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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Entwicklung von Langsamfahrstellen bei der DB InfraGo AG

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Datum

13.03.2025

Aktualisiert

19.03.2025

Deutscher Bundestag20/1508103.03.2025

Entwicklung von Langsamfahrstellen bei der DB InfraGo AG

der Abgeordneten Wolfgang Wiehle, Dirk Brandes, René Bochmann, Thomas Ehrhorn, Leif-Erik Holm, Dr. Rainer Kraft, Mike Moncsek, Manfred Schiller und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Zahl der Langsamfahrstellen im Schienennetz der DB InfraGo AG nimmt seit Jahren zu (www.spiegel.de/politik/deutschland/deutsche-bahn-marode-schienen-zwingen-zuege-zu-langsamer-fahrt-a-dbebd8b8-c068-41cd-9d4f-4866a2931eb6). Auch ist die Zahl der Langsamfahrstellen offenbar höher als offiziell angegeben (www.rnd.de/politik/deutschen-bahn-lokfuehrer-muessen-ofter-abbremsen-als-bislang-bekannt-44KSGCC3WNHDXEJSL62DGFWNTA.html:~:text=Mehr%20als%2060%20Langsamfahrstellen%20waren,als%20Begr%C3%BCndung%20%E2%80%9Esonstiger%20Grund%E2%80%9C.).

Dem Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht (IZB), der jährlich vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) veröffentlicht wird, sind keine Daten zu Langsamfahrstellen in den einzelnen Netzbezirken der DB InfraGo AG zu entnehmen (www.eba.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Finanzierung/IZB/IZB_2023.pdf?__blob=publicationFile&v=2).

In den vergangenen Jahren wurden mehrere Kleine Anfragen zu Langsamfahrstellen auf dem Schienennetz der DB Netz AG/DB InfraGo AG gestellt, die bis auf eine immer mit demselben Wortlaut beantwortet wurden: „Die Entwicklung der Langsamfahrstellen sowie weiterer Kennzahlen auf einer aggregierten Ebene können in den jeweiligen jährlichen Infrastrukturzustands- und –entwicklungsberichten nachvollzogen werden“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14608, S 2). In einer einzigen Kleinen Anfrage antwortete die Bundesregierung auf die Frage nach den Langsamfahrstellen in den Netzbezirken jedenfalls auf der Ebene von Netzregionen (Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 20/3228).

Die Fragesteller der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14213 betrachten die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14608 gegebenen Antworten als nicht ausreichend im Sinne der Fragestellungen, zumal seitens der Bundesregierung vor Erstellung der Antwort um Fristverlängerung gebeten wurde.

Die Fragesteller verweisen darauf, dass im Jahr 2017 das Bundesverfassungsgericht feststellte, dass dem verfassungsrechtlich garantierten parlamentarischen Frage- und Informationsrecht in einem konkreten Fall einer Anfrage durch das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus dem Jahr 2010 durch die Bundesregierung nicht entsprochen worden war. Auch konnte die Bundesregierung in diesem Fall keine Gründe für die Auskunftsverweigerung darlegen. Dies verletzte die Rechte des Antragsstellers (www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-094.html).

Dieses vorausgeschickt wiederholen die Fragesteller im Wesentlichen ihre noch nicht beantworteten Fragen aus der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14213 in Erwartung detaillierter Auskünfte.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie viele befristete, durch Infrastrukturmängel bedingte Langsamfahrstellen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2018 auf dem deutschen Schienennetz in der Verantwortung des Bundes gegeben (bitte nach Quartalen und Netzbezirken der DB InfraGO AG, früher DB Netz AG, aufschlüsseln)?

2

Wie viele der seit 2018 bestehenden Langsamfahrstellen bestehen bzw. bestanden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils

a) bis zu einer Woche,

b) zwischen einer und zwei Wochen,

c) zwischen zwei und vier Wochen,

d) zwischen vier Wochen und drei Monaten,

e) zwischen drei und sechs Monaten,

f) zwischen sechs und zwölf Monaten,

g) länger als zwölf Monate?

3

Welche genaueren Ursachen (z. B. Gleislagefehler) konnten den erfragten Langsamfahrstellen seit 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils zugeordnet werden (bitte nach Quartalen und Netzbezirken aufschlüsseln, Mehrfachzuordnungen möglich)?

4

Auf welche jeweilige noch zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde die Fahrgeschwindigkeit nach Kenntnis der Bundesregierung in wie vielen Langsamfahrstellen abgesenkt (bitte nach Quartalen und Netzbezirken aufschlüsseln)?

5

Wie viele Fahrminuten kamen nach Kenntnis der Bundesregierung zu den Fahrzeiten gemäß Fahrplan aller Züge des Schienenpersonenverkehrs durch die Langsamfahrstellen seit 2018 hinzu (bitte nach Quartalen und Regional- sowie Fernverkehr aufschlüsseln)?

6

Mit der Einrichtung wie vieler befristeter, durch Infrastrukturmängel bedingter Langsamfahrstellen rechnet die Bundesregierung in den kommenden 24 Monaten (bitte nach Netzbezirken aufschlüsseln)?

Berlin, den 28. Februar 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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