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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Die Standortentwicklung des Stasi-Unterlagen-Archivs und der Masterplan Bundesarchiv 2035

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

17.07.2025

Aktualisiert

22.07.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/73402.07.2025

Die Standortentwicklung des Stasi-Unterlagen-Archivs und der Masterplan Bundesarchiv 2035

der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, Ronald Gläser, Matthias Helferich, Nicole Hess, Dr. Alexander Gauland, Sven Wendorf, Tobias Teich und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

„Häufig stehen die Archive nicht im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Vielmehr sind es die Erkenntnisse, die mithilfe des Archivguts gewonnen werden, die die Aufmerksamkeit finden“, so ist es treffend im aktuellen Bericht der SED-Opferbeauftragten des Deutschen Bundestages formuliert (Bundestagsdrucksache 21/520, S. 76). An anderer Stelle heißt es: „Die Akten helfen dabei, aufzuklären. […] Für die politischen Häftlinge sind die Akten, wie beispielsweise die der Staatssicherheit, häufig die einzigen Zeugen des begangenen Unrechts“ (ebd., S. 75). Dies unterstreicht nach Auffassung der Fragesteller die herausragende Bedeutung der Unterlagen für die Aufarbeitung des DDR-Unrechtsstaates.

Allerdings steht es um den Erhalt der Unterlagen nicht gut. „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erfüllen ca. 85 Prozent der Standorte des Stasi-Unterlagen-Archivs – vor allem im Hinblick auf die dauerhafte physische Erhaltung der Unterlagen – nicht die erforderlichen Bedingungen“, so der Bericht des Bundesarchivs für den Zeitraum vom Januar 2021 bis Juni 2023 (Bundestagsdrucksache 20/8800, S. 13). Davon betroffen sind alle im Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) vorgesehenen fünf zentralen Archivstandorte und acht Außenstellen (ebd.). Diese sind gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 und 2 StUG wie folgt benannt: Berlin sowie die regionalen Standorte „Erfurt, Frankfurt (Oder), Halle (Saale), Leipzig und Rostock“. Die Außenstellen sind in „Chemnitz, Cottbus, Dresden, Gera, Magdeburg, Neubrandenburg, Schwerin und Suhl“ vorgesehen (ebd.).

Um die erforderlichen Bedingungen für den dauerhaften physischen Erhalt der Stasi-Unterlagen zu schaffen, wurde nach Aussage des Berichts des Bundesarchivs „auf Anforderung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) ein sogenannter Masterplan ‚Bundesarchiv 2035‘ entwickelt, der sich zurzeit noch in der näheren Abstimmung mit dem BMF befindet“ (ebd.).

Am 9. Oktober 2024 berichtete der Präsident des Bundesarchivs in der öffentlichen 63. Sitzung des Kulturausschusses dem Ausschuss für Kultur und Medien im Deutschen Bundestag, dass das Bundesarchiv dabei sei, „einen Masterplan umzusetzen. Dementsprechend werden alle Unterlagen zur Geschichte der DDR einschließlich der SBZ in Berlin-Lichtenberg gebündelt“ (Protokoll der 63. Sitzung des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien vom 9. Oktober 2024, S. 14). In diesem Zusammenhang verwies er auf die schwierige Haushaltslage: „Der Haushalt umfasse 192 Mio. Euro, davon seien 118 Mio. Euro durch Personal und 69 Mio. Euro durch sächliche Verwaltungsausgaben (davon 37,6 Mio. Euro für Mieten und 10 Mio. Euro für die Bewirtschaftung der Liegenschaften) gebunden. Das bedeute, es fehlten Mittel für die dringend benötigten Investitionen, insbesondere im Bereich Digitalisierung“ (ebd.).

Des Weiteren seien 35 Stellen im Bereich des Gesetzes über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik nicht besetzt, wobei sich dieser Wert erhöhe, wenn man die 80 nicht besetzten Stellen für die sogenannten Querschnittsaufgaben wie IT, Magazinwesen und Werkstätten einbeziehe (ebd.).

Die ebenfalls anwesende Vizepräsidentin des Bundesarchivs ergänzte hierzu, dass „die Machbarkeitsstudien für die künftigen Archivstandorte“ bereits vorlägen und das Votum des Bundesarchivs durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) bestätigt worden sei. Daher könnten „die für die Bau- und Finanzplanung notwendigen Unterlagen erstellt werden“. Jedoch stehe der Umbau der anderen Dienststellen zu Auskunfts-, Beratungs- und Informationsstandorten noch zurück, da zunächst „Klarheit über die Errichtung der Archivstandorte“ benötigt werde (ebd.).

Bei der Berichterstattung im Ausschuss für Kultur und Medien war auch der Vorsitzende der Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) als Vertreter des Beratungsgremiums zur Begleitung des Transformationsprozesses des Stasi-Unterlagen-Archivs in das Bundesarchiv (§ 39 StUG) anwesend. Er deutete an, dass das Gremium mit den Arbeitsfortschritten nicht zufrieden sei: „Die Stimmung sei besser als die Lage“ (ebd., S. 15). „Das Konzept des Bundesarchivs zum Thema ‚Wissensvermittlung und Bildung sei inhaltlich richtig, enthalte jedoch keinerlei Angaben zu Zeitplan, Personalausstattung und Finanzen.“ Er fuhr fort, dass der Beirat mit einer Arbeitsgruppe ein fundiertes Papier zu Inhalten und Personal für den Bildungsbereich sowie für die Arbeit der Außenstellen beschlossen und als Empfehlung an die Hausleitung und die Bundesregierung gegeben habe. Demnach entspreche der derzeitige Personalbestand nicht dem tatsächlichen Personalbedarf (ebd.).

Zum Schluss merkte er an, dass vor dem Hintergrund der Aussage des Präsidenten des Bundesarchivs, der Transformationsprozess werde noch zehn Jahre dauern, der Gesetzgeber gebeten werde, die Laufzeit des Beratungsgremiums zu verlängern: „Die Begleitung des Transformationsprozesses durch einen sachkundigen Beirat sei nötig, wenn der Auftrag des Gesetzgebers erfüllt werden solle“ (ebd., S. 16).

Die Vertreter der neuen Bundesregierung scheinen sich des Handlungsbedarfs für den Erhalt des Archivguts bewusst zu sein, da sie im Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU, CSU und SPD ankündigen, dass man „die Digitalisierung und die Standortentwicklung des Bundesarchivs mit seinen Außenstellen des Stasi-Unterlagen-Archivs vorantreiben“ werde (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 121).

Die Kleine Anfrage zielt darauf ab, den Stand der Umsetzung sowie die weiteren Pläne der neuen Bundesregierung zu erfragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Ist der Masterplan „Bundesarchiv 2035“ einsehbar, und wenn ja, wo?

2

Ist die Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich des Masterplans „Bundesarchiv 2035“ abgeschlossen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b) Wenn nein, warum nicht?

3

Für welche Standorte liegen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits die Machbarkeitsstudien vor, und wo sind diese abrufbar (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte einzeln für jeden Standort angeben sowie zwischen dem Bereich Archiv und Auskunfts-, Beratungs- und Information unterscheiden)?

4

Wie hoch wird der Investitionsbedarf beziffert (vgl. Frage 3, bitte einzeln für jeden Standort angeben, sowie zwischen dem Bereich Archiv und Auskunfts-, Beratungs- und Information unterscheiden)?

5

Wie ist der Stand bei der Erstellung der notwendigen Unterlagen für die Bau- und Finanzplanung, und wie lange wird dieser Prozess voraussichtlich noch dauern (vgl. Frage 3, bitte einzeln für jeden Standort angeben, sowie zwischen dem Bereich Archiv und Auskunfts-, Beratungs- und Information unterscheiden)?

6

Welche zusätzlichen Haushaltsmittel sind aus Sicht der Bundesregierung in den Jahren 2026 bis 2030 für die Umsetzung des Masterplans in Bezug auf die Standorte der Stasi-Unterlagen-Archive ggf. erforderlich?

7

Welche konkreten Maßnahmen wurden seit dem 9. Oktober 2024 zur Umsetzung des Masterplans „Bundesarchiv 2035“ ggf. eingeleitet?

8

Welche zeitlichen Meilensteine sind für die Umsetzung des Masterplans in Bezug auf die Standorte der Stasi-Unterlagen-Archive ggf. vorgesehen?

9

Welche Fortschritte wurden bislang bei der Digitalisierung der Stasi-Unterlagen erzielt (bitte differenziert nach Umfang in Seiten bzw. Aktenmetern, Zeitraum und Standort angeben)?

10

Wie hoch ist der derzeitige und zukünftige Finanzbedarf für die Digitalisierung der betreffenden Unterlagen (vgl. Frage 9, bitte aufgeschlüsselt nach Jahr und Standort angeben)?

11

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf. zur Verbesserung der IT-Infrastruktur an den Standorten des Stasi-Unterlagen-Archivs?

12

Wie hoch ist der aktuelle Personalbedarf für die Umsetzung des Masterplans im Bereich des Stasi-Unterlagen-Archivs sowie für den laufenden Betrieb der Archiv- und Auskunftsstellen (bitte nach Aufgabenbereichen differenzieren)?

13

Wie viele Stellen sind derzeit im Bereich des Stasi-Unterlagen-Archivs und den Querschnittsbereichen unbesetzt (bitte aufgeschlüsselt nach Archiv, Querschnittsbereichen, Digitalisierung und Bildung angeben)?

14

Welche Maßnahmen sind ggf. geplant, um offene Stellen (vgl. Frage 13) insbesondere an den Standorten sowie den Bereichen IT, Magazinwesen, Werkstätten und Bildung zeitnah zu besetzen?

15

Welche Empfehlungen des Beratungsgremiums wurden nach Kenntnisstand der Bundesregierung bisher aufgegriffen und umgesetzt?

16

Plant die Bundesregierung, die Laufzeit des Beratungsgremiums zur Begleitung des Transformationsprozesses des Stasi-Unterlagen-Archivs in das Bundesarchiv (§ 39 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes) durch eine entsprechende Gesetzesänderung zu verlängern?

Berlin, den 30. Juni 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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