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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Fragen zur Nationalität von Opfern und Tätern bezüglich der seit 2013 versuchten und vollzogenen Tötungen, die im Zusammenhang mit zum Teil zuvor beendeten Partnerschaften stehen

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

07.10.2025

Aktualisiert

13.01.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/178023.09.2025

Fragen zur Nationalität von Opfern und Tätern bezüglich der seit 2013 versuchten und vollzogenen Tötungen, die im Zusammenhang mit zum Teil zuvor beendeten Partnerschaften stehen

der Abgeordneten Kerstin Przygodda, Martin Reichardt, Sebastian Maack, Gereon Bollmann, Dr. Götz Frömming, Birgit Bessin, Angela Rudzka, Christian Zaum, Johann Martel, Nicole Höchst, Beatrix von Storch, Dr. Anna Rathert, Claudia Weiss, Jan Feser, Otto Strauß, Tobias Ebenberger, Martina Kempf, Lukas Rehm und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In den letzten Wochen und Monaten machten in Deutschland erneut versuchte und vollendete Tötungsdelikte Schlagzeilen, die im Zusammenhang mit (z. T. zuvor beendeten) partnerschaftlichen Beziehungen stehen.

Dabei handelt es sich offensichtlich in den allermeisten dieser Fälle um von Männern an Frauen begangene Tötungsdelikte und Tötungsversuche.

Nicht selten kommen die Tatverdächtigen und überführten Täter aus den Asylhauptherkunftsländern wie etwa Afghanistan, Syrien oder dem Irak (vgl. etwa www.bild.de/regional/baden-wuerttemberg/femizid-in-muellheim-afghane-ersticht-ehefrau-sek-nimmt-ihn-fest-68596b74763e123486d85804, zuletzt abgerufen am 12. August 2025; www.n-tv.de/panorama/Frau-stuerzt-in-Goslar-brennend-aus-Fenster-und-stirbt-Ehemann-in-Untersuchungshaft-article25749593.html, zuletzt abgerufen am 12. August 2025; www.rbb24.de/panorama/beitrag/2025/06/femizid-urteil-prozess-versuchter-mord-ehefrau-opfer-berlin.html, zuletzt abgerufen am 12. August 2025).

Doch auch in Familien, die über eine längere Migrationsgeschichte verfügen und schon lange in der Bundesrepublik Deutschland leben, kommt es augenscheinlich immer wieder zu versuchten und vollendeten Beziehungstötungsdelikten, die von den Tätern u. a. auch unter ausdrücklicher Bezugnahme auf ihre andere kulturelle Prägung unternommen werden. So soll etwa der Mann, der am 23. Juni 2025 in Osnabrück eine dreifache Mutter erschoss, bereits vor der Tat gegenüber Vertretern eines Jugendamtes über sein späteres Opfer gesagt haben: „Wenn wir in der Türkei wären, wäre sie längst tot“ (www.ndr.de/nachrichten/info/nach-mutmasslichem-femizid-mahnwache-fuer-getoetete-frau,ndrinfo-572.html, zuletzt abgerufen am 12. August 2025).

Für diese Art der Beziehungstat, in der durch Partnerschaftsgewalt eine Frau getötet wird, hat sich in den Medien der soziologische Begriff „Femizid“ etabliert (vgl. www.tt.com/artikel/30911740/mutmasslicher-femizid-frau-und-kleinkind-tot-gefunden-16-jaehriger-stellt-sich, zuletzt abgerufen am 12. August 2025). Dieser geht auf die feministische Soziologin Diana E. H. Russel in den 1970er-Jahren zurück und bezeichnet „die Tötung von weiblichen Personen durch männliche Personen, weil sie weiblich sind“ (www.bpb.de/system/files/dokument_pdf/APuZ_2023-14_Online-PDF.pdf#page=9). Diese Definition hatte sich zwischenzeitlich auch die Bundesregierung zu eigen gemacht. So legte die frühere Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser im November 2024 dar: „Gewalt gegen Frauen geht uns alle an. Fast jeden Tag sehen wir einen Femizid in Deutschland […] Sie werden Opfer, weil sie Frauen sind.“ (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/11/lagebild-geschlechtsspezifische-gewalt.html, zuletzt abgerufen am 12. August 2025).

Im Sommer 2018 hatte die Bundesregierung diese Definition des Begriffs ,,Femizid“ noch abgelehnt und den Mord einer Frau im Zusammenhang mit einer Partnerbeziehung vom ,,Mord [an einer Frau] im Namen der Ehre“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/4059, S. 3) unterschieden.

Im Mai 2019 wies die Bundesregierung zudem darauf hin, dass sie keine Aussage darüber treffen könne, ob die in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfassten weiblichen Opfer eines Tötungsdelikts im Kontext Partnerschaftsgewalt aus demjenigen Grund Opfer wurden, weil sie Frauen waren.

Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) betont auf ihrem Internetauftritt, dass es an einer einheitlichen Definition des Begriffs ,,Femizid“ bislang mangelt (www.bpb.de/themen/gender-diversitaet/femizide-und-gewalt-gegen-frauen/, zuletzt abgerufen am 12. August 2025).

Nach Ansicht der Fragesteller ist der Begriff ,,Femizid“ nicht dazu geeignet, die komplexen Hintergründe des Problemphänomens der Partnerschaftsgewalt in Deutschland erschließend zu benennen. Darüber hinaus ist aus ihrer Sicht darauf hinzuweisen, dass der Terminus ,,Femizid“ Tötungen ausschließlich nach dem Geschlecht des Opfers etikettiert und damit Frauen in eine symbolische Sonderstellung hebt. So entsteht eine Geschlechter-Asymmetrie, die sich nur schwer mit dem Gleichheitsgrundsatz des Artikels 3 des Grundgesetzes (GG) vereinbaren lässt. Das Leben eines Mannes ist nicht weniger schutzwürdig als das einer Frau. Eine seriöse Kriminalpolitik muss alle Opfer gleichermaßen schützen, unabhängig vom Geschlecht oder von anderen Kriterien. Sonderrechte sieht das moderne Verfassungsrecht nicht vor.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Von wie vielen seit 2013 in Deutschland versuchten Tötungsdelikten, die im Zusammenhang mit (z. T. zuvor beendeten) partnerschaftlichen Beziehungen stehen, hat die Bundesregierung Kenntnis (Angabe bitte nach Kalenderjahr aufschlüsseln)?

a) In wie vielen dieser Fälle waren nach Kenntnis der Bundesregierung Frauen das Opfer?

b) In wie vielen dieser Fälle waren nach Kenntnis der Bundesregierung Männer das Opfer?

2

Von wie vielen seit 2013 in Deutschland vollzogenen Tötungsdelikten, die im Zusammenhang mit (z. T. zuvor beendeten) partnerschaftlichen Beziehungen stehen, hat die Bundesregierung Kenntnis (Angabe bitte nach Kalenderjahr aufschlüsseln)?

a) In wie vielen dieser Fälle waren nach Kenntnis der Bundesregierung Frauen das Opfer?

b) In wie vielen dieser Fälle waren nach Kenntnis der Bundesregierung Männer das Opfer?

3

Welche Nationalität bzw. Staatsangehörigkeit besaßen die Tatverdächtigen der seit 2013 in Deutschland versuchten Tötungsdelikte, die im Zusammenhang mit (z. T. zuvor beendeten) partnerschaftlichen Beziehungen stehen nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte je Kalenderjahr und Staatsangehörigkeit angeben)?

4

Wie lauten die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen der seit 2013 in Deutschland versuchten Tötungsdelikte, die im Zusammenhang mit (z. T. zuvor beendeten) partnerschaftlichen Beziehungen stehen nach Kenntnis der Bundesregierung ( bitte je Kalenderjahr angeben)?

5

Welche Nationalität bzw. Staatsangehörigkeit besaßen die Opfer der seit 2013 in Deutschland versuchten Tötungsdelikte, die im Zusammenhang mit (z. T. zuvor beendeten) partnerschaftlichen Beziehungen stehen nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte je Kalenderjahr und Staatsangehörigkeit angeben)?

6

Wie lauten die Vornamen der Opfer der seit 2013 in Deutschland versuchten Tötungsdelikte, die im Zusammenhang mit (z. T. zuvor beendeten) partnerschaftlichen Beziehungen stehen und die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte je Kalenderjahr angeben)?

7

Welche Nationalität bzw. Staatsangehörigkeit besaßen die Tatverdächtigen der seit 2013 in Deutschland vollzogenen Tötungsdelikte, die im Zusammenhang mit (z. T. zuvor beendeten) partnerschaftlichen Beziehungen stehen nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte je Kalenderjahr und Staatsangehörigkeit angeben)?

8

Wie lauten die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen der seit 2013 in Deutschland vollzogenen Tötungsdelikte, die im Zusammenhang mit (z. T. zuvor beendeten) partnerschaftlichen Beziehungen stehen nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte je Kalenderjahr angeben)?

9

Wie lauten die Vornamen der Opfer der seit 2013 in Deutschland vollzogenen Tötungsdelikte, die im Zusammenhang mit (z. T. zuvor beendeten) partnerschaftlichen Beziehungen stehen und die die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte je Kalenderjahr angeben)?

10

Welche Nationalität bzw. Staatsangehörigkeit besaßen die Opfer der seit 2013 in Deutschland vollzogenen Tötungsdelikte, die im Zusammenhang mit (z. T. zuvor beendeten) partnerschaftlichen Beziehungen stehen nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte je Kalenderjahr und Staatsangehörigkeit angeben)?

11

Wie viele der Tatverdächtigen der seit 2013 in Deutschland vollzogenen Tötungsdelikte, die im Zusammenhang mit (z. T. zuvor beendeten) partnerschaftlichen Beziehungen stehen, setzten sich nach der Tat nach Kenntnis der Bundesregierung ins Ausland ab (bitte je Kalenderjahr und Staatsangehörigkeit angeben)?

12

Wie viele der Tatverdächtigen der seit 2013 in Deutschland versuchten Tötungsdelikte, die im Zusammenhang mit (z. T. zuvor beendeten) partnerschaftlichen Beziehungen stehen, setzten sich nach der Tat nach Kenntnis der Bundesregierung ins Ausland ab (bitte je Kalenderjahr und Staatsangehörigkeit angeben)?

13

Wie viele der Tatverdächtigen der seit 2013 in Deutschland vollzogenen Tötungsdelikte, die im Zusammenhang mit (z. T. zuvor beendeten) partnerschaftlichen Beziehungen stehen, begingen nach Kenntnis der Bundesregierung nach der Tat Suizid oder versuchten, Suizid zu begehen (bitte je Kalenderjahr angeben)?

14

Wie viele der Tatverdächtigen der seit 2013 in Deutschland versuchten Tötungsdelikte, die im Zusammenhang mit (z. T. zuvor beendeten) partnerschaftlichen Beziehungen stehen, begingen nach Kenntnis der Bundesregierung nach der Tat Suizid oder versuchten, Suizid zu begehen (bitte je Kalenderjahr angeben)?

15

Mit welchen Maßnahmen versucht die Bundesregierung gegenwärtig ggf., möglichen künftigen Tötungsdelikten, die im Zusammenhang mit (z. T. zuvor beendeten) partnerschaftlichen Beziehungen stehen, präventiv zu begegnen?

16

Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung gegenwärtig ggf., möglichen künftigen Tötungsdelikten, die im Zusammenhang mit (z. T. zuvor beendeten) partnerschaftlichen Beziehungen stehen, künftig präventiv zu begegnen?

17

Inwiefern hält die Bundesregierung den Terminus „Femizid“ für vereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz des Artikels 3 GG, und ist darin aus Sicht der Bundesregierung keine selektive Opferbevorzugung zu erkennen, wenn Frauen aufgrund ihres Geschlechtes einen symbolischen Sonderstatus als Opfer erhalten?

18

Was genau versteht die Bundesregierung gegenwärtig unter dem Begriff ,,Femizid“?

Berlin, den 22. September 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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