Fachkräftegewinnung durch die Bundesagentur für Arbeit
der Abgeordneten Jan Feser, René Springer, Gerrit Huy, Thomas Stephan, Robert Teske, Ulrike Schielke-Ziesing, Birgit Bessin, Achim Köhler, Carsten Becker und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Laut Presseberichten warnte die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas jüngst vor einem Verlust dringend benötigter Fachkräfte durch eine zu restriktive Migrationspolitik und kündigte im Gegenzug eine stärkere Zentralisierung der Fachkräfteeinwanderung über eine sogenannte Work-and-Stay-Agentur an (vgl. www.welt.de/politik/deutschland/article688ce6a87206220d5326823d/Arbeitsmarkt-Bas-warnt-vor-Fachkraefteverlust-durch-harte-Migrationspolitik.html).
Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, die Fachkräftezuwanderung zu vereinfachen, bürokratische Hürden einzureißen und insbesondere alle Prozesse der Erwerbsmigration sowie der Anerkennung von Berufs- und Studienabschlüssen zu beschleunigen (vgl. www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag2025_bf.pdf, S. 14 f.). Demnach sollen einheitliche Anerkennungsverfahren künftig innerhalb von acht Wochen durchführbar sein (ebd., S. 15).
Bereits bestehende Programme der Fachkräftegewinnung wie „Triple Win“ (Pflegekräfte aus Drittstaaten), „Hand in Hand for International Talents“ (Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten), THAMM (Auszubildende und Fachkräfte aus Nordafrika) und Institutionen wie die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV), die in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) realisiert werden, können dabei für die Fragesteller als Schlüsselstrukturen gelten.
Die geplante Zentralisierung der Verfahren rund um die Fachkräfteeinwanderung durch eine digitale „Work-and-Stay-Agentur“ (siehe „Verantwortung für Deutschland“, www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag2025_bf.pdf, S. 14), die nach Willen der Bundesregierung bei der Arbeits- und Fachkräftegewinnung künftig eine zentrale Rolle spielen soll, muss sich nach Auffassung der Fragesteller wie bereits bestehende Strukturen in diesem Bereich auch an konkreten Ergebnissen messen lassen.
Um die Auswirkungen migrations- und sozialpolitischer Maßnahmen auf die Fachkräftegewinnung hierzulande sowie die Entwicklung der Volkwirtschaft insgesamt sachgerecht bewerten zu können, bedarf es nach Auffassung der Fragesteller einer transparenten Evaluation der bestehenden Maßnahmen und Programme. Nur so können in den Augen der Fragesteller wirtschaftliche und gesellschaftliche Fehlentwicklungen, wie z. B. eine nicht intendierte, aber faktische Überbürokratisierung in Sozialstaat und öffentlicher Verwaltung, frühzeitig erkannt und vermieden werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie haben sich die Anzahl der BA-Teilorganisationen, Institutionen, Projekte und Programme sowie die zugehörigen Personalbestände innerhalb oder in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit, die explizit mit der Fachkräftegewinnung im In- und Ausland betraut sind, in den letzten 20 Jahren entwickelt (bitte alle mit der Fachkräftegewinnung bzw. Fachkräfteeinwanderung betrauten Organisationen bzw. Teilorganisationen der BA auflisten sowie die absoluten Zahlen der jeweils dort tätigen Mitarbeiter inklusive der prozentualen Veränderungen je nach Organisationseinheit, Projekt, Programm usw. jahresweise aufschlüsseln)?
Wie viele Beschäftigte in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) waren in den Jahren 2010, 2013, 2016, 2020 und 2024 explizit mit Fachkräftegewinnung bzw. Fachkräftevermittlung in den folgenden Organisationen betraut, und wie groß war jeweils deren Anteil an allen Beschäftigten
a) in der Bundesagentur für Arbeit insgesamt,
b) spezifisch bei „Hand in Hand for International Talents“,
c) spezifisch beim „THAMM“-Programm,
d) spezifisch beim „Triple Win“-Programm,
e) spezifisch in der „ZAV“ (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderungen – seit Bestehen der Organisation – aufschlüsseln)?
Wie hoch waren 2024 die durchschnittlichen Personalkosten für Mitarbeiter allgemein sowie speziell für Vermittler von ausländischen Fachkräften bei folgenden Organisationen:
a) Bundesagentur für Arbeit,
b) spezifisch bei „Hand in Hand for International Talents“,
c) spezifisch beim „THAMM“-Programm,
d) spezifisch beim „Triple Win“-Programm,
e) spezifisch bei der „ZAV“ (bitte jeweils die absoluten Zahlen, das Jahresbruttogehalt o. Ä. insgesamt sowie die zusätzlichen Sachkostenpauschalen für 2024 ausweisen)?
Wie lange dauert im Durchschnitt die Vermittlung ausländischer Fachkräfte in (sozialversicherungspflichtige) Arbeit hierzulande
a) durch die Bundesagentur für Arbeit,
b) spezifisch durch „Hand in Hand for International Talents“,
c) spezifisch durch das „THAMM“-Programm,
d) spezifisch durch das „Triple Win“-Programm,
e) spezifisch durch die „ZAV“ (bitte jeweils die durchschnittliche Gesamtdauer bis zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme sowie jeweils die durchschnittliche Dauer des Spracherwerbs und der Anerkennung der Berufsqualifikation separat ausweisen)?
Wie hat sich der Fallbestand, den eine mit der Fachkräftevermittlung von Ausländern betraute Vermittlungskraft im Durchschnitt bearbeitet, in den letzten zehn Jahren entwickelt, und wie viele Termine werden im Durchschnitt pro Woche durch eine Vermittlungskraft bearbeitet
a) in der Bundesagentur für Arbeit insgesamt,
b) spezifisch im Programm „Hand in Hand for International Talents“,
c) spezifisch im „THAMM“-Programm,
d) spezifisch im „Triple Win“-Programm,
e) spezifisch bei der „ZAV“ (bitte jeweils die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung jahresweise separat ausweisen)?
Wie haben sich die Anzahl der Mitarbeiter, die Zahl der Träger und Kooperationspartner sowie die Vermittlungsquoten aller unter dem Dach des Portals der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland „Make it in Germany“ firmierenden Projekte seit deren Gründung jeweils entwickelt, und welche Jahresbudgets stellt der Bund hierfür im Einzelnen sowie insgesamt jeweils zur Verfügung (bitte die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderungen jeweils für alle 15 aktuellen Projekte bzw. Förderprogramme, wie z. B. „Fachkräfte aus Kolumbien und Usbekistan für die Klimahandwerke“, „Hand in Hand for International Talents“, „Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen“, „UBAconnect“ usw. separat jahresweise aufschlüsseln)?
Wie haben sich die Anzahl und der Anteil der Beamten, die in den in Frage 1 erfragten BA-Teilorganisationen, Institutionen, Projekten und Programmen usw. zum Zwecke der Fachkräftegewinnung beschäftigt sind, in den letzten 20 Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen sowie die prozentualen Veränderungen jahresweise aufschlüsseln)?
Wie haben sich die Ausgaben des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder für die in Frage 1 erfragten BA-Teilorganisationen, Institutionen, Projekte und Programme usw. in den letzten 20 Jahren entwickelt (bitte die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderungen jeweils für alle erragten Organisationen jahresweise aufschlüsseln)?
Wie haben sich jeweils die Vermittlungsquoten in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung der in Frage 1 erfragten BA-Teilorganisationen, Institutionen, Projekte und Programme in den letzten 20 Jahren entwickelt, und wie viele ausländische Fachkräfte wurden im selben Zeitraum hierzulande tatsächlich in Arbeit vermittelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderungen je nach Wirtschaftssektor, z. B. Pflege, Handwerk, IT, Transport, jahresweise aufschlüsseln)?
Wie lange dauert nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich die Anerkennung ausländischer Studien- und Berufsabschlüsse, und welche Kosten entstehen Bund und Ländern im Rahmen der Anerkennungsverfahren im Durchschnitt pro Jahr (bitte die Ausgaben von Bund und Ländern für Anerkennungsverfahren im Jahr 2024 insgesamt sowie die durchschnittlichen Pro-Kopf-Kosten für Anerkennungsverfahren ausweisen)?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Abbruchquoten bei den Anerkennungsverfahren in den letzten 20 Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderungen für die Anerkennungsverfahren insgesamt wie auch für die zugehörigen Sprachkurse jahresweise aufschlüsseln)?
Wie viele jener im Rahmen der Fachkräfteeinwanderung bzw. Fachkräftegewinnung in Deutschland beschäftigten ausländischen Personen benötigten nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 20 Jahren hierfür eine staatlich geförderte berufliche Anpassungsqualifikation oder eine ähnliche Fördermaßnahme der berufsorientierten Qualifikation, und welche Branchen betraf dies hauptsächlich (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung jahresweise aufschlüsseln)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren der Anteil jener ausländischen Fachkräfte, die in Deutschland eine staatliche Förderung der beruflichen Anpassungsqualifikation oder eine ähnliche Maßnahme der berufsorientierten Qualifikation in Anspruch genommen haben und zeitlich nach absolvierter Anpassungsqualifikation bzw. Qualifikationsmaßnahme Deutschland wieder verlassen haben (bitte jeweils die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung jahresweise aufschlüsseln)?
Was kosteten den Bund und nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder die in den Fragen 11 und 12 erfragten beruflichen Qualifikationsmaßnahmen in den letzten 20 Jahren insgesamt und jeweils durchschnittlich pro Kopf (geförderte Person), und wie lange dauerte eine berufliche Anpassungsqualifikation im Durchschnitt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung jahresweise aufschlüsseln)?
Wie viele ausländische Fachkräfte insgesamt wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 20 Jahren aus Deutschland abgeschoben (bitte jeweils die absoluten und relativen Zahlen angeben sowie, wenn möglich, bitte auch angeben, wie hoch die Gesamtzahl und der Anteil der abgeschobenen Fachkräfte waren, die vor der Abschiebung in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Deutschland tätig waren)?
Welche Maßnahmen und Regelungen im Bereich der Fachkräftegewinnung plant die Bundesregierung im Zusammenhang mit der laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 9. April 2025 „Verantwortung für Deutschland“ geplanten „Neuen Grundsicherung“, und welche Kosten werden hierfür in welchem Zeitrahmen kalkuliert?