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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Zerstörung von Beduinendörfern im Negev

Gewaltsame Räumung von Beduinendörfern in der Negev-Wüste im Süden Israels, Häuserzerstörungen und Vertreibungen, Beschlagnahme von Eigentum, Besorgnis der VN, Anerkennung der Siedlungs- und Landrechte der Beduinen, Menschenrechte, Gesundheitsfürsorge, Israel Land Administration Law vom 3.August 2009, Aufforstungsprojekte des Jüdischen Nationalfonds (JNF), Diskriminierung palästinensischer Bürger, Verstöße gegen internationale Menschenrechtskonventionen, Schutz von Menschenrechtsverteidigern<br /> (insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

25.01.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/431817. 12. 2010

Zerstörung von Beduinendörfern im Negev

der Abgeordneten Annette Groth, Christine Buchholz, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Niema Movassat, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Etwa die Hälfte der 170 000 Beduinen in Israel lebt in 46 Dörfern in der Negev-Wüste, im Süden Israels. Die meisten dieser Dörfer sind vom israelischen Staat nicht anerkannt und werden von der israelischen Regierung als „illegal“ bezeichnet. Daher wird die Infrastruktur in diesen Dörfern vom Staat nicht ausgebaut, was dazu führt, dass wesentliche Dienstleistungen in den Bereichen Wasser- und Stromversorgung, Abwasser, öffentlicher Verkehr, Bildung und Gesundheit fehlen. Beduinen dieser Dörfer leben daher unter Dritte-Welt-Bedingungen in einem Erste-Welt-Staat, so die israelische Vereinigung für Bürgerrechte in Israel.

Während die israelische Regierung jüdischen Staatsbürgern, insbesondere Neueinwanderinnen/Neueinwanderern, Anreize gewährt, in der Negev-Wüste anzusiedeln, ist sie bestrebt, die Beduinen aus dem Negev in sieben neue Sammelstädte umzusiedeln. Diese Politik negiert die Bedürfnisse der beduinischen Bevölkerung und ihr Recht auf ihr Land, ihre Kultur und ihre traditionelle Lebensweise. Auch das Menschenrechtskomitee des Zivilpakts der Vereinten Nationen hat sich in seinen abschließenden Bemerkungen zur Umsetzung des Zivilpakts in Israel am 29. Juli 2010 mit Sorge zu der gewaltsamen Räumung von Beduinendörfern im Negev geäußert und von der israelischen Regierung gefordert, das Recht der Beduinen auf das Land ihrer Vorfahren und auf staatliche Infrastruktur sowie ihre traditionellen landwirtschaftlichen Lebensgrundlagen anzuerkennen. Auch Human Rights Watch beklagt diese demographische Politik für die Negev-Wüste als „systematisch diskriminierend“.

Die Beduinen in den „nicht anerkannten“ Dörfern leben in ständiger Angst vor Räumung und Zerstörung. Israelische Menschenrechtsorganisationen fürchten eine neue Welle der Zerstörung dieser Dörfer. Das Beduinendorf Al-Arakib, wenige Kilometer nördlich von Beersheba, wurde am 27. Juli 2010 durch Angriffe auf Wohn- und Arbeitsunterkünfte, Stallungen, Felder und Olivenhaine der 300 Bewohner weitgehend zerstört. Die Bewohner begannen umgehend mit den Wiederaufbauarbeiten. Am 6. August 2010 fiel das Dorf einer zweiten Zerstörung zum Opfer. Dabei wurden die Bewohner misshandelt und zum Teil festgenommen. Auch das Knesset-Mitglied Taleb Al-Sana, ein israelischer Rechtsanwalt beduinischer Herkunft, der gegen den Abriss des Dorfes protestiert hatte, wurde so misshandelt, dass er in ein Krankenhaus eingewiesen werden musste. Mehrere Menschenrechtsaktivistinnen/-aktivisten wurden misshandelt, da sie sich mit den Dorfbewohnerinnen/-bewohnern solidarisiert hatten. Wie die meisten „nicht anerkannten“ Dörfer, führt das Dorf Al-Arakib einen Rechtsstreit mit der israelischen Regierung um das Eigentumsrecht des Gebietes um Al-Arakib, der zum Zeitpunkt der Zerstörung noch nicht entschieden war. Insgesamt wurde das Dorf bislang (Stand: 29. November 2010) siebenmal zerstört. Israelische und palästinensische Menschenrechtsorganisationen hatten sich am 3. Oktober 2010 an die israelische Regierung gewandt, mit der Bitte, die aggressive Vertreibungspolitik zu beenden und stattdessen eine politische Lösung zu finden, die die verfassungsmäßigen Rechte der Beduinen, insbesondere die Rechte auf Würde, Gleichheit und Eigentum, achtet. Amnesty International appellierte im November 2010 an die internationale Gemeinschaft, Druck auf die israelische Regierung auszuüben, um eine weitere Zerstörung von Al-Arakib zu verhindern und die israelische Regierung dazu zu bewegen, die beduinischen Dörfer und ihre rechtlichen Ansprüche anzuerkennen.

Auf dem Gebiet von Al-Arakib soll nun, wenn es nach dem Willen der israelischen Regierung geht, ein Wald entstehen. Er ist Teil des vom Jüdischen Nationalfonds e. V. (JNF) betriebenen Aufforstungsprojekts im Negev. Ihm wurde das Land übertragen obschon vor Gericht die Besitzverhältnisse nicht entschieden sind. Der Staat kontrolliert in Israel 93 Prozent des Landes. Das Land gehört entweder direkt dem Staat oder quasi-staatlichen Körperschaften, zu denen auch der JNF zählt. Verwaltet wird das vom Staat kontrollierte Land von der staatlichen Körperschaft Israel Land Administration (ILA). Der JNF besitzt direkt 13 Prozent des Landes, hat aber über seine Mitgliedschaft im ILA de facto Einfluss auf die 93 Prozent des vom Staat kontrollierten Landes. Darüber hinaus ist der JNF das einzige Organ in Israel, das befugt ist, Aufforstungsarbeiten im ganzen Land durchzuführen. Der Großteil des JNF-Landes gehörte früher palästinensischen Flüchtlingen und Binnenflüchtlingen, die in der Zeit zwischen 1949 und 1953 nach dem Absentees Property Law enteignet worden waren. Das Mandat des JNF ist explizit, Land nur an jüdische Bürgerinnen/Bürger und Neueinwanderinnen/Neueinwanderer zu vergeben. Nach dem am 3. August 2009 verabschiedeten Israel Land Administration Law droht die weitere Enteignung palästinensischen Lands, insbesondere für die beduinische Bevölkerung des Negev: Etwa 50 000 bis 60 000 Dunams (1 Dunam entspricht 1000 qm) Land werden vom JNF an den Staat übertragen, hauptsächlich in den Städten. Im Gegenzug erhält der JNF Land im Negev und Galiläa, um es für jüdische Siedlungen und Erholungsbereiche für jüdische Bürgerinnen/Bürger zu erschließen und dafür die „nicht anerkannten“ Beduinendörfer zu zerstören. Nach Aussagen von Adalah – The Legal Center for Arab Minority Rights in Israel, ist für palästinensische Bürgerinnen/Bürger in Israel etwa 80 Prozent des Landes aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit für Kauf oder Pacht gesperrt.

Auch aus ökologischen Gründen steht die „Begrünungspolitik“ des JNF im Negev unter Kritik von Umweltexperten. Im Gegensatz zur beduinischen Bevölkerung, die das Land entsprechend den klimatischen Bedingungen nutzt, pflanze der JNF in erster Linie nicht einheimische Pflanzen an, die viel mehr Wasser benötigten und ernsthafte und unwiderrufliche Schäden an Natur und Umwelt hervorriefen. Von den verheerenden Waldbränden im Carmel nahe der Stadt Haifa zu Beginn des Monats Dezember 2010 waren vor allem die vom JNF gepflanzten Parks aus leicht brennbaren Pinienwäldern betroffen. Experten des Mount Carmel Research Center an der Universität Haifa warnen davor, neue Bäume zu pflanzen, um die natürliche Regeneration des Ökosystems zu ermöglichen und eine erneute Brandgefahr zu minimieren. Vertreter des JNF hingegen haben bereits 1 Mio. US-Dollar mobilisiert, um die Fläche schnellstmöglich wieder zu bepflanzen. Dazu erklärte Omri Gal, Sprecher der Israel Nature and Parks Authority, die die Carmel-Region verwaltet, dass das Ziel seiner Behörde der Naturschutz sei, während der JNF eine politische Agenda verfolge. Auch die 2003 vom israelischen Gerichtshof gestoppte Politik, die Dorfbewohner durch Sprühen von Chemikalien auf Felder, aber auch auf Dörfer, zu vertreiben, steht in krassem Widerspruch zu einer ökologischen Zielsetzung. Am 3. März 2010 erklärte der israelische Landwirtschaftsminister öffentlich in der Knesset, dass primäres Ziel der Aufforstung im Negev die Inbesitznahme des Landes sei und dass die Bäume später vielleicht wieder ausgerissen würden.

Das Gebiet von Al-Arakib soll nun dem „Wald der Botschafter“ zugeschlagen werden, der zum Aufforstungsprojekt im Lahav-Gebiet gehört. Zu diesem Aufforstungsprojekt gehört auch der „Wald der deutschen Länder“, der ein Symbol der Freundschaft zwischen Deutschland und Israel sein soll. Der JNF wirbt für die Waldprojekte in Deutschland um Spenden. Da der JNF als gemeinnütziger Verein registriert ist, können Spenden von der Steuer abgesetzt werden. Deutsche Politiker, Kirchengemeinden sowie Städte und Gemeinden unterstützen mit ihren Spenden die Aufforstungsprojekte im Lahav-Gebiet und somit die Vertreibung der Bewohnerinnen/Bewohner von Al-Arakib.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Welche Informationen liegen der Bundesregierung über anhängige Strafverfahren gegen die an der Zerstörung am 27. Juli 2010 beteiligten 1300 Polizisten vor, von denen sich viele nicht ausgewiesen und ihre Gesichter vermummt hatten?

2

War nach Auffassung der Bundesregierung die während der Zerstörung am 27. Juli 2010 durchgeführte Beschlagnahme von Eigentum verschuldeter Dorfbewohnerinnen/Dorfbewohner durch die Finanzbehörde rechtmäßig?

3

a) Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu weiteren geplanten Aktionen gegen Al-Arakib vor?

b) Hat die Bundesregierung sich in bilateralen Gesprächen mit der israelischen Regierung für die offizielle Anerkennung des Dorfes und die Verhinderung seiner Zerstörung eingesetzt?

c) Wenn nein, warum nicht?

4

a) Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Angriffe auf Solidaritätskundgebungen mit den Bewohnerinnen/Bewohnern von Al-Arakib und Protestveranstaltungen gegen die Zerstörung von Al-Arakib vor?

b) Waren die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit der Protestierenden nach Auffassung der Bundesregierung hierbei hinreichend geschützt?

5

a) Hat die Bundesregierung sich vor Ort entsprechend der Leitlinien der Europäischen Union betreffend den Schutz von Menschenrechtsverteidigern für die Menschenrechtsaktivistinnen/-aktivisten und Parlamentarierinnen/Parlamentarier eingesetzt, die versuchten, die Dorfbewohnerinnen/Dorfbewohner zu schützen?

b) Wenn nein, warum nicht?

6

Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Möglichkeiten der beduinischen Bevölkerung von Al-Arakib im israelischen Rechtssystem, ihre Rechte auf ihr Land geltend zu machen

a) de jure und

a) de facto?

7

a) Welche Informationen und Zahlen liegen der Bundesregierung bezüglich der seit 2003 in den „nicht anerkannten“ Dörfern zerstörten Häuser vor?

b) Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Kompensation der Dorfbewohnerinnen/Dorfbewohner im Falle von Häuserzerstörungen vor?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die Verletzung der im internationalen Recht verbrieften Menschenrechte der beduinischen Bevölkerung aus den „nicht anerkannten“ Dörfern im Negev auf Gleichbehandlung, angemessenes Wohnen, sauberes Trinkwasser, Gesundheit und Ausbildung?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die gezielte Wasserpolitik der israelischen Regierung, insbesondere bezüglich der mangelhaften Wasserversorgung der beduinischen Bevölkerung, vor allem in den „nicht anerkannten“ Dörfern?

10

a) Welche Informationen und Zahlen liegen der Bundesregierung zur Gesundheitsfürsorge in den „nicht anerkannten“ Dörfern im Negev vor?

b) Welche Informationen und Zahlen liegen ihr zur Kindersterblichkeit in den „nicht anerkannten“ Dörfern vor im Vergleich zur Kindersterblichkeitsrate unter der palästinensischen Bevölkerung in Israel und zur jüdischen Bevölkerung in Israel?

c) Woraus erklärt sich ihrer Meinung nach die hohe Kindersterblichkeitsrate in den „nicht anerkannten“ Dörfern?

11

Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Repräsentation und Entscheidungsbefugnisse von palästinensischen Bürgerinnen/Bürgern in Planungsprozessen für palästinensische Städte, Dörfer und Stadtviertel in Israel vor?

12

a) Welche Informationen liegen der Bundesregierung zum Israel Land Administration Law vom 3. August 2009 vor, und welche Auswirkung hat es auf die Eigentumsrechte von palästinensischen Flüchtlingen?

b) Ist nach Auffassung der Bundesregierung die fortwährende Enteignung von Binnenflüchtlingen und im Ausland lebenden palästinensischen Flüchtlingen nach internationalem Recht rechtmäßig?

13

a) Hat die Bundesregierung bislang die israelische Politik, große Gebiete im Negev aufzuforsten, dort Siedlungen und Erholungsstätten für jüdische Bürgerinnen/Bürger zu gründen und die beduinische Bevölkerung aus ihren Dörfern zu vertreiben, in Gesprächen mit der israelischen Regierung hinterfragt?

b) Wenn ja, mit welchen Vorschlägen und Kritikpunkten?

c) Wenn nein, warum nicht?

14

a) Teilt die Bundesregierung die in den Abschlussbetrachtungen des UN-Menschenrechtskomitees des Zivilpakts vom Juli 2010 zum dritten regelmäßigen Staatenbericht Israels geäußerte Besorgnis über fortgesetzte Häuserzerstörungen und gewaltsame Vertreibungen sowie die Forderungen an Israel, die Rechte der Beduinen auf ihr Land und den Erhalt ihrer Landwirtschaft zu respektieren?

b) Wenn ja, in welcher Form wirkt die Bundesregierung darauf hin, die israelische Regierung zur Erfüllung der Forderungen zu bewegen?

c) Wenn nein, mit welcher Begründung?

15

a) Teilt die Bundesregierung die 2007 vom UN-Komitee des Committee on the Elimination of Racial Discrimination zur Überwachung der Implementierung der Internationalen Konvention über die Beendigung aller Formen ethnischer Diskriminierung geäußerte Besorgnis über israelische Verstöße gegen die Konvention sowie die Forderung des Komitees nach Anerkennung der Siedlungs- und Landrechte der Beduinen?

b) Wenn ja, in welcher Form hat sie dieser Besorgnis gegenüber der israelischen Regierung Ausdruck verliehen und die Forderung nach Anerkennung der Rechte der Beduinen geltend gemacht?

c) Wenn nein, warum nicht?

16

a) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des UN-Komitees der Convention Against Torture zur Überwachung der Implementierung der Internationalen Konvention gegen Folter, dass es sich bei der israelischen Politik der Häuserzerstörungen und Vertreibung um eine Politik handelt, die in einigen Fällen grausame, unmenschliche und entwürdigende Bestrafung beinhaltet, die die in der Konvention verbrieften Rechte verletzen?

b) Wenn ja, in welcher Form hat die Bundesregierung auf die israelische Regierung eingewirkt, um die Verletzung der in der Konvention verbrieften Rechte zu unterlassen?

c) Wenn nein, warum nicht?

17

a) Stellt nach Auffassung der Bundesregierung die Diskriminierung gegen palästinensische Bürgerinnen/Bürger durch den JNF als quasi-staatliche Körperschaft und die vom JNF mitgestaltete Vertreibung der beduinischen Bevölkerung im Negev durch die israelische Regierung, einen Verstoß gegen das internationale Recht dar?

b) Können nach Auffassung der Bundesregierung trotz eines Verstoßes gegen die internationalen Menschenrechtskonventionen die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit für den JNF bejaht werden?

18

Ist es nach Auffassung der Bundesregierung mit dem Ziel der Völkerverständigung zu vereinbaren, dass deutsche Politikerinnen/Politiker, Städte und Gemeinden ein Projekt unterstützen, dessen Ziel die Vertreibung der beduinischen Bevölkerung aus dem Negev ist?

19

Welche Informationen und Zahlen liegen der Bundesregierung über die Unterstützung des vom JNF betriebenen Aufforstungsprojekts im Lahav-Gebiet durch Spenden deutscher Politikerinnen/Politiker, Kirchengemeinden, Städte und Landkreise vor?

20

Ist die Bundesregierung der Meinung, dass trotz der in der Eingangsbemerkung beschriebenen Vertreibungen und Diskriminierungen sowie der ökologischen Schäden, der JNF die „Förderung der Allgemeinheit“ als Kriterium der Gemeinnützigkeit entsprechend § 52 Absatz 2 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) erfüllt,

a) in Bezug auf § 52 Absatz 2 Satz 2 Nummer 13, wonach die Förderung der Allgemeinheit gegeben ist bei der „(…) Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens“ (Antwort bitte mit Begründung),

b) in Bezug auf § 52 Absatz 2 Satz 2 Nummer 15, wonach die Förderung der Allgemeinheit gegeben ist im Falle der „(…) Förderung der Entwicklungszusammenarbeit“ (Antwort bitte mit Begründung)?

21

Ist nach Meinung der Bundesregierung trotz der in der Eingangsbemerkung beschriebenen Vertreibungen und Diskriminierungen sowie der ökologischen Schäden die Steuerbegünstigung bei Spenden für Aufforstungsprojekte des JNF nach § 51 AO gegeben, wonach

a) entsprechend § 51 Absatz 2 AO die Tätigkeit der Körperschaft auch zum Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland beitragen können sollte (Antwort bitte mit Begründung),

b) entsprechend § 51 Absatz 3 AO die Körperschaft nach ihrer Satzung dem Gedanken der Völkerverständigung nicht zuwiderhandelt (Antwort bitte mit Begründung)?

22

Wann wurde die Feststellung der Gemeinnützigkeit des JNF in Deutschland das letzte Mal vom Finanzamt Düsseldorf-Altstadt überprüft, und wie wurde dabei die Tatsache bewertet, dass der JNF als quasi-staatliche Körperschaft in seiner Satzung explizit nichtjüdische Bürger diskriminiert und an der Vertreibung der Beduinen aus dem Negev beteiligt ist, was nach Auffassung der Vereinten Nationen gegen das internationale Recht verstößt?

23

Welche Informationen und kritischen Stellungnahmen liegen der Bundesregierung über die ökologische Nachhaltigkeit des „Waldes der deutschen Länder“ vor?

24

Wie beurteilt die Bundesregierung die unterschiedlichen Stellungnahmen von israelischen Umweltexperten auf der einen und JNF auf der anderen Seite bezüglich der Wiederbepflanzung des Carmel-Gebiets nach den Waldbränden Anfang Dezember 2010?

Berlin, den 17. Dezember 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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