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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Positionen der Bundesregierung zu Arbeitsweise, Wirkung und Wahrnehmung des Internationalen Strafgerichtshofs

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

24.06.2025

Aktualisiert

02.07.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/44110.06.2025

Positionen der Bundesregierung zu Arbeitsweise, Wirkung und Wahrnehmung des Internationalen Strafgerichtshofs

des Abgeordneten Matthias Moosdorf und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Seit der Unterzeichnung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) am 17. Juli 1998 sowie seiner Ratifikation am 11. Dezember 2000, unterstützt Deutschland die Arbeit des IStGH in Den Haag.

Als eines der größten Geberländer der über 120 Vertragsstaaten führte Deutschland seit 2002 Pflichtbeiträge in Höhe von 322 206 259 Euro und freiwillige Beiträge in Höhe von 4 435 248 Euro an den IStGH ab: Im Jahr 2024 waren es beispielsweise 21 482 985 Euro als Pflichtbeitrag sowie 150 000 Euro als freiwilliger Beitrag – das entspricht 11,7 Prozent der Zahlungen aller Vertragsstaaten (Antwort auf die Schriftliche Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 20/15078).

Geschaffen, um Individuen wegen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression zu verfolgen, kann der IStGH, gemäß seinem Statut, mit einer Strafverfolgung jedoch nur dann beginnen, wenn dies von nationaler Seite nicht möglich oder nicht gewollt ist (www.nzz.ch/ein-produkt-globaler-oeffentlichkeit-ld.661503).

Obgleich es die Vorstellung der Erstunterzeichnerstaaten des Römischen Statuts war, der IStGH würde eines Tages, ergänzend zu nationalen Gerichten, überall auf der Welt für solche Kernverbrechen des Völkerstrafrechts Zuständigkeit erlangen (dgvn.de/publications/PDFs/Basis_Informationen/BI43_Internationaler-Strafgerichtshof.pdf), erhebt sich seit Jahren internationale Kritik an Arbeitsweise und Wirkung des IStGH: So etwa ergeht vor allem aus afrikanischen Staaten der Vorwurf, der IStGH arbeite „geographisch unausgewogen“, sei „neokolonialistisch“ und auf Afrika konzentriert (dgvn.de/publications/PDFs/Basis_Informationen/BI43_Internationaler-Strafgerichtshof.pdf); „anderswo auf der Welt passieren viele eklatante Menschenrechtsverletzungen, aber es interessiert niemanden“, klagte der tschadische Präsident Idriss Déby (www.lto.de/karriere/podcast/folge/istgh-den-haag-afrikanische-staaten-kritik-weisse-justiz).

Vertreter der Afrikanischen Union warfen dem IStGH im Jahr 2013 sogar vor, er organisiere seine Strafverfolgung nach rassistischen Kriterien (www.welt.de/politik/ausland/article116574541/Afrikanische-Union-wirft-Den-Haag-Rassenhetze-vor), und riefen dazu auf, nicht mit dem IStGH zu kooperieren, sodann berieten sie über einen Rücktritt vom Römischen Statut (www.aljazeera.com/opinions/2018/7/28/the-iccs-problem-is-not-overt-racism-it-is-eurocentrism).

Auch Beobachter von „Human Rights Watch“ kritisieren, dass die Unterstützerstaaten des IStGH, so auch Deutschland, mit Blick auf seine Entscheidungen, versuchen, eine „Doppelmoral“ durchzusetzen (www.hrw.org/de/news/2024/12/02/unterstuetzt-den-gerichtshof) – so etwa sagte der ehemalige Bundeskanzler Olaf Scholz angesichts des vom IStGH gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin wegen der vorgeworfenen Verschleppung ukrainischer Kinder verhängten Haftbefehls, „niemand stehe über dem Gesetz“ und dass der IStGH „die richtige Institution“ sei, um „Kriegsverbrechen zu untersuchen“ (www.tagesspiegel.de/haftbefehl-gegen-wladimir-putin-scholz-niemand-steht-uber-dem-gesetz-9523979.html), andererseits jedoch, er könne es sich „nicht vorstellen“, dass es in Deutschland „zu einer Verhaftung“ des israelischen Regierungschefs Benjamin Netanjahu „kommt“, gegen den ebenfalls ein Haftbefehl des IStGH wegen angeblicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorliegt (www.juedische-allgemeine.de/politik/scholz-kann-sich-verhaftung-netanjahus-in-deutschland-nicht-vorstellen/).

Ein weiterer Kritikpunkt nimmt auf die Auswirkungen der Strafverfahren des IStGH auf Friedens- und Versöhnungsprozesse in den jeweiligen Ländern Bezug: So forderte beispielsweise die Afrikanische Union im Jahr 2009, das Verfahren gegen den ehemaligen sudanesischen Präsidenten Umar al-Baschir auszusetzen, da sie den Haftbefehl als ein „Hindernis für die Befriedung Sudans“ ansah. Ähnliche Forderungen wurden von Menschenrechtsgruppen in Uganda im Hinblick auf die 2005 erlassenen Haftbefehle gegen den ugandischen „Warlord“ Joseph Kony und seine Gefolgsleute laut (dgvn.de/publications/PDFs/Basis_Informationen/BI43_Internationaler-Strafgerichtshof.pdf).

Nicht zuletzt wird bemängelt, dass die Arbeit des IStGH oft wenig Ergebnisse bringe, da er unter anderem mit Staaten zusammenarbeiten müsse, um Beweise zu sammeln und Beschuldigte festzusetzen (dgvn.de/publications/PDFs/Basis_Informationen/BI43_Internationaler-Strafgerichtshof.pdf): Ein Beispiel hierfür ist ebenfalls der Haftbefehl des IStGH gegen den israelischen Regierungschef Benjamin Netanjahu – am 2. April 2025 empfing ihn der ungarische Präsident Viktor Orbán zum Staatsbesuch in Ungarn, ohne dass es zu seiner Festsetzung kam (www.tagesschau.de/ausland/europa/netanjahu-ungarn-orban-haftbefehl-100.html). Denn zwar gehört Ungarn zu den Unterzeichnerstaaten des Römischen Statuts, allerdings haben die ungarische Regierung und das ungarische Parlament den Austritt aus dem IStGH beschlossen (www.tagesschau.de/ausland/europa/ungarn-istgh-100.html).

Für die Fragesteller erscheint daher der IStGH als eine von Deutschland mit nicht unerheblichen Beiträgen finanzierte, nicht sonderlich effektive Institution, die viele Staaten kaum als neutral und unabhängig wahrnehmen, die deshalb nur wenig Vertrauen bei ihnen genießt und die durch ihre Strafverfolgungs- und Rechtssprechungspraxis auch Unfrieden und damit wieder Unrecht stiften kann.

Dass unter anderem drei der fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, die USA, China und Russland, das bevölkerungsreichste Land der Erde Indien sowie bedeutende Regionalmächte wie Israel oder die Türkei das Römische Statut bislang nicht ratifizierten, unterstreicht das in ihren Augen – ebenso wie der kürzlich erfolgte Rücktritt Ungarns vom Römischen Statut (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/netanjahu-dankt-orban-ungarn-tritt-aus-internationalem-strafgerichtshof-aus-110396925.html).

Die Fragesteller sind indes überzeugt, dass derzeit, anders als in der Entstehungsphase des IStGH, die Konturen einer multipolaren Welt hervortreten, in der das vordringlichste Interesse Deutschlands sein muss, auch in der Frage des Völkerstrafrechts zu allen Staaten der Welt gute und notwendigerweise gleichberechtigte Beziehungen zu unterhalten, und dass ein Gerichtshof, den die Groß- und Weltmächte nicht akzeptieren, keine Weltgemeinschaft universellen Rechts schafft, sondern eine Zweiklassenjustiz.

Die Fragesteller sind daher, auch mit Blick auf die nicht unerheblichen Beitragszahlungen Deutschlands sowie einige in jüngster Zeit erfolgte Entscheidungen des IStGH, an der Auffassung der Bundesregierung zu seiner Arbeitsweise, Wirkung sowie zur Wahrnehmung durch die internationale Gemeinschaft interessiert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Hat sich die Bundesregierung, als einer der wichtigsten Beitragszahler des IStGH, zur insbesondere aus afrikanischen Ländern vorgebrachten Kritik, der IStGH konzentriere sich vornehmlich auf Strafverfolgungen auf dem afrikanischen Kontinent, eine Position erarbeitet, wenn ja, was besagt sie, und wenn nein, warum hat sich die Bundesregierung dazu keine Position erarbeitet?

2

Hat sich die Bundesregierung, als einer der wichtigsten Beitragszahler des IStGH, zur Kritik, der IStGH behindere durch die Auswirkungen seiner Strafverfahren auf Friedens- und Versöhnungsprozesse, eine generelle Position erarbeitet, wenn ja, was besagt sie, und wenn nein, warum hat sich die Bundesregierung dazu keine Position erarbeitet?

3

Hat sich die Bundesregierung, als einer der wichtigsten Beitragszahler des IStGH, zur Frage, ob der Haftbefehl des IStGH gegen den vom Volk gewählten Präsidenten der Russischen Föderation, Wladimir Putin, einen konstruktiven Beitrag darstelle, in der Ukraine einen Waffenstillstand und eine Friedenslösung zu erwirken, eine Position erarbeitet, wenn ja, was besagt sie, und wenn nein, warum hat sich die Bundesregierung dazu keine Position erarbeitet?

4

Hat sich die Bundesregierung, als einer der wichtigsten Beitragszahler des IStGH, zur Frage, ob der Haftbefehl des IStGH gegen den vom Volk gewählten israelischen Regierungschef Benjamin Netanjahu einen konstruktiven Beitrag darstelle, im Gaza-Konflikt einen Waffenstillstand und eine Friedenslösung zu erwirken, eine Position erarbeitet, wenn ja, was besagt sie, und wenn nein, warum hat sich die Bundesregierung dazu keine Position erarbeitet?

5

Hat sich die Bundesregierung, als einer der wichtigsten Beitragszahler des IStGH, zur Frage, ob der Umstand, dass die Haftbefehle gegen den demokratisch gewählten israelischen Regierungschef Benjamin Netanjahu und einen ranghohen Anführer der dschihadistischen Hamas gleichzeitig ergangen sind, dazu beitragen könnten, den Staat Israel und seinen Abwehrkampf gegen islamistischen Terror zu delegitimieren und zu dämonisieren, eine Position erarbeitet, wenn ja, was besagt sie, und wenn nein, warum hat sich die Bundesregierung dazu keine Position erarbeitet?

6

Hat sich die Bundesregierung, als einer der wichtigsten Beitragszahler des IStGH, zur Kritik, die Arbeit des IStGH bringe oft wenig Erfolge, da er auf die Zusammenarbeit mit den Staaten angewiesen sei, eine generelle Position erarbeitet, wenn ja, was besagt sie, und wenn nein, warum hat sich die Bundesregierung dazu keine Position erarbeitet?

7

Hatte die Bundesregierung, als einer der wichtigsten Beitragszahler des IStGH, im Vorfeld Kenntnis davon, dass der ungarische Präsident Viktor Orbán den israelischen Regierungschef Benjamin Netanjahu am 2. April 2025 zum Staatsbesuch in Ungarn empfangen wird, und wenn ja, hatte es, mit Blick auf den gegen Benjamin Netanjahu vorliegenden Haftbefehl des IStGH, im Vorfeld Konsultationen und Aufforderungen der Bundesregierung mit der bzw. an die ungarische Regierung gegeben?

8

Hat sich die Bundesregierung, als einer der wichtigsten Beitragszahler des IStGH, zur Frage eine Position erarbeitet, ob und inwieweit die mit Blick auf den gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin gemachte Äußerung des ehemaligen Bundeskanzlers Olaf Scholz, wonach „niemand […] über dem Gesetz“ stehe und der IStGH „die richtige Institution“ sei, um „Kriegsverbrechen zu untersuchen“, sowie andererseits das Wort von Olaf Scholz, er könne es sich nicht vorstellen, dass es in Deutschland zu einer Verhaftung des israelischen Regierungschefs Benjamin Netanjahu komme (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), nach Ansicht der Fragesteller das Ansehen des IStGH (bzw. das seiner Unterstützerstaaten) insbesondere bei den Staaten des sogenannten Globalen Südens weiter beschädigen und den Vorwurf als gerechtfertigt erscheinen lassen könnte, die Unterstützerstaaten des IStGH versuchten über den Gerichtshof eine „Doppelmoral“ zu etablieren, wenn ja, was besagt diese Position, und wenn nein, warum hat sich die Bundesregierung keine Position dazu erarbeitet?

9

Hat sich die Bundesregierung, als einer der wichtigsten Beitragszahler des IStGH, zur Frage eine Position erarbeitet, was es für das Ansehen des IStGH und seiner Entscheidungen bzw. für die Idee des Völkerstrafrechts überhaupt bedeutet, wenn die drei bevölkerungsreichsten Staaten der Erde – Indien, China und die USA – sowie über 70 weitere Staaten nicht zu den Unterstützerstaaten des IStGH zählen und damit die Mehrheit der Menschheit in Staaten lebt, die seine rechtliche Zuständigkeit nicht anerkennen, wenn ja, was besagt diese Position, und wenn nein, warum hat sich die Bundesregierung dazu keine Position erarbeitet?

10

Hält Bundeskanzler Friedrich Merz an der am 23. Januar 2025 in der Körber-Stiftung bei seiner außenpolitischen Grundsatzrede als Abgeordneter des Deutschen Bundestages getroffenen Aussage fest, wonach er „ohnehin das, was da in diesem Römischen Statuts verabredet worden ist“, aus seiner persönlichen Sicht „nur für schwer anwendbar auf demokratische Staaten mit demokratisch legitimierten Regierungen“ hält und dass ursprünglich „das Vorhaben mal ganz anders ausgerichtet“ gewesen sei, nämlich „auf autoritäre Staaten, auf Staatsführer wie Milosevic und andere“ (www.youtube.com/watch?v=biH6GlE2C0U&t=3421s ab min 57:37)?

a) Wenn ja, welche Rückschl��sse zieht der Bundeskanzler Friedrich Merz bzw. die Bundesregierung daraus für das internationale Ansehen des IStGH und seiner Entscheidungen, insbesondere den Vorwurf, die Unterstützerstaaten des IStGH versuchten, eine „Doppelmoral“ zu etablieren?

b) Wenn ja, welche Rückschlüsse zieht der Bundeskanzler Friedrich Merz bzw. die Bundesregierung daraus für das Ansehen und die Wirksamkeit des Völkerstrafrechts überhaupt?

c) Wenn ja, welche Rückschlüsse zieht der Bundeskanzler Friedrich Merz bzw. die Bundesregierung daraus für die weitere Unterstützung der Bundesregierung für den IStGH?

d) Wenn nein, warum hält Bundeskanzler Friedrich Merz an seiner am 23. Januar 2025 in der Körber-Stiftung bei seiner außenpolitischen Grundsatzrede als Abgeordneter des Deutschen Bundestages getroffenen Aussage nicht fest?

11

Hat sich die Bundesregierung, als einer der wichtigsten Beitragszahler des IStGH, zur Frage eine Position erarbeitet, ob die Entscheidungen des IStGH zur Strafverfolgung tatsächlich unabhängig und frei von jeglicher politischen Einflussnahme seitens der Unterstützerstaaten des IStGH erfolgen, wenn ja, was besagt diese Position, und wenn nein, warum hat sich die Bundesregierung keine Position zu dieser Frage erarbeitet?

12

Hat die Bundesregierung Hinweise darauf, ob mit Blick auf den Anschlag auf Nordstream vom September 2022 möglicherweise Ermittlungen des IStGH gegen den verdächtigen Ukrainer W. Z. wegen des Verbrechens der Aggression erwogen worden waren – vor dem Hintergrund der bereits langwierigen Ermittlungen der deutschen Staatsanwaltschaft bzw. der eingestellten Ermittlungen der dänischen und schwedischen Staatsanwaltschaften, ferner der Aussagen des früheren deutschen Geheimdienstchefs August Hanning, wonach „Warschau und Kiew bei dem Anschlag zusammengearbeitet haben“, sowie der deutschen Kritik an der polnischen Regierung wegen der „mangelnden Ermittlungshilfe im Falle der Sabotage der Nord-Stream-Pipelines“ – und wenn ja, aus welchen Gründen solche Ermittlungen im Ergebnis nicht aufgenommen worden sind (vgl. www.nzz.ch/international/tusk-fordert-von-berlin-schweigen-statt-aufklaerung-imfall-nord-stream-ld.1844283), und wenn ja, um welche Hinweise es sich handelt?

13

Wird die Bundesregierung mit Blick auf diesen in Frage 12 dargelegten Hintergrund sowie auf das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, wonach – aufgrund der außerhalb des Territoriums eines der Vertragsstaaten des Römischen Statuts begangenen Anschläge auf Nordstream und aufgrund der erst am 1. Januar 2025 erfolgten Ratifizierung des Römischen Statuts durch die Ukraine – der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in der Lage wäre, Ermittlungen beim IStGH wegen des „Angriffs auf zivile Objekte“ einzuleiten, indem dieser dem Ankläger beim IStGH eine „Situation überweist“ (www.bundestag.de/resource/blob/1064456/048c50f01733b6c5337a91f0d52770c3/WD-2-019-25-pdf.pdf), ihr politisches Gewicht bei den Vereinten Nationen einsetzen, um auf diesem Wege zur Aufklärung und Strafverfolgung der Urheber der Anschläge zu gelangen?

a) Wenn ja, wann wird sie das tun (bitte ein konkretes Datum benennen)?

b) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?

14

Gibt es, angesichts der internationalen Kritik an der Arbeitsweise und Wirkung des IStGH innerhalb der Bundesregierung als einer der wichtigsten Beitragszahler des IStGH konkrete Überlegungen und Vorschläge, die Arbeit und Wirkung des IStGH zu verbessern?

a) Wenn ja, was besagen diese Vorschläge und Überlegungen (bitte konkret ausführen)?

b) Wenn nein, warum gibt es innerhalb der Bundesregierung keine konkreten Überlegungen und Vorschläge dazu?

15

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber,

a) welche Staaten das Römische Statut zwar unterzeichnet, aber nicht ratifiziert haben sowie

b) welche Staaten (außer Ungarn, vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) ggf. aus dem Römischen Statut wann und mit welcher Begründung ausgetreten sind?

16

Hat sich die Bundesregierung zu den Gründen, warum diese Staaten das Römische Statut zwar unterzeichnet, aber nicht ratifiziert haben bzw. warum sie vom Römischen Statut zurückgetreten sind, eigene Positionen erarbeitet?

a) Wenn ja, was besagen diese Positionen?

b) Wenn nein, warum hat sich die Bundesregierung dazu keine Positionen erarbeitet?

Berlin, den 2. Juni 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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