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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen als Maßstab für die Inhalte von Gesetzen und Verordnungen

Gesetzentwürfe und Verordnungen der 17. Wahlperiode zu Menschen mit Behinderung, Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, Bewertung der gegenwärtigen Verfahren und Regelungen für die Beteiligung von Behinderten sowie des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

28.01.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/431417. 12. 2010

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen als Maßstab für die Inhalte von Gesetzen und Verordnungen

der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Martina Bunge, Inge Höger, Kathrin Senger-Schäfer, Kathrin Vogler, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit dem 26. März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK) geltendes Recht in der Bundesrepublik Deutschland. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP heißt es dazu im Punkt 7.4. Menschen mit Behinderungen: „Wir treten für eine tatsächliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben ein. Unser Ziel ist, die Rahmenbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen positiv zu gestalten. Voraussetzung hierfür ist u. a. die Barrierefreiheit in allen Bereichen von Schule über Ausbildung bis zum Beruf sowie von Verkehr über Medien und Kommunikationstechnik bis hin zum Städtebau. Politische Entscheidungen, die Menschen mit Behinderungen direkt oder indirekt betreffen, müssen sich an den Inhalten der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen messen lassen.“

Wichtig ist dabei die Einbeziehung der Menschen mit Behinderungen und ihrer Interessenvertretungen selbst (siehe BRK, Artikel 4 Absatz 3 „Allgemeine Verpflichtungen“).

Auch der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen sollte eine wichtige Rolle spielen (siehe § 14 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen – BGG).

Grundlage für die Tätigkeit vom Bundesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen ist die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO). Das schließt die Beteiligung an allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben, soweit sie Belange von Menschen mit Behinderungen berühren, ein.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Welche Gesetzentwürfe und Verordnungen hat die Bundesregierung seit Beginn der 17. Wahlperiode beschlossen, die Menschen mit Behinderung direkt oder indirekt betreffen (bitte jeweiliges Gesetz bzw. jeweilige Verordnung und zuständige Bundesbehörde nennen)?

2

Zu welchen dieser Gesetzentwürfe oder Verordnungen wurden vom jeweils federführenden Bundesministerium Stellungnahmen des Bundesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen angefordert?

3

Zu welchen dieser Gesetzentwürfe oder Verordnungen gab der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen fristgemäß Stellungnahmen ab?

4

Bei welchen dieser Gesetzentwürfe und Verordnungen war der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen nicht einbezogen bzw. beteiligt? Warum nicht?

5

Bei welchen dieser Gesetzentwürfe und Verordnungen gab es Einwendungen seitens des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, die im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt wurden?

6

Bei welchen der in Frage 1 genannten Gesetzentwürfe und Verordnungen waren Menschen mit Behinderung und ihre Interessenvertretungen einbezogen? Wer war (wie) einbezogen?

7

Welche der eingereichten Stellungnahmen forderte Veränderungen an den Gesetzentwürfen, und welche der diesbezüglichen Vorschläge wurden berücksichtigt?

8

Inwieweit flossen Anregungen von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern – seien sie in Briefform an das entsprechende Bundesministerium oder als Petition an das Parlament eingereicht worden – in die Gesetzentwürfe bzw. Verordnungen ein?

9

Inwieweit hält die Bundesregierung die gegenwärtigen Verfahren und Regelungen für die Beteiligung von Menschen mit Behinderung sowie des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen für ausreichend? Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen zur Verbesserung ihrer Beteiligung, und wenn ja, welche?

10

Welche Gesetzentwürfe und Verordnungen hat die Bundesregierung seit Beginn der 17. Wahlperiode beschlossen, die nach Auffassung der Bundesregierung Menschen mit Behinderung nicht zumindest indirekt betreffen (bitte jeweiliges Gesetz bzw. jeweilige Verordnung und zuständige Bundesbehörde nennen)?

Berlin, den 17. Dezember 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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