BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden über den Tatverdächtigen von Passau

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

23.10.2025

Aktualisiert

30.10.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/215610.10.2025

Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden über den Tatverdächtigen von Passau

der Abgeordneten Erhard Brucker, Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler, Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Sascha Lensing, Markus Matzerath, Arne Raue, Dr. Christian Wirth, Lars Haise, Jörg Zirwes, Markus Bühl, Hans-Jürgen Goßner, Rainer Galla, Dr. Daniel Zerbin, Lars Schieske, Stephan Brandner, Gereon Bollmann und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Am Nachmittag des 7. Juni 2025 fuhr mutmaßlich ein 48-jähriger Iraker in Passau vorsätzlich mit einem schwarzen Personenkraftwagen in eine Personengruppe. Hierdurch wurden mindestens fünf Personen verletzt, darunter die Ehefrau des Fahrers sowie seine 5-jährige Tochter. Der 48-jährige Iraker, welcher das Auto in die Menschengruppe gefahren haben soll, wurde von der Bayerischen Polizei festgenommen. Die Kriminalpolizei Passau und die Staatsanwaltschaft Passau haben die Ermittlungen übernommen. Die Polizei ging zunächst nicht von einem Terroranschlag aus und vermutete einen Sorgerechtsstreit zwischen dem mutmaßlichen Täter und seiner verletzten Frau als Motiv für die Tat (www.n-tv.de/panorama/Was-wir-ueber-die-Auto-Attacke-in-Passau-wissen-und-was-nicht-article25820477.html). Die Ehefrau und das Kind des Tatverdächtigen wurden ebenso wie drei weitere verletzte Personen zur medizinischen Versorgung in umliegende Krankenhäuser gebracht (www.ksta.de/panorama/passau-mann-faehrt-mit-auto-in-menschengruppe-1040084). Gegen den Fahrer des Wagens wurde im Nachhinein ein Haftbefehl wegen versuchten Totschlags erlassen (www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/sorgerechtsstreit-vermutet-mann-fahrt-in-passau-in-menschengruppe--haftbefehl-erlassen-13820611.html).

Die Schriftliche Frage 7 des Abgeordneten Erhard Brucker auf Bundestagsdrucksache 21/512 an die Bundesregierung zu den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden des Bundes zu dem Fahrer des PKWs sowie zum Aufenthaltsstatus des Tatverdächtigen wurde von der Bundesregierung aus Sicht der Fragesteller unzureichend beantwortet. Die Bundesregierung hat hierzu keine Auskunft gegeben, sondern die Auskunft verweigert und diese Einschränkung des parlamentarischen Fragerechts mit schutzwürdigen Interessen Dritter begründet. Sie hat indes nicht angegeben, worin im konkreten Fall überhaupt die schutzwürdigen Interessen Dritter liegen sollen, welche eine Geheimhaltung rechtfertigen. Diese Kleine Anfrage dient dazu, der Konfrontationsobliegenheit der Fragesteller gegenüber der Bundesregierung in dieser Angelegenheit Genüge zu tun, bevor gerichtliche Hilfe zur Durchsetzung des parlamentarischen Auskunftsrechts in Anspruch genommen werden muss.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

War der tatverdächtige Fahrer des PKWs, der dieses Fahrzeug in Passau in eine Personengruppe fuhr (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), den Sicherheitsbehörden des Bundes nach Kenntnis der Bundesregierung bekannt, und wenn ja, weswegen?

2

Welchen Aufenthaltsstatus hat dieser tatverdächtige Iraker zum Zeitpunkt der Tatbegehung nach Kenntnis der Bundesregierung gehabt?

3

Ist der Tatverdächtige im Sinne von Frage 1 nach Kenntnis der Bundesregierung bereits zuvor strafrechtlich in Erscheinung getreten, wenn ja, welche strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wurden deswegen eingeleitet, und zu welchen strafrechtlichen Urteilen ist es aufgrund dessen bereits gekommen?

4

Sind der Bundesregierung Mitteilungen in Strafsachen nach der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) auf der Grundlage der strafrechtlichen Verurteilungen des Tatverdächtigen im Sinne von Frage 1 bekannt, und wenn ja, welche?

5

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum persönlichen Umfeld des Tatverdächtigen im Sinne von Frage 1 vor?

6

War der Tatverdächtige im Sinne von Frage 1 nach Kenntnis der Bundesregierung seit seiner Einreise in die Bundesrepublik Deutschland Gegenstand von Beratungen im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) oder im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ)?

7

Sind im Vorfeld des 7. Juni 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung Gefährderansprachen durch Vertreter von Sicherheitsbehörden gegenüber dem Tatverdächtigen im Sinne von Frage 1 erfolgt, wenn ja, wann, und weswegen?

8

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, in welchem gesundheitlichen Zustand sich die Opfer des Tatverdächtigen im Sinne von Frage 1 inzwischen befinden, und wenn ja, wie ist deren Gesundheitszustand aktuell?

Berlin, den 25. September 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen