor dem Hintergrund des
Versprechens aus dem Koalitionsvertrag, den Anteil der gesamtstaatlichen
Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf 3,5 Prozent des BIP bis 2025
erhöhen zu wollen (Koalitionsvertrag, S. 16), der Anteil der
gesamtstaatlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung in Deutschland
entwickelt?
51. Welche finanzielle Planungsgrundlage hat die Bundesregierung seit
Dezember 2021 geschaffen, um die Umsetzung der Zukunftsstrategie
Forschung und Innovation aktiv steuern zu können, wie viele Mittel hat die
Bundesregierung in den einzelnen selbstgesetzten Missionen in den
Haushaltsjahren 2023 und 2024 verausgabt (bitte tabellarisch auflisten)?
52. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Beteiligung aus
Deutschland an europäischen Verbünden im Bereich von
Schlüsseltechnologien sowie das entsprechende Fördervolumen vor dem Hintergrund
des Versprechens aus dem Koalitionsvertrag, Forschung an
Zukunftstechnologien stärker als bislang in europäischen Verbünden
zusammenzuführen (Koalitionsvertrag, S. 16), zwischen 2021 und 2024 entwickelt
(bitte entlang der Jahre tabellarisch darstellen), welche
Schlüsseltechnologien identifiziert die Bundesregierung aktuell?
53. Wie viele Mittel standen in den Jahren 2022, 2023 und 2024 für die im
Koalitionsvertrag versprochene Deutsche Agentur für Transfer und
Innovation (DATI) zur Verfügung, wie viele Mittel wurden in den genannten
Haushaltsjahren verausgabt, und wie viele Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter wurden von der DATI bisher eingestellt?
54. Wie viele Projekte wurden bisher im Rahmen der DATI gefördert?
55. Wie hoch war im Rahmen der DATI das Antragsvolumen aller
eingegangener Förderanträge, wie viele Mittel wurden bisher bewilligt, wie viele
Mittel wurden verausgabt?
56. An wie vielen Projekten sind Hochschulen für Angewandte
Wissenschaften unmittelbar und mittelbar im Rahmen von DATI-Förderlinien
beteiligt, wie hoch ist die Bewilligungssumme dieser Projekte, und wie
viel wurde bisher verausgabt?
57. a) Wie viele der im Koalitionsvertrag versprochenen „zeitlich und
räumlich begrenzten Experimentierräume, in denen innovative
Technologien, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle unter realen
Bedingungen erprobt werden können“ (S. 17), wurden seit Dezember
2021 geschaffen?
b) Hat die Bundesregierung kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
bei der Planung und Konzeption eingebunden, wenn ja, wie, und
wenn nein, warum nicht?
58. Welche Standorte hat die Bundesregierung seit Dezember 2021
ausgewählt, um diese „als Leuchttürme unter die Spitzengruppe
internationaler Forschungs- und Transferregionen mit jeweils einem inhaltlichen
Schwerpunkt zu bringen“ (S. 17), in welcher Höhe wurden die
ausgewählten Standorte gefördert (bitte inklusive inhaltlichem Schwerpunkt,
Höhe der Förderung und internationalen Rankingplatz tabellarisch
auflisten)?
59. Welche Innovationsregionen nach britischem Vorbild wurden
geschaffen, und wie wurden „dafür Handlungsspielräume des nationalen und
europäischen Rechts“ konkret genutzt und erweitert (S. 17)?
60. Wurde das im Koalitionsvertrag versprochene neue „Forschungszentrum
der Helmholtz-Gemeinschaft für Alternsforschung“ errichtet (S. 17),
wenn ja, wann, und wie viele „zusätzliche Mittel“ (S. 17) wurden hierfür
in den Haushaltsjahren 2022, 2023 und 2024 bereitgestellt, und wenn
nein, warum nicht?
61. Wie viele Mittel hat der Bund in den Jahren 2022, 2023 und 2024 zur im
Koalitionsvertrag versprochenen „Schaffung einer
Gründungsinfrastruktur für technologisches wie soziales Unternehmertum“ bereitgestellt, und
wie viele Mittel wurden in den genannten Haushaltsjahren real
verausgabt (S. 17)?
62. Welches konkrete Regierungshandeln ist seit Dezember 2021 auf die im
Koalitionsvertrag festgehaltene Offenheit gegenüber einem sog. German
Tech Transfer Fund (S. 17) erfolgt, und in welcher Höhe hat der Bund
Mittel für einen etwaigen Fund bereitgestellt und private Mittel
mobilisiert?
63. Welche Plattformen hat die Bundesregierung seit Dezember 2021
gefördert, um „nicht verwertete Patente dem Markt bekannt und zugänglich
zu machen“ (S. 17), und wann wurden die etwaigen Plattformen erstmals
durch den Bund gefördert?
64. Wie viele Sprunginnovationen hat die Bundesagentur für
Sprunginnovationen (SPRIND) seit Dezember 2021 gefördert?
65. Wie viel privates Kapitel hat die SPRIND seit 2022 angereizt (bitte die
Zusammensetzung des mobilisierten privaten Kapitals tabellarisch
auflisten)?
66. Wann wurde die im Koalitionsvertrag versprochene Evaluation der
SPRIND vorgestellt, und mit welchem Ergebnis?
67. Hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag seit Dezember 2021
einen Gesetzentwurf zum im Koalitionsvertrag versprochenen
Forschungsdatengesetz vorgelegt, wenn ja, wann, und wenn nein, warum
nicht?
68. Hat die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag versprochene
Bundesprogramm „Digitale Hochschule“ veröffentlicht, wenn ja, wann, und
wie viele Mittel standen hierfür in den Jahren 2022, 2023 und 2024 zur
Verfügung, und wenn nein, warum nicht?
69. Hat die Bundesregierung den im Koalitionsvertrag versprochenen
„Bund-Länder-Prozess zur Weiterentwicklung des Kapazitätsrechts in
Gang“ gesetzt (S. 18), wenn ja, wie oft fanden zu diesem Thema auf
welcher Ebene Gespräche mit den Ländern statt, und welche Ergebnisse
wurden bisher erzielt (bitte tabellarisch darstellen), und wenn nein,
warum nicht?
70. Hat die Bundesregierung den im Koalitionsvertrag versprochenen
Rahmen geschaffen, „innerhalb dessen wir die Einführung von Micro-
Degrees prüfen“ (S. 18), wenn ja, wann, und ist dieser Rahmen konkret
ausgestaltet, und wenn nein, warum nicht?
71. Hat die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag gegebene
Versprechen, die Entscheidung für den Strategieentwicklungsraum umgehend
umzusetzen (S. 18), realisiert, wenn ja, wann, und wie, und wenn nein,
warum nicht?
72. Hat die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag gegebene
Versprechen, die Akademien der Wissenschaften analog zum Pakt für Forschung
und Innovation zu fördern (S. 18), realisiert, wenn ja, wie viele
Bundesmittel standen den Akademien der Wissenschaften in den
Haushaltsjahren 2021, 2022, 2023 und 2024 zur Verfügung, und wenn nein, warum
nicht?
73. Hat die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag gegebene
Versprechen, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz auf Basis der Evaluation zu
reformieren, da gute Wissenschaft verlässliche Arbeitsbedingungen
brauche (S. 19), umgesetzt, wenn ja, wann, und wenn nein, warum
nicht?
74. Hat die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag gegebene
Versprechen, „darauf hinzuwirken, dass in der Wissenschaft Dauerstellen für
Daueraufgaben geschaffen werden“ (S. 20), eingelöst, wenn ja, wie viele
Dauerstellen wurden geschaffen, und wenn nein, warum nicht?
75. Hat die Bundesregierung das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag,
das Tenure-Track-Programm zu verstetigen, auszubauen und attraktiver
zu machen (S. 20), umgesetzt, und wenn ja, wie viele zusätzliche Mittel
hat der Bund in den Jahren 2022, 2023 und 2024 für das Tenure-Track-
Programm bereitgestellt, wie viele Mittel wurden jeweils verausgabt,
und wie viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben von den
zusätzlich bereitgestellten Mitteln in den genannten Jahren von dem
Programm profitiert (bitte entlang der Jahre tabellarisch auflisten)?
76. Wie oft hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung bzw. der
Bundesminister für Bildung und Forschung vor dem Hintergrund der
Feststellung aus dem Koalitionsvertrag – „Nie war internationale
Kooperation wichtiger“ (S. 20) – persönlich an formellen und informellen
Gremiensitzungen des Europäischen Rates in den Jahren 2022, 2023 und
2024 teilgenommen, und wie oft hat sich die Ministerin oder der
Minister in den Jahren vertreten lassen (bitte entlang der Jahre tabellarisch
darstellen)?
77. Hat sich die institutionelle Förderung des Deutschen Akademischen
Austauschdienstes (DAAD) und der Alexander von Humboldt Stiftung
(AvH) vor dem Hintergrund des Versprechens aus dem
Koalitionsvertrag, die institutionelle Förderung von DAAD und AvH analog zum Pakt
für Forschung und Innovation zu erhöhen (S. 20), in den Haushaltsjahren
2022, 2023 und 2024 realisiert, wenn ja, wie wurde der versprochene
Mittelaufwuchs um 3 Prozent in den Jahren 2022, 2023 und 2024
abgebildet, und wenn nein, warum nicht?
78. Hat die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag mit Blick auf
Wissenschaftsjournalismus versprochene „unabhängige Stiftung“ errichtet,
wenn ja, wann, und wie viele Mittel standen hierfür in den Jahren 2022,
2023 und 2024 bereit, und wenn nein, warum nicht?
79. Wie lange hat die Bundesregierung von der Ankündigung im September
2022 bis zur Auszahlung einer Energiepreispauschale für Studierende in
Höhe von 200 Euro gebraucht, was ist aus dem Portal der
Energiepreispauschale und den erhobenen Daten geworden, welche Lehren hat die
Bundesregierung aus dem diesbezüglichen Projektmanagement
gezogen?
80. Welche Fördermaßnahmen der Projektförderung wurden in den Jahren
2022, 2023 und 2024 gestoppt, gekürzt oder sind in künftige
Haushaltsjahre verschoben worden, und welche Systematik lag dem zugrunde
(bitte samt Fördersumme, Förderzeitraum und Zahl der betroffenen
Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeiter entsprechend der
Antragstellung tabellarisch auflisten)?
81. Wann hat die Bundesregierung das nationale Priorisierungsverfahren für
umfangreiche Forschungsinfrastrukturen gestartet, wie viele
Interessensbekundungen sind eingegangen, und auf welcher Basis will die
Bundesregierung wann über die Priorisierung entscheiden (www.bmbf.de/DE/F
orschung/Wissenschaftssystem/Forschungsinfrastrukturen/Internationale
Einrichtungen/_documents/240617_priorisierungsverfahren_fis.html)?
82. Warum hat die Bundesregierung das nationale Priorisierungsverfahren
nicht früher gestartet?
83. Nach welchen Kriterien will die dann geschäftsführende
Bundesregierung gegebenenfalls über die Auswahl von Anträgen für das
bevorstehenden Update der ESFRI (Europäische Strategieforum für
Forschungsinfrastrukturen)-Roadmap entscheiden (Einreichungsfrist auf
europäischer Ebene: 8. April 2025)?
84. Wie viele Anträge auf Ausnahme vom Besserstellungsverbot lagen in
den Jahren 2022, 2023 und 2024 im BMBF und im Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vor, wie viele Anträge sind in
den jeweiligen Jahren entschieden worden, wie viele Anträge sind seit
wann noch nicht beschieden worden (bitte tabellarisch auflisten)?
85. Behindert die aktuelle Auslegung des Besserstellungsverbotes aus Sicht
der Bundesregierung die Forschungseinrichtungen an der Gewinnung
von hochqualifiziertem Fachpersonal, wenn ja, welche Konsequenzen
zieht die Bundesregierung hieraus, und wenn nein, warum sind u. a. für
die SPRIND dennoch Ausnahmen erforderlich?
86. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen,
um den Standort Deutschland für die Durchführung klinischer Studien
zu stärken und Genehmigungsverfahren zu entbürokratisieren, welche
konkreten Maßnahmen fördern in diesem Zusammenhang die
Kooperation zwischen medizinischen, universitären und gewerblichen Partnern?
87. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser
Legislaturperiode unternommen, um Zugangsbarrieren für KMU zur
steuerlichen Forschungsförderung zu verbessern?
88. Wie haben sich in den Haushaltsjahren 2021, 2022, 2023 und 2024 die
Ausgaben der Bundesregierung für das Zentrale Innovationsprogramm
Mittelstand (ZIM) entwickelt (bitte entlang der Jahre tabellarisch
darstellen)?
89. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser
Legislaturperiode unternommen, um die industrielle Gemeinschaftsforschung
zu stärken?
90. Wie haben sich die Ausgaben des BMBF für Öffentlichkeitsmaßnahmen
in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 entwickelt?
a) Wie haben sich die Ausgaben des BMBF für Social-Media-
Aktivitäten der Leitungsabteilung in den Jahren 2021, 2022, 2023
und 2024 entwickelt?
b) Was waren die 20 finanziell am stärksten beworbenen Social-Media-
Beiträge des BMBF, und in welcher Höhe wurden diese jeweils
beworben (bitte inklusive Förderhöhe, veröffentlichtem Text und
Datum tabellarisch darstellen)?
c) Wie viele Pressemitteilungen hat das BMBF in den Jahren 2021,
2022, 2023 und 2024 veröffentlicht (bitte entlang der Jahre
tabellarisch darstellen)?
91. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung, dass Deutschland
im Bereich der Wissenschaftsfreiheit laut Academic Freedom Index von
Platz 1 in 2022 auf Platz 11 in 2024 abgerutscht ist (www.pol.phil.fa
u.de/files/2022/10/AFI-2022-Update_V2.pdf; academic-freedom-inde
x.net/research/Academic_Freedom_Index_Update_2024.pdf), welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?
92. Ist dem öffentlichen Ansehen des BMBF durch die sogenannte
Fördermittelaffäre und den Umgang mit der parlamentarischen
Sachverhaltsaufklärung nach Ansicht Bundesregierung ein Schaden entstanden,
wenn ja, welcher, und wer in der Bundesregierung hat hierfür bisher die
politische Verantwortung übernommen, und wenn nein, warum nicht?
93. Hält der Bundesbildungsminister Cem Özdemir an der Entscheidung
seiner Amtsvorgängerin fest, den Abgeordneten des Deutschen
Bundestages und Mitgliedern des Bundestagsausschusses für Bildung,
Forschung und Technikfolgenabschätzung keine ungeschwärzte
Akteneinsicht zu den in Kritik stehenden Vorgängen zu ermöglichen, wenn ja,
warum, und wenn nein, wann und wie wird eine Akteneinsicht gewährt?
94. Hält der Bundesbildungsminister Cem Özdemir weiterhin an der
Entscheidung seiner Amtsvorgängerin fest, die Verschwiegenheitspflicht der
entlassenen Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring zur Aufklärung der
sogenannten Fördermittelaffäre nicht aufzuheben, und wenn ja, warum?
95. Hat der Bundesbildungsminister Cem Özdemir seit seinem Amtsantritt
im Sinne der Sachverhaltsaufklärung unmittelbar oder mittelbar Kontakt
zur entlassenen Staatssekretärin a. D. Dr. Sabine Döring aufgenommen
und sich direkt bei ihr über ihre Darstellung der in Kritik stehenden
Vorgänge informiert, wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis, und wenn
nein, warum nicht?
96. Wie bewertet das BMBF nach heutigem Kenntnisstand die von der
Pressestelle der Leitungsabteilung angeforderte und anschließend erfolgte
Auflistung von Wissenschaftlern, die den offenen Brief unterzeichnet
haben (www.bild.de/politik/inland/regierung-fassungslos-uni-skandal-es
kaliert-663b6def27e1b86288b11fc5; dserver.bundestag.de/btd/20/123/20
12377.pdf)?
97. Bestätigt das BMBF nach heutigem Kenntnisstand den Eingang eines
laut Presseberichten am 19. Juli 2024 erstmals durch Staatssekretärin
a. D. Dr. Sabine Döring per Mail übermittelten Ergebnisvermerkes, „der
entscheidungsrelevante Vorgänge während meiner Amtszeit wiedergibt“
(www.spiegel.de/politik/deutschland/bettina-stark-watzingers-foerdergel
daffaere-neue-chats-zeigen-weisung-von-oben-a-fb08f7ea-af6a-43f2-88
03-2f12f0a9adb1), wenn ja, an welcher Stelle im Ministerium ist der
Ergebnisvermerk eingegangen, und wenn nein, warum nicht?
98. Wenn Frage 97 bejaht wird, akzeptiert der Bundesbildungsminister Cem
Özdemir die in der Übermittlungsmail von Staatssekretärin a. D.
Dr. Sabine Döring von ihr dargelegte inhaltliche Argumentation, dass
der eingereichte Ergebnisvermerk entscheidungsrelevante Vorgänge aus
ihrer Amtszeit wiedergibt, wenn ja, warum, und wenn nein, warum
nicht?
99. Wie viele Beschwerden gegen das BMBF sind insgesamt seit Juni 2024
von betroffenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
eingegangen, die mit der Aufführung ihrer personenbezogenen Daten in einer
etwaigen Liste nicht einverstanden sind?
100. In welcher Höhe sind den Steuerzahlern seit Juni 2024 im Kontext der
sogenannten Fördermittelaffäre Kosten durch Rechtsstreitigkeiten oder
anwaltliche Beratungen des BMBF entstanden?
Berlin, den 21. Januar 2025
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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