Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen
der Abgeordneten Peter Felser, Hauke Finger, Tobias Matthias Peterka, Gereon Bollmann, Kay Gottschalk, Jörn König, Thomas Korell, Andreas Meyer, Jan-Wenzel Schmidt, Caroline Bachmann, Christian Reck, Gerrit Huy und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Frage nach der politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen sorgt weiterhin für Debatten. Hintergrund sind zum einen Proteste gegen die AfD (www.spiegel.de/panorama/afd-buendnisse-planen-bundesweite-demonstrationen-fuer-ein-verbot-der-partei-a-5dbaac75-b487-46c5-83d0-077d3695ed61), die teils von gemeinnützigen Vereinen oder staatlich finanzierten Organisationen organisiert oder unterstützt werden. Zugleich sind dies Organisationen, die sich öffentlich politisch links positionieren (www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Omas-gegen-Rechts-24000-Menschen-bei-Demo-in-Hannover,omasgegenrechts148.html und www.focus.de/politik/deutschland/organisation-gruppe-von-omas-gegen-rechts-bekam-5000-euro-von-kanzleramt_id_260753724.html).
Dies wirft für die Fragesteller die Frage auf, inwiefern sich gemeinnützige Vereine, die zusätzlich noch mit Steuergeldern gefördert werden, parteipolitisch betätigen dürfen, ohne ihren Gemeinnützigkeitsstatus zu gefährden. Laut der Abgabenordnung (AO) ist eine Körperschaft gemeinnützig, wenn sie gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt und dabei nicht parteipolitisch agiert. Nach Auffassung der Fragesteller stellen die Proteste gegen die AfD eine gezielte parteipolitische Einflussnahme dar, was nicht mehr vom Gemeinnützigkeitsrecht gedeckt ist. Auch erscheint es den Fragestellern zweifelhaft, dass etwaige Förderprogramme, die die betroffenen Vereine in ihrer gemeinnützigen Arbeit unterstützen sollen, ihren Zweck erfüllen. Ein Beispiel ist das Bundesprogramm „Demokratie leben!“, das einige Organisationen finanziell fördert, die an politischen Demonstrationen beteiligt waren. Ein weiteres Beispiel ist „HateAid“, eine mit Bundesmitteln geförderte Organisation, die unter anderem Betroffenenberatung für Opfer von digitaler Gewalt anbietet. Bei dieser Organisation stellt sich aus Sicht der Fragesteller die Frage, ob auch Bundesminister in ihrer Ministerrolle möglicherweise unentgeltliche Unterstützung durch „HateAid“ beim Stellen von Strafanzeigen in Anspruch nehmen konnten und ggf. in Anspruch genommen haben.
Staatlich finanzierte Organisationen müssen ihre politische Neutralität wahren. Eine direkte oder indirekte Parteienunterstützung oder Parteienbekämpfung ist mit dem Grundsatz der Chancengleichheit nicht vereinbar. Hingegen dürfen gemeinnützige Organisationen durchaus politische Bildungsarbeit leisten, solange sie nicht gezielt parteiergreifend agieren. Die Kritik an der Einflussnahme gemeinnütziger Organisationen geht jedoch über einzelne Proteste hinaus.
Manche Stimmen sehen in den Nichtregierungsorganisationen (NGOs) eine Schattenstruktur, die mit staatlichen Geldern indirekt Politik betreibt. Laut einem Bericht der „Welt“ erhalten zahlreiche NGOs, die sich öffentlich politisch links positionieren, finanzielle Mittel aus Bundesministerien. Dies stellt ein Spannungsverhältnis dar, denn wenn diese Organisationen aktiv in politische Meinungsbildung eingreifen, könnte dies ein Verstoß gegen die demokratische Grundordnung sein (www.welt.de/debatte/plus255395416/NGOs-Der-deutsche-Deep-State-und-seine-gefaehrliche-Macht.html). Ein besonders umstrittenes Beispiel ist neben HateAid der Verein „Omas gegen Rechts“, der über das Programm „Demokratie leben!“ Fördermittel erhalten hat und sich offen für das De-Banking der AfD einsetzt (taz.de/Petition-der-Omas-gegen-Rechts/!6018131/; innn.it/afdkonto; www.nrz.de/lokales/duesseldorf/article408148375/volksbank-kuendigt-konten-der-afd-mitten-im-wahlkampf.html). Während der Verein betont, dass er sich aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen finanziere, gehört die staatliche Förderung ebenfalls zu seinen Finanzierungsquellen (www.welt.de/politik/deutschland/plus255383550/Finanzierung-Demos-gegenrechts-Der-Staat-darf-nicht-mit-Steuergeldern-auf-die-oeffentliche-Meinungsbildung-einwirken.html). Ähnliche Vorwürfe gibt es gegenüber der Organisation Campact, die nicht nur im Rahmen der Thüringer Landtagswahl zur Wahl der Grünen aufgerufen hat, sondern überdies an die Grünen sowie die Linkspartei in Thüringen im Rahmen des Wahlkampfes Geldspenden vorgenommen hat.
Vorwürfe, sich unangemessen in politische Debatten einmischen, sind in diesem Kontext ebenso öffentlich geworden wie auch gegen Umweltorganisationen wie den BUND. Während Umweltorganisationen wie der BUND argumentieren, dass Umweltpolitik untrennbar mit politischen Entscheidungen verbunden sei, kritisieren Staatsrechtler, dass solche Aktivitäten über den eigentlichen gemeinnützigen Zweck hinausgehen. Insgesamt zeigt sich ein rechtliches Spannungsfeld: Einerseits haben gemeinnützige Organisationen das Recht, sich gesellschaftspolitisch im Rahmen ihres Satzungszwecks zu äußern, andererseits dürfen sie nicht parteipolitisch agieren, wenn sie steuerlich begünstigt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche gemeinnützigen Körperschaften, die bereits in der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages mit Bundesmitteln gefördert wurden, werden auch in der 21. Legislaturperiode gefördert (bitte absteigend nach Höhe der Förderung auflisten)?
2. Bei welchen gemeinnützigen Körperschaften, die bereits in der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages mit Bundesmitteln gefördert wurden, wird die Förderung in der 21. Legislaturperiode eingestellt (bitte jeweils die Begründung der Förderungseinstellung nennen)?
3. Welche gemeinnützigen Körperschaften, die nicht in der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages mit Bundesmitteln gefördert wurden, werden künftig zusätzlich in der 21. Legislaturperiode gefördert (bitte absteigend nach Höhe der Förderung auflisten)?
4. Hält die Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz an der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/15101 fest, die in der 20. Wahlperiode von der damals in der Opposition befindlichen Fraktion der CDU/CSU unter ihrem damaligen Fraktionsvorsitzenden und heutigem Bundeskanzler Friedrich Merz, der in seiner Rolle als CDU/CSU-Fraktionsvorsitzender auf öffentliche Nachfragen zur o. g. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/15101 bzw. auf den Klageweg aufgrund etwaig unzureichend beantworteter Fragen seitens der Bundesregierung verzichtet hat, gestellt wurde, und wenn nein, sieht die Bundesregierung bzw. Bundeskanzler Friedrich Merz Änderungs- und bzw. oder Ergänzungsbedarfe?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
5. Hält Bundeskanzler Friedrich Merz an den Fragen der in seiner damaligen Rolle als CDU/CSU-Fraktionsvorsitzender in der 20. Wahlperiode durch die CDU/CSU-Fraktion vorgelegten Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/15035 fest, und wenn ja, leitet Bundeskanzler Friedrich Merz aus diesen Fragen sowie den hierzu von der Bundesregierung gegebenen Antworten eine aktuelle Grundlage für einen möglichen gegenwärtigen Handlungsbedarf der Bundesregierung zur Reformierung der staatlichen Förderung von Organisationen zur Sicherstellung ihrer politischen Neutralität ab, und wenn ja, welchen, und wenn nein, warum nicht?
6. Inwieweit bewertet die Bundesregierung gegenwärtig die politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen als gegeben, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus den in der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/15035 thematisierten Protesten staatlich geförderter Organisationen gegen die CDU, die aus Sicht der Fragesteller eine parteipolitische Einflussnahme darstellen und nicht mehr vom Gemeinnützigkeitsrecht gedeckt sind?
7. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Frage 6 aus Protesten staatlich geförderter Organisationen gegen die AfD?
8. Sieht die Bundesregierung Bedarf für einen Reformvorschlag, um möglichen Missbrauch gemeinnütziger Organisationen für parteipolitische Zwecke zu verhindern, und hat sie ggf. einen solchen bereits erarbeitet, und wenn ja, wie lautet dieser, und wenn nein, warum nicht?
9. Ist für die 21. Wahlperiode eine Prüfung von zuständigen Bewilligungsbehörden vorgesehen, ob Fördermittelempfänger der Bundesprogramme „Demokratie leben!“ die erhaltenen Fördergelder möglicherweise missbräuchlich für parteipolitische Zwecke eingesetzt haben?
10. Stellt aus Sicht der Bundesregierung und insbesondere am Beispiel von „HateAid“ und Campact die staatliche Förderung eines Projekts, an dem gemeinnützige Organisationen beteiligt sind, zugleich eine indirekte Förderung dieser Organisationen dar?
11. Hat sich die Bundesregierung im Zusammenhang mit Frage 10 zu der staatlichen Förderung des Projekts „HateAid“, die sich in Teilen im Eigentum der Organisation Campact befindet, eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?
12. Hat sich die Bundesregierung zu der durch die Organisation Campact im Vorfeld der Landtagswahlen in Thüringen erfolgten Wahlempfehlung für die Grünen bzw. gegen die AfD sowie die Spenden von Campact an die Grünen und die Linkspartei in Thüringen insbesondere mit Blick auf eine hieraus folgende mögliche parteipolitische Einflussnahme durch Campact, die nicht mehr vom Gemeinnützigkeitsrecht gedeckt ist, eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?
13. Liegen der Bundesregierung amtliche Informationen vor, ob in der 20. Wahlperiode Bundesminister in ihrer Rolle als Bundesminister eine Unterstützung von „HateAid“ und/oder Campact als Teileigentümer von „HateAid“ bei der Initiierung von Klagen oder sonstigen rechtlichen Schritten erhalten haben?
14. Wenn die in Frage 13 thematisierten amtlichen Informationen der Bundesregierung nicht vorliegen, welche Maßnahmen unternimmt ggf. die Bundesregierung aus eigener Initiative, um möglicherweise bestehende Informationen proaktiv in Erfahrung zu bringen und mögliche Hinweise etwa aus der Presse amtlich zu prüfen?
Fragen14
Welche gemeinnützigen Körperschaften, die bereits in der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages mit Bundesmitteln gefördert wurden, werden auch in der 21. Legislaturperiode gefördert (bitte absteigend nach Höhe der Förderung auflisten)?
Bei welchen gemeinnützigen Körperschaften, die bereits in der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages mit Bundesmitteln gefördert wurden, wird die Förderung in der 21. Legislaturperiode eingestellt (bitte jeweils die Begründung der Förderungseinstellung nennen)?
Welche gemeinnützigen Körperschaften, die nicht in der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages mit Bundesmitteln gefördert wurden, werden künftig zusätzlich in der 21. Legislaturperiode gefördert (bitte absteigend nach Höhe der Förderung auflisten)?
Hält die Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz an der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/15101 fest, die in der 20. Wahlperiode von der damals in der Opposition befindlichen Fraktion der CDU/CSU unter ihrem damaligen Fraktionsvorsitzenden und heutigem Bundeskanzler Friedrich Merz, der in seiner Rolle als CDU/CSU-Fraktionsvorsitzender auf öffentliche Nachfragen zur o. g. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/15101 bzw. auf den Klageweg aufgrund etwaig unzureichend beantworteter Fragen seitens der Bundesregierung verzichtet hat, gestellt wurde, und wenn nein, sieht die Bundesregierung bzw. Bundeskanzler Friedrich Merz Änderungs- und bzw. oder Ergänzungsbedarfe?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Hält Bundeskanzler Friedrich Merz an den Fragen der in seiner damaligen Rolle als CDU/CSU-Fraktionsvorsitzender in der 20. Wahlperiode durch die CDU/CSU-Fraktion vorgelegten Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/15035 fest, und wenn ja, leitet Bundeskanzler Friedrich Merz aus diesen Fragen sowie den hierzu von der Bundesregierung gegebenen Antworten eine aktuelle Grundlage für einen möglichen gegenwärtigen Handlungsbedarf der Bundesregierung zur Reformierung der staatlichen Förderung von Organisationen zur Sicherstellung ihrer politischen Neutralität ab, und wenn ja, welchen, und wenn nein, warum nicht?
Inwieweit bewertet die Bundesregierung gegenwärtig die politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen als gegeben, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus den in der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/15035 thematisierten Protesten staatlich geförderter Organisationen gegen die CDU, die aus Sicht der Fragesteller eine parteipolitische Einflussnahme darstellen und nicht mehr vom Gemeinnützigkeitsrecht gedeckt sind?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Frage 6 aus Protesten staatlich geförderter Organisationen gegen die AfD?
Sieht die Bundesregierung Bedarf für einen Reformvorschlag, um möglichen Missbrauch gemeinnütziger Organisationen für parteipolitische Zwecke zu verhindern, und hat sie ggf. einen solchen bereits erarbeitet, und wenn ja, wie lautet dieser, und wenn nein, warum nicht?
Ist für die 21. Wahlperiode eine Prüfung von zuständigen Bewilligungsbehörden vorgesehen, ob Fördermittelempfänger der Bundesprogramme „Demokratie leben!“ die erhaltenen Fördergelder möglicherweise missbräuchlich für parteipolitische Zwecke eingesetzt haben?
Stellt aus Sicht der Bundesregierung und insbesondere am Beispiel von „HateAid“ und Campact die staatliche Förderung eines Projekts, an dem gemeinnützige Organisationen beteiligt sind, zugleich eine indirekte Förderung dieser Organisationen dar?
Hat sich die Bundesregierung im Zusammenhang mit Frage 10 zu der staatlichen Förderung des Projekts „HateAid“, die sich in Teilen im Eigentum der Organisation Campact befindet, eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?
Hat sich die Bundesregierung zu der durch die Organisation Campact im Vorfeld der Landtagswahlen in Thüringen erfolgten Wahlempfehlung für die Grünen bzw. gegen die AfD sowie die Spenden von Campact an die Grünen und die Linkspartei in Thüringen insbesondere mit Blick auf eine hieraus folgende mögliche parteipolitische Einflussnahme durch Campact, die nicht mehr vom Gemeinnützigkeitsrecht gedeckt ist, eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?
Liegen der Bundesregierung amtliche Informationen vor, ob in der 20. Wahlperiode Bundesminister in ihrer Rolle als Bundesminister eine Unterstützung von „HateAid“ und/oder Campact als Teileigentümer von „HateAid“ bei der Initiierung von Klagen oder sonstigen rechtlichen Schritten erhalten haben?
Wenn die in Frage 13 thematisierten amtlichen Informationen der Bundesregierung nicht vorliegen, welche Maßnahmen unternimmt ggf. die Bundesregierung aus eigener Initiative, um möglicherweise bestehende Informationen proaktiv in Erfahrung zu bringen und mögliche Hinweise etwa aus der Presse amtlich zu prüfen?