Marktversagen bei der Breitbandversorgung
der Abgeordneten Johanna Voß, Dr. Barbara Höll, Dr. Dagmar Enkelmann, Ralph Lenkert, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Sabine Stüber, Dr. Axel Troost, Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit mehreren Jahren heben sowohl die Regierungskoalition der CDU, CSU und FDP als auch die Oppositionsparteien SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. die Notwendigkeit eines raschen Breitbandausbaus hervor.
Einhellig wird die Ansicht vertreten, dass der Zugang zu schnellen Internetverbindungen mittlerweile Voraussetzung für die soziale und kulturelle Teilhabe der Menschen, die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse sowie für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen ist. Gleichzeitig entstehen durch den Breitbandausbau viele neue Arbeitsplätze und es können Innovationspotenziale erschlossen werden.
Dennoch wird die Breitbandversorgung und deren Ausbau dem Bedarf in absehbarer Zeit nicht gerecht, da sich die Bundesregierung weigert, einen Breitbanduniversaldienst einzuführen (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/935), der die Unternehmen zum Breitbandnetzausbau verpflichten würde.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die Breitbandstrategie gescheitert ist, nachdem das Ziel einer 100-prozentigen Breitbandversorgung von mindestens 1 Mbit/s im Jahr 2010 nicht erreicht wurde?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass das Ziel der Verfügbarkeit flächendeckend leistungsfähiger Breitbandanschlüsse angesichts der technischen Fortentwicklung und der EU-Vorgaben mittlerweile 2 Mbit/s-Anschlüsse zur Grundlage haben sollte (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/935)?
Wenn nein, warum nicht?
Bis wann hält die Bundesregierung eine flächendeckende Versorgung mit mindestens 2 Mbit/s für möglich?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass Internetanschlüsse nicht in Zeit und Volumen begrenzt sein dürfen, etwa um Informationsfreiheit zu gewähren?
Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen, um den Breitbandausbau zu forcieren (bitte vollständige Übersicht über die verschiedenen Förderprogramme sowie weitere Maßnahmen)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit dieser Maßnahmen, und nach welchen Kriterien geht sie dafür vor (bitte Übersicht über Mittelabfluss für 2009 und 2010 beifügen)?
Sind die im Haushalt des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) bereitstehenden Mittel für die Breitbandversorgung ländlicher Räume in den Jahren 2009 und 2010 von jeweils mindestens 10 Mio. Euro planmäßig abgeflossen?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass teilweise in Städten und insbesondere in eingemeindeten Ortsteilen, die zwar den Charakter eines ländlichen Raumes haben aber nicht als ein solcher definiert sind, keine Breitbandversorgung gegeben ist, da sich die Förderung auf den ländlichen Raum beschränkt?
Was will die Bundesregierung dagegen unternehmen?
Wie plant die Bundesregierung die Wirkung der verschiedenen Maßnahmen zu steigern bzw. welche weiteren Maßnahmen sollen ergriffen werden angesichts dessen, dass eine flächendeckende Breitbandversorgung bis zum Ende des Jahres 2010 nicht erreicht wurde?
Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung nach den bisherigen Erfahrungen das mittelfristige Ziel von 50 Mbit/s für 75 Prozent der Haushalte erreichen?
Wie viele der zuvor unterversorgten Haushalte sind in den letzten zwölf Monaten mit einem Breitbandanschluss von mindestens 2 Mbit/s versorgt worden (bitte monatlich und die verwendete Technik angeben)?
Wie viele Haushalte sind in den letzten zwölf Monaten mit einem Breitbandanschluss von mindestens 50 Mbit/s versorgt worden (bitte monatlich und die verwendete Technik angeben)?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Breitbandbereitstellung für den ländlichen Raum aus Unternehmenssicht weitgehend unattraktiv ist und Gewinne vor allem in den Ballungsgebieten realisiert werden?
Was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen eine Querfinanzierung anstelle staatlicher Förderung zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücken bedingt durch eine dünne Besiedlungsstruktur im ländlichen Raum (siehe „1. Monitoringbericht zur Breitbandstrategie des Bundes“, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, August 2010)?
Wie haben sich in den letzten fünf Jahren die Investitionen im Telekommunikationssektor im Allgemeinen und im Speziellen im Breitbandmarkt entwickelt (bitte jeweils jährlich ausweisen)?
In wie vielen Städten und Gemeinden wird der Ausbau des Breitbandnetzes durch eine halb oder vollständig kommunale Gesellschaft unternommen bzw. ist dies geplant (bitte einzeln auflisten)?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg der „Digitalen Dividende“?
Hält die Bundesregierung die definierten stufenweisen Ausbauverpflichtungen von jeweils 90 Prozent für geeignet, um eine flächendeckende, also 100-prozentige, Versorgung zu erreichen?
Sind der Bundesregierung Verstöße gegen die Versorgungsauflagen bekannt, und falls ja, was unternimmt sie dagegen?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass der Zeitrahmen (bis 2016) für das Ziel eines Versorgungsgrades von mindestens 50 Prozent der Bevölkerung der Bedeutung der Breitbandversorgung angemessen ist?
Wie begründet die Bundesregierung, dass „Mit Blick auf die außerordentlich gute Marktentwicklung und die vielfältigen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen (…) eine Ausweitung des Universaldienstes auf Breitbandanbindungen derzeit allerdings nicht zweckmäßig (ist), da hierdurch positive Ansätze gerade in der Fläche konterkariert würden.“ (siehe Bundestagsdrucksache 17/935)?
Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit die Bundesregierung Breitband als Universaldienst in das Telekommunikationsgesetz aufnimmt?
Welche europäischen Länder haben Breitbandanschlüsse in den Universaldienst aufgenommen oder planen dies?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass es im Sinne eines funktionierenden Binnenmarktes sinnvoller ist, den Universaldienst auf Breitband mit nationalstaatlich festzulegenden Parametern auszuweiten, anstatt die Möglichkeit hierzu nur auf nationaler Ebene bereitzustellen?
Will sich die Bundesregierung dafür einsetzen?
Wenn nein, warum nicht?
Wann hat die letzte Überprüfung des Universaldienstumfangs vonseiten der Europäischen Kommission stattgefunden, und was ist anhand welcher Kriterien das Ergebnis?
Wann wird die nächste Überprüfung stattfinden?