Mögliche Probleme um die Digitalisierung des nationalen Visumverfahrens
der Abgeordneten Stefan Keuter, René Springer, Joachim Wundrak und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das digitale Auslandsportal des Auswärtigen Amts, für welches vor mehr als zwei Jahren die Weichen gestellt wurden und welches nunmehr am 1. Januar 2025 startete, will die digitale Antragstellung im nationalen Visumverfahren an allen 167 Visastellen weltweit ermöglichen. Ziel des Projekts war und ist es, durch die vollständige Digitalisierung des Antragsverfahrens für Visa den Zugang zu erleichtern sowie die Bearbeitungszeit zu verkürzen (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/2692150-2692150).
Das designierte Vorzeigeprojekt der Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock sollte zwar mit einer Revolutionierung der Beantragung von Visa „das modernste Einwanderungsrecht Europas endlich auch ins digitale Zeitalter“ befördern, weist aber nach seinem Start laut aktuellen Medienberichten trotz feierlicher Ankündigung gravierende technische und organisatorische Mängel auf. So seien etwa viele Funktionen und Anträge verkompliziert, nur mancherorts oder überhaupt nicht verfügbar und würden Antragsteller regelmäßig unter Fehlermeldungen einer mangelhaften Software wieder auf die alten analogen Prozesse verwiesen. Vertraute berichteten demnach, dass die Probleme nicht neu seien, noch im November 2024 nur 88 der 167 Visastellen an das Portal angeschlossen gewesen wären sowie, dass die Leitung des Auswärtigen Amts trotzdem für Zwecke einer öffentlichkeitswirksamen Präsentation auf die Umsetzung zum 1. Januar 2025 bestanden habe (www.welt.de/politik/deutschland/plus255054214/Digitales-Visum-Antrag-nicht-verfuegbar-Der-missglueckte-Start-von-Baerbocks-Vorzeigeprojekt.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Warum hat das Auswärtige Amt das Programm trotz berichteter und ihm offenbar bekannter Mängel (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) zum 1. Januar 2025 gestartet?
Wer trägt die Verantwortung für die Inbetriebnahme des in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Programms zum 1. Januar 2025?
Warum hat das Auswärtige Amt in seiner Ankündigung am 1. Januar 2025 impliziert, das Auslandsportal stehe bereits vollumfänglich zur Verfügung, wenngleich es zumindest einräumt, Funktionen würden zum Stand Januar 2025 z. T. „pilotiert“ und „sukzessive […] freigegeben“ (vgl. die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Medienberichte)?
Wurde nach Auffassung der Bundesregierung zum 1. Januar 2025 das „modernste Einwanderungsrecht Europas endlich auch ins digitale Zeitalter“ befördert, wie von der Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock verheißen (vgl. die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Medienberichte; bitte begründen)?
Wie bewertet die Bundesregierung, dass die Visastellen kritisieren, dass das Portal die Prüfungen nicht beschleunige, sondern verlängere (vgl. die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Medienberichte)?
Wie viele der 167 Visastellen bieten das digitale Visumverfahren zum Stand Januar 2025 tatsächlich im vorgesehenen vollen Umfang an, und welche sind das (bitte benennen)?
Welche Anträge und Funktionen sind an welchen Visastellen zum Stand Januar 2025 nicht verfügbar (bitte benennen und aufschlüsseln)?
Welche technischen oder organisatorischen Hindernisse verhindern nach Auffassung der Bundesregierung eine flächendeckende Verfügbarkeit des digitalen Visumverfahrens?
Wie hoch waren die Gesamtkosten für die Entwicklung und Implementierung des digitalen Visumportals bis zum 1. Januar 2025?
Welche spezifischen Kostenpunkte fielen dabei an (vgl. Frage 9, z. B. Entwicklungskosten, Vergabe an externe Dienstleister wie die Bundesdruckerei, interne Personalkosten, Schulungen, Hardware)?
Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung im Rahmen der Überarbeitung im Laufe des Nachbesserungsprozesses bis zur Erreichung einer flächendeckend verfügbaren vollständigen Funktionsfähigkeit?
Wie hoch sind die laufenden Betriebskosten für das digitale Visumportal (z. B. Wartung, technischer Support, Schulung der Mitarbeiter in den Visastellen)?
Gibt es eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung oder eine Kosten-Nutzen-Analyse für das digitale Visumverfahren, und wenn ja, welche Ergebnisse liegen vor?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die zusätzlichen Kosten ein, die aktuell durch die Einschränkungen in der Nutzung des digitalen Portals (z. B. manuelle Bearbeitung durch Visastellen) verursacht werden?
Welche Maßnahmen sind ggf. bisher ergriffen worden, um festgestellte Probleme nachzubessern, wann, und durch wen?
Wann rechnet die Bundesregierung mit der Behebung der Mängel (vgl. Frage 15) und einer vollständigen anvisierten Funktionsfähigkeit?
Welche Funktionen und Möglichkeiten soll insgesamt ein in diesem Sinne funktionsfähiges Portal bieten?
Gab es vor dem Start umfassende Tests der Funktionsfähigkeit des Portals, und wenn ja,
a) wann, und durch wen wurden diese durchgeführt,
b) welche Probleme wurden dabei identifiziert,
c) wie wurden diese zwischenzeitlich behoben, und
d) welche der heutigen Probleme waren dabei ggf. aufgetreten?
Wie wurde die Bundesdruckerei für das Projekt ausgewählt, die laut den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Medienberichten fehlerhafte und unvollständige Programme geliefert haben soll?
a) Gab es ein Ausschreibungsverfahren, und wenn ja, welche Kriterien waren ausschlaggebend?
b) Gab es bei der Auftragsvergabe finanzielle und bzw. oder zeitliche Vorgaben an die Bundesdruckerei, und wenn ja, welche?
c) Welche vertraglichen Vereinbarungen bestehen zwischen der Bundesregierung und der Bundesdruckerei bezüglich des Projekts, und welche Folgen sehen diese ggf. vor, wenn die vereinbarten Leistungen nicht vollständig oder mangelbehaftet erbracht werden?
d) Gab und gibt es regelmäßige Berichte der Bundesdruckerei über den Fortschritt und den Status des Projekts, und wenn ja, wie und wann sowie durch wen wurden und werden diese ausgewertet?
e) Wurde die Bundesregierung durch die Bundesdruckerei über die noch bestehenden Mängel sowie über die Risiken einer Inbetriebnahme zum 1. Januar 2025 informiert, und wenn ja, wann?
Soll nach der Überarbeitung im Laufe des Nachbesserungsprozesses des Portals zukünftig (vgl. die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Medienberichte; bitte jeweils begründen)
a) von Antragstellern die Art ihres Visumantrags nach Stellung geändert werden können, und nicht mehr ein neuer Antrag eingereicht werden müssen,
b) eine zum Stand Januar 2025 noch fehlende Bezahlfunktion eingeführt werden,
c) der von den Visastellen als langwierig kritisiere Registrierungsprozess verkürzt werden,
d) das Auslandsportal in Ländern mit niedrigem Bildungs- bzw. Alphabetisierungsniveau entsprechend angepasst werden?