Fragen nach deutschen Zusagen, weitreichenden Entscheidungen und internationalen Geschäften bei der Wiederaufbaukonferenz für die Ukraine in Rom
der Abgeordneten Udo Theodor Hemmelgarn, Gerold Otten, Dr. Rainer Rothfuß, Jan Wenzel Schmidt, Uwe Schulz, Dr. Alexander Wolf und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Deutschland hat der Ukraine seit Februar 2022 etwa 34 Mrd. Euro direkte zivile Unterstützung und etwa 38 Mrd. Euro militärische Unterstützung gewährt; zuzüglich des deutschen Anteils an Hilfen der Europäischen Union. Bei der sogenannten Wiederaufbaukonferenz im Juli 2025 gab der damalige ukrainische Ministerpräsident Denys Schmyhal nunmehr an, dass nach dem Ende des Krieges Kiew nach eigenen Schätzungen umgerechnet mehr als 850 Mrd. Euro über einen Zeitraum von 14 Jahren für den Wiederaufbau benötigen würde – „Unsere Konzeption sieht die Schaffung von zwei Fonds vor“ (www.tagesschau.de/ausland/europa/ukraine-konferenz-rom-102.html):
- Der erste, von Kiew verwaltete Fonds soll über beschlagnahmte russische Vermögenswerte im Ausland in Höhe von mehr als 460 Mrd. Euro finanziert werden. Bundeskanzler Friedrich Merz, der wie die Weltbank von der ukrainischen Regierung abweichend „von rund 500 Milliarden Euro Sachschäden“ ausgeht, sagte zu Forderungen der Ukraine, das Geld direkt zu verwenden bzw. zu entwenden, dass vielmehr weiter die Nutzung der Erträge für die Absicherung eines Milliarden-Kredits an die Ukraine genutzt werde; „Die Vermögenswerte selbst werden gegebenenfalls im Zusammenhang mit einem entsprechenden Abkommen auch zu verwerten sein“ (ebd.).
- Ein zweiter, europäischer Fonds mit einem Volumen von umgerechnet fast 400 Mrd. Euro soll demnach auch über private Investitionen zustande kommen, wurde bei dem Treffen in Rom vereinbart, bei dem neben etwa 60 Ländern sowie internationalen Organisationen auch private Unternehmen beteiligt waren (ebd.).
Ursprünglich sollte bei der Konferenz auch ein Fonds des weltgrößten Vermögensverwalters Blackrock vorgestellt werden, der jedoch zwischenzeitlich entschieden hat, sich aus der Finanzierung der Ukraine zurückziehen. Die Führung von Blackrock hatte noch 2024 gemeldet, der Vermögensverwalter könne ein Konsortium aus Investoren für mindestens 15 Mrd. US-Dollar für den Wiederaufbau zusammenbringen, wobei Deutschland, Italien und Polen Unterstützung für Investoren signalisiert hätten. Im Januar 2025 bereits entschied Blackrock dann, die Investorensuche zu stoppen, weil angesichts der zunehmenden Unsicherheit über die Zukunft der Ukraine kein Interesse mehr bestanden habe; die US-Regierung habe sich bereits im Dezember 2024 – mithin noch unter Joe Biden – nicht mehr an dem Fonds beteiligt (www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/geopolitik/schock-vor-ukraine-wiederaufbaukonferenz-blackrock-stoppt-investorensuche-li.2338954).
Die Wiederaufbaukonferenz für die Ukraine in Rom, offiziell als Plattform der multilateralen Hilfe angekündigt, wurde nebenher zum Teil von Beobachtern als eher geopolitisch motiviertes Wirtschaftsforum wahrgenommen, in dessen Zentrum weniger humanitäre Aspekte standen als vielmehr Investitionen, öffentlich-private Partnerschaften und strategische Interessen vieler westlicher Geberländer. So konstatierte Igor Pellicciari, Professor für internationale Beziehungen an der italienischen Universität Urbino, im Laufe des Ukrainekrieges habe sich eine neue Form der zwischenstaatlichen „interventionistischen Hilfe“ etabliert, bei der militärische und wirtschaftliche Unterstützung offen miteinander verknüpft oder verschränkt würden. Diese Entwicklung gehe dabei einher mit einer sinkenden politischen und finanziellen Priorität klassischer humanitärer Hilfe, während das wirtschaftliche Engagement zunehmend von geopolitischen und kommerziellen Interessen geprägt sei. Gleichzeitig wurde die Planung des Wiederaufbaus bereits in einer sehr frühen Phase des Krieges begonnen – zu einem Zeitpunkt, als noch keine klare Perspektive auf ein Kriegsende bestand (https://globalaffairs.ru/articles/pomoshh-ili-biznes-pellicciari/).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch ist seit Februar 2022 bis heute der geleistete deutsche Anteil an den Hilfen der Europäischen Union an die Ukraine, der zuzüglich zu der direkten Unterstützung vonseiten Deutschlands erfolgte (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
2. Welche konkreten finanziellen Zusagen hat die Bundesregierung bzw. hat nach ihrer Kenntnis die öffentliche Hand in Deutschland bei der Konferenz gemacht bzw. will sie in ihrem Nachgang machen (bitte auch nach Finanzvolumen, Zweckbindung und Zeitrahmen aufschlüsseln)?
3. Welche konkreten Investitionszusagen oder Beteiligungssignale deutscher Unternehmen und privater Geber am europäischen Fonds liegen nach Kenntnis der Bundesregierung vor oder sind in Aussicht gestellt bzw. sollen zukünftig erfolgen (bitte gegebenenfalls ebenfalls aufschlüsseln)?
4. Wurden sonst andere konkrete Vereinbarungen am Rande der Wiederaufbaukonferenz zwischen Deutschland und der Ukraine getroffen (z. B. Absichtserklärungen, Memoranda of Understanding, Investitionszusagen), und wenn ja, welche?
5. Wie hoch beziffern die Bundesregierung und nach Kenntnis der Bundesregierung die Weltbank den Finanzierungsbedarf für den Wiederaufbau der Ukraine genau, auf welcher Grundlage (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und aus welchen Gründen weicht nach Kenntnis der Bundesregierung diese Schätzung von den Schätzungen der ukrainischen Regierung ab (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
6. Welche Rolle spielte die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder spielten andere deutsche Förderinstitutionen bei der Konferenz bzw. sieht die Bundesregierung eine Rolle für deutsche Förderbanken wie die KfW oder Garantien zur Absicherung von Investitionen in der Ukraine?
7. Welche deutschen Unternehmen und privaten Investoren waren nach Kenntnis der Bundesregierung offiziell oder inoffiziell Teil der deutschen Wirtschaftsdelegation auf der Wiederaufbaukonferenz in Rom bzw. dort vertreten?
8. Welche internationalen Organisationen bzw. Finanzinstitutionen (z. B. Weltbank, Internationaler Währungsfonds [IWF], European Bank for Reconstruction and Development (EBRD) waren nach Kenntnis der Bundesregierung an der Konferenz gegebenenfalls beteiligt, und in welchen vorgesehenen jeweiligen Rollen beim Wiederaufbau?
9. Inwiefern waren Deutschland bzw. die Bundesregierung und nach Kenntnis der Bundesregierung die deutsche Wirtschaft an der Konzeption oder Ausgestaltung der beiden bei der Konferenz vorgestellten Fonds gegebenenfalls beteiligt?
10. Wurde gegebenenfalls der Deutsche Bundestag im Vorfeld oder Nachgang der Konferenz umfassend informiert und in die Positionierung der Bundesregierung eingebunden, insbesondere betreffend die aufgenommenen Verpflichtungen Deutschlands, und wenn ja, inwiefern?
11. Welche öffentlichen oder vertraulichen Berichte zur Konferenz liegen der Bundesregierung vor, und wird sie diese den Abgeordneten des Deutschen Bundestages öffentlich bzw. vertraulich zur Verfügung stellen?
12. Wie sollen der erste und europäische Fonds und die Beteiligung Deutschlands daran strukturiert werden (Höhe der Beiträge, Instrumente, Zeitrahmen), und insbesondere in welcher Höhe, auch im europäischen und internationalen Wege bzw. Rahmen,
- plant die Bundesregierung, Kredite zu gewähren,
- hat sie bereits Kredite gewährt, und
- in welchem Zeitraum sollen diese Kredite aus den Erträgen vollständig zurückgezahlt sein?
13. Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung dazu erarbeitet, dass die ukrainische Regierung fordert, das eingefrorene russische Staatsvermögen selbst zu entziehen und zu verwerten und nicht nur dessen Erträge zu verwenden, was nach Ansicht der Fragesteller sowohl völkerrechtswidrig wäre als auch erhebliche Risiken für den Finanz- und Wirtschaftsstandort in Europa bedeuten würde (vgl. Bundestagsdrucksache 20/10388 m. w. N.), und wenn ja, welche?
14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu gemachten und avisierten Zusagen aus den etwa 60 anderen Ländern nebst internationalen Organisationen, die ebenfalls an der Konferenz teilgenommen haben, im Vergleich zu erfolgten und vorgesehenen Zusagen aus Deutschland (betreffend sowohl die öffentliche Hand als auch die Privatwirtschaft)?
15. In welcher Weise war die Bundesregierung bei der Auswahl privater Unternehmen und der Struktur öffentlich-privater Partnerschaften für den zweiten, europäischen Fonds im Rahmen der Konferenz gegebenenfalls beteiligt oder darüber informiert?
16. War der Rückzug von Blackrock aus der Finanzierung der Ukraine der Bundesregierung im Vorfeld der Konferenz bekannt, wenn ja, seit wann, und wie wurde vonseiten der Bundesregierung darauf reagiert?
17. Hat sich die Bundesregierung, übertragen speziell auf die grundsätzlichen Interessen und Risiken deutscher Geber, zu der Entscheidung der USA vom Dezember 2024, sich nicht am Blackrock-Fonds zu beteiligen, eine eigene Positionierung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?
18. Welche etwaigen wirtschaftlichen Chancen und Risiken sieht die Bundesregierung gegebenenfalls in dem großvolumigen Wiederaufbauprogramm, insbesondere in Bezug auf deutsche Unternehmen?
19. Verfolgt die Bundesregierung eine Strategie bzw. ergreift sie gezielt Maßnahmen, um deutsche Unternehmen am Wiederaufbau der Ukraine zu beteiligen, etwa im Hinblick auf Infrastruktur und Energie, und wenn ja, welche?
20. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über Investitionen deutscher Unternehmen in der Ukraine seit Februar 2022 (vgl. www.zeit.de/wirtschaft/unternehmen/2025-03/ruestungskooperationen-ukraine-deutschland-militaerhilfe-usa/komplettansicht; wenn ja, bitte alle Investitionen ab 10 Mio. Euro nach Unternehmen, Sparte und Jahr aufgeschlüsselt angeben)?
21. In welchem Umfang haben nach Kenntnis der Bundesregierung bislang deutsche Rüstungsunternehmen Waffen für die Ukraine produziert oder instandgesetzt (vgl. www.behoerden-spiegel.de/2025/06/03/milliardensummen-fuer-die-ukraine/; bitte Volumen in Euro angeben, seit Februar 2025)?
22. Ist bereits das Datum für die deutsch-ukrainischen Regierungskonsultationen bekannt (vgl. www.behoerden-spiegel.de/2025/06/03/milliardensummen-fuer-die-ukraine/; wenn ja, bitte angeben)?
23. Haben deutsche Unternehmen Rückmeldungen oder Vorbehalte gegenüber einer Beteiligung am Wiederaufbau der Ukraine gegenüber der Bundesregierung geäußert, wenn ja, welchen Inhalts, und wann?
24. Welche von wem erstellten speziell finanzpolitischen oder wirtschaftspolitischen Risikoanalysen hat die Bundesregierung gegebenenfalls bezüglich langfristiger Investitionen in die Ukraine angestellt oder beschafft?
25. Welche Schutzmaßnahmen sind gegebenenfalls von der Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen, um deutsche Investitionen bei einer weiteren Eskalation der Sicherheitslage in der Ukraine abzusichern?
26. Hat die Bundesregierung Zusagen gegenüber privaten Investoren aus Deutschland und dem Ausland abgegeben, um Risiken oder Verluste abzusichern, bzw. plant sie, solche abzugeben, und wenn ja, welche (z. B. Garantien, Bürgschaften, Versicherungsschutz)?
27. Wie schätzt die Bundesregierung gegebenenfalls die derzeitige Bereitschaft internationaler privater Investoren ein, sich am Wiederaufbau der Ukraine finanziell zu beteiligen, und auf welcher Grundlage beruht diese Einschätzung?
28. Gab oder gibt es koordinierende Gespräche der Bundesregierung mit der EU-Kommission, mit anderen Mitgliedstaaten oder weiteren Ländern zu einer abgestimmten Linie gegenüber privaten Investoren, und wenn ja, mit welchem Ergebnis oder Zwischenergebnis?
29. Welche Bundesbehörden sind gegebenenfalls in Fragen des Wiederaufbaus der Ukraine inwieweit eingebunden, und ist insbesondere etwa das Bundesministerium der Verteidigung im Hinblick auf die sogenannte Dual-Use-Infrastruktur beteiligt?
30. War bei der Wiederaufbaukonferenz für die Ukraine in Rom gegebenenfalls auch die NATO in strategische Diskussionen über den Wiederaufbau involviert, und wenn ja, inwieweit?
31. Sieht die Bundesregierung, gegebenenfalls in Absprache mit internationalen EU- und NATO-Partnern, die Wiederaufbauhilfe als Teil einer langfristigen europäischen Erweiterungs- und Integrationsstrategie?
32. Hat sich die Bundesregierung zu der erfolgten politikwissenschaftlichen Einschätzung, wonach sich im Ukrainekrieg eine Form von „interventionistischer Hilfe“ etabliert habe, in der militärische und wirtschaftliche Unterstützung miteinander verschränkt werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?
33. Hat sich die Bundesregierung zu der Einschätzung von Experten wie Prof. Igor Pellicciari, dass der Plan zum Wiederaufbau vonseiten westlicher Geber mitunter stärker von geopolitisch-wirtschaftlichen Interessen als von humanitären Motiven geprägt sei (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?
34. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), dass sich die internationale Hilfe für die Ukraine zunehmend von klassischer humanitärer Unterstützung hin zu militärischstrategischen und wirtschaftlichen Interessen verschiebt?
35. Welche Strategien verfolgt die Bundesregierung gegebenenfalls, um sicherzustellen, dass humanitäre Hilfe im Rahmen des Wiederaufbaus nicht hinter wirtschaftlich-geopolitischen Interessen zurücktritt?
36. Wendet die Bundesregierung selbst Unterscheidungskriterien an, um zwischen humanitärer Hilfe und wirtschaftlicher Beteiligung deutscher Unternehmen zu unterscheiden, und wenn ja, welche?
37. Inwiefern sieht die Bundesregierung gegebenenfalls einen Zielkonflikt zwischen geopolitischer Einflussnahme westlicher Staaten und der Souveränität der Ukraine im Rahmen der Wiederaufbaustrategie?
38. Gab es innerhalb der Bundesregierung oder unter den internationalen Partnern Deutschlands Debatten oder Bedenken im Vorfeld der Konferenz bezüglich privater Beteiligungen und deren etwaiger politischer Steuerung?
39. Erkennt die Bundesregierung eine sich abzeichnende Konkurrenz zwischen Geberstaaten bzw. ihren Wirtschaftsunternehmen um Marktanteile und Einflusszonen in der Ukraine (bitte begründen), und welche Position nimmt sie gegebenenfalls dazu ein?
40. Wie setzt sich die Bundesregierung gegebenenfalls dafür ein, dass Investitionen insbesondere in strategisch sensible Sektoren, wie z. B. Energie, Infrastruktur und Telekommunikation, in der Ukraine nicht von an politischen Interessen orientierten ausländischen Einflüssen unterwandert werden?
41. Welche Maßnahmen trifft oder plant die Bundesregierung, gegebenenfalls zu treffen, um Transparenz und Rechenschaftspflichten bei der Verwendung internationaler und insbesondere deutscher Wiederaufbaumittel sicherzustellen?
42. Welche Kontrollmechanismen sollen dabei (vgl. Frage 41) gegebenenfalls sicherstellen, dass Investitionen westlicher, insbesondere deutscher Geber in der Ukraine nicht mit Korruption unterwandert oder mit Oligarchennetzwerken verflochten werden?
43. Inwiefern fließen nach Kenntnis der Bundesregierung EU-Beitrittskriterien (z. B. Reformen in der Justiz, Korruptionsbekämpfung) gegebenenfalls in die Ausgestaltung von Hilfemaßnahmen im Rahmen des Wiederaufbaus ein?
44. Gibt es ein Monitoring-System oder gegebenenfalls bereits Berichte oder Evaluationen zur Verwendung internationaler und insbesondere deutscher Mittel in der Ukraine im Bereich Wiederaufbau?
45. Welche Position vertritt die Bundesregierung zu der Forderung, dass Wiederaufbaumittel an Bedingungen wie „Good Governance“ oder Korruptionsbekämpfung in der Ukraine geknüpft werden sollten (vgl. https://internationalepolitik.de/de/der-kampf-gegen-den-inneren-feind)?
46. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass finanziell hochaufwendige Planungen für den Wiederaufbau – Bundeskanzler Friedrich Merz nannte einen Bedarf „von rund 500 Milliarden Euro“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) – in einer Phase ohne absehbare Beendigung des Krieges bzw. abschließende Evaluation getroffen wurden bzw. werden?
Fragen46
Wie hoch ist seit Februar 2022 bis heute der geleistete deutsche Anteil an den Hilfen der Europäischen Union an die Ukraine, der zuzüglich zu der direkten Unterstützung vonseiten Deutschlands erfolgte (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche konkreten finanziellen Zusagen hat die Bundesregierung bzw. hat nach ihrer Kenntnis die öffentliche Hand in Deutschland bei der Konferenz gemacht bzw. will sie in ihrem Nachgang machen (bitte auch nach Finanzvolumen, Zweckbindung und Zeitrahmen aufschlüsseln)?
Welche konkreten Investitionszusagen oder Beteiligungssignale deutscher Unternehmen und privater Geber am europäischen Fonds liegen nach Kenntnis der Bundesregierung vor oder sind in Aussicht gestellt bzw. sollen zukünftig erfolgen (bitte gegebenenfalls ebenfalls aufschlüsseln)?
Wurden sonst andere konkrete Vereinbarungen am Rande der Wiederaufbaukonferenz zwischen Deutschland und der Ukraine getroffen (z. B. Absichtserklärungen, Memoranda of Understanding, Investitionszusagen), und wenn ja, welche?
Wie hoch beziffern die Bundesregierung und nach Kenntnis der Bundesregierung die Weltbank den Finanzierungsbedarf für den Wiederaufbau der Ukraine genau, auf welcher Grundlage (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und aus welchen Gründen weicht nach Kenntnis der Bundesregierung diese Schätzung von den Schätzungen der ukrainischen Regierung ab (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche Rolle spielte die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder spielten andere deutsche Förderinstitutionen bei der Konferenz bzw. sieht die Bundesregierung eine Rolle für deutsche Förderbanken wie die KfW oder Garantien zur Absicherung von Investitionen in der Ukraine?
Welche deutschen Unternehmen und privaten Investoren waren nach Kenntnis der Bundesregierung offiziell oder inoffiziell Teil der deutschen Wirtschaftsdelegation auf der Wiederaufbaukonferenz in Rom bzw. dort vertreten?
Welche internationalen Organisationen bzw. Finanzinstitutionen (z. B. Weltbank, Internationaler Währungsfonds [IWF], European Bank for Reconstruction and Development (EBRD) waren nach Kenntnis der Bundesregierung an der Konferenz gegebenenfalls beteiligt, und in welchen vorgesehenen jeweiligen Rollen beim Wiederaufbau?
Inwiefern waren Deutschland bzw. die Bundesregierung und nach Kenntnis der Bundesregierung die deutsche Wirtschaft an der Konzeption oder Ausgestaltung der beiden bei der Konferenz vorgestellten Fonds gegebenenfalls beteiligt?
Wurde gegebenenfalls der Deutsche Bundestag im Vorfeld oder Nachgang der Konferenz umfassend informiert und in die Positionierung der Bundesregierung eingebunden, insbesondere betreffend die aufgenommenen Verpflichtungen Deutschlands, und wenn ja, inwiefern?
Welche öffentlichen oder vertraulichen Berichte zur Konferenz liegen der Bundesregierung vor, und wird sie diese den Abgeordneten des Deutschen Bundestages öffentlich bzw. vertraulich zur Verfügung stellen?
Wie sollen der erste und europäische Fonds und die Beteiligung Deutschlands daran strukturiert werden (Höhe der Beiträge, Instrumente, Zeitrahmen), und insbesondere in welcher Höhe, auch im europäischen und internationalen Wege bzw. Rahmen,
plant die Bundesregierung, Kredite zu gewähren,
hat sie bereits Kredite gewährt, und
in welchem Zeitraum sollen diese Kredite aus den Erträgen vollständig zurückgezahlt sein?
Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung dazu erarbeitet, dass die ukrainische Regierung fordert, das eingefrorene russische Staatsvermögen selbst zu entziehen und zu verwerten und nicht nur dessen Erträge zu verwenden, was nach Ansicht der Fragesteller sowohl völkerrechtswidrig wäre als auch erhebliche Risiken für den Finanz- und Wirtschaftsstandort in Europa bedeuten würde (vgl. Bundestagsdrucksache 20/10388 m. w. N.), und wenn ja, welche?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu gemachten und avisierten Zusagen aus den etwa 60 anderen Ländern nebst internationalen Organisationen, die ebenfalls an der Konferenz teilgenommen haben, im Vergleich zu erfolgten und vorgesehenen Zusagen aus Deutschland (betreffend sowohl die öffentliche Hand als auch die Privatwirtschaft)?
In welcher Weise war die Bundesregierung bei der Auswahl privater Unternehmen und der Struktur öffentlich-privater Partnerschaften für den zweiten, europäischen Fonds im Rahmen der Konferenz gegebenenfalls beteiligt oder darüber informiert?
War der Rückzug von Blackrock aus der Finanzierung der Ukraine der Bundesregierung im Vorfeld der Konferenz bekannt, wenn ja, seit wann, und wie wurde vonseiten der Bundesregierung darauf reagiert?
Hat sich die Bundesregierung, übertragen speziell auf die grundsätzlichen Interessen und Risiken deutscher Geber, zu der Entscheidung der USA vom Dezember 2024, sich nicht am Blackrock-Fonds zu beteiligen, eine eigene Positionierung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?
Welche etwaigen wirtschaftlichen Chancen und Risiken sieht die Bundesregierung gegebenenfalls in dem großvolumigen Wiederaufbauprogramm, insbesondere in Bezug auf deutsche Unternehmen?
Verfolgt die Bundesregierung eine Strategie bzw. ergreift sie gezielt Maßnahmen, um deutsche Unternehmen am Wiederaufbau der Ukraine zu beteiligen, etwa im Hinblick auf Infrastruktur und Energie, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über Investitionen deutscher Unternehmen in der Ukraine seit Februar 2022 (vgl. www.zeit.de/wirtschaft/unternehmen/2025-03/ruestungskooperationen-ukraine-deutschland-militaerhilfe-usa/komplettansicht; wenn ja, bitte alle Investitionen ab 10 Mio. Euro nach Unternehmen, Sparte und Jahr aufgeschlüsselt angeben)?
In welchem Umfang haben nach Kenntnis der Bundesregierung bislang deutsche Rüstungsunternehmen Waffen für die Ukraine produziert oder instandgesetzt (vgl. www.behoerden-spiegel.de/2025/06/03/milliardensummen-fuer-die-ukraine/; bitte Volumen in Euro angeben, seit Februar 2025)?
Ist bereits das Datum für die deutsch-ukrainischen Regierungskonsultationen bekannt (vgl. www.behoerden-spiegel.de/2025/06/03/milliardensummen-fuer-die-ukraine/; wenn ja, bitte angeben)?
Haben deutsche Unternehmen Rückmeldungen oder Vorbehalte gegenüber einer Beteiligung am Wiederaufbau der Ukraine gegenüber der Bundesregierung geäußert, wenn ja, welchen Inhalts, und wann?
Welche von wem erstellten speziell finanzpolitischen oder wirtschaftspolitischen Risikoanalysen hat die Bundesregierung gegebenenfalls bezüglich langfristiger Investitionen in die Ukraine angestellt oder beschafft?
Welche Schutzmaßnahmen sind gegebenenfalls von der Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen, um deutsche Investitionen bei einer weiteren Eskalation der Sicherheitslage in der Ukraine abzusichern?
Hat die Bundesregierung Zusagen gegenüber privaten Investoren aus Deutschland und dem Ausland abgegeben, um Risiken oder Verluste abzusichern, bzw. plant sie, solche abzugeben, und wenn ja, welche (z. B. Garantien, Bürgschaften, Versicherungsschutz)?
Wie schätzt die Bundesregierung gegebenenfalls die derzeitige Bereitschaft internationaler privater Investoren ein, sich am Wiederaufbau der Ukraine finanziell zu beteiligen, und auf welcher Grundlage beruht diese Einschätzung?
Gab oder gibt es koordinierende Gespräche der Bundesregierung mit der EU-Kommission, mit anderen Mitgliedstaaten oder weiteren Ländern zu einer abgestimmten Linie gegenüber privaten Investoren, und wenn ja, mit welchem Ergebnis oder Zwischenergebnis?
Welche Bundesbehörden sind gegebenenfalls in Fragen des Wiederaufbaus der Ukraine inwieweit eingebunden, und ist insbesondere etwa das Bundesministerium der Verteidigung im Hinblick auf die sogenannte Dual-Use-Infrastruktur beteiligt?
War bei der Wiederaufbaukonferenz für die Ukraine in Rom gegebenenfalls auch die NATO in strategische Diskussionen über den Wiederaufbau involviert, und wenn ja, inwieweit?
Sieht die Bundesregierung, gegebenenfalls in Absprache mit internationalen EU- und NATO-Partnern, die Wiederaufbauhilfe als Teil einer langfristigen europäischen Erweiterungs- und Integrationsstrategie?
Hat sich die Bundesregierung zu der erfolgten politikwissenschaftlichen Einschätzung, wonach sich im Ukrainekrieg eine Form von „interventionistischer Hilfe“ etabliert habe, in der militärische und wirtschaftliche Unterstützung miteinander verschränkt werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?
Hat sich die Bundesregierung zu der Einschätzung von Experten wie Prof. Igor Pellicciari, dass der Plan zum Wiederaufbau vonseiten westlicher Geber mitunter stärker von geopolitisch-wirtschaftlichen Interessen als von humanitären Motiven geprägt sei (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), dass sich die internationale Hilfe für die Ukraine zunehmend von klassischer humanitärer Unterstützung hin zu militärischstrategischen und wirtschaftlichen Interessen verschiebt?
Welche Strategien verfolgt die Bundesregierung gegebenenfalls, um sicherzustellen, dass humanitäre Hilfe im Rahmen des Wiederaufbaus nicht hinter wirtschaftlich-geopolitischen Interessen zurücktritt?
Wendete die Bundesregierung selbst Unterscheidungskriterien an, um zwischen humanitärer Hilfe und wirtschaftlicher Beteiligung deutscher Unternehmen zu unterscheiden, und wenn ja, welche?
Inwiefern sieht die Bundesregierung gegebenenfalls einen Zielkonflikt zwischen geopolitischer Einflussnahme westlicher Staaten und der Souveränität der Ukraine im Rahmen der Wiederaufbaustrategie?
Gab es innerhalb der Bundesregierung oder unter den internationalen Partnern Deutschlands Debatten oder Bedenken im Vorfeld der Konferenz bezüglich privater Beteiligungen und deren etwaiger politischer Steuerung?
Erkennt die Bundesregierung eine sich abzeichnende Konkurrenz zwischen Geberstaaten bzw. ihren Wirtschaftsunternehmen um Marktanteile und Einflusszonen in der Ukraine (bitte begründen), und welche Position nimmt sie gegebenenfalls dazu ein?
Wie setzt sich die Bundesregierung gegebenenfalls dafür ein, dass Investitionen insbesondere in strategisch sensible Sektoren, wie z. B. Energie, Infrastruktur und Telekommunikation, in der Ukraine nicht von an politischen Interessen orientierten ausländischen Einflüssen unterwandert werden?
Welche Maßnahmen trifft oder plant die Bundesregierung, gegebenenfalls zu treffen, um Transparenz und Rechenschaftspflichten bei der Verwendung internationaler und insbesondere deutscher Wiederaufbaumittel sicherzustellen?
Welche Kontrollmechanismen sollen dabei (vgl. Frage 41) gegebenenfalls sicherstellen, dass Investitionen westlicher, insbesondere deutscher Geber in der Ukraine nicht mit Korruption unterwandert oder mit Oligarchennetzwerken verflochten werden?
Inwiefern fließen nach Kenntnis der Bundesregierung EU-Beitrittskriterien (z. B. Reformen in der Justiz, Korruptionsbekämpfung) gegebenenfalls in die Ausgestaltung von Hilfemaßnahmen im Rahmen des Wiederaufbaus ein?
Gibt es ein Monitoring-System oder gegebenenfalls bereits Berichte oder Evaluationen zur Verwendung internationaler und insbesondere deutscher Mittel in der Ukraine im Bereich Wiederaufbau?
Welche Position vertritt die Bundesregierung zu der Forderung, dass Wiederaufbaumittel an Bedingungen wie „Good Governance“ oder Korruptionsbekämpfung in der Ukraine geknüpft werden sollten (vgl. https://internationalepolitik.de/de/der-kampf-gegen-den-inneren-feind)?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass finanziell hochaufwendige Planungen für den Wiederaufbau – Bundeskanzler Friedrich Merz nannte einen Bedarf „von rund 500 Milliarden Euro“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) – in einer Phase ohne absehbare Beendigung des Krieges bzw. abschließende Evaluation getroffen wurden bzw. werden?