Resilienzziele der NATO
der Abgeordneten Gerold Otten, Heinrich Koch, Stefan Keuter, Dr. Rainer Rothfuß, Jan Wenzel Schmidt, Udo Theodor Hemmelgarn und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Laut den Antworten der niederländischen Regierung auf eine Anfrage im niederländischen Parlament seien „Resilienzziele der NATO […] in einem zugrunde liegenden Dokument dargelegt, das nicht öffentlich zugänglich ist“ (vgl. https://zoek.officielebekendmakingen.nl/ah-tk-20242025-2349.html). Zu Resilienzzielen hat sich die Bundesregierung laut dem NATO-Gipfelkommuniqué von Vilnius 2023 verpflichtet. Resilienz ist nach dem Kommuniqué nicht auf militärische Angelegenheiten beschränkt, sondern umfasst zahlreiche Politikbereiche wie kritische Infrastrukturen, Lieferketten und Gesundheitssysteme (vgl. www.nato.int/cps/en/natohq/official_texts_217320.htm, insbesondere Nummer 61). Das Medium Multipolar berichtet: „Auf Anfrage von Multipolar hat das deutsche Bundesinnenministerium die Existenz des geheimen Nato-Dokuments nicht bestritten. In seiner Antwort teilte die Pressestelle des Ministeriums mit, man bitte um Verständnis, wenn man zu dem „nicht öffentlich zugänglichen Nato-Dokument“ keine Auskünfte erteilt. Weitere Fragen, ob das Dokument den Abgeordneten des Bundestags, dem Parlamentarischen Kontrollgremium oder dem Verteidigungsausschuss bekannt sei und ob die Bundesregierung ebenfalls geheime Veranstaltungen und Übungen zu den Nato-Resilienz-Zielen durchgeführt habe, ließ das Ministerium unbeantwortet“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wurde das nicht öffentlich zugängliche Dokument mit den NATO-Resilienzzielen bestimmten Gremien des Deutschen Bundestages zugeleitet (wenn ja, wann und welchen, und wenn nein, warum nicht)?
Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Beteiligung den Begriff „Resilienz“ für sich definiert, wenn ja, wann und wo, und wie lautet diese Arbeitsdefinition?
Wurde der Deutsche Bundestag über die Umsetzung der Resilienzziele nach dem in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten nicht öffentlich zugänglichen Dokument einerseits und nach dem Kommuniqué des NATO-Gipfels von Vilnius andererseits informiert (wenn ja, wann, welche Gremien und durch wen, und wenn nein, warum nicht)?
Welche Bundesministerien und Bundesbehörden sind bei der Umsetzung der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Resilienzziele involviert (bitte auch interministerielle Koordinationsgremien angeben, wenn solche existieren)?
Haben im Hinblick auf die Umsetzung der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Resilienzziele Sitzungen bzw. Übungen stattgefunden (wenn ja, bitte angeben, wann, und welche Bundesministerien und Bundesbehörden waren daran beteiligt)?
Nimmt die Bundesrepublik Deutschland an NATO-Programmen, Projekten oder Vorhaben gegen „Desinformation und Fehlinformation“ teil, wenn ja, seit wann, und mit wie vielen Angehörigen der Bundeswehr oder anderer Bundesbehörden oder Bundesministerien (vgl. NATO-Erklärung von Vilnius, 2023, Nummer 64, www.nato.int/cps/en/natohq/official_texts_217320.htm)?
Beteiligt sich Deutschland an der Finanzierung der Programme, Projekte oder Vorhaben der Frage 6, wenn ja, an welchen, seit wann, und in welcher Höhe?
Besitzt die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Counter Hybrid Support Teams der NATO (vgl. NATO-Erklärung von Vilnius, 2023, Nummer 64, www.nato.int/cps/en/natohq/official_texts_217320.htm) in NATO-Staaten bereits eingesetzt wurden, wenn ja, wann, in welchen, und zu welchem Zweck?
Hat die Bundesregierung die Unterstützung durch die Counter Hybrid Support Teams der NATO angefordert, wenn ja, wann, und warum?
Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung darüber gebildet, und wenn ja, wie lautet diese, ob es im Sinne der Demokratie, Transparenz und der Mitwirkung des im besonderen Maße demokratisch legitimierten Verfassungsorgans, des Deutschen Bundestages, ist, wenn nach Auffassung der Fragesteller weitreichende, gegebenenfalls über den Kernbereich des Militärischen hinausgehende NATO-Ziele bzw. deren Umsetzung als geheim eingestuft werden?