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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Aktuelle Problematiken der Beziehungen zwischen Deutschland und Weißrussland

(insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

17.06.2025

Aktualisiert

18.08.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/27726.05.2025

Aktuelle Problematiken der Beziehungen zwischen Deutschland und Weißrussland

der Abgeordneten Stefan Keuter, Steffen Kotré, Matthias Moosdorf, Kay Gottschalk, Jan Wenzel Schmidt, Christian Reck, Thomas Korell und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Stiftung Erinnerung, Verantwortung, Zukunft (EVZ) wurde im Jahr 2000 durch einen Beschluss des Deutschen Bundestages mit bundeseigenem Kapital sowie dem Vermögen aus der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft gegründet. Sie wird bis heute von der Bundesregierung gefördert bzw. in ihren Projekten finanziell unterstützt (vgl. z. B. www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/-memorails-neues-foerderprogramm-soll-bahnhoefe-als-orte-der-ns-verfolgung-sichtbar-machen-2333060). Sie hat sich zum Ziel gesetzt, die Erinnerung an die nationalsozialistischen Verbrechen wach zu halten und z. B. Zwangsarbeiter in Europas Osten humanitär zu unterstützen (vgl. www.stiftung-evz.de/wer-wir-sind/geschichte/). Die Fragesteller unterstützen nachdrücklich diesen Stiftungszweck. Die bislang reibungslose Zusammenarbeit mit Weißrussland wurde vom damaligen deutschen Botschafter in Minsk, Dr. Helmut Frick, im April 2003 in einem Brief an den Sprecher der Stiftungsinitiative der Deutschen Wirtschaft, Dr. Manfred Gentz, bestätigt: „Die Zwangsarbeiterentschädigung hat für Weißrussland eine besonders große Bedeutung. Umso erfreulicher ist es, dass hier in Minsk der Grundgedanke der Stiftungsinitiative in sehr positiver und reibungsloser Weise verwirklicht wird. Bei der Zusammenarbeit zwischen der Bundesstiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft und ihrer weißrussischen Partnerorganisation Verständigung und Aussöhnung handelt es sich ganz zweifelsfrei um eine Erfolgsgeschichte – und dies unter den Bedingungen durchaus schwieriger politischer Beziehungen zwischen Weißrussland und allen EU-Ländern, also auch Deutschland. Es steht außer Frage, dass die zügig voranschreitende Auszahlung der Leistungen nachhaltig positive Auswirkungen auf die Beziehungen zwischen den Menschen in Deutschland und in Weißrussland hat und einen großen Schritt zur weiteren Annäherung der beiden Völker trotz der tragischen Geschichte darstellt“ (zitiert nach: archiv.ub.uni-heidelberg.de/volltextserver/18035/1/Penter_Die_Weißrussische_Stiftung_Verständigung_und_Aussoehnung.pdf, S. 107 f.).

Gleichwohl gibt es aus Sicht der Fragesteller mehrere kritische Punkte, die bei der aktuellen Tätigkeit der Stiftung hinsichtlich Weißrusslands anzumerken sind. Zum einen wurden nach Kenntnis der Fragesteller (Quelle liegt den Fragestellern intern vor) Repräsentanten der Republik Weißrussland vor Kurzem aus dem Stiftungskuratorium ausgeschlossen. Dies wurde durch die Reform des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung, Zukunft“, vom Deutschen Bundestag 2025 verabschiedet, ermöglicht (vgl. § 5 Absatz 1a: „Das Kuratorium kann aus wichtigem Grund mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Mitgliedschaft eines Kuratoriumsmitglieds oder eines Vertreters für einen festgelegten Zeitraum aussetzen“, www.stiftung-evz.de/wer-wir-sind/geschichte/gesetz/). Damit können die Vertreter Weißrusslands nicht mehr über die Förderung von Projekten entscheiden bzw. mitentscheiden. Zum anderen fördert die Stiftung die weißrussische Opposition über die Exilorganisation BYSOL, was nach Ansicht der Fragesteller eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten von Weißrussland darstellt (vgl. www.stiftung-evz.de/was-wir-foerdern/neuigkeiten-aus-den-projekten/neuigkeit/Weißrussische-zivilgesellschaft-foerdern/).

Die Tätigkeit des Kalinowski-Regiments, einer militärischen Organisation, die den gewaltsamen Sturz der Regierung von Weißrussland fordert und aufseiten der Ukraine gegen Russland kämpft, stellt nach Ansicht der Fragesteller eine weitere Belastung für das deutsch-weißrussische Verhältnis dar, zumal der von Weißrussland freigelassene Deutsche Rico K. ein Mitglied des o. g. Regiments gewesen sein soll (vgl. www.t-online.de/nachrichten/ukraine/id_100456654/Weißrussland-lukaschenko-verurteilt-rico-k-aus-berlin-zum-tode-die-vorwuerfe.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass ein Ausschluss der Vertreter von Weißrussland aus dem Kuratorium der Stiftung EVZ stattgefunden hat, wenn ja, wann, und aus welchen Gründen?

2

Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass durch den Ausschluss der Vertreter von Weißrussland aus dem Kuratorium der besagten Stiftung die bisher gute Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Weißrussland (vgl. die Vorbemerkung der Fragesteller) im Rahmen der Stiftung und allgemein der Gedenkarbeit sich verschlechtert und dies für die humanitäre und sonstige Unterstützung der Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, u. a. Zwangsarbeiter und ihre Nachkommen, von Nachteil ist, und wenn ja, wie will die Bundesregierung dieser Gefahr begegnen?

3

Welche Projekte wurden seit 2022 aus dem Solidaritätsbudget der Stiftung EVZ für die „Zivilgesellschaft in der Ukraine, Weißrussland und Russland“ gefördert (bitte nach Zeitraum, Träger, Zuwendungsempfänger, Titel des Vorhabens bzw. Projekts und Staat aufschlüsseln)?

4

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Projekte und Vorhaben die weißrussische Partnerorganisation der Stiftung EVZ, die Exil-Organisation BYSOL wann, wo und mit welchen Fördersummen (bzw. die Partner von BYSOL, bitte Zuwendungsempfänger und Träger nennen) durch, geführt hat bzw. durchführt (wenn ja, bitte ausführen)?

5

Hat die Bundesregierung Kenntnis von deutschen Staatsangehörigen bzw. von Personen mit ständigem Wohnsitz oder Nebenwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die

a) im weißrussischen Exil-Regiment Kalinowski im Ukraine-Krieg gekämpft haben bzw. kämpfen,

b) das weißrussische Exil-Regiment Kalinowski im Ukraine-Krieg finanziell (Spenden), propagandistisch, massenmedial unterstützten bzw. unterstützen,

6

Verfügt die Bundesregierung über Informationen darüber, ob und wenn ja, wie viele der Personen in Frage 5 der Politisch motivierten Kriminalitätlinks (PMK-links), -rechts (PMK-rechts), -ausländische Ideologie, -religiöse Ideologie, -sonstige Zuordnung (vgl. www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/sicherheit/definitionssystem-pmk.pdf?__blob=publicationFile&v=2) zuzuordnen sind?

7

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland Strafverfahren gegen Mitglieder oder Sympathisanten oder ehemalige Mitglieder oder Sympathisanten des Kalinowski-Regiments eingeleitet, wenn ja, wann, und mit welchem Ausgang (rechtskräftige Verurteilung, Freispruch, Einstellung des Verfahrens u. Ä.)?

8

Ist der Bundesregierung bekannt, dass sich Repräsentanten des Kalinowski-Regiments mit der Anführerin der weißrussischen Proteste, Svetlana Tichanowskaja, getroffen haben, und ist der Bundesregierung bekannt, ob Svetlana Tichanowskaja – so wie das Kalinowski-Regiment – für einen gewaltsamen Regime Change in Weißrussland steht (vgl. kalinouski.org/en/news/news-2023-06-11-2593/)?

9

Wie verhält sich die Bundesregierung mit Blick auf einen gewaltsamen Sturz der weißrussischen Regierung bzw. wie positioniert sie sich zu der Frage einer möglichen Unterstützung für solch einen Regime Change (vgl. Bundestagsdrucksache 20/14559; bitte begründen)?

10

Welche Informationen hat die Bundesregierung zur vorgeblichen Mitgliedschaft des Deutschen Rico K. im Kalinowski-Regiment (vgl. www.t-online.de/nachrichten/ukraine/id_100456654/Weißrussland-lukaschenko-verurteilt-rico-k-aus-berlin-zum-tode-die-vorwuerfe.html)?

11

Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Reisen, Aufenthalte, Spendensammlungen für das Kalinowski-Regiment durch Angehörige oder Sympathisanten des Regiments in Deutschland, wenn ja, wann und wo, und wurden Strafverfahren gegen Angehörige oder Sympathisanten dieses Regiments, z. B. im Zusammenhang mit § 109h des Strafgesetzbuchs (StGB), eingeleitet, und wenn ja, mit welchem Ausgang (Freispruch, Verurteilung, Einstellung des Verfahrens u. Ä.)?

12

Soll neben der „Errichtung eines Gedenkorts für die Opfer der deutschen Aggression und Besatzung in Polen (1939–1945) […] sowie der Errichtung des Deutsch-Polnischen Hauses als Ort des Gedenkens und Begegnens im Zentrum Berlins“ auch ein Gedenkort für belarussische, russische und ukrainische Opfer errichtet werden (bitte begründen; vgl. dynamic.faz.net/download/2025/KoaV_2025_Gesamt_Stand_0409.pdf, S. 139)?

13

Wie hoch soll der deutsche Beitrag an dem für den Fall eines Regime Change in Belarus (sogenannter demokratischer Übergang) geplanten, durch die Europäischen Union (EU) auf Betreiben des Weimarer Dreiecks initiierten Plan zur „wirtschaftlichen Unterstützung eines künftigen demokratischen Belarus im Umfang von 3 Mrd. Euro“ sein (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/14981, S. 43 f.)?

14

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Infrastruktur und welche „grünen Technologien“ in Belarus in dem in der Frage 13 genannten Plan gefördert werden sollen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/14981, S. 43 f.; bitte angeben)?

15

Welche Bundesmittel hat die Bundesregierung seit 2020 „für aus der Haft entlassene ehemalige politische Gefangene“ aus Belarus zur Verfügung gestellt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/14981, S. 43 f.; – bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

16

Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Anzahl der politischen Gefangenen in Belarus jeweils zum 1. Januar der Jahre 2019, 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 (wenn ja, bitte aufschlüsseln)?

17

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Einführung weiterer Sanktionen gegen Belarus die Anzahl und Lage der politischen Gefangenen in Belarus verbessern oder verschlechtern wird (bitte begründen)?

18

Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung zur geplanten Zollerhöhung gegen belarussische und russische Düngemittel erarbeitet, und wenn ja, wie will die Bundesregierung eine Erhöhung der Preise für deutsche Landwirte und infolgedessen erhöhte Verbraucherpreise verhindern (vgl. germany.representation.ec.europa.eu/news/hohere-zolle-auf-agrarzeugnisse-und-dungemittel-aus-russland-und-belarus-2025-01-29_de und www.topagrar.com/markt/news/eu-zolle-auf-stickstoffduenger-aus-russland-und-belarus-sollen-430-eur-erreichen-20011242.html#:~:text=Bauern%20entsetzt-,EU%2DZ%C3%B6lle%20auf%20Stickstoffd%C3%BCnger%20aus%20Russland%20und%20Belarus%20sollen%20430,Aufschlag%20von%20etwa%20100%25%20entsprechen)?

19

Auf welcher Rechtsgrundlage und aus welchem Anlass hat das Auswärtige Amt in einer internen Handreichung an die Bundesländer und Kommunen davon gesprochen, dass diese im Hinblick auf die Teilnahme von Diplomaten aus Belarus und Russland von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und die Diplomaten von den Gedenkfeierlichkeiten zum 8. Mai ausschließen können (vgl. www.nachdenkseiten.de/?p=131489)?

20

Hat das Auswärtige Amt Antworten auf die verschickte interne Handreichung durch Bundesländer, Kommunen und Gedenkeinrichtungen bekommen, und wenn ja, wie lauten diese?

Berlin, den 12. Mai 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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