Rentenverfahren vor den Sozialgerichten – Entwicklung der Sozialgerichtsbarkeit von 2019 bis 2024
der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, René Springer, Peter Bohnhof, Hans-Jürgen Goßner, Gerrit Huy, Jan Feser, Achim Köhler, Bernd Schuhmann, Thomas Stephan, Robert Teske und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Sozialgerichte sichern den Bürgern den effektiven Zugang zum Recht – insbesondere in Angelegenheiten der Rentenversicherung, der Grundsicherung, der gesetzlichen Krankenversicherung und des Schwerbehindertenrechts.
Entscheidungen, ob eine Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, Leistungen rechtzeitig erbracht oder eine Schwerbehinderung anerkannt wird, wirken sich unmittelbar auf die Lebenssituation der Betroffenen aus. Zügige und verlässliche Entscheidungen sind daher nicht nur ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit, sondern für viele Menschen existenziell.
Zwischen 2019 und 2024 haben sich die Rahmenbedingungen deutlich verändert: Pandemiebedingte Einschränkungen haben den Geschäftsbetrieb belastet, während zugleich wesentliche Schritte der Digitalisierung umgesetzt wurden. Hinzu kommen knappe Personalressourcen und strukturelle Veränderungen. All dies wirkt sich auf die Verfahrensdauern aus – gerade in aufwendigen Rentenverfahren, etwa bei der Feststellung einer Erwerbsminderungsrente, die häufig lange Laufzeiten aufweisen.
Mit dieser Kleinen Anfrage sollen im Anschluss an die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/15108 die verfügbaren statistischen Daten aktualisiert und bis einschließlich 2024 fortgeschrieben werden. Die Bundesregierung wird um klare, vergleichbare und – soweit möglich – tabellarische Antworten gebeten, differenziert nach Jahren, Bundesländern und Instanzen. Abweichungen, Datenlücken oder methodische Besonderheiten sind kurz zu erläutern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlen der neu eingehenden und der erledigten Verfahren bei den Sozialgerichten in der Zeit von 2019 bis 2024 und die durchschnittliche Verfahrensdauer entwickelt (bitte tabellarisch die Entwicklung für Deutschland und sämtliche Bundesländer und ein Ranking zur Verfahrensdauer nach den Bundesländern darstellen)?
Wie haben sich in den Jahren von 2019 bis 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung die Neuzugänge, Erledigungen, Endbestände und die durchschnittliche Verfahrensdauer für erstinstanzliche Klagen und Eilverfahren an den Sozialgerichten entwickelt (bitte tabellarisch die Entwicklung für Deutschland und sämtliche Bundesländer und ein Ranking zur Verfahrensdauer nach den Bundesländern darstellen)?
Wie haben sich in den Jahren von 2019 bis 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung die Neuzugänge, Erledigungen, Endbestände und die durchschnittliche Verfahrensdauer für Berufungen an den Landessozialgerichten entwickelt (bitte tabellarisch die Entwicklung für Deutschland und sämtliche Bundesländer und ein Ranking zur Verfahrensdauer nach den Bundesländern darstellen)?
Wie haben sich in den Jahren von 2019 bis 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung der Geschäftsanfall, die Erledigungen, die durchschnittliche Verfahrensdauer sowie die Erledigungsquote für Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden am Bundessozialgericht entwickelt (bitte tabellarisch je Jahr darstellen)?
Wie haben sich in den Jahren von 2019 bis 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung die Neuzugänge und Erledigungen im Sachgebiet Rentenversicherung an den Sozialgerichten und Landessozialgerichten entwickelt (bitte tabellarische die Entwicklung für Deutschland und sämtliche Bundesländer darstellen)?
Wie haben sich in den Jahren von 2019 bis 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung die Erledigungsarten im Sachgebiet Rentenversicherung an den Sozialgerichten und Landessozialgerichten entwickelt (Urteil, Vergleich, Gerichtsbescheid, sonstige Erledigung; bundesweit und je Bundesland; bitte tabellarisch je Jahr mit Zahl und Anteil darstellen)?
Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Dauer von Rentenverfahren bei den Sozialgerichten (ohne vorläufigen Rechtsschutz), und wie hoch ist der Anteil der Altverfahren mit einer Verfahrensdauer von mehr als 36 Monaten (bitte tabellarisch für die Jahre von 2019 bis 2024 für Deutschland und alle Bundesländer darstellen, einschließlich eines Rankings der durchschnittlichen Verfahrensdauer nach Bundesländern, darstellen)?
Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Dauer von Rentenverfahren bei den Landessozialgerichten (ohne vorläufigen Rechtsschutz), und wie hoch ist der Anteil der Altverfahren mit einer Verfahrensdauer von mehr als 36 Monaten (bitte tabellarisch für die Jahre von 2019 bis 2024 für Deutschland und alle Bundesländer darstellen, einschließlich eines Rankings der durchschnittlichen Verfahrensdauer nach Bundesländern, darstellen)?
Wie lange dauerten in den Jahren von 2019 bis 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung Rentenverfahren (ohne vorläufigen Rechtsschutz), die über zwei Instanzen geführt wurden, im Durchschnitt, und wie stellt sich hierzu ein Ranking der Bundesländer nach durchschnittlicher Gesamtdauer (erste und zweite Instanz kombiniert) dar?
Welche Hauptursachen für lange Verfahrensdauern in Rentenverfahren sieht die Bundesregierung, und welche Maßnahmen zur Beschleunigung sind eingeleitet oder geplant (bitte kurz nach Ursachenfeldern und Maßnahmen differenziert)?
Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung die Sachverständigengutachten für die Dauer von Erwerbsminderungsrentenverfahren, und welche Schritte wurden seit 2019 unternommen bzw. sind geplant, um Begutachtungszeiten zu verkürzen (z. B. zusätzliche Gutachter, digitale Akten- und Bildübermittlung)?
Welche Auswirkungen hatten die Corona-Maßnahmen von 2020 bis 2022 nach Kenntnis der Bundesregierung auf Neuzugänge, Erledigungen und Verfahrensdauern, und wie spiegeln sich diese statistisch wider?
Sind im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung Rückstände entstanden, wenn ja, welche, und wie wurden diese von 2022 bis 2024 abgebaut (Maßnahmen, zusätzliche Kapazitäten, Sondertermine; Ergebnisse je Land bzw. Instanz)?
Wie entwickelte sich nach Kenntnis der Bundesregierung von 2019 bis 2024 die Anzahl der Verzögerungsrügen nach § 198 Absatz 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) bei Sozialgerichten und Landessozialgerichten (bundesweit und je Land), jeweils mit geeigneter Bezugsgröße, also z. B. anhängige Verfahren (bitte tabellarisch je Jahr angeben)?
Wird nach Kenntnis der Bundesregierung eine nach Sachgebieten gegliederte Statistik der Verzögerungsrügen geführt, und wenn ja, wie verteilen sich die Verzögerungsrügen von 2019 bis 2024 auf die Bundesländer?
Wie viele Entschädigungsklagen wegen zu langer Verfahrensdauer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im sozialgerichtlichen Bereich in den Jahren von 2019 bis 2024 erhoben, und in welcher Höhe wurden Entschädigungen zugesprochen (bundesweit und je Bundesland; Erfolgsquote; bitte tabellarisch je Jahr angeben), wenn zu Verzögerungsrügen und Entschädigungsklagen keine vollständigen Statistiken vorliegen, warum fehlen diese Daten, und wie evaluiert die Bundesregierung ohne diese Daten die seit 2011 geltenden Regeln zur Verzögerungsrüge?
Wie lange laufen nach Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt die Kostenerinnerungsverfahren bei den Sozialgerichten, wie hoch ist der prozentuale Anteil der Alt-Verfahren, die länger als 36 Monate bis zur Erledigung laufen (soweit keine flächendeckenden Daten aus den Bundesländern vorliegen, dann bitte zumindest beispielhaft die Zahlen für das Sozialgericht [SG] Berlin ausweisen), und wenn zu den Laufzeiten der Kostenerinnerungsverfahren keine Statistiken vorliegen, wie bewertet die Bundesregierung diesen Umstand auch im Hinblick auf die Vermeidung überlanger Verfahren im Interesse eines fairen Umgangs mit der Anwaltschaft?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2019 bis 2024 der Personalbestand an Sozial- und Landessozialgerichten entwickelt (Richter, Rechtspfleger, Service und Verwaltung; Plan- und Ist-Stellen, Quote unbesetzter Stellen; je Land; bitte tabellarisch je Jahr angeben)?
Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung für die Jahre von 2019 bis 2024 das Verhältnis des Geschäftsaufkommens je Vollzeitäquivalent dar (z. B. Akten pro Richter) – getrennt nach Sozialgerichten und Landessozialgerichten je Bundesland (bitte tabellarisch je Jahr angeben)?
Wie erklären sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Veränderung der durchschnittlichen Verfahrensdauer in Revisionsverfahren am Bundessozialgericht (BSG) von 14,4 Monaten (2023) auf 15,1 Monate (2024) sowie der Rückgang der Erledigungen innerhalb eines Jahres von 38 Prozent (2023) auf 28 Prozent (2024; vgl. BSG-Jahresbericht 2024, www.bsg.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Jahresberichte/Jahresbericht_2024_pdf.html)?
Welche Ursachen sieht die Bundesregierung für die im Haushaltsplan 2025, Einzelplan 11, Stellenübersicht zu Kapitel 11 15, Titel 422 01, ausgewiesene personelle Unterbesetzung im Bereich der Beamten am BSG, und inwieweit beeinträchtigt dies die Arbeitsfähigkeit des Gerichts?
Prüft oder plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Hinweise der Präsidentin des Bundessozialgerichts (www.lto.de/recht/justiz/j/bsg-jahresbericht-fuer-2024-weniger-fachanwaelte-fallzahlen-stagnieren) zu den Schwierigkeiten bei der Beiordnung von Anwälten (geringe Vergütung durch Betragsrahmengebühren und Verbot von Honorarvereinbarungen bei komplexer Materie, weniger Fachanwälte) konkrete Schritte, um die Beiordnungspraxis zu verbessern, und wenn ja, welche?
Wann genau soll die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (Zeile 475, www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf#page=18) angekündigte Überführung der Sachgebiete Wohngeld, Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Unterhaltsvorschuss und Kinder- und Jugendhilfe in die Zuständigkeit der Sozialgerichte erfolgen?
Wie wird durch die Bundesregierung sichergestellt, dass durch die Überführung der Sachgebiete Wohngeld etc. in die Sozialgerichtsbarkeit der Geschäftsbetrieb der Sozialgerichte nicht beeinträchtigt wird (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Durch welche Maßnahmen wird sichergestellt, dass vor der Überführung neuer Sachgebiete in die Sozialgerichtszuständigkeit zunächst die Verfahrenslaufzeiten im originären Zuständigkeitsbereich – beispielsweise bei den aufwendigen Verfahren zu einer Erwerbsminderungsrente – spürbar verkürzt werden und auch nach der Eingliederung der neuen Sachgebiete nicht wieder ansteigen?