Zulassung von Sprachschulen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14557)
der Abgeordneten Nicole Höchst, Dr. Götz Frömming, Dr. Michael Kaufmann, Volker Münz, Barbara Benkstein, Norbert Kleinwächter, Martin Reichardt, Matthias Moosdorf und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Antwort auf die Kleine Anfrage „Vom Bund geförderte Sprachschulen und Integrationsarbeit auf Bundestagsdrucksache 20/14557 wirft nach der Ansicht der Fragesteller weitere Fragen auf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Nach welchen Kriterien findet eine Zulassung von Sprachschulen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) statt (bitte nach jedem einzelnen Kriterium aufschlüsseln), bzw. welche sind die Kriterien für die Zulassung von Sprachschulen durch das BAMF, auf die sich die Bundesregierung in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 20/14557 bezieht, vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung zwar darauf abstellt, dass eine Zulassung erfolgt, wenn die Kursträger zuverlässig, gesetzestreu und leistungsfähig sind sowie ein Verfahren zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung anwenden, jedoch expressis verbis, sprich wortwörtlich, nicht erklärt wird, nach welchen „einheitlichen Bewertungskriterien“ diese Voraussetzungen geprüft werden, obgleich auch im weiteren Verlauf der Beantwortung immer wieder auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage verwiesen wird (wo aber keine Kriterien genannt werden)?
Welche und wie viele einer Organisationseinheit, Abteilung oder Mitarbeiter des BAMF überprüfen und evaluieren sowohl das Schulungsprogramm und das Unterrichtskonzept der jeweiligen vom BAMF zugelassenen in Rede stehenden Sprachschulen als auch die explizite Umsetzung und Durchführung der geplanten und stattgefundenen Unterrichtsinhalte sowie die Erfolgsquote besagter Kurse im Sinne von Anwesenheit der Teilnehmer und sprachlichem Können bei Anfang und Abschluss (Bezug auf Antwort zu den Fragen 11) und 11b auf Bundestagsdrucksache 20/14557)?
Wie genau schaut ein solches, in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/14557 genanntes, Verfahren aus, welche Kriterien werden geprüft, und was sind die Mindestregularien für ein positives Durchlaufen dieses Verfahrens der Qualitätssicherung (in der Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14557 wird von einem weiteren Verfahren der Qualitätssicherung gesprochen, ohne auf Details genauer einzugehen)?
Bedeutet „teilnehmendenbezogen“ (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14557), dass es sich hierbei auch um eine Art Pro-Kopf-Vergütung handelt (vgl. „Diese erfolgt teilnehmendenbezogen pro durchgeführte Unterrichtseinheit auf Grundlage der Richtlinien des BAMF für die Abrechnung von Integrationskursen bzw. Berufssprachkursen“)?
Ermittelte nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. die Staatsanwaltschaft bezüglich einer Zulassung von Sprachschulen durch das BAMF aufgrund von Korruption, d. h. einer Zulassung an befreundete Sprachschuleigentümer?
Wie erklärt die Bundesregierung die ausgegebenen Summen für Integrations- und Alphabetisierungskurse, durch die die Anzahl der diesbezüglichen Absolventen im Sprachniveau B1 dennoch nach Ansicht der Fragesteller verhältnismäßig geringe 37 023 beträgt (die Bundesregierung lieferte zu Frage 10 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14557 eine Bewertung ab, die Fragesteller forderten aber eine explizite Erklärung für die folgende Frage)?
Wie soll eine abschließende Evaluation somit nach Ansicht der Bundesregierung möglich sein, wenn es keine Auflistung der produktivsten und am wenigsten produktiven vom BAMF zugelassenen Sprachschulen gibt (in Frage 12 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14557 gibt es laut Bundesregierung keine Auflistung der Sprachschulen, welche am meisten Kursabsolventen hervorbrachten und somit keine vollständige Evaluation), und wie soll somit eine Verbesserung von Sprachschulen mit wenigen Absolventen überhaupt möglich sein (bitte begründen)?
Ist die Zulassung durch das BAMF befristet (wenn ja, bitte den genauen Zeitraum der jeweiligen Frist angeben, und wenn nein, bitte begründen, warum nicht)?
Nach welchen Kriterien führt die Bundesregierung in puncto Haushalt eine Veranschlagung von diesbezüglichen Summen durch (in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14557 wurde nicht darauf eingegangen)?
Welche privaten Träger haben im Zeitraum von 2015 bis 2024 einen positiven Bescheid für ihre Zulassung vom BAMF bekommen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14557; bitte einzeln nach jedem Träger auflisten und nicht nur prozentual)?
Wie viele Integrationskurse wurden in den Jahren von 2015 bis 2024 jährlich begonnen, und mit wie vielen Teilnehmern pro Kurs?
Wie viele Alphabetisierungskurse wurden in den Jahren von 2015 bis 2024 begonnen, und mit wie vielen Teilnehmern pro Kurs?
Welche Summen werden für das Organisieren und Durchführen des Deutsch-Tests für Zuwanderer (DTZ) jährlich veranschlagt, und wie hoch sind die tatsächlich dafür ausgegebenen Beträge (bitte ab 2015 bis 2024 auflisten)?
Welche Summen werden für das Organisieren und Durchführen des Orientierungskurstests bzw. für den Test „Leben in Deutschland für Zuwanderer“ jährlich veranschlagt, und wie hoch sind die tatsächlich dafür ausgegebenen Beträge (bitte ab 2015 bis 2024 auflisten)?
Wie viele Teilnehmer absolvierten im DTZ nur das Sprachniveau A1, ohne dabei das höhere Sprachniveau A2 zu absolvieren (bitte ab 2015 bis 2024 einzeln auflisten)?
Wie viele Teilnehmer absolvierten im DTZ nur das Sprachniveau A2, ohne dabei das höhere Sprachniveau B1 zu absolvieren (bitte ab 2015 bis 2024 einzeln auflisten)?
Wie viele Teilnehmer absolvierten im Orientierungskurstest bzw. im Test „Leben in Deutschland für Zuwanderer“ nur das Sprachniveau A1, ohne dabei das höhere Sprachniveau A2 zu absolvieren (bitte ab 2015 bis 2024 einzeln auflisten)?
Wie viele Teilnehmer absolvierten im Orientierungskurstest bzw. im Test „Leben in Deutschland für Zuwanderer“ nur das Sprachniveau A2, ohne dabei das höhere Sprachniveau B1 zu absolvieren (bitte ab 2015 bis 2024 einzeln auflisten)?
Welchen Verbesserungs- bzw. Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung bei ihrer bisherigen Politik der Integrationskurse angesichts der nach Ansicht der Fragesteller gravierenden Ergebnisse (in Bezug auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 22 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14557 wird die Frage nach Ansicht der Fragesteller in Korrelation zu den Ergebnissen nur unzureichend beantwortet)?
Wie viele Pilotkurse für Analphabeten gibt es, mit wie vielen Teilnehmern, wer führte diese Kurse durch, und mit welchen finanziellen Summen werden diese gefördert (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 23 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14557; bitte einzeln auflisten)?
Was genau ist unter dem Forschungsprojekt „Evaluation der Integrationskurse“ (EvIk) zu verstehen, wer führt die Evaluation durch, und nach welchen Kriterien?
Auf welche Summe belaufen sich die veranschlagten wie auch ausgegebenen Kosten für das Forschungsprojekt „Evaluation der Integrationskurse“ (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Hatte die Evaluation des Forschungsprojekts irgendeinen Einfluss auf politische Entscheidungen der Bundesregierung bezüglich der Finanzierung oder haushälterischen Veranschlagung von Integrationskursen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Erfolgsquote der Arbeit des sogenannten Forschungsprojekts „Evaluation der Integrationskurse“, wenn die Bundesregierung keine entsprechenden Angaben bezüglich der aktuellen und vergangenen Integrationskurse vorweisen kann?
Nach welchen Kriterien überprüft das Forschungsprojekt „Evaluation der Integrationskurse“ die jeweiligen Integrationskurse?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Arbeit bzw. etwaige Erfolgschancen des Forschungsprojekts „Evaluation der Integrationskurse“ angesichts der starken haushälterischen Kürzungen?
Welcher Art waren die Verstöße, die die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14557 erwähnt, welche zum Ausschluss aus einem Integrationskurs geführt haben (bitte nach Vorfall, ggf. Verstoß gegen Hausordnung oder ggf. Art der Straftat auflisten)?
Wie viele Teilnehmer machen von dem Recht zur Wiederholung nach § 13 Absatz 1 Satz 4 der Integrationskursverordnung (IntV) Gebrauch?
Liegen der Bundesregierung Angaben zu allen Teilnehmern, neuen Teilnehmern und Kurswiederholern vor, und wenn ja, wie lauten diese (bitte möglichst tabellarisch beispielsweise nach X aktuelle Teilnehmer, Y neue Teilnehmer und Z Kurswiederholer auflisten)?