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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Völkerrechtliche sowie finanzökonomische und währungspolitische Aspekte der Verwendung des eingefrorenen russischen Staatsvermögens und das Interesse Deutschlands am Erhalt eines rechtsstaatlichen Finanz- und Wirtschaftsstandorts in Europa

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

04.11.2025

Aktualisiert

11.11.2025

BT21/230820.10.2025

Völkerrechtliche sowie finanzökonomische und währungspolitische Aspekte der Verwendung des eingefrorenen russischen Staatsvermögens und das Interesse Deutschlands am Erhalt eines rechtsstaatlichen Finanz- und Wirtschaftsstandorts in Europa

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Deutscher Bundestag Drucksache 21/2308 21. Wahlperiode 20.10.2025 Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Keuter, Kay Gottschalk, Gerold Otten, René Springer, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Rainer Rothfuß, Jan Wenzel Schmidt, Uwe Schulz, Hauke Finger, Christian Douglas, Rainer Groß, Jörn König, Reinhard Mixl, Diana Zimmer, Iris Nieland, Knuth Meyer-Soltau, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD Völkerrechtliche sowie finanzökonomische und währungspolitische Aspekte der Verwendung des eingefrorenen russischen Staatsvermögens und das Interesse Deutschlands am Erhalt eines rechtsstaatlichen Finanz- und Wirtschaftsstandorts in Europa Nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine am 24. Februar 2022 wurden Vermögenswerte der russischen Zentralbank im Wert von insgesamt rund 260 Mrd. Euro in westlichen Ländern eingefroren, davon mit etwa 210 Mrd. Euro der weitaus größte Teil in der EU (www.ft.com/content/adb09fd6-e5f7-40 99-9994-806814b4c9b4). Mit rund 191 Mrd. Euro befindet sich der Großteil bei dem Unternehmen Euroclear, der größten europäischen Verwahrstelle mit Sitz in Brüssel (www.euroclear.com/newsandinsights/en/press/2024/2024-mr-0 4-strong-performance-fy2023.html). 170 Mrd. Euro davon stehen inzwischen als Guthaben in der Bilanz, weil die Anleihen ausgelaufen sind; die Halbjahreszahlen von Euroclear zeigen ferner außerdem, dass das russische Vermögen in den ersten sechs Monaten 2025 rund 2,7 Mrd. Euro an Zinsen abgeworfen hat (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/ukraine-krieg-wie-die-eu-das-russi sche-vermoegen-fuer-die-ukraine-nutzen-will/100155970.html). Das Geld steckte, bevor es eingefroren wurde, vor allem in Staatsanleihen und sollte Rentenzahlungen absichern (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/eu-aussenministe r-vermoegen-aus-russland-wecken-begehrlichkeiten-accg-110662863.html). Staatsvermögen haben gemäß Völkerrecht einen Immunitätsschutz und sind nach dem Prinzip der Staatensouveränität einem fremden Zugriff grundsätzlich entzogen; für eine Konfiszierung von ebenfalls rechtlich geschützten Privatvermögen wäre zuerst eine individuelle, persönliche Verantwortung der betroffenen Menschen nachzuweisen (www.nzz.ch/wirtschaft/gesperrte-gelder-der-russ ischen-zentralbank-die-eu-kommission-sorgt-fuer-ernuechterung-ld.1770035). Wie in diesem Jahr aus Medienberichten bekannt wurde, betraf bzw. betrifft das Einfrieren durch die EU effektiv nicht nur die staatlichen Vermögenswerte der Russischen Föderation, sondern gleichzeitig auch angelegte private Gelder von rund 5 Millionen russischen Staatsbürgern, von denen die allermeisten nicht unter die westlichen Sanktionen fallen und die dennoch seither nicht auf ihr Privateigentum zurückgreifen können (meduza.io/amp/feature/2025/04/02/es-z amorozil-rossiyskie-aktivy-na-sotni-milliardov-evro-ih-ne-konfiskovyvayut-dly a-pomoschi-ukraine-no-i-ne-vozvraschayut-rf-poka-idet-voyna). Westliche Staaten beraten laut Medienberichten spätestens seit dem Herbst 2022 immer wieder darüber, inwieweit sie auf die eingefrorenen staatlichen Vermögenswerte im Sinne einer Verwendung zugunsten der Ukraine zurückgreifen könnten, und konstatierten wiederholt intern wie auch öffentlich im Ergebnis die Befürchtung, hierdurch – einen völkerrechtswidrigen Präzedenzfall zu schaffen (a. a. O.) sowie – finanzökonomische bzw. währungspolitische Negativfolgen für den gesamten Euroraum auszulösen (a. a. O.). Als ein weiteres Risiko gerade hinzugekommen ist, dass angesichts der heute laufenden Debatten bzw. Planungen über die Verwendung bzw. Entwendung der Gelder die russischen Behörden für den Fall, dass die EU tatsächlich beschließt, die eingefrorenen russischen Vermögenswerte zu beschlagnahmen, an einem Plan arbeiten, in Reaktion ausländische Vermögenswerte in Russland alsbald zu verstaatlichen und schnell zu verkaufen. Trotz der westlichen Sanktionen sind in Russland weiterhin viele Hunderte westliche Unternehmen tätig, darunter etwa Uniсredit oder die Raiffeisen Bank (www.bloomberg.com/news/ articles/2025-10-01/russia-drafts-plan-to-seize-foreign-assets-if-eu-acts-on-fun ds?srnd=homepage-europe). „Wenn die Gelder direkt eingestrichen würden, würde dies [ferner schließlich] die in den Entwicklungs- und Schwellenländern weitverbreitete Ansicht verstärken, dass sich der Westen nur um das Völkerrecht schert, wenn es ihm gerade passt. Der Vorwurf der Heuchelei und des Diebstahls wäre schnell bei der Hand, zumal die USA und die EU-Staaten nicht direkt mit Russland im Krieg sind“ (www.nzz.ch/meinung/russland-soll-doch-selbst-fuer-seine-aggression-ge gen-die-ukraine-zahlen-eine-verfuehrerische-aber-schlechte-idee-ld.1827860). Eine in der EU im Februar 2023 eingerichtete Arbeitsgruppe kam noch im Juni 2023 zu dem Ergebnis, dass es keinerlei Rechtsgrundlage für eine Konfiskation der Vermögenswerte gibt. Die Arbeitsgruppe prüfte daher auch zwei andere Optionen, namentlich entweder die Gelder durch die EU zu reinvestieren und die Gewinne für den Wiederaufbau der Ukraine zu verwenden; oder die Gelder europäische Unternehmen investieren zu lassen, einen Teil der Gewinne an die EU abzuführen und an die Ukraine weiterzuleiten. Beide Optionen würden rechtliche Risiken bergen und drohten, die finanzielle Stabilität der EU zu stören, befand die Arbeitsgruppe der EU im Juni 2023. Der österreichische Außenminister sagte seinerzeit in diesem Zusammenhang: „Wir sind Rechtsstaaten. […] Sollte eine dieser Maßnahmen von einem Richter aufgehoben werden, wäre das eine diplomatische und wirtschaftliche Katastrophe“ (www.bloomber g.com/news/articles/2023-06-21/eu-sees-legal-hurdles-to-seizing-russian-asset s-to-help-ukraine). Ebenfalls bereits im Juni 2023 warnte die Europäische Zentralbank (EZB) die Europäische Kommission, dass eine derartige Maßnahme das Vertrauen in den Euro als globale Währung untergraben, ein negatives Signal an die globalen Märkte aussenden und die Zentralbanken von Ländern mit großen Bargeldreserven in der EU bewegen könnte, sich vom Euro abzuwenden. Ein EU- Diplomat sagte auf anonymer Basis damals in diesem Zusammenhang: „Man kann nicht einfach das Gesetz umgehen. Und selbst wenn es eine rechtliche Rechtfertigung gibt, ist nicht klar, welche Folgen diese Entscheidung für den Status des Euro als Weltwährung haben wird“ (www.ft.com/content/4e6499e0- 33db-423a-a74b-528118792d22). Als sich daraufhin zum Jahresende 2023 abzeichnete, dass damals die US- Demokraten und die US-Republikaner sich politisch nicht auf weitere finanzielle Hilfen für die Ukraine seitens der USA einigen können, forderten im Oktober 2023 hochrangige US-Beamte unter der damaligen Biden- Administration die europäischen Länder verstärkt dazu auf, das eingefrorene Vermögen der russischen Zentralbank zur Unterstützung der Ukraine zu verwenden (www.washingtonpost.com/business/2023/10/11/us-intensifies-push-us e-moscows-300-billion-war-chest-kyiv/). Im Dezember 2023 bereiteten die USA und die EU trotz der in der EU befundenen Rechtswidrigkeit und der einhergehenden finanzwirtschaftlichen Risiken „in zunehmend dringlicher Weise eine Strategie für die Verwendung eingefrorener russischer Vermögenswerte zum zweiten Jahrestag des Krieges“ vor (www.nytimes.com/2023/12/21/us/pol itics/russian-assets-ukraine.html). Obgleich die USA unter Präsident Joe Biden öffentlich nicht die Konfiskation eingefrorener Vermögenswerte befürworteten, schlugen sie vor, die in der EU eingefrorenen Zentralbankreserven als „Vorschuss“ für die Entschädigung der Ukraine zu übergeben, die Russland ihrer Meinung nach „in jedem Fall“ zu zahlen hätte. Auch dieser Vorschlag war, wie die „Financial Times“ damals schrieb, mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen behaftet, weil die eingefrorenen Reserven der russischen Zentralbank unverändert durch internationales Recht geschützt sind; demnach würde darüber hinaus eine jede derartige Maßnahme Ländern wie China vermitteln, dass ihre in Euro oder Dollar gehaltenen Vermögenswerte nicht rechtssicher angelegt sind, sondern ohne judikative Entscheidung einem Zugriff ausgesetzt sein könnten. Da sich die meisten der eingefrorenen russischen staatlichen Vermögenswerte in der EU und nicht in den USA befinden, habe die EU nach den damaligen anonymen Worten eines EU- Diplomaten „viel mehr zu verlieren“ (www.ft.com/content/adb09fd6-e5f7-409 9-9994-806814b4c9b4). Ende Januar 2024 einigten sich die EU-Botschafter auf einen Plan, laut dem die Gewinne der Euroclear-Verwahrstelle aus der Anlage der eingefrorenen russischen staatlichen Vermögenswerte nicht an die Aktionäre ausgezahlt, sondern gesondert registriert und an einen EU-Fonds zur gezielten Unterstützung der Ukraine überwiesen werden sollen (www.ft.com/content/a0200868-282c-4ff6-a 37b-8a38ddd04c4a). Am 12. Februar 2024 hat der Rat der Europäischen Union die Entscheidung gebilligt, Gewinne aus eingefrorenen Vermögenswerten der russischen Zentralbank für die anschließende weitere Verwendung dieser Mittel zur Unterstützung und zum Wiederaufbau der Ukraine einzubehalten (www.co nsilium.europa.eu/en/press/press-releases/2024/02/12/immobilised-russian-asse ts-councildecides-to-set-aside-extraordinary-revenues/). Seither werden die Erträge aus den eingefrorenen Vermögenswerten zur Unterstützung der Ukraine verwendet – bisher sind drei Tranchen an Zinszahlungen, die auf den russischen Vermögen angefallen sind, an die Ukraine weitergereicht worden (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/mex_25_1953). Die an Kiew weitergereichten Zinserträge zur Finanzierung der Beschaffung von Waffen und Munition dürften sich bis 2027 auf 15 Mrd. bis 20 Mrd. Euro belaufen. Der Finanzbedarf der Ukraine ist weit höher, er soll für die kommenden beiden Jahre vom Internationalen Währungsfonds (IWF) ermittelt werden (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/eu-arbeitet-an-plan-fuer-zugriff-auf-russische- vermoegen-accg-110695769.html). Zwischen einer Konfiskation und dem Rückgriff auf Zinserträge zeichnete die EU mithin „eine künstliche Trennlinie. Denn der Eigentümer der Vermögenswerte ist in der Regel auch der Eigentümer der Erträge. Brüssel greift jedoch auf die besonderen vertraglichen Regeln von Euroclear zurück, laut denen die Clearing-Gesellschaft keine Zinsen auf Bargeld von Kunden zahlt. Die Erträge aus dem russischen Vermögen sind nach EU-Lesart ‚frei‘ verfügbar. Im vergangenen Jahr machten sie 4,4 Mrd. Euro aus. Ob die Lösung tatsächlich juristisch hält, ist unklar. Für die relativ kleine Summe ist das Schrauben an Rechtsprinzipien groß“ (www.nzz.ch/meinung/russland-soll-doch-selbst-fuer-seine-aggressi on-gegen-die-ukraine-zahlen-eine-verfuehrerische-aber-schlechte-idee-ld.182 7860). Bereits diese Entscheidung – die Verwendung nur der Zinserträge – war vor dem dargestellten Hintergrund auch nach Auffassung der Fragesteller politisch begründet und birgt unvermindert rechtliche und finanzwirtschaftliche Risiken, wie sie im Rahmen der EU schon im Juni 2023 nach eigener Prüfung festgestellt wurden (s. o.) oder auch mit einer Warnung von der EZB konstatiert wurden (s. o.). Gegen die damalige Entscheidung der EU, mit den Zinserträgen eine kontinuierliche Quelle von 3 Mrd. bis 5 Mrd. Euro pro Jahr für die militärische Unterstützung der Ukraine zu schaffen und so die Ausgaben für die Militärhilfe an Kiew zu kompensieren, hat laut Medienberichten im Juli 2025 die ungarische Regierung vor dem Gerichtshof der Europäischen Union geklagt. Der Gerichtshof hat demnach die mit dem Ziel der Anfechtung eingereichte Klage am 25. August 2025 zur Prüfung angenommen. Die ungarische Regierung trägt vor, dass diese Entscheidung ohne Berücksichtigung der Meinung Budapests getroffen worden sei und hiermit gegen die geltenden europäischen Abstimmungsverfahren verstoßen habe (www.portfolio.hu/unios-forrasok/20250827/ amagyar-kormany-beperelte-az-europai-tanacsot-az-ukrajnanak-fizetett-epf-tam ogatasok-miatt-782097). Im Juni 2025 berichtete „Politico“, dass die Europäische Kommission erwäge, rund 200 Mrd. Euro an eingefrorenen russischen Vermögenswerten von Euroclear aus in einen neuen, gezielt risikoreicheren Investmentfonds unter der Schirmherrschaft der EU zu übertragen, der höhere Gewinne bzw. Zinsen erbringen soll. Dabei würde diese Option demnach jedoch nicht zu einer Enteignung von den Vermögenswerten führen, gegen die sich mehrere EU-Länder, darunter Deutschland und Italien, noch ausgesprochen haben. So „hoffe die EU“ für die Einrichtung eines solchen Sonderfonds einerseits, durch die Verwendung nur der Zinsen Vorwürfe wegen Verstößen gegen das Völkerrecht zu vermeiden, und andererseits zu verhindern, dass Ungarn ein Veto gegen die Verlängerung der Sanktionen einlegt (die alle sechs Monate verlängert werden müssen) und das Geld faktisch an Russland zurückfließt (www.politico.eu/artic le/eu-russia-frozen-assets-moscow-money-war-ukraine/). Diese Pläne der EU, die eingefrorenen russischen Vermögenswerte mittels eines speziellen EU-Fonds in riskante Wertpapiere zu investieren, wurden alsbald von der Wertpapierverwahrstelle Euroclear – in der die meisten der Gelder liegen – abgelehnt und scharf kritisiert, weil sie, so die Geschäftsführerin von Euroclear, Valérie Urben, gegenüber der „Financial Times“, „einer ‚ Enteignung‘ gleichkommen“. Valérie Urben warnte ferner, dass eine solche Entscheidung eine Reaktion Russlands „in jeder Form“ nach sich ziehen und sich negativ auf den Ruf von Euroclear auswirken könnte, weil auch die Verantwortung für diese Mittel gegenüber der Zentralbank Russlands beim Verwahrer liege: „Wenn Sie die Erträge steigern, erhöhen Sie auch die Risiken. Und wer trägt dieses Risiko?“, fragte sie (www.ft.com/content/7c6ae0e9-aebf-4793-8bc1-35c 695466381). Am 30. August 2025 war der grundsätzliche weitere Umgang mit dem eingefrorenen Staatsvermögen Russlands Gegenstand von informellen Beratungen der Außenminister der EU-Mitglieder in Kopenhagen, deren Inhalte der „Frankfurter Allgemeinen“ bekannt wurden. Die baltischen Staaten wiederholten ihre Befürwortung einer Enteignung, „schließlich werde die Debatte darüber, wie man die Ukraine im nächsten Jahr finanziell unterstützen könne, ‚echt schwierig‘“. Danach gefragt, was wäre, wenn ein Gericht im Nachhinein die Abschöpfung für rechtswidrig erklärte, antwortete der litauische Außenminister Kęstutis Budrys: „Dann tragen wir alle die Folgen, alle zusammen als Nationen“. Für Belgien hingegen, wo in Euroclear fast die gesamte Summe der immobilisierten russischen Vermögen deponiert ist und welches handfeste Garantien verlangt, dass es nicht auf dem Schaden sitzen bliebe, führte Außenminister Maxime Prévot an, dass „diese Vermögenswerte durch das Völkerrecht solide geschützt sind und ihre Beschlagnahme systemische finanzielle Instabilität verursachen und das Vertrauen in den Euro untergraben würde.“ Die belgische Position teilten auch Deutschland, Frankreich und Italien, die, wie die „Frankfurter Allgemeine“ schreibt, als die drei großen Staaten der Eurozone „am meisten zu verlieren“ hätten, „wenn Anleger, die nicht in die Kategorie lupenreine Demokraten fallen, in Panik ihre Vermögen aus der Eurozone abzögen. Die Präsidentin der Europäischen Zentralbank, Christine Lagarde, hat eindringlich vor solchen Verwerfungen gewarnt.“ Der italienische Außenminister Antonio Tajani sagte öffentlich: „Wir müssen die Regeln einhalten […] Das ist ein juristisches Problem, keine politische Entscheidung.“ Die Berichterstattung über die Beratungen nimmt schließlich Bezug zum vorgeschlagenen – und von Euroclear kritisierten (s. o.) – EU-Fonds für Investitionen in riskante Wertpapiere, den Litauen in einem internen Diskussionspapier zur Sitzung der Minister erwähnte: „Bei höherem Risiko könne man auch höhere Erträge erwirtschaften, legte Wirtschaftskommissar Valdis Dombrovskis den Ministern dar. Nach Angaben aus Teilnehmerkreisen will der Kommissar in zwei Monaten einen konkreten Vorschlag dazu präsentieren“ (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/e u-aussenminister-vermoegen-aus-russland-wecken-begehrlichkeiten-accg-1106 62863.html). Am 12. September 2025 wurde aufgrund eines „Bloomberg“ vorliegenden entsprechenden Dokuments der heutigen US-Administration bekannt, dass die USA den Ländern der G7 vorschlagen, einen Mechanismus zur schrittweisen Enteignung der eingefrorenen russischen Vermögenswerte von etwa 300 Mrd. Dollar zu entwickeln – der Großteil liegt weiterhin in Europa –, um dieses Geld zur Finanzierung der Verteidigung der Ukraine zu verwenden, und dies bereits mit europäischen Staaten diskutiert haben (www.bloomberg.com/news/articles/ 2025-09-12/us-proposes-broad-g-7-sanctions-on-russian-energy-to-end-war). In einem Memo Washingtons an die G7-Staaten, dessen Inhalt der „Financial Times“ bekannt wurde, heißt es, dass die G7-Mitglieder „die Möglichkeit prüfen sollten, das Grundkapital russischer Vermögenswerte auf innovative Weise zu beschlagnahmen, um die Verteidigung der Ukraine zu finanzieren“ (https:// meduza.io/news/2025/09/17/es-gotovit-dva-varianta-ispolzovaniya-zamorozhe nnyh-rossiyskih-aktivov-germaniya-uzhe-smyagchila-svoyu-pozitsiyu-v-otnosh enii-etoy-idei, m. w. N.). „Die G7 haben in diesem Jahr bereits die Zinserträge als Sicherheit genutzt, um einen 45-Milliarden-Euro-Kredit an die Ukraine zu vergeben. Die G7-Staaten USA, Japan, Deutschland, Frankreich, Italien, Großbritannien und Kanada tragen einen Anteil je nach Wirtschaftsleistung bei. Der EU-Anteil beträgt 18,1 Mrd. Euro. Bis August wurden nach Angaben der Kommission neun Milliarden Euro davon an Kiew überwiesen“ (www.handelsblatt.com/politik/deuts chland/ukraine-krieg-wie-die-eu-das-russische-vermoegen-fuer-die-ukraine-nut zen-will/100155970.html). Laut aktuellen Medienberichten bereitet die Europäische Kommission derzeit zwei Optionen bzw. Mechanismen für die weitere Verwendung der eingefrorenen russischen Vermögenswerte vor. Diese zielen darauf ab, die Einwände mehrerer Länder – insbesondere Belgiens, Deutschlands und Frankreichs – auszuräumen, die bislang befürchteten, dass die Beschlagnahmung von Vermögenswerten gegen geltendes Recht verstoßen oder das Vertrauen in den Euro als Reservewährung untergraben könnte. Nun aber sei Deutschland laut Quellen von „Bloomberg“ „zu einem der wichtigsten Befürworter“ der Maximierung der Erträge aus den russischen Geldern geworden. Ihren Angaben zufolge hängt die Änderung der Position Berlins mit seiner Befürchtung zusammen, dass dann, wenn die Unterstützung der Ukraine durch die USA nachlässt, die Last der Hilfe für die Ukraine auf Deutschland fallen werde – was das Wachstum von „rechten Kräften“ im Land noch weiter verstärken könne (https://medu za.io/news/2025/09/17/es-gotovit-dva-varianta-ispolzovaniya-zamorozhennyh-r ossiyskih-aktivov-germaniya-uzhe-smyagchila-svoyu-pozitsiyu-v-otnoshenii-et oy-idei, m. w. N.; vgl. auch www.handelsblatt.com/politik/deutschland/ ukrainekrieg-wie-die-eu-das-russische-vermoegen-fuer-die-ukraine-nutzen-will/10015 5970.html). – Eine Option sieht vor, dass die Vermögenswerte in Höhe von rund 170 Mrd. Euro in Euroclear für den Kauf von EU-Anleihen mit Nullzinssatz verwendet werden und das aufgenommene Kapital dann schrittweise als Kredit an die Ukraine weitergeleitet wird (ebd.). – Eine andere Option sieht die Nutzung einer speziell geschaffenen Struktur (engl. Special Purpose Vehicle – SPV) vor, über das Kredite an Kiew fließen könnten, wodurch auch Nicht-EU-Länder an dem Programm teilnehmen könnten (ebd.). Diese beiden Optionen bzw. Mechanismen waren auch Diskussionsgegenstand beim informellen Treffen der Finanzminister der EU-Länder am 19. September 2025 in Kopenhagen, wo Wirtschaftskommissar Valdis Dombrovskis zur erstgenannten Option sagte, „die Finanzminister sähen in den Kommissionsplänen einen möglichen Weg nach vorn“ (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/eu-arbeitet-a n-plan-fuer-zugriff-auf-russische-vermoegen-accg-110695769.html). Auch dieser Plan begegnete breiter Kritik, erneut von der EZB und anderen: – „Je weniger die EU ausländische Eigentumsrechte respektiert, desto mehr dürften sich andere Staaten ermuntert sehen, auf Vermögenswerte europäischer Unternehmen und von Zentralbanken des Eurosystems zuzugreifen“ (ebd.). – „Die Glaubwürdigkeit der Eurozone als Investitionsraum und des Euros als Reservewährung leide, wenn Investoren daran zu zweifeln begönnen, dass ihre Eigentumsrechte in der EU uneingeschränkt geachtet werden“ (ebd.). – „Euroclear will nicht haftbar gemacht werden und pocht deshalb darauf, dass die EU-Regierungen sämtliche Risiken auf sich nehmen. Schon jetzt laufen mehrere Klagen gegen Euroclear vor russischen Gerichten“ (www.h andelsblatt.com/politik/deutschland/ukraine-krieg-wie-die-eu-das-russisch e-vermoegen-fuer-die-ukraine-nutzen-will/100155970.html). – „Ein weiteres Problem ist, dass die EU-Sanktionen, mit denen das russische Vermögen eingefroren wurde, alle sechs Monate einstimmig verlängert werden müssen. Das erhöht das Risiko für potenzielle Käufer der langfristigen EU-Anleihen. Die EU-Regierungen müssten daher wohl zusätzlich für die Rückzahlung garantieren“ (ebd.). Dennoch gebe es „einen Stimmungswandel in den Hauptstädten, berichten mehrere EU-Diplomaten. Vor einigen Monaten hätten mehrere Regierungen auf keinen Fall das Vermögen antasten wollen. […] Selbst die Bundesregierung hat [jedoch nunmehr] ihre grundsätzliche Ablehnung aufgegeben. […] Der Stimmungswandel hat zwei Gründe“ (ebd.), die nach Ansicht der Fragesteller auf keines der angeführten rechtlichen und finanzökonomischen Risiken eingehen: – „Bei der Finanzierung für die Ukraine gibt es [erstens] im kommenden Jahr eine große Lücke. Derzeit berechnet der Internationale Währungsfonds (IWF), der Kiew im Rahmen eines Hilfsprogramms unterstützt, den Finanzbedarf. […] Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj beziffert die Kriegskosten für das kommende Jahr auf 120 Milliarden Dollar. Die Hälfte davon brauche er von den westlichen Partnern“ (ebd.). – „Und zweitens fürchten die Europäer, dass sich die USA unter Präsident Donald Trump früher oder später aus der Finanzierung der Ukraine zurückziehen. Das würde bedeuten, dass Deutschland als größte Volkswirtschaft die Hauptlast schultern müsste. Auch Berlin verfügt nicht über unbegrenzte Mittel – auch wenn die Militärhilfe für die Ukraine wie die übrigen Verteidigungsausgaben mittlerweile größtenteils nicht mehr der Schuldenbremse unterliegen“ (ebd.). „Ihre Bedenken hätten sich nicht geändert“, äußerte EZB-Präsidentin Christine Lagarde. Die Befürworter verwiesen hingegen darauf, dass „die Zeit dränge: Die Ukraine benötige die Finanzierung ab 2026“ (www.faz.net/aktuell/wirtscha ft/eu-arbeitet-an-plan-fuer-zugriff-auf-russische-vermoegen-accg-11069576 9.html). Nun hat Bundeskanzler Friedrich Merz in der „Financial Times“ vorgeschlagen, „ohne in die Eigentumsverhältnisse einzugreifen“, die eingefrorenen russischen Vermögenswerte „für die Verteidigung der Ukraine nutzbar“ zu machen: Demnach soll von den europäischen Ländern der Ukraine ein zinsloser Kredit in Höhe von insgesamt fast 140 Mrd. Euro in mehreren Tranchen zur Verfügung gestellt werden und als Absicherung dessen das eingefrorene russische Vermögen dienen, das nicht vor Reparationszahlungen Moskaus freigegeben werden soll. Der Kredit soll erst dann zurückgezahlt werden, wenn nach einem Ende des Krieges „Russland die Ukraine für die verursachten Schäden entschädigt hat“ – sollte dies allerdings nicht gelingen, müssten die EU-Länder oder die Ukraine selbst dafür einstehen. „Für diese umfassende Hilfe wird es Haushaltsgarantien der Mitgliedstaaten bedürfen“, die abgelöst werden könnten, sobald der neue EU-Haushalt ab 2028 stehe, so der deutsche Bundeskanzler. Dabei stellte sich Bundeskanzler Friedrich Merz erneut gegen eine „Konfiszierung“ der in Europa eingefrorenen Vermögenswerte der russischen Zentralbank und führte dafür „völkerrechtliche Probleme“ sowie „grundlegende Fragen der Rolle des Euro als globaler Reservewährung“ an. Er werde über seinen Vorschlag mit den europäischen Staats- und Regierungschefs beim informellen Treffen in Kopenhagen am 1. Oktober 2025 beraten, sodass schon beim EU- Gipfel Ende Oktober 2025 in Brüssel der Auftrag erteilt werden könnte, „dieses Instrument rechtssicher auszuarbeiten“ (www.n-tv.de/politik/Merz-will-massiv en-Ukraine-Kredit-mit-eingefrorenen-russischen-Geldern-absichern-article2605 7658.html; https://www.ft.com/content/3aacc930-9f5e-4558-90f1-62bf47a3 1cd5). Zu jenem Treffen am 1. Oktober 2025 lautete die Berichterstattung betreffend den Vorschlag: „Seitdem Deutschland seinen Widerstand aufgegeben hat, auch die eingefrorenen russischen Gelder zu verwenden und nicht nur die Zinserträge, ist Bewegung in die Diskussion gekommen. Noch gibt es erheblichen Diskussionsbedarf, weil die Zeit aber drängt, will man schon in drei Wochen beim nächsten Gipfel konkrete Linien vorgeben“ (www.tagesschau.de/tagesschau_2 0_uhr/ts-73706.html). Im Nachgang sagte Bundeskanzler Friedrich Merz noch: „Ich werde jeden Weg unterstützen, der es ermöglicht, russische Vermögenswerte zu nutzen“ (www.tagesschau.de/tagesschau_20_uhr/ts-73668.html). Gleichzeitig lässt in den laufenden Diskussionen die Bundesregierung in Abkehr von ihrer bisherigen Position darüber hinaus mitunter ausdrücklich „eine zunehmende Bereitschaft erkennen“, auf das russische Staatsvermögen im Wege einer Enteignung zuzugreifen, um, so die von den Fragestellern geteilte Kritik, „die Verlängerung des Krieges zu finanzieren, ohne selbst zu zahlen“. Zum Vorschlag von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen von noch Anfang September 2025, die Mittel – im Vorgriff auf mögliche russische Reparationen – von der EU als „Reparationsdarlehen“ nach Kiew zu überweisen, erklärte der außenpolitische Berater von Bundeskanzler Friedrich Merz, Günter Sautter, die Debatte in der EU bewege sich „in die richtige Richtung“. Nach diesem Vorschlag solle für neue EU-Darlehen an die Ukraine von bis zu rund 300 Mrd. US-Dollar Kiew im Gegenzug zusagen, die Darlehen aus den Reparationen zurückzuzahlen und die EU dann, falls Russland keine Reparationen leistet, sich selbst aus den eingefrorenen russischen Vermögen bedienen“ (www.german-foreign-policy.com/news/detail/10115, m. w. N.). Die Fragesteller weisen darauf hin, dass dieser von der Kommissionspräsidentin unterbreitete Vorschlag demjenigen nahe bzw. gleich kommt, den noch die Biden-Administration im Dezember 2023 den europäischen Staaten unterbreitete, namentlich die Gelder als „Vorschuss“ der Ukraine zu übergeben, den Russland in dieser Logik in jedem Fall zu zahlen hätte – jener Vorschlag verstieß gegen das geltende Völkerrecht und war behaftet mit erheblichen Risiken für den Finanz- und Wirtschaftsstandort in Europa, so die von der „Financial Times“ seinerzeit wiedergegebenen Befunde (a. a. O.). „Die Vorschläge haben alle einen Haken: Ein international anerkanntes Gremium muss weiterhin feststellen, wie viel Russland an die Ukraine zu zahlen hat, und schließlich eine Beschlagnahmung zulassen. Dazu wäre aber eine breit abgestützte Koalition von willigen Staaten notwendig. […] Die Schwierigkeit ist nur, dass Russland als ständiges Mitglied des Sicherheitsrates künftige Verfahren blockieren kann, um diese Forderung auch durchzusetzen. […] Die Grenzen zwischen Blockieren und Konfiszieren sind fließend. Es ist einhellige Absicht, die russischen Gelder so lange blockiert zu halten, bis Russland seinen Verpflichtungen zum Schadenersatz nachkommt. […] Das kann aber noch lange gehen, wenn es überhaupt zustande kommt. Reparationszahlungen werden in der Regel mit einem besiegten Staat ausgehandelt oder ihm aufgezwungen, nachdem der Konflikt eingestellt worden ist, und nicht auferlegt und durchgesetzt, während der Krieg noch im Gange ist. […] [Den für Staatsvermögen geltenden Immunitätsschutz ausnahmsweise aufhebende] Gegenmaßnahmen oder Sanktionen sollten [laut Völkerrecht zudem schließlich] zeitlich beschränkt und wieder aufhebbar sein. Sie sollten dazu dienen, den Aggressor zu einem anderen Verhalten zu zwingen, was ein sinnvolles Prinzip ist. Der Westen reagierte auf die russische Invasion mit einer Blockade von Notenbankgeldern, was zwar auch ungewöhnlich war, aber diesen Vorgaben entspricht. Eine Konfiskation und Weiterverwendung würde aber bedeuten, dass die Maßnahme nicht mehr umkehrbar ist“ (www.nzz.ch/meinung/russland-soll-doch-selbst-fue r-seine-aggression-gegen-die-ukraine-zahlen-eine-verfuehrerische-aber-schlech te-idee-ld.1827860; vgl. auch https://internationalepolitik.de/de/die-heikle-frag e-der-enteignung). Auch der Vorschlag von Bundeskanzler Friedrich Merz in der „Financial Times“, den Zugriff auf souveränes Staatseigentum dauerhaft unter die einseitig auferlegte Bedingung von Reparationen (in obendrein bislang noch unbekannter Höhe) zu stellen und dabei ferner die Vermögenswerte dauerhaft als Absicherung für einen Kredit einzusetzen, ist entgegen diesem Grundsatz nicht „zeitlich beschränkt“ sowie sieht unter Umgehung des VN-Sicherheitsrats (VN = Vereinte Nationen) keinen entsprechenden Beschluss eines international anerkannten Gremiums vor und ist bereits deswegen nach Auffassung der Fragesteller völkerrechtswidrig. Die Fragesteller weisen ferner darauf hin, dass im Euroraum und besonders in Deutschland das Finanzsystem derzeit zwar oberflächlich noch robust wirkt, doch hinter der Fassade u. a. schwaches Wachstum, steigende Kreditrisiken und hochverschuldete Staaten lasten und dazuhin zuletzt internationale Zollkonflikte als eine weitere Gefahr für die Finanzstabilität im Euroraum hinzugekommen sind (www.ecb.europa.eu/press/financial-stability-publications/fsr/html/ecb.fsr 202505~0cde5244f6.en.html). Die Fragesteller sind der Auffassung, dass es im Sinne einer Wiederherstellung von Frieden, Sicherheit und Stabilität auf dem europäischen Kontinent unabdingbar ist und bleibt, geopolitische Spannungen auf konstruktive und nicht auf destruktive Weise zu lösen, was eine rechtswidrige und für den Finanzwirtschaftsstandort Europa schädliche sowie insbesondere auch einseitige Enteignung der Vermögenswerte der russischen Zentralbank – und damit sämtlicher russischer Staatsbürger – unmöglich machen würde. Darüber hinaus teilen die Fragesteller auch die Auffassung des US-amerikanischen Professors und Politikwissenschaftlers am Quincy Institute for Responsible Statecraft Dr. Nicolai Petro, dass eine derartige Maßnahme jahrzehntelang dauernde Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen würde, ohne dass den Menschen in der Ukraine damit geholfen wäre (https://responsiblestatecraft.org/ukraine-reconstruction/). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie erklärt die Bundesregierung die über die Zeit erfolgte Veränderung ihrer Position in Bezug auf den Umgang mit eingefrorenen russischen Vermögenswerten – insbesondere von einer anfänglich ablehnenden Haltung gegenüber jeglicher Nutzung oder Enteignung hin zu einer zunehmenden Bereitschaft, diese Vermögenswerte für Kredite, Reparationsvorleistungen oder andere Maßnahmen zur Unterstützung der Ukraine einzusetzen –, und welche rechtlichen, politischen, wirtschaftlichen oder anderen Faktoren haben zu dieser Entwicklung beigetragen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  2. Welche konkreten rechtlichen sowie finanzökonomischen bzw. währungspolitischen Überlegungen liegen dem in der „Financial Times“ unterbreiteten Vorschlag von Bundeskanzler Friedrich Merz zugrunde, eingefrorene russische Vermögenswerte als Sicherheiten für einen zinslosen Kredit an die Ukraine zu verwenden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? a) Welche völkerrechtlichen Probleme wurden von Bundeskanzler Friedrich Merz in diesem Zusammenhang ggf. konkret angesprochen, und wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt werden, dass eingefrorene Vermögenswerte im Rahmen des Kreditmodells nicht als faktische Konfiskation erfolgen bzw. gewertet werden? b) Welche juristischen Unterschiede bestehen nach Auffassung von Bundeskanzler Friedrich Merz zwischen dauerhaftem Einfrieren, Beschlagnahmung bzw. Konfiskation, Reinvestition und Kreditsicherung, und welche national-, europa- und völkerrechtlichen Normen sind nach Ansicht der Bundesregierung beim Umgang mit staatlichen Vermögenswerten jeweils zu beachten? c) Wie will Bundeskanzler Friedrich Merz mit dem von ihm unterbreiteten Vorschlag den Zugriff auf fremdes, souveränes Eigentum dauerhaft unter eine einseitig auferlegte Bedingung stellen, „ohne in die Eigentumsverhältnisse einzugreifen“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? d) Mit welcher Arbeitsdefinition des Begriffes „Eigentumsverhältnisse“ arbeitet Bundeskanzler Friedrich Merz, in die er „nicht eingreifen“ wolle, im Hinblick auf völkerrechtlich geschützte souveräne Staatsvermögen, wo zieht er eine Grenze zur Enteignung, und auf welcher Rechts- oder anderen Grundlage (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? e) Welche rechtlichen und finanzökonomischen Folgewirkungen für Deutschland und Europa hat Bundeskanzler Friedrich Merz bei dem von ihm in der „Financial Times“ unterbreiteten Vorschlag ggf. eingeplant (bitte ggf. aufschlüsseln)? f) Warum sieht der von Bundeskanzler Friedrich Merz unterbreitete Vorschlag keinen entsprechenden Beschluss eines international anerkannten Gremiums vor, dass und wie viel Russland zu zahlen hätte, wie es das Völkerrecht fordert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? g) Auf welcher Berechnungsgrundlage schlug Bundeskanzler Friedrich Merz einen Kredit in Höhe von 140 Mrd. Euro vor angesichts dessen, dass einerseits der IWF den Finanzbedarf der Ukraine derzeit noch ermittelt und andererseits Wolodymyr Selenskyj die Kriegskosten für das kommende Jahr abweichend auf 120 Mrd. Dollar bezifferte (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? h) Welche Risiken für den deutschen Haushalt und anteilsmäßig die Haushalte der EU-Mitgliedstaaten sieht die Bundesregierung ggf. in dem von Bundeskanzler Friedrich Merz vorgeschlagenen Kreditmodell, falls Russland keine Reparationszahlungen leistet? i) Welche Folgen hätte es bei der Umsetzung des Vorschlags von Bundeskanzler Friedrich Merz nach der Planung oder Einschätzung der Bundesregierung, wenn die Ukraine selbst im Falle ausbleibender Reparationszahlungen für die Rückzahlung des Kredits einstehen müsste? j) Sieht die Bundesregierung bei der von Bundeskanzler Friedrich Merz vorgeschlagenen bzw. geplanten Ablösung nationaler Haushaltsgarantien durch den neuen EU-Haushalt ab 2028 rechtliche, politische oder andere Hürden, und wenn ja, welche? k) Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung bei der Umsetzung des Vorschlags von Bundeskanzler Friedrich Merz auf die Stabilität und Glaubwürdigkeit des Euros als globale Reservewährung durch die Nutzung eingefrorener russischer Vermögenswerte als Sicherheiten? l) Welche Rückmeldungen hat die Bundesregierung ggf. seitens der EZB sowie im Rahmen der EU und der G7 zu diesem von Bundeskanzler Friedrich Merz vorgeschlagenen Kreditmodell erhalten (bitte ggf. aufschlüsseln)?  3. Hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse dazu, dass eine in der EU im Februar 2023 eingerichtete Arbeitsgruppe noch im Juni 2023 zu dem Ergebnis kam, dass es keinerlei Rechtsgrundlage für eine Konfiskation der Vermögenswerte gibt sowie andere geprüfte Optionen erhebliche rechtliche und finanzökonomische Risiken bergen, wenn ja, wie lauten diese Erkenntnisse, und welche Schlussfolgerungen für ihre Position zog damals bzw. zieht heute die Bundesregierung ggf. hieraus (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? a) Welche Vertreter der Bundesregierung waren ggf. an der im Februar 2023 eingerichteten EU-Arbeitsgruppe beteiligt? b) Welche konkreten Beiträge oder Stellungnahmen hat die Bundesregierung in dieser Arbeitsgruppe ggf. eingebracht? c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. über die rechtlichen Erwägungen der Arbeitsgruppe? d) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. darüber, welche wirtschaftlichen Risiken für die Finanzstabilität der EU die Arbeitsgruppe hervorgehoben hat? e) Hat sich die Bundesregierung zu der nach Ansicht der Fragesteller nach wie vor aktuellen sowie zutreffenden Aussage des damaligen österreichischen Außenministers, dass eine Aufhebung solcher Maßnahmen durch Gerichte eine „diplomatische und wirtschaftliche Katastrophe“ darstellen würde, eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?  4. Welche Schlussfolgerungen zog bzw. zieht die Bundesregierung daraus, dass ebenfalls noch bereits im Juni 2023 (vgl. Frage 3) a) die EZB die Europäische Kommission warnte, dass eine derartige Maßnahme das Vertrauen in den Euro als globale Währung untergraben, ein negatives Signal an die globalen Märkte aussenden und die Zentralbanken von Ländern mit großen Bargeldreserven in der EU bewegen könnte, sich vom Euro abzuwenden? b) ein EU-Diplomat auf anonymer Basis damals in diesem Zusammenhang sagte: „Man kann nicht einfach das Gesetz umgehen. Und selbst wenn es eine rechtliche Rechtfertigung gibt, ist nicht klar, welche Folgen diese Entscheidung für den Status des Euro als Weltwährung haben wird“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  5. Hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse dazu, dass, als sich zum Jahresende 2023 abzeichnete, dass damals die US-Demokraten und die US-Republikaner sich politisch nicht auf weitere finanzielle Hilfen für die Ukraine seitens der USA einigen können, im Oktober 2023 hochrangige US-Beamte unter der damaligen Biden-Administration die europäischen Länder verstärkt dazu aufforderten, das eingefrorene Vermögen der russischen Zentralbank zur Unterstützung der Ukraine zu verwenden, wenn ja, wie lauten diese Erkenntnisse, und welche Schlussfolgerungen für ihre Position zog die Bundesregierung ggf. hieraus (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  6. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber und wie bewertete bzw. bewertet sie ggf., dass zu dem damaligen Vorschlag (vgl. Frage 5), die in der EU eingefrorenen Zentralbankreserven als „Vorschuss“ für die Entschädigung der Ukraine zu übergeben, die Russland demnach in jedem Fall zu zahlen hätte, a) die „Financial Times“ damals schrieb, er sei mit rechtlichen Risiken behaftet, und würde darüber hinaus eine jede derartige Maßnahme Ländern wie China vermitteln, dass ihre in Euro gehaltenen Vermögenswerte nicht rechtssicher angelegt sind, sondern ohne judikative Entscheidung einem Zugriff ausgesetzt sein könnten, b) ein EU-Diplomat sagte, die EU habe, weil sich die meisten der eingefrorenen russischen staatlichen Vermögenswerte in der EU und nicht in den USA befinden, „viel mehr zu verlieren“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  7. Hat sich die Bundesregierung zu der in der „NZZ“ getroffenen Einschätzung betreffend die Entscheidung vom Frühjahr 2024, die Zinserträge abzuschöpfen und an die Ukraine weiterzuleiten, zu einer Enteignung wäre eine „künstliche Trennlinie“ gezeichnet worden, weil der Eigentümer der Vermögenswerte in der Regel auch der Eigentümer der Erträge sei, Brüssel jedoch auf die besonderen vertraglichen Regeln von Euroclear zurückgegriffen habe, laut denen die Clearing-Gesellschaft keine Zinsen auf Bargeld von Kunden zahlt, eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, welche (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die genaue Rechtsgrundlage, auf die sich die EU stützt, um Zinserträge als „frei verfügbar“ zu deklarieren? b) Hat sich die Bundesregierung Rat eingeholt zu der Gefahr, dass Gerichte diese Trennlinie als Umgehung des Immunitätsschutzes werten könnten, und wenn ja, was besagt dieser Rat? c) Welche juristischen Gutachten zur Eigentumsfrage von Erträgen eingefrorener Vermögenswerte liegen der Bundesregierung ggf. vor? d) Hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse (ggf. welche) zu den auf EU-Ebene ggf. getroffenen Abwägungen zwischen einerseits der nach Auffassung der „NZZ“ (a. a. O.) sowie der Fragesteller „relativ kleinen Summe“ und andererseits den genannten rechtlichen und politischen Risiken?  8. Hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse dazu, dass gegen diese Entscheidung (vgl. Frage 7d) laut Medienberichten im Juli 2025 die ungarische Regierung vor dem Gerichtshof der Europäischen Union geklagt hat und vorträgt, dass diese Entscheidung ohne Berücksichtigung der Meinung Budapests getroffen worden sei und hiermit gegen die geltenden europäischen Abstimmungsverfahren verstoßen habe, wenn ja, wie lauten diese Erkenntnisse, und welche Schlussfolgerungen für ihre Position zieht die Bundesregierung ggf. hieraus (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  9. Hat sich die Bundesregierung dazu, a) dass im Sommer 2025 die Europäische Kommission erwog, rund 200 Mrd. Euro an eingefrorenen russischen Vermögenswerten von Euroclear aus in einen neuen, gezielt risikoreicheren Investmentfonds unter der Schirmherrschaft der EU zu übertragen, der höhere Gewinne bzw. Zinsen erbringen sollte bzw. soll, eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet ggf. diese Auffassung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? b) Ist der Bundesregierung bekannt, dass dies von Euroclear – wo die meisten der Gelder liegen – alsbald abgelehnt und scharf kritisiert wurde, weil dies „einer ‚Enteignung‘ gleichkommen“, eine Reaktion Russlands „in jeder Form“ nach sich ziehen und sich negativ auf den Ruf von Euroclear auswirken würde, weil auch die Verantwortung für diese Mittel gegenüber der Zentralbank Russlands bei Euroclear liege, und wenn ja, seit wann (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 10. Hat sich die Bundesregierung im Nachgang der Beratungen der Außenminister der EU-Mitgliedstaaten vom 30. August 2025 eine eigene Bewertung, Auffassung oder Positionierung erarbeitet zu a) der Stellungnahme des belgischen Außenminister Maxime Prévot, dass „diese Vermögenswerte durch das Völkerrecht solide geschützt sind und ihre Beschlagnahme systemische finanzielle Instabilität verursachen und das Vertrauen in den Euro untergraben würde“; b) der Stellungnahme des italienischen Außenministers Antonio Tajani, der sagte: „Wir müssen die Regeln einhalten […] Das ist ein juristisches Problem, keine politische Entscheidung“; c) der Einschätzung der „Frankfurter Allgemeinen“, dass Deutschland, Frankreich und Italien als die drei großen Staaten der Eurozone nebst Belgien „am meisten zu verlieren“ hätten; d) der Forderung der baltischen Staaten nach einer Enteignung auch angesichts einer möglichen gerichtlichen Aufhebung („Dann tragen wir alle die Folgen, alle zusammen“), weil sonst „die Debatte darüber, wie man die Ukraine im nächsten Jahr finanziell unterstützen könne, ‚echt schwierig‘“ werden würde, und wenn ja, wie lautet diese jeweils (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 11. Welche Position vertritt die Bundesregierung ggf. zu dem Memo Washingtons an die G7-Staaten vom Anfang September 2025, laut welchem die G7-Mitglieder „die Möglichkeit prüfen sollten, das Grundkapital russischer Vermögenswerte auf innovative Weise zu beschlagnahmen, um die Verteidigung der Ukraine zu finanzieren“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? a) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Haltung der übrigen G7- Staaten, und wenn ja, welche? b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Haltung von Staaten des Globalen Südens (z. B. Südafrika, Brasilien, Indonesien) gegenüber dieser Initiative sowie vergleichbaren Initiativen, und wenn ja, welche? 12. Welche Rolle nehmen die vielfach und u. a. von der EZB konstatierten rechtlichen und finanzökonomischen Risiken in der Erarbeitung der Positionierung der Bundesregierung spezifisch vor dem Hintergrund dessen ein, dass Deutschland aus dem Grund zuletzt „zu einem der wichtigsten Befürworter“ der Maximierung der Erträge aus den russischen Geldern geworden ist, dass dann, wenn die Unterstützung der Ukraine durch die USA nachlässt, die Last der Hilfe für die Ukraine auf Deutschland fallen werde – was im Ergebnis das Wachstum von „rechten Kräften“ im Land noch weiter verstärken könne (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 13. Hat sich die Bundesregierung im Nachgang der Beratungen der Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten vom 19. September 2025, bei denen u. a. die Option diskutiert wurde, dass die Vermögenswerte in Höhe von rund 170 Mrd. Euro in Euroclear für den Kauf von EU-Anleihen mit Nullzinssatz verwendet werden und das aufgenommene Kapital dann schrittweise als Kredit an die Ukraine weitergeleitet wird, ein eigenes Urteil dazu gebildet, dass auch dieser Plan breiter Kritik u. a. von Euroclear und der EZB begegnete und abermals rechtliche und finanzökonomische Risiken konstatiert wurden, und wenn ja, welches (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 14. Sprach der außenpolitische Berater von Bundeskanzler Friedrich Merz, Günter Sautter, für die Bundesregierung, als er zum nach Auffassung der Fragesteller evident völkerrechtswidrigen Vorschlag von EU- Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen von noch Anfang September 2025, die Mittel – im Vorgriff auf mögliche russische Reparationen – von der EU als „Reparationsdarlehen“ nach Kiew zu überweisen, erklärte, die Debatte in der EU bewege sich „in die richtige Richtung“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? a) Wenn ja, mit welchem Mandat, in wessen Auftrag oder auf welcher Grundlage äußerte sich Günter Sautter ggf. in dieser Angelegenheit für die Bundesregierung? b) Wenn nein, in welcher Eigenschaft äußerte sich Günter Sautter dann, und inwieweit hat die Bundesregierung seine Aussage ggf. nachträglich richtiggestellt oder kommentiert? 15. Hat sich die Bundesregierung zu der in der „NZZ“ getroffenen Einschätzung, dass dann, wenn die Gelder illegal verwendet werden würden, dies die in den Entwicklungs- und Schwellenländern weitverbreitete Ansicht verstärken würde, „dass sich der Westen nur um das Völkerrecht schert, wenn es ihm gerade passt“, eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? a) Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung gebildet (wenn ja, welche) hinsichtlich der nach Auffassung der Fragesteller bestehenden Möglichkeit, dass durch eine solche Wahrnehmung die Schwelle für jene Staaten, sich als neutral oder pro-russisch bzw. grundsätzlich antiwestlich zu positionieren, sinkt? b) Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung gebildet (wenn ja, welche) zu der nach Auffassung der Fragesteller bestehenden Gefahr, dass dies langfristig die Fähigkeit des Westens schwächt, Normen des Völkerrechts international und insbesondere gegenüber nichtwestlichen Staaten glaubwürdig durchzusetzen? 16. Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung ggf. aus der Tatsache, dass die Staatsgelder, bevor sie eingefroren wurden, Rentenzahlungen absichern sollten, und durch das Einfrieren der Vermögenswerte auch die soziale Absicherung russischer Rentner mittelbar betroffen sein könnte (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 17. Welche Einschätzung bzw. Auffassung oder Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. dazu, ob die Einschränkung sozialer Sicherungssysteme in Russland durch eingefrorene Gelder beabsichtigte oder unbeabsichtigte humanitäre Folgen für die russische Bevölkerung haben könnte (vgl. Frage 16; bitte ausführen)? 18. Hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse dazu, dass das Einfrieren durch die EU effektiv nicht nur die staatlichen Vermögenswerte der Russischen Föderation betraf bzw. betrifft, sondern gleichzeitig auch private Gelder von rund 5 Millionen russischen Staatsbürgern, von denen die allermeisten nicht unter die westlichen Sanktionen fallen und die dennoch seither nicht auf ihr Privateigentum zurückgreifen können, wenn ja, wie lauten diese Erkenntnisse, und welche Schlussfolgerungen für ihre Position zieht die Bundesregierung ggf. hieraus (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? a) Hat die Bundesregierung selbst eigene Kenntnis davon, aus welchen Gründen nicht sichergestellt ist, dass die Betroffenen rechtlich die Möglichkeit haben, gegen das Einfrieren ihrer privaten Vermögenswerte Rechtsmittel einzulegen (bitte ggf. ausführen)? b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. über die durchschnittliche Höhe der eingefrorenen privaten Vermögenswerte pro betroffene Person? c) Hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die EU und hat die Bundesregierung selbst juristischen Rat eingeholt zu der Vereinbarkeit des Einfrierens privater Vermögenswerte von nichtsanktionierten Menschen mit dem Grundsatz des Eigentumsschutzes gemäß Artikel 17 der EU-Grundrechtecharta, und wenn ja, wie lautet dieser? d) Hat sich die Bundesregierung selbst damit beschäftigt, welche humanitären Härten ggf. für nichtsanktionierte Menschen entstanden sind, die auf ihr eigenes Privateigentum nicht mehr zugreifen können (bitte ggf. ausführen)? e) Welche politischen oder rechtlichen Diskussionen innerhalb der EU zu diesem Thema sind der Bundesregierung ggf. bekannt? f) Welche Einschätzung hat die Bundesregierung ggf. dazu, ob das Einfrieren privater Gelder insbesondere langfristig rechtlich haltbar ist? 19. Welche Kriterien legt die Bundesregierung für die politische Abwägung zwischen einerseits der Unterstützung der Ukraine und andererseits der Wahrung des internationalen Rechts sowie der Wahrnehmung des nationalen Interesses von Deutschland an der Bewahrung von Währungsstabilität im Euroraum zugrunde (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 20. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung dazu erarbeitet bzw. Schlussfolgerungen für ihre weitere Positionierung daraus gezogen, dass angesichts der derzeit laufenden Debatten bzw. Planungen über die Verwendung bzw. Entwendung der Gelder die russischen Behörden an einem Plan für den Fall arbeiten, in welchem die EU tatsächlich beschließt, die eingefrorenen russischen Vermögenswerte zu beschlagnahmen, in Reaktion ausländische Vermögenswerte in Russland zu verstaatlichen und schnell zu verkaufen, und wenn ja, welche (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? a) Welche westlichen – insbesondere deutschen – Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell noch in Russland tätig, und in welcher Größenordnung sind ihre dortigen Vermögenswerte möglicherweise betroffen? b) Bezieht die Bundesregierung diesen russischen Plan für westliche Vermögenswerte betreffende Gegenmaßnahmen ein in ihre Positionierung über den weiteren Umgang mit den eingefrorenen russischen Geldern zugunsten der Ukraine, und wenn ja, inwieweit (bitte begründen)? c) Welche Gespräche hat die Bundesregierung ggf. bislang mit möglicherweise betroffenen deutschen Unternehmen über mögliche Risiken und Schutzmaßnahmen bzw. mögliche deutsche Unterstützungsleistungen geführt oder plant sie, ggf. zu führen? d) Welche wirtschaftlichen Folgen erwartet die Bundesregierung für Deutschland, sollte Russland in Reaktion westliche Vermögenswerte in größerem Umfang verstaatlichen, und hat Bundeskanzler Friedrich Merz diese Folgen ggf. bei seinem in der „Financial Times“ unterbreiteten Vorschlag einkalkuliert (bitte begründen)? Berlin, den 17. Oktober 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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