Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet
Ungebundene Finanzkredite des Bundes für Klima- und Transformationsprojekte
(insgesamt 11 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Datum
27.10.2025
Aktualisiert
31.10.2025
BT21/215410.10.2025
Ungebundene Finanzkredite des Bundes für Klima- und Transformationsprojekte
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/2154
21. Wahlperiode 10.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Enrico Komning, Leif-Erik Holm, Marc Bernhard, Dr. Malte
Kaufmann, Bernd Schattner, Raimond Scheirich, Uwe Schulz, Christian Reck,
Manfred Schiller, Dr. Ingo Hahn, Dr. Paul Schmidt und der Fraktion der AfD
Ungebundene Finanzkredite des Bundes für Klima- und Transformationsprojekte
Als wichtige Industrienation zählt Deutschland zu den größten
Rohstoffkonsumenten der Welt. Eine stabile und verlässliche Versorgung mit Rohstoffen für
die Industrie ist daher von zentraler Bedeutung. Wegen der begrenzten
inländischen Ressourcen ist die Bundesrepublik Deutschland jedoch auf den Bezug
von Rohstoffen aus dem Ausland angewiesen. Die Rohstoffversorgung ist
dabei zunächst Aufgabe der Unternehmen selbst. Durch Handelsverzerrungen,
Angebotsengpässe, drastische Preisanstiege sowie politische Einflussnahmen
werden die Versorgungssituation und der Zugang zu bestimmten Rohstoffen für
deutsche Unternehmen jedoch teilweise erschwert.
An dieser Stelle setzen die Garantien für Ungebundene Finanzkredite des
Bundes (UFK-Garantien) an, die seit 1961 den Zugang zu Rohstoffen im Ausland
erleichtern. Seit 1961 dienen UFK-Garantien der Unterstützung der deutschen
Industrie beim Bezug von Rohstoffen zur eigenen Verarbeitung. Die Funktion
der UFK-Garantien ist die Absicherung der Kreditgeber von Rohstoffvorhaben
im Ausland gegen wirtschaftliche und politische Kreditausfallrisiken. Sie sind
zentraler Bestandteil der Rohstoffstrategie der Bundesregierung. Sie sind ein
Instrument der Außenwirtschaftsförderung des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie. Mit der Durchführung beauftragt ist die Euler Hermes AG.
Über die Übernahme von UFK-Garantien entscheidet der Interministerielle
Ausschuss „UFK-Garantien“ im Konsens mit den Ressorts Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie, Bundesministerium der Finanzen, Auswärtiges Amt
und Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/Aussenwirtscha
ft/garantien-fuer-ungebundene-kredite.html).
Förderungswürdig ist ein Rohstoffbezug, der durch einen langfristigen
Abnahmevertrag zwischen einem ausländischen Produzenten oder Händler mit einem
deutschen Abnehmer gesichert wird. „Ungebunden“ ist diese Bundesgarantie,
weil sie im Gegenzug nicht – wie bei Exportkreditgarantien – an deutsche
Lieferungen und Leistungen gebunden ist (www.ufk-garantien.de/de).
Mit der Einführung des Garantieinstruments Klima-UFK zum 1. November
2023 fördert der Bund weltweit Klimatransformationsprojekte mit deutscher
Beteiligung. Das bislang auf Rohstoffe fokussierte Garantieinstrument UFK
wurde damit erweitert und auch für Projekte zur Verfügung gestellt, die auf
Basis langfristiger Abnahmeverträge zur Versorgung der deutschen Industrie mit
Vorprodukten für die Transformation beitragen
(Bundestagsdrucksache 20/10415, S. 78).
Das UFK-Instrument wurde somit auf folgende Bereiche erweitert (vgl. www.u
fk-garantien.de/de/nachhaltigkeit/nachhaltigkeit/klima-ufk.html):
– Klima- und rohstoffwirtschaftlich förderungswürdige Produkte bzw.
Technologien, u. a. bei Energieträgern („grüner“ Wasserstoff, Synfuels und
Batterietechnologien), der chemischen Industrie („grünes“ Methanol oder
„grünes“ Ammoniak) und weiteren Industrien („grüner“ Stahl oder Strom bzw.
Stromübertragung),
– Transformationsprojekte im Ausland und damit im Wesentlichen Projekte
im Zusammenhang mit Energieträgern sowie in den Bereichen
Energieerzeugung und Energieinfrastruktur sowie Projekte nachgelagerter,
energieintensiver Industrien, die einen signifikanten Beitrag zur Dekarbonisierung
leisten,
– Unterstützung eines deutschen Unternehmens im internationalen
Geschäftsverkehr in der konkreten Einzeltransaktion.
Aus dem Jahresbericht 2024 über die UFK-Garantien der Bundesrepublik
Deutschland geht hervor, dass der Bund 2024 ein Batteriezellenprojekt in
Deckung genommen und drei grüne Wasserstoff- und Ammoniakprojekte als
förderungswürdig anerkannt hat. Es habe außerdem 21 Anfragen zu
Transformationsprojekten gegeben. Die Höchsthaftung des Bundes aus den übernommenen
und sich im Risiko befindenden Gewährleistungen – einschließlich
Zinsdeckung – belief sich Ende 2024 auf 10,9 Mrd. Euro, verteilt auf 13 Garantien.
Davon entfielen 8,0 Mrd. Euro auf Rohstoffprojekte (zehn Garantien) und
2,9 Mrd. Euro auf Transformationsprojekte (drei Garantien, www.ufk-garantie
n.de/_Resources/Persistent/6/d/e/1/6de11147e4310dbca5c5611d4978816fce69
5af2/ufk-jb-2024.pdf).
Die Fragesteller sind u. a. daran interessiert, zu erfahren, wie sich die Zahlen
sowie die Position der Bundesregierung seit Ende 2024 bzw. seit dem Beginn
der 21. Legislaturperiode entwickelt haben.
Sollten in einigen Fragen Geschäftsgeheimnisse betroffen sein, bitten die
Fragesteller die Bundesregierung darum, diese Informationen (zum Beispiel die
Namen der Unternehmen) wegzulassen, aber den Rest zur Verfügung zu stellen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Anfragen zu Transformationsprojekten hat es seit Einführung
der Klima-UFK gegeben (bitte eine Liste mit dem Namen des oder der
beteiligten Unternehmen, mit Art und Ort des Projekts und der Höhe des
infrage stehenden Deckungsbetrags erstellen)?
2. Wie viele Anträge zu Transformationsprojekten hat es seit Einführung der
Klima-UFK gegeben (bitte eine Liste mit dem Namen des oder der
beteiligten Unternehmen, mit Art und Ort des Projekts und der Höhe des
beantragten Deckungsbetrags erstellen)?
3. Welche Projekte hat der Bund seit Einführung der Klima-UFK in
Deckung genommen oder als förderungswürdig anerkannt (bitte eine Liste
mit dem Namen des oder der beteiligten Unternehmen, mit Art und Ort
des Projekts und der Höhe des in Deckung genommenen oder noch zu
nehmenden Betrags erstellen)?
4. Wie viele Anfragen und Anträge zu Klima-UFK liegen der
Bundesregierung aktuell vor, und um welche Projekte und Deckungsbeträge handelt es
sich jeweils?
5. Wie viele Anfragen zu Transformationsprojekten kamen nach Kenntnis
der Bundesregierung von kleinen, wie viele von mittleren und wie viele
von großen Unternehmen, und wie hoch war der angefragte Betrag, der
jeweils auf kleine, mittlere und große Unternehmen entfiel?
6. Wie viele Anträge zu Transformationsprojekten kamen nach Kenntnis der
Bundesregierung von kleinen, wie viele von mittleren und wie viele von
großen Unternehmen, und wie hoch war der beantragte Betrag, der jeweils
auf kleine, mittlere und große Unternehmen entfiel?
7. Wie viele der in Deckung genommenen und anerkannten Projekte
stammen nach Kenntnis der Bundesregierung von kleinen, wie viele von
mittleren und wie viele von großen Unternehmen, und wie hoch war der
bewilligte Betrag, der jeweils auf kleine, mittlere und große Unternehmen
entfiel?
8. Sind der Bundesregierung bisher Zahlungsverpflichtungen aus vergebenen
Klima-UFK entstanden, wenn ja, um welche Beträge handelte es sich
jeweils, und was war jeweils der Grund für die Zahlungsverpflichtungen?
9. Hat die Bundesregierung eine Evaluierung der bisher vergebenen Klima-
UFK durchgeführt oder durchführen lassen, und wie bewertet die
Bundesregierung den bisherigen Erfolg der Klima-UFK?
10. Welche CO2-Vermeidungskosten entstanden bzw. (im Falle zukünftiger
derartiger Projekte) entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung bei
diesen Projekten sowohl in der Privatwirtschaft als auch ggf. dem Bund?
11. Plant die Bundesregierung, Änderungen an der Ausrichtung oder am
Umfang der Klima-UFK vorzunehmen, und wenn ja, welche?
Berlin, den 29. September 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Ähnliche Kleine Anfragen
Schuldenerlasse der Bundesrepublik Deutschland gegenüber Staaten seit dem Jahr 2000 - Stand: 31. Dezember 2025
AfD30.01.2026
Kriminalitätsfelder in Bezug auf Bahnhöfe und Züge im Vergleich der Jahre 2024 und 2025
AfD30.01.2026
Kriminalitätsfelder in Bezug auf Bahnhöfe und Züge in Rheinland-Pfalz im Vergleich der Jahre 2024 und 2025
AfD30.01.2026
Strategische Ausrichtung der staatlichen Strompreisstützung
AfD30.01.2026