Ausstehende Klärung von Kriterien für Förderungen und steuerliche Anreize für Gewerkschaften (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/617)
der Abgeordneten Hans-Jürgen Goßner, Thomas Stephan, Jan Feser, Achim Köhler, Birgit Bessin und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Fragesteller nehmen die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/617 zum Anlass für Nachfragen. In ihrer Antwort vom 20. Juni 2025 hat die Bundesregierung sämtliche Einzelfragen (1 bis 7) nach Lesart der Fragesteller pauschal damit abgetan, dass man derzeit prüfe, wie die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten steuerlichen Anreize für Mitgliedschaften in Gewerkschaften gesetzlich umgesetzt werden könnten. Aus Sicht der Fragesteller ist diese pauschale Auskunft dem Informationsanspruch des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) nicht angemessen und lässt Zweifel aufkommen, ob der betreffenden Passage des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD überhaupt eine belastbare inhaltliche Konzeption zugrunde liegt. Gerade angesichts der in der ursprünglichen Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/418 angesprochenen verfassungsrechtlichen und demokratietheoretischen Implikationen – darunter Fragen zur Gleichbehandlung, politischen Neutralität und zur Reichweite staatlicher Einflussnahme auf zivilgesellschaftliche Organisationen – hätte es nach Auffassung der Fragesteller einer substanziellen Beantwortung bedurft.
Vor diesem Hintergrund ist für die Fragesteller nicht nur entscheidend, ob die Bundesregierung inzwischen in der Lage ist, die in der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/418 formulierten Einzelfragen inhaltlich zu beantworten. Vielmehr stellt sich ihnen auch die Frage, ob und in welcher Form bei der laufenden Prüfung überhaupt Kriterienkataloge oder konzeptionelle Überlegungen entwickelt wurden, etwa zur Abgrenzung des Gewerkschaftsbegriffs, zur politischen Neutralität als Fördervoraussetzung oder zum Umgang mit Organisationen, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Hat die Bundesregierung ihre Prüfung, wie die im in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Koalitionsvertrag vereinbarten steuerlichen Anreize für Mitgliedschaften in Gewerkschaften gesetzlich umgesetzt werden können, bereits abgeschlossen und ist im Zuge dessen nun in der Lage, die Fragen 1 bis 7 auf Bundestagsdrucksache 21/418 bzw. auf Bundestagsdrucksache 21/617 inhaltlich zu beantworten?
Wenn ja, wie lauten die inhaltlichen Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 7 auf Bundestagsdrucksache 21/418 bzw. auf Bundestagsdrucksache 21/617?
Wenn nein, kann die Bundesregierung Angaben dazu machen, wann sie ihre Prüfung, wie die im Koalitionsvertrag vereinbarten steuerlichen Anreize für Mitgliedschaften in Gewerkschaften gesetzlich umgesetzt werden können, abzuschließen gedenkt und ob sie im Zuge dessen inhaltliche Antworten zu den Fragen 1 bis 7 auf Bundestagsdrucksache 21/418 bzw. auf Bundestagsdrucksache 21/617 nachreichen wird?