Bewertung von Einmischung in innere Angelegenheiten, insbesondere demokratische Willensbildung und Wahlen
der Abgeordneten Matthias Moosdorf, Stefan Keuter, Joachim Wundrak, Martin Hess und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In der „Welt am Sonntag“ erschien am 29. Dezember 2024 ein Gastbeitrag des US-Unternehmers, Präsidentenberaters und Milliardärs Elon Musk, in dem er um Unterstützung für die AfD warb. Musk schrieb: „Deutschland steht an einem kritischen Punkt – seine Zukunft taumelt am Rande des wirtschaftlichen und kulturellen Zusammenbruchs. Als jemand, der bedeutende Investitionen in die deutsche Industrie- und Technologielandschaft getätigt hat, glaube ich, dass ich das Recht dazu habe, offen über seine politische Ausrichtung zu sprechen. Die AfD ist der letzte Funke Hoffnung für dieses Land“ (www.welt.de/debatte/kommentare/article254982012/Warum-Elon-Musk-auf-die-AfD-setzt-und-warum-er-dabei-irrt.html).
Elon Musks Beitrag wurde alsbald sowohl von Regierungsvertretern und Oppositionspolitikern als auch dem deutschen Staatsoberhaupt sowie darüber hinaus auch aus dem Ausland scharf kritisiert. So könne der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz sich „nicht erinnern, dass es in der Geschichte der westlichen Demokratien einen vergleichbaren Fall der Einmischung in den Wahlkampf eines befreundeten Landes gegeben hat“ (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/bundestagswahl-uebergriffig-und-anmassend-merz-kritisiert-elon-musk-afd-empfehlung-01/100097558.html). Vizekanzler Dr. Robert Habeck kritisierte, Elon Musk sei mit „Milliarden und Abermilliarden“ und „ungebändigter Kommunikationsmacht“ ausgestattet, sodass es eine „Begrenzung der Macht“ brauche (www.bild.de/politik/inland/hat-scholz-seine-eigene-wahl-einmischung-vergessen-6774038e58173210f0c751fd). Nach Bundeskanzler Olaf Scholz gehe es in Deutschland „nach dem Willen der Bürgerinnen und Bürger, nicht nach den erratischen Äußerungen eines Milliardärs aus den USA“ (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/scholz-musk-reaktion-100.html?utm). Auch Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier äußerte, er sehe eine unzulässige Einflussnahme auf die Bundestagswahl (weltwoche.de/daily/wegen-lob-an-der-afd-bundespraesident-steinmeier-attackiert-x-inhaber-musk-wegen-einmischung-in-deutschen-wahlkampf-er-selber-nahm-es-als-minister-nicht-so-genau/). Der französische Präsident Emmanuel Macron fragte: „Wer hätte das geglaubt, wenn man uns vor zehn Jahren gesagt hätte, dass der Besitzer eines der größten sozialen Netzwerke […] sich direkt in Wahlen einmischen würde, sogar in Deutschland?“ (www.tagesspiegel.de/internationales/wer-hatte-das-geglaubt-macron-kritisiert-musks-einmischung-in-die-deutsche-politik-12969604.html).
Diese Kritiken erfolgen nach Auffassung der Fragesteller vor dem Hintergrund auch jüngster Beispiele von Einmischung deutscher Politiker in innere Angelegenheiten anderer Länder. So reiste der deutsche Spitzenpolitiker Lars Klingbeil im August 2024 nach Chicago zum Parteitag der US-Demokraten und rief dort, auch in ausdrücklicher Abgrenzung von Donald Trump, zur Wahl von Kamala Harris als US-Präsidentin auf (so u. a. mit den Worten: „Wir wollen Kamala Harris im Weißen Haus. […] Wo wir unterstützen können, tun wir das auch“, vgl. www.bild.de/politik/inland/bundestagswahl-klingbeil-greift-musk-an-und-vergisst-dabei-etwas-67756b215d60421cc75046af). Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages, Michael Roth, wandte sich im Zusammenhang mit den georgischen Parlaments- und Präsidentschaftswahlen im Oktober bzw. Dezember 2024 mehrmals an die georgischen Wähler und trat u. a. auf einer gegen die georgische Regierung gerichteten Demonstration in Tiflis auf (so u. a. mit den Worten: „Das Regime in Georgien führt einen Krieg gegen sein eigenes Volk – unsere gemeinsamen Werte sind bedroht“, und: „Ich verstehe, dass einige Menschen in Ihrem Land, insbesondere innerhalb der Regierung und der Regierungspartei, über unseren Besuch nicht erfreut sein könnten“, vgl. georgiatoday.ge/michael-roth-the-regimein-georgia-is-waging-a-war-against-its-own-people-our-common-values-are-under-threat/; reitschuster.de/post/elon-musk-ruettelt-am-deutschen-machtkartell/). Der deutsche Spitzenpolitiker Friedrich Merz hat zu Anfang Dezember 2024 auf der Plattform X im Rahmen der rumänischen Präsidentschaftswahlen eine Wahlempfehlung für die Kandidatin Lasconi ausgesprochen (so u. a. mit den Worten: „Stimmen Sie für Rechtsstaatlichkeit, für Demokratie, für Meinungsfreiheit, für unseren ‚European Way of Life‘. Simmen Sie für die proeuropäische Kandidatin Elena Lasconi“, vgl. x.com/FriedrichMerz/status/1864997056093327825). Beispielhaft ist schließlich zu erwähnen, dass der Kanzlerkandidat der CDU/CSU nur drei Wochen vor den US-amerikanischen Präsidentschaftswahlen, auch in ausdrücklicher Abgrenzung von Kamala Harris, öffentlich konstatiert hat, Donald Trump sei eine „ernstzunehmende, große Gefahr für die Demokratie“ („Das ist so“, vgl. https://www.youtube.com/watch?v=vb7ojSxt8HU&t=788s ab min 19:20).
Die Fragesteller nehmen sich dies zum Anlass, nach der Auffassung – und nach Ansicht der Fragesteller Doppelmoral – der Bundesregierung hinsichtlich der Bewertung von Einmischung von Akteuren aus Deutschland und anderen westlichen Ländern in innere Angelegenheiten von außen, insbesondere bei der demokratischen Willensbildung im Rahmen von Wahlkämpfen, zu fragen.
Fraglich erscheint insoweit, ob die Bundesregierung eine Unterscheidung vornimmt zwischen zulässiger und unzulässiger Einmischung, die etwa differenziert zwischen ihr politisch näher und ferner stehenden Wahlbewerbern (zuletzt beispielsweise Kamala Harris und Donald Trump in den USA, Emmanuel Macron und Marine Le Pen in Frankreich, Elena Lasconi und Călin Georgescu in Rumänien, Salome Surabischwili und Micheil Kawelaschwili in Georgien) oder milliardenschweren Unternehmern (Bill Gates bzw. George Soros und Elon Musk aus den USA).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Handelte es sich nach Auffassung der Bundesregierung um eine unzulässige Einmischung, als Bundeskanzler Olaf Scholz
a) vor den französischen Präsidentschaftswahlen 2022 in einem Beitrag in der französischen Zeitschrift „Le Monde“ eine Wahlempfehlung für den Präsidenten Emmanuel Macron und zugleich gegen die Kandidatin Marine Le Pen abgab (so u. a. mit den Worten: „Es ist die Wahl zwischen einem demokratischen Kandidaten, der weiß, dass Frankreichs Stärke in einer mächtigen und unabhängigen Europäischen Union zunimmt. Und einer Kandidatin der extremen Rechten, die sich offen mit denen solidarisiert, die unsere Freiheit und Demokratie angreifen“; www.lemonde.fr/en/opinion/article/2022/04/22/we-need-france-to-defend-our-commoneuropean-values-plead-the-portuguese-spanish-and-german-leaders_5981242_23.html; bitte begründen),
b) vor den französischen Parlamentswahlen 2024 auf einem öffentlichen Sommerfest an die französischen Wähler eine Wahlempfehlung zugunsten der Partei von Emmanuel Macron „Renaissance“ abgab und gleichzeitig vor der Partei von Marine Le Pen „Rassemblement National“ warnte (so u. a. mit den Worten: „Ich jedenfalls drücke die Daumen, dass es den Franzosen, […] gelingt zu verhindern, dass es dort eine Regierung gibt, die von einer rechtspopulistischen Partei geführt wird“; www.bild.de/politik/inland/hat-scholz-seine-eigene-wahl-einmischungvergessen-6774038e58173210f0c751fd; bitte begründen)?
Wer sind nach Auffassung der Bundesregierung diejenigen, mit denen laut Bundeskanzler Olaf Scholz die Kandidatin Marine Le Pen sich „solidarisiert, die unsere Freiheit und Demokratie angreifen“ (vgl. www.bild.de/politik/inland/hat-scholz-seine-eigene-wahl-einmischung-vergessen-6774038e58173210f0c751fd; bitte benennen)?
War es nach Auffassung der Bundesregierung eine unzulässige Einmischung, dass der damalige Bundesminister des Auswärtigen und heutige Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier, der nunmehr eine Einflussnahme Elon Musks auf die Bundestagswahl sieht, vor den US-amerikanischen Präsidentschaftswahlen im Jahr 2016 den republikanischen Kandidaten Donald Trump öffentlich einen „Hassprediger“ nannte (weltwoche.de/daily/wegen-lob-an-der-afd-bundespraesident-steinmeier-attackiertx-inhaber-musk-wegen-einmischung-in-deutschen-wahlkampf-er-selber-nahm-es-als-minister-nicht-so-genau/; bitte begründen)?
Stellte es nach Auffassung der Bundesregierung eine unzulässige Einmischung dar, dass die deutsche Botschafterin in Ungarn, Julia Gross, am 3. Oktober 2024 anlässlich des Tags der Deutschen Einheit in einer öffentlichen Rede scharfe Kritik an der ungarischen Regierung unter Viktor Orbán mit einer Wahlaufforderung zu Ungunsten Orbáns verband (so u. a. mit den Worten: „Ich gehe davon aus, dass für Sie – ungarische Wähler, egal welcher politischen Überzeugung – das [die von Gross zuvor kritisierte Politik Orbáns] zunehmend die Frage hervorruft: Wie nutzt es meinen Interessen, und wie macht es mein Leben als Ungar besser? […] Wenn Sie wollen, dass Ungarn sein Respekts- und Vertrauenskapital zugunsten der Ungarn nutzen kann; wenn Sie wollen, dass die deutsch-ungarische Freundschaft wieder sichtbar wird, dann sagen Sie das bitte so, dass es gehört wird: Sagen Sie es Ihren Freunden, der Familie, Arbeitskollegen, Bürgermeistern, Parlamentsmitgliedern, Regierungsvertretern“, vgl. www.tichyseinblick.de/kolumnen/aus-aller-welt/deutsche-botschafterin-einbestellt-ungarn-julia-gross/; bitte begründen)?
Ist nach Auffassung der Bundesregierung eine unzulässige Einmischung darin enthalten, dass der US-Multimilliardär Bill Gates seit Längerem Einfluss auf die deutsche Politik nimmt, indem er
a) Medien wie „Spiegel Online“ und „Die Zeit“, ferner Forschungsinstitute und Unternehmen sowie darüber hinaus auch eine Bundesbehörde wie das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bzw. dessen Projekte finanziert (vgl. Wolfgang Bittner, „Deutschland – verraten und verkauft“, Verlag zeitgeist 2021, S. 220; sowie die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14424; bitte begründen),
b) im Juni 2024 in einem Gastbeitrag in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ dafür warb, dass und „warum Deutschland bei der Entwicklungshilfe nicht kürzen sollte“, sondern diese ausbauen (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/gastbeitrag-von-bill-gates-deutschland-sollte-entwicklungshilfe-nicht-kuerzen-19809145.html; bitte begründen),
c) sich im Februar 2021 im öffentlich-rechtlichen Rundfunk einseitig für die – im deutschen öffentlichen und demokratischen Diskurs umstrittene – Politik der Bundesregierung im Rahmen der Corona-Pandemie ausgesprochen hat (so u. a. mit den Worten: „Deutschland hat da [im Vergleich zu den USA] vieles viel besser gemacht, auch wenn die Situation auch in Deutschland gerade sehr beschwerlich ist“), wie auch vergleichbar hinsichtlich der Klimapolitik der Bundesregierung (so u. a. mit den Worten: „Das Ziel muss Null sein. Wenn man [bei der Reduzierung der deutschen CO2-Emissionen bis 2050] auf 85 % kommt, dann ist das zwar schon gut, denn es bedeutet, dass man schon einiges, etwa im industriellen Sektor oder der Fleischindustrie, stark verändern musste“, vgl. https://www.youtube.com/watch?v=5_pFlAXp-xk ab min 5:26 bzw. 19:29; bitte begründen)?
Bildet es nach Auffassung der Bundesregierung eine unzulässige Einmischung, dass der US-Multimilliardär George Soros seit Längerem Einfluss auf die deutsche Politik nimmt, indem er
a) durch seine „Open Society Foundations“ ein Fördernetzwerk zur richtungsbestimmten Beeinflussung von Presse und Politik sowie Aktivisten und Organisationen geschaffen hat (www.nzz.ch/feuilleton/george-soros-und-die-medien-ld.1743413), das darüber hinaus sein Engagement z. T. ausdrücklich anhand des Erstarkens einer politischen Partei wie der AfD zielgerichtet orientiert (jungefreiheit.de/politik/deutschland/2019/wegen-afd-soros-stiftung-prueft-engagement-in-ostdeutschland/; bitte begründen),
b) mittels der „Open Society Foundations“ Geldspenden geleistet hat, die dem Hochschullehrer für Öffentliches Recht und Politikwissenschaftler Dr. Volker Boehme-Neßler zufolge im Zusammenhang mit den Landtagswahlen 2024 in Sachsen und Thüringen durch die Nichtregierungsorganisation „Campact“ an die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Gruppe Die Linke bzw. deren Kandidaten weitergereicht worden sind, was dem Verfassungsrechtler zufolge den Verdacht eines Verstoßes gegen die Regeln zu Parteispenden sowie einer Umgehung von § 25 Absatz 2 Nummer 3 des Parteiengesetzes begründet (vgl. multipolar-magazin.de/meldungen/0100) (bitte begründen),
c) vor den Europawahlen 2019 auf der Plattform „Project Syndicate“ eine Wahlempfehlung für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgab (so u. a. mit den Worten: „Die Situation ist alles andere als hoffnungslos. Die deutschen Grünen haben sich als einzige konsequent proeuropäische Partei des Landes herausgebildet und steigen in Umfragen weiter an, während die AfD (mit Ausnahme in Ostdeutschland) ihren Höhepunkt erreicht zu haben scheint“ (vgl. www.project-syndicate.org/commentary/political-party-systems-undermining-european-union-by-george-soros-2019-02; bitte begründen),
d) im Mai 2020 in einem Gastbeitrag im Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ „ewige“ Anleihen der EU forderte, die nach Auffassung der Fragesteller gegen EU-Recht verstoßen („Das Geld würde gerade den Bedürftigsten helfen. [Es geht um die] Lebensbedingungen illegaler Migranten [… sowie] Flüchtlinge aus Syrien und anderen Ländern. […] Sie […] stecken sich […] in ihren Gastländern an. […] Mit einer Billion Euro für den Kampf gegen Corona ließe sich dieses Ziel problemlos erreichen. Dasselbe gilt für die Billion, die für den Kampf gegen den Klimawandel aufgewendet werden müsste. Die Argumente für ewige Anleihen sind so stark, dass die Beweislast ihren Gegnern zufällt. Ja, die Anleihen wären ein Schritt in Richtung Gemeinschaftshaftung“, vgl www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/george-soros-fordert-ewige-anleihen-die-eu-muss-sich-zusammenraufen-a-6df11c82-a27f-42e6-b2db-14125c124efe; bitte begründen),
e) sich vor den Bundestagswahlen 2017 im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gegen die Wahl der CSU aussprach (www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/die-welt-veroeffentlicht-musk-die-zeit-putin-warum-politik-und-medien-heuchler-sind-li.2285538) oder 2018 beim Wirtschaftsforum in Davos für eine Neustrukturierung des deutschen Parteiensystems und gegen die CSU aussprach, da diese aufgrund einer erstarkten AfD gezwungen gewesen sei, „noch weiter nach rechts zu rücken“ („Das deutsche Parteiensystem ist damit weitgehend funktionsunfähig, bis sich CDU und CSU aufspalten“, vgl. www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/soros-knoepft-sich-die-csu-vor,QhprCUu; bitte begründen)?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass die u. a. währungspolitischen Interventionen von George Soros in der Vergangenheit die währungspolitische Souveränität und die Entwicklungsmöglichkeiten vor allem von Entwicklungs- bzw. Schwellenländern unterminierten, was etwa der Verband Südostasiatischer Staaten (ASEAN) konstatiert hat (vgl. www.fes.de/ipg/ipg2_98/artkoehler.html), hat sich die Bundesregierung hierzu eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?