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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Privatisierung und Versorgungssicherheit bei strategischen Energie- und Treibstoffreserven in Deutschland

(insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

11.11.2025

Aktualisiert

20.11.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/200520.10.2025

Privatisierung und Versorgungssicherheit bei strategischen Energie- und Treibstoffreserven in Deutschland

der Abgeordneten Dr. Rainer Kraft, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard, Bernd Schattner, Uwe Schulz, Adam Balten, Christian Reck und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die langfristige Sicherstellung der Energieversorgung – insbesondere in Krisen-, Kriegs- oder Mangellagen – gehört nach Ansicht der Fragesteller zu den unverzichtbaren Aufgaben staatlicher Daseinsvorsorge. In Deutschland wird diese Aufgabe zu großen Teilen von privatwirtschaftlich organisierten Strukturen getragen. Der Erdölbevorratungsverband (EBV), der nach dem Erdölbevorratungsgesetz (ErdölBevG) als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert ist, untersteht zwar staatlicher Aufsicht, agiert jedoch weitgehend autonom.

Die eigentliche Lagerung, Logistik und Infrastruktur liegt vielfach in der Hand internationaler Betreiber wie der Tanquid GmbH & Co. KG, die 2024/2025 an ein US-geführtes Konsortium unter Leitung von Sunoco LP verkauft wurde (vgl. www.institutional-money.com/news/maerkte/headline/macquarie-verkauft-deutschlands-groessten-unabhaengigen-tanklagerbetreiber-241406).

Diese Konstellation wirft bei den Fragestellern erhebliche Fragen hinsichtlich staatlicher Kontrolle, Transparenz, Sicherheit und Eingriffsrechten auf – insbesondere mit Blick auf den Schutz kritischer Infrastrukturen (KRITIS), die strategische Reservehaltung und die sicherheitspolitische Einbindung in NATO-Strukturen wie das Central Europe Pipeline System (CEPS), an dem Tanquid über Tochtergesellschaften beteiligt ist. Zudem zeigt sich, dass zentrale Versorgungselemente wie Tanklager, Pipelines oder Energie-Backbones zunehmend im Besitz von Private-Equity-Fonds, Hedgefonds oder Zweckgesellschaften mit Sitz in Steueroasen stehen, wodurch eine demokratische Kontrolle erschwert und eine Reaktion im Krisenfall potenziell behindert wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung der Erdölbevorratungsverband (EBV) derzeit bei der Sicherstellung der strategischen Ölreserven Deutschlands, und welche gesetzlichen Eingriffsrechte bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung im Krisenfall gegenüber dem EBV?

2

Welche Mengen strategischer Öl- und Kraftstoffreserven (Rohöl, Diesel, Benzin, Kerosin) befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Deutschland im Besitz oder unter Verwaltung von privaten Gesellschaften?

3

Welche Speicherstandorte für strategische Mineralölprodukte werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit von privaten Betreibern geführt, und welche davon zählen nach Kenntnis der Bundesregierung zur kritischen Infrastruktur (KRITIS)?

4

Wie viele dieser Speicherstandorte befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung (direkt oder indirekt) unter Kontrolle ausländischer Beteiligungsgesellschaften, insbesondere mit Sitz in Steueroasen?

5

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über den bereits erfolgten Verkauf der Tanquid-Gruppe durch die Macquarie Storage Holdings Limited an das amerikanisch geführte Konsortium unter Führung von Sunoco LP oder verwandten Gesellschaften vor?

a) Welche Gesellschaften (Name, Sitzland, Rechtsform) gehören nach Kenntnis der Bundesregierung zum Käuferkonsortium, und welche Anteile wurden nach Kenntnis der Bundesregierung an welche Akteure übertragen?

b) Wurde die Bundesregierung nach Kenntnis ihrer zuständigen Ressorts im Rahmen der Transaktion gemäß der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) beteiligt, und wenn nein, aus welchen Gründen unterblieb nach Kenntnis der Bundesregierung eine Investitionsprüfung nach §§ 55 ff. AWV?

6

Wie bewertet die Bundesregierung die Kontrolle von über 3,6 Millionen Kubikmetern Tanklagerkapazität für den Notfall durch ein nichteuropäisches Konsortium mit Sitz in den USA und/bzw. oder Drittstaaten?

7

Welche konkreten aufsichtsrechtlichen Instrumente stehen dem Bund oder nach Kenntnis der Bundesregierung den zuständigen Landesbehörden zur Verfügung, um bei Sicherheitsmängeln, Versorgungsrisiken oder politischer Einflussnahme auf privat betriebene KRITIS-Tanklager einzugreifen?

8

Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Erdölbevorratungsverband (EBV) in der Lage, bei Ausfällen, Sabotagefällen oder Zugriffsbeschränkungen auf privat verwaltete Lager sofort Ersatzkapazitäten sicherzustellen?

9

Welche verbindlichen Meldepflichten und Prüfverfahren bestehen für Eigentümerwechsel, Beteiligungsveränderungen oder Betriebsübergaben bei Unternehmen, die als KRITIS-Betreiber eingestuft sind?

10

Sieht die Bundesregierung Reformbedarf hinsichtlich der Kontrollbefugnisse des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) im Bereich strategischer Energieinfrastruktur in privater Hand, und wenn ja, welche?

11

Welche politisch oder wirtschaftlich motivierten Gründe lagen der Entscheidung zugrunde, zentrale Teile der deutschen Treibstoffbevorratung und Treibstofflogistik bereits ab 2005 vollständig zu privatisieren?

12

Welche Bundes- oder nach Kenntnis der Bundesregierung Landesbeteiligungen an Infrastrukturgesellschaften im Bereich Energiebevorratung wurden seit 1990 ganz oder teilweise veräußert, und an welche Gesellschaften?

13

Wurde die Bundesregierung beim Verkauf der Tanquid-Gruppe durch Macquarie im Jahr 2024/2025 vorab informiert oder einbezogen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, inwiefern, und welche Prüfprozesse fanden ggf. statt?

14

Wie bewertet die Bundesregierung die strategischen Risiken, die sich aus der Abhängigkeit von internationalen Hedgefonds, Infrastrukturfonds oder Staatsfonds bei der Lagerung und Verteilung von Treibstoff ergeben?

15

Welche Schutzmaßnahmen gegen Sabotage, Spionage oder terroristische Angriffe bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell an den Tanklagern der Tanquid-Gruppe sowie am CEPS-Pipeline-System der Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH?

16

Welche baulichen, digitalen oder personellen Anforderungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für private Betreiber von NATO-integrierten Infrastrukturkomponenten wie dem CEPS, insbesondere unter dem Aspekt der nationalen Sicherheitsvorsorge?

17

Welche Möglichkeiten hat der Bund, den Betrieb, Zugriff oder die Eigentümerstruktur von Anlagen mit NATO-Relevanz zu beeinflussen, wenn diese mehrheitlich oder vollständig in ausländischer Hand sind?

18

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Sabotageabsichten oder Sabotageaktivitäten ausländischer Staatskonzerne (z. B. Gazprom, Transneft) im Zusammenhang mit der deutschen Gasinfrastruktur, insbesondere im Zeitraum seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine?

19

Welche konkreten sicherheitsrelevanten Vorfälle, Unregelmäßigkeiten oder IT-Angriffe im Zusammenhang mit der deutschen Gasversorgung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Februar 2022 registriert, und inwieweit werden diese ausländischen Akteuren zugerechnet?

20

Welche Pipeline-, Speicher- oder Verteilanlagen in Deutschland befanden sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2022 ganz oder teilweise im Eigentum, unter Kontrolle oder technischem Zugriff von Unternehmen, die mit ausländischen Staatskonzernen verbunden sind oder waren?

21

Welche Schritte wurden seit 2022 unternommen, um ehemalige Beteiligungen von Gazprom oder deren Tochtergesellschaften an deutschen Gasspeichern, Verteilnetzen oder Großhandelsplattformen rückgängig zu machen oder unter staatliche Kontrolle zu stellen?

22

Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus den Sabotageversuchen an den Nord-Stream-Pipelines oder deutschen Frachthäfen für den Schutz anderer kritischer Infrastruktur im Bereich der Energieversorgung, insbesondere mit Blick auf physische Sicherheit, Cyberabwehr und Frühwarnsysteme?

23

Welche konkreten Sicherheitsanforderungen (z. B. baulich, digital, personell) gelten derzeit für Betreiber von LNG(Liquefied Natural Gas)-Terminals, Gasspeichern und Gaspipelines im Hinblick auf Sabotageprävention und geopolitisch motivierte Einflussnahme?

24

Welche Behörden sind federführend zuständig für die Sicherheitsüberprüfung von Unternehmen mit Zugang zu kritischer Gastechnik, kritischen Gasdaten oder Gassteuerungssystemen, und in wie vielen Fällen wurde seit 2022 eine sicherheitsrechtliche Ablehnung ausgesprochen?

25

Wie bewertet die Bundesregierung die ggf. verbleibenden Risiken durch russische Einflussnahme auf nicht direkt in Russland befindliche Gasinfrastruktur, etwa durch Strohmänner, Holdingstrukturen, politische Amtsträger oder Zulieferketten?

26

Sieht die Bundesregierung weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur Abwehr von Sabotage- oder Einflussrisiken durch ausländische Akteure mit strategischem Interesse an der deutschen Energieversorgung, und wenn ja, inwiefern?

Berlin, den 16. Oktober 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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