Vorschläge und öffentliche Unterstützung der Bundesregierung für den Friedensnobelpreis seit 2005
der Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt, Udo Theodor Hemmelgarn, Uwe Schulz, Heinrich Koch, Dr. Alexander Wolf, Stefan Keuter und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Friedensnobelpreis zählt zu den bedeutendsten internationalen Auszeichnungen. Nominierungs- und Auswahlverfahren unterliegen einer strikten Vertraulichkeit: Namen von Nominierten und Nominatoren werden nach den Statuten der Nobelstiftung grundsätzlich erst 50 Jahre später offengelegt (vgl. www.nobelpeaceprize.org/nobel-peace-prize/nomination/confidentiality?utm_source=chatgpt.com).
Vorschlagsberechtigt sind u. a. Mitglieder nationaler Parlamente und Regierungen souveräner Staaten sowie Staats- und Regierungschefs; eine förmliche Einladung ist hierfür nicht erforderlich. Die Frist für gültige Nominierungen endet jeweils am 31. Januar (vgl. www.nobelprize.org/nomination/peace/?utm_source=chatgpt.com).
Ungeachtet der Vertraulichkeit geben einzelne Nominatoren ihre Vorschläge gelegentlich öffentlich bekannt. So wurde in den vergangenen Jahren neben Nominierungen durch Abgeordnete u. a. eine Nominierung des ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump durch den israelischen Premierminister öffentlich gemacht; auch 2018 würdigte der südkoreanische Präsident Moon Jae-in öffentlich Donald Trumps Rolle im Korea-Prozess, und 2019 berichtete die Nachrichtenagentur Reuters von einer von Japans damaligem Premierminister Shinzō Abe übermittelten Nominierung auf Bitte der US-Regierung. Diese Fälle illustrieren die Spannweite öffentlicher Positionierungen rund um den Preis (vgl. https://apnews.com/article/explaining-netanyahu-trump-nobel-prize-nomination-bb3b0338b85226694ab7064b50f978c8, www.reuters.com/article/world/south-korea-president-says-trump-deserves-nobel-peace-prize-idUSKBN1I10OD/?utm).
Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit Preisentscheidungen kommentiert und gewürdigt, etwa bei der Verleihung an die Europäische Union 2012, was die grundsätzliche politische Relevanz des Preises auch für Deutschland unterstreicht (vgl. www.reuters.com/article/lifestyle/merkel-says-nobel-prize-a-personal-spur-to-action-on-europe-idUSBRE89B0MO/?utm, www.bundesregierung.de/breg-en/service/nobel-peace-prize-for-the-european-union-604944?utm).
Vor diesem Hintergrund bitten die Fragesteller um umfassende Aufklärung über Vorschläge, Unterstützungsakte sowie Leitlinien der Bundesregierung im Kontext des Friedensnobelpreises seit 2005.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen37
Wen hat die Bundesregierung seit 2005 offiziell oder inoffiziell für den Friedensnobelpreis vorgeschlagen (bitte mit Jahr, Name und Begründung angeben)?
In welchen Fällen hat die Bundesregierung Kandidaten durch öffentliche Statements unterstützt (bitte mit Datum, Kontext und Begründung angeben)?
Aus welchen politischen, diplomatischen oder gesellschaftlichen Gründen erfolgten diese Vorschläge oder Unterstützungen?
Plant die Bundesregierung, bis zum 31. Januar 2026 einen Kandidaten vorzuschlagen oder öffentlich zu unterstützen, wenn ja, welche Kriterien legt die Bundesregierung bei der Auswahl zugrunde, welche Begründungen führt sie an, und wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung den Vorschlag der Präsidenten Armeniens und Aserbaidschans unterstützen (bitte Quelle angeben), US-Präsident Donald Trump für den Friedensnobelpreis zu nominieren, und wenn nein, aus welchen Gründen lehnt die Bundesregierung eine Unterstützung ab?
Erkennt die Bundesregierung die Beiträge Donald Trumps in seiner ersten Amtszeit (von 2016 bis 2020) und seiner aktuellen Amtszeit zur Entschärfung und Lösung internationaler Konflikte an?
Hat sich die Bundesregierung zum Einsatz von US-Präsident Donald Trump für die Meinungsfreiheit weltweit, insbesondere in Europa und Deutschland, eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?
Sieht die Bundesregierung Beispiele, in denen Donald Trump durch sein Handeln oder seine Politik die Meinungsfreiheit gefördert oder eingeschränkt hat, hat sich die Bundesregierung dazu eine eigene Positionierung erarbeitet, wenn ja, welche ist das, und welche Begründungen führt sie hierfür ggf. an?
In welchen Fällen hat die Bundesregierung in der Vergangenheit öffentlich zur Meinungsfreiheit Stellung genommen, wenn sie durch die Politik des US-Präsidenten betroffen war?
Welche diplomatischen Schritte wurden ggf. unternommen, um die Meinungsfreiheit als Grundwert in transatlantischen Beziehungen zu schützen?
Welche Verfahrensgrundsätze, Zuständigkeiten und internen Leitlinien (Richtlinien, Erlasse, Handreichungen) bestehen innerhalb der Bundesregierung für das Einbringen von Nominierungen zum Friedensnobelpreis bzw. für öffentliche Stellungnahmen hierzu (bitte alle einschlägigen Dokumente seit 2005 bezeichnen und als Anlage übermitteln)?
Welche Ressorts sind in etwaigen Nominierungsüberlegungen federführend bzw. mitzeichnend (bitte Organigramm bzw. Prozess darstellen)?
Welche Rolle kommt den Auslandsvertretungen (insbesondere der Botschaft in Oslo) zu (Berichtswesen, Kontakte zum Nobelkomitee, Monitoring)?
Welche Vorgaben bestehen zur Einhaltung der Vertraulichkeitsregeln des Nobelverfahrens (inklusive Fristen, Kommunikationssperren, Umgang mit Nachfragen von Medien bzw. Parlament)?
Welche Personen oder Organisationen hat die Bundesregierung seit 2005 offiziell oder inoffiziell für den Friedensnobelpreis vorgeschlagen (bitte tabellarisch mit Jahr, Name, Begründung, beteiligtem Ressort, Rechtsgrundlage des Vorschlags und ggf. externer Unterstützer darstellen)?
In welchen Fällen hat die Bundesregierung seit 2005 ggf. Kandidaturen öffentlich unterstützt (z. B. Pressemitteilungen, Reden, Social-Media-Beiträge, Antworten auf Medienanfragen), ohne selbst zu nominieren (bitte ggf. tabellarisch mit Datum, Anlass, Kommunikationsformat, verantwortlichem Ressort und Wortlaut- bzw. Link-Nachweis darstellen)?
Welche negativen bzw. ablehnenden Positionierungen der Bundesregierung zu konkreten Kandidaturen gab es seit 2005 ggf. (bitte tabellarisch mit Datum, Kontext, Begründung und Kommunikationsnachweis darstellen)?
In welchen Fällen hat die Bundesregierung vor der Preisvergabe ggf. aktiv Gespräche mit Partnerregierungen, Parlamentariern oder zivilgesellschaftlichen Akteuren geführt, um Unterstützung für bestimmte Kandidaturen zu werben (bitte tabellarisch mit Akteuren, Zeitraum, Zielsetzung, Ergebnis, Aktenzeichen darstellen)?
Welche der Bundesregierung bekannten öffentlichen Nominierungen oder Unterstützungsbekundungen ausländischer Staats- und Regierungschefs oder Parlamentarier für den Friedensnobelpreis 2025 bzw. 2026 liegen vor (bitte mit Quelle bzw. Link, beispielhaft: öffentlich gemachte Nominierung Donald Trumps durch Israels Premierminister im Juli 2025, angeben)?
Hat sich die Bundesregierung zu solchen öffentlichen Bekanntgaben im Spannungsverhältnis zur 50-jährigen Vertraulichkeit des Verfahrens eine eigene Positionierung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?
Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit öffentlich kommunizierten Nominierungen (2024 bzw. 2025) diplomatische Rücksprachen geführt (z. B. über Botschaften, Regierungschefs, Außenministerien), wenn ja, wann, mit wem, und mit welchem Ergebnis?
Welche inhaltlichen Kriterien (z. B. Friedensförderung, Rüstungsreduktion, Konfliktvermittlung, Menschenrechte bzw. Freiheitsrechte, nachhaltige Wirksamkeit) legt die Bundesregierung ihren eigenen Nominierungen bzw. öffentlichen Unterstützungen zugrunde (bitte mit Verweis auf einschlägige Grundsatzdokumente der Bundesregierung zur Außen- und Menschenrechtspolitik angeben)?
Inwieweit fließen ggf. Risikoabwägungen (z. B. Auswirkungen auf bilaterale Beziehungen, Neutralitätswahrung, Erwartungen an das Nobelkomitee) in Entscheidungen über Nominierungen bzw. Unterstützungen ein?
Welche Kriterien oder „roten Linien“ sprechen allgemein gegen eine Nominierung bzw. Unterstützung durch die Bundesregierung?
Hat die Bundesregierung bis einschließlich des Stichtags 31. Januar 2026 eine Person bzw. Organisation für den Friedensnobelpreis nominiert oder plant sie dies, wenn ja, nach welchen Kriterien und mit welcher Begründung (bitte Ressortbeteiligung und Zeitplan angeben), und wenn nein, warum nicht (bitte Gründe nennen)?
Welche Medienanfragen zum Thema Nominierungen bzw. Unterstützungen zum Friedensnobelpreis seit 2005 sind der Bundesregierung bekannt, und wie wurden sie durch die Bundesregierung beantwortet (bitte Übersicht mit Datum, Fragesteller, Kurzinhalt, Antwort beifügen)?
Welche Maßnahmen zur proaktiven Transparenz (z. B. Veröffentlichung allgemeiner Leitlinien, jährlicher Hinweis zu Verfahrensgrundsätzen, Fristen) erwägt die Bundesregierung, ohne die Nobel-Vertraulichkeit zu verletzen (Nominierungsfrist: 31. Januar)?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zu öffentlichen Nominierungen Donald Trumps (u. a. 2018 bzw. 2020 durch skandinavische Abgeordnete; 2019 Berichte zur Rolle der US-Regierung bei einer Nominierungsbitte; 2024 bzw. 2025 erneute Meldungen) vor (bitte tabellarisch mit Quelle bzw. Link und Kurzbewertung darstellen)?
Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zu den von ausländischen Staats- und Regierungschefs öffentlich vorgebrachten Unterstützungen bzw. Nominierungen von Donald Trump vor dem Hintergrund der Nobel-Statuten (Vertraulichkeit, Fristen, Zuständigkeiten), und wenn ja, wie lautet diese?
Welche Beiträge Donald Trumps in seiner ersten Amtszeit (von 2017 bis 2021) sowie seit 2024 bzw. 2025 (z. B. im Kontext Nahost, Abrüstung, Konfliktdeeskalation) sieht die Bundesregierung als nachweislich friedensfördernd, welche als kontraproduktiv an (bitte jeweils konkrete Vorgänge, Zeitraum, Quellen nennen)?
Hat sich die Bundesregierung bezogen auf die Freiheitsrechte eine Positionierung erarbeitet zu Donald Trumps öffentlich zugeschriebener Rolle (pro bzw. contra) im internationalen Kontext, insbesondere in Europa und Deutschland, und wenn ja, welche (bitte ggf. Beispiele, Bewertung und Quellen nennen)?
Welche Vorgaben bestehen für das Bundespresseamt und die Ressort-Pressestellen, um Spekulationen über angebliche Nobel-Favoriten zu kommentieren oder nicht zu kommentieren (inklusive Verweis auf die 50-Jahre-Regel)?
Welche internen Compliance-Regeln gelten für Bundesregierungsmitglieder und bzw. oder Bedienstete im Umgang mit Anfragen Dritter, die um Unterstützung oder Nominierung für den Friedensnobelpreis werben?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Social-Media-Kommunikation von Bundesregierungsmitgliedern nicht als De-facto-Unterstützungsakt für spezifische Kandidaturen fehlinterpretiert wird?
Wurden seit 2005 Verstöße gegen interne Vorgaben im Zusammenhang mit Nominierungen bzw. öffentlichen Unterstützungen festgestellt, und wenn ja, mit welchen Konsequenzen?
Wie begründet die Bundesregierung ihre damaligen öffentlichen Bewertungen zur Verleihung des Friedensnobelpreises an die Europäische Union (2012), und welche Rückschlüsse zieht sie daraus für künftige kommunikative Zurückhaltung oder Unterstützung (bitte Nachweise bzw. Links beifügen)?
Welche „Best Practices“ anderer Regierungen im Umgang mit Nobel-Nominierungen oder Kandidaturen sind der Bundesregierung ggf. bekannt und wurden geprüft und bzw. oder übernommen?