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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Sicherung und Pflege deutschen Kulturguts im Ausland

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

17.07.2025

Aktualisiert

28.08.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/73902.07.2025

Sicherung und Pflege deutschen Kulturguts im Ausland

der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, Ronald Gläser, Matthias Helferich, Nicole Hess, Sven Wendorf, Dr. Alexander Gauland, Tobias Teich, Uwe Schulz, Dr. Rainer Rothfuß, Gerold Otten, Jan Wenzel Schmidt, Heinrich Koch, Stefan Keuter, Dr. Anna Rathert, Carolin Bachmann und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) hat in den letzten 15 Jahren rund 550 Mio. Euro für den Denkmalschutz in der Bundesrepublik Deutschland ausgegeben. Über Sonderprogramme wurden über 3 000 „national bedeutsame Kulturdenkmäler“ restauriert (kulturstaatsminister.de/denkmal-und-kulturgutschutz/denkmalschutz/denkmalschutz-sonderprogramme).

Demgegenüber nehmen sich die Aufwendungen des BKM für die Bestandspflege deutschen Kulturguts im Ausland bescheiden aus. Gerade einmal 1 Mio. Euro sieht der Haushaltsposten „Hilfen zur Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturguts der historischen Siedlungsgebiete im östlichen Europa“ für das Jahr 2024 vor (Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Kapitel 0452, Haushaltstitel 687 72).

Die geringe Budgetierung verwundert die Fragesteller umso mehr, als dass die Bundesregierung sich selbst darüber im Klaren ist, dass die deutsche Baukultur in ihrem traditionellen Siedlungs- und Wirkungsgebiet „herausragende Zeugnisse, teilweise von europäischem Rang“ erschaffen hat (a. a. O.). Angesichts der gefühlsmäßigen Verbindungen von Millionen deutscher Heimatvertriebener und ihrer Nachkommen in der Bundesrepublik Deutschland sowie zahlreicher deutscher Volksangehöriger, die weiterhin in ihren angestammten Gebieten leben, stellt sich den Fragestellern die Frage, ob die Bundesregierung ausreichende Anstrengungen unternimmt, um das materielle Erbe der deutschen Kultur im Ausland in seinem Bestand zu sichern.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Erhalt deutscher Bau- und Kulturdenkmale in den historischen und aktuellen Siedlungsgebieten der Deutschen im östlichen wie westlichen Europa bei?

2

Welche konkreten politischen Anstrengungen hat die Bundesregierung ggf. jenseits finanzieller Förderungen in den letzten zehn Jahren unternommen, um nationale oder regionale Behörden in den historischen und aktuellen Siedlungsgebieten der Deutschen im östlichen wie westlichen Europa von der Bedeutung deutschen Kulturguts zu überzeugen und sie zu stärkeren Schutzmaßnahmen zu veranlassen (bitte nach Land sortiert kurz darstellen)?

3

Welchen rechtlichen Verpflichtungen zur Sicherung und Pflege deutschen Kulturguts im Ausland unterliegt die Bundesregierung ggf. außer denen des § 96 des Bundesvertriebenengesetzes im Rahmen der Bundesgesetzgebung, von Staatsverträgen, Nachbarschafts-, Partnerschafts- oder anderen bilateralen Verträgen sowie anderweitigen internationalen Abmachungen oder EU-Regelungen (bitte mit Angabe der jeweiligen Gesetzesstellen kurz darstellen)?

4

Welche „Hilfen zur Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturguts der historischen Siedlungsgebiete im östlichen Europa“ (Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Kapitel 0452, Haushaltstitel 687 72) hat die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren durchgeführt (bitte nach Projekt, Staat und Region, Höhe der Förderung, Förderzeitraum mitsamt einer kurzen Projektdarstellung aufschlüsseln)?

5

Wie hoch waren die jährlichen Haushaltsmittel für den genannten Titel in diesem Zeitraum (vgl. Frage 4), und wie erklärt die Bundesregierung diese Budgetentwicklung?

6

Hat die Bundesregierung in allen Fällen sicherstellen können, dass bei den geförderten Kulturdenkmälern auch inhaltliche Informationen in Deutsch angebracht werden (vgl. Bundestagsdrucksache 20/1240, S. 352), und wenn nein, bei welchen Projekten wurde dies nicht vorgenommen?

7

Welche weiteren Projekte zur Substanzerhaltung beweglicher und unbeweglicher deutscher Kultur- und Baudenkmäler im Ausland wurden in den letzten zehn Jahren ggf. von der Bundesregierung gefördert (bitte nach Staat und Region, Denkmal, Höhe der Förderung, Förderzeitraum und verantwortlichem Bundesministerium mitsamt einer kurzen Darstellung der Restaurierungsarbeiten aufschlüsseln)?

8

Gab es ggf. darunter (vgl. Frage 7) auch Projekte zur Rekonstruktion im Sinne einer gänzlichen Neuschaffung von zerstörtem oder zerfallenem deutschem Kulturgut (bitte die Antwort nach denselben Kriterien aufschlüsseln)?

9

Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den zuständigen örtlichen und nationalen Denkmalpflegebehörden bei der Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturguts im Ausland, und wie ausgeprägt ist die Kooperationsbereitschaft in den jeweiligen Ländern, und gab es besondere Diskussionen oder Kontroversen mit den Behörden oder der Bevölkerung (bitte kurze Einschätzung nach Staat sortiert)?

10

Wie verschafft die Bundesregierung sich einen Überblick über das bewegliche und unbewegliche deutsche Kulturgut im Ausland und seinen Erhaltungszustand, und unternimmt die Bundesregierung eigene Anstrengungen nach dem Autopsieverfahren, oder verlässt man sich in erster Linie auf Rückmeldungen und Warnrufe der ansässigen Deutschen oder lokaler Akteure (vgl. Bundestagsdrucksache 20/8320, S. 37, Nummer 10)?

11

Wie sind die deutschen Botschaften in den betreffenden Ländern in den Prozess der Identifikation restaurierungsbedürftigen deutschen Kulturguts sowie seiner Sicherung und Erhaltung eingebunden, und gehen von ihnen aktive Impulse aus, oder verlässt man sich in erster Linie auf den Initiativgeist der ansässigen Deutschen oder lokaler Akteure (vgl. ebd.)?

12

Führt die Bundesregierung ein Verzeichnis des beweglichen und unbeweglichen deutschen Kulturguts im Ausland vergleichbar der „Datenbank geschützter Kulturgüter“ in der Bundesrepublik Deutschland (www.kulturgutschutz-deutschland.de/DE/3_Datenbank/Datenbanksuche/datenbanksuche_node.html), wenn ja, welches, und wenn nein, warum existiert keine derartige Datenbank angesichts des für das Inland lange erkannten Nutzens, und existieren Pläne, eine derartige Inventur zukünftig vorzunehmen?

13

Besitzt die Bundesregierung Erkenntnisse über unbewegliche deutsche Kulturdenkmäler im Ausland, die in den letzten zehn Jahren von den zuständigen ausländischen Behörden abgerissen wurden oder in Zukunft abgerissen werden sollen, und wenn ja, welche (bitte ggf. nach Land, Denkmal, Name und Standort aufschlüsseln)?

14

Besitzt die Bundesregierung Erkenntnisse über bewegliches oder unbewegliches deutsches Kulturgut im Ausland, das in den letzten zehn Jahren durch Kriegshandlungen beschädigt oder vernichtet wurde, und wenn ja, welche (bitte ggf. nach Land, Namen und Standort aufschlüsseln)?

15

Gibt es Länder in Europa, in denen sich deutsches Kulturgut befindet, in denen die Bundesregierung seit der Wiedervereinigung und dem Fall des Eisernen Vorhangs überhaupt keine Sicherungsmaßnahmen gefördert hat, und wenn ja, welche?

16

Welche Maßnahmen zur „Förderung des kulturellen Austausches mit Bezug auf die Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa“ (Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Kapitel 0452, Haushaltstitel 686 71) hat die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren durchgeführt (bitte nach Projekt, Staat und Region, Höhe der Förderung, Förderzeitraum mitsamt einer kurzen Projektdarstellung aufschlüsseln)?

17

Wie hoch waren die jährlichen Haushaltsmittel für den genannten Titel (vgl. Frage 16) in diesem Zeitraum, und wie erklärt die Bundesregierung diese Budgetentwicklung?

18

Welche Fördergrundsätze gelten für bewegliches und unbewegliches deutsche Kulturgut im Ausland?

a) Bezieht die Bundesregierung ansässige deutsche Handwerksbetriebe (oder solche aus der Bundesrepublik Deutschland) in besonderem Maße in die Bestandssicherung ein?

b) Knüpft die Bundesregierung die Mittelvergabe auch an die Einhaltung sachfremder Kriterien wie „Diversität, Inklusion und Teilhabe“, wie es die ehemalige Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien im inländischen Denkmalschutz-Sonderprogramm getan hat (vgl. https://kulturstaatsminister.de/denkmal-und-kulturgutschutz/denkmalschutz/denkmalschutz-sonderprogramme Sonstige Zuwendungsbestimmungen unter 6.3)?

Berlin, den 30. Juni 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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