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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet
Völkerrechtliche sowie finanzökonomische und währungspolitische Aspekte der Verwendung des eingefrorenen russischen Staatsvermögens und das Interesse Deutschlands am Erhalt eines rechtsstaatlichen Finanz- und Wirtschaftsstandorts in Europa
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium der Finanzen
Datum
04.11.2025
Aktualisiert
11.11.2025
BT21/230820.10.2025
Völkerrechtliche sowie finanzökonomische und währungspolitische Aspekte der Verwendung des eingefrorenen russischen Staatsvermögens und das Interesse Deutschlands am Erhalt eines rechtsstaatlichen Finanz- und Wirtschaftsstandorts in Europa
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/2308
21. Wahlperiode 20.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stefan Keuter, Kay Gottschalk, Gerold Otten, René Springer,
Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Rainer Rothfuß, Jan Wenzel Schmidt, Uwe
Schulz, Hauke Finger, Christian Douglas, Rainer Groß, Jörn König, Reinhard
Mixl, Diana Zimmer, Iris Nieland, Knuth Meyer-Soltau, Ulrich von Zons und
der Fraktion der AfD
Völkerrechtliche sowie finanzökonomische und währungspolitische Aspekte
der Verwendung des eingefrorenen russischen Staatsvermögens und das
Interesse Deutschlands am Erhalt eines rechtsstaatlichen Finanz- und
Wirtschaftsstandorts in Europa
Nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine am 24. Februar 2022 wurden
Vermögenswerte der russischen Zentralbank im Wert von insgesamt rund
260 Mrd. Euro in westlichen Ländern eingefroren, davon mit etwa 210 Mrd.
Euro der weitaus größte Teil in der EU (www.ft.com/content/adb09fd6-e5f7-40
99-9994-806814b4c9b4). Mit rund 191 Mrd. Euro befindet sich der Großteil
bei dem Unternehmen Euroclear, der größten europäischen Verwahrstelle mit
Sitz in Brüssel (www.euroclear.com/newsandinsights/en/press/2024/2024-mr-0
4-strong-performance-fy2023.html). 170 Mrd. Euro davon stehen inzwischen
als Guthaben in der Bilanz, weil die Anleihen ausgelaufen sind; die
Halbjahreszahlen von Euroclear zeigen ferner außerdem, dass das russische Vermögen in
den ersten sechs Monaten 2025 rund 2,7 Mrd. Euro an Zinsen abgeworfen hat
(www.handelsblatt.com/politik/deutschland/ukraine-krieg-wie-die-eu-das-russi
sche-vermoegen-fuer-die-ukraine-nutzen-will/100155970.html). Das Geld
steckte, bevor es eingefroren wurde, vor allem in Staatsanleihen und sollte
Rentenzahlungen absichern (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/eu-aussenministe
r-vermoegen-aus-russland-wecken-begehrlichkeiten-accg-110662863.html).
Staatsvermögen haben gemäß Völkerrecht einen Immunitätsschutz und sind
nach dem Prinzip der Staatensouveränität einem fremden Zugriff grundsätzlich
entzogen; für eine Konfiszierung von ebenfalls rechtlich geschützten
Privatvermögen wäre zuerst eine individuelle, persönliche Verantwortung der
betroffenen Menschen nachzuweisen (www.nzz.ch/wirtschaft/gesperrte-gelder-der-russ
ischen-zentralbank-die-eu-kommission-sorgt-fuer-ernuechterung-ld.1770035).
Wie in diesem Jahr aus Medienberichten bekannt wurde, betraf bzw. betrifft das
Einfrieren durch die EU effektiv nicht nur die staatlichen Vermögenswerte der
Russischen Föderation, sondern gleichzeitig auch angelegte private Gelder von
rund 5 Millionen russischen Staatsbürgern, von denen die allermeisten nicht
unter die westlichen Sanktionen fallen und die dennoch seither nicht auf ihr
Privateigentum zurückgreifen können (meduza.io/amp/feature/2025/04/02/es-z
amorozil-rossiyskie-aktivy-na-sotni-milliardov-evro-ih-ne-konfiskovyvayut-dly
a-pomoschi-ukraine-no-i-ne-vozvraschayut-rf-poka-idet-voyna).
Westliche Staaten beraten laut Medienberichten spätestens seit dem Herbst
2022 immer wieder darüber, inwieweit sie auf die eingefrorenen staatlichen
Vermögenswerte im Sinne einer Verwendung zugunsten der Ukraine
zurückgreifen könnten, und konstatierten wiederholt intern wie auch öffentlich im
Ergebnis die Befürchtung, hierdurch
– einen völkerrechtswidrigen Präzedenzfall zu schaffen (a. a. O.) sowie
– finanzökonomische bzw. währungspolitische Negativfolgen für den
gesamten Euroraum auszulösen (a. a. O.).
Als ein weiteres Risiko gerade hinzugekommen ist, dass angesichts der heute
laufenden Debatten bzw. Planungen über die Verwendung bzw. Entwendung
der Gelder die russischen Behörden für den Fall, dass die EU tatsächlich
beschließt, die eingefrorenen russischen Vermögenswerte zu beschlagnahmen, an
einem Plan arbeiten, in Reaktion ausländische Vermögenswerte in Russland
alsbald zu verstaatlichen und schnell zu verkaufen. Trotz der westlichen
Sanktionen sind in Russland weiterhin viele Hunderte westliche Unternehmen tätig,
darunter etwa Uniсredit oder die Raiffeisen Bank (www.bloomberg.com/news/
articles/2025-10-01/russia-drafts-plan-to-seize-foreign-assets-if-eu-acts-on-fun
ds?srnd=homepage-europe).
„Wenn die Gelder direkt eingestrichen würden, würde dies [ferner schließlich]
die in den Entwicklungs- und Schwellenländern weitverbreitete Ansicht
verstärken, dass sich der Westen nur um das Völkerrecht schert, wenn es ihm
gerade passt. Der Vorwurf der Heuchelei und des Diebstahls wäre schnell bei der
Hand, zumal die USA und die EU-Staaten nicht direkt mit Russland im Krieg
sind“ (www.nzz.ch/meinung/russland-soll-doch-selbst-fuer-seine-aggression-ge
gen-die-ukraine-zahlen-eine-verfuehrerische-aber-schlechte-idee-ld.1827860).
Eine in der EU im Februar 2023 eingerichtete Arbeitsgruppe kam noch im Juni
2023 zu dem Ergebnis, dass es keinerlei Rechtsgrundlage für eine Konfiskation
der Vermögenswerte gibt. Die Arbeitsgruppe prüfte daher auch zwei andere
Optionen, namentlich entweder die Gelder durch die EU zu reinvestieren und
die Gewinne für den Wiederaufbau der Ukraine zu verwenden; oder die Gelder
europäische Unternehmen investieren zu lassen, einen Teil der Gewinne an die
EU abzuführen und an die Ukraine weiterzuleiten. Beide Optionen würden
rechtliche Risiken bergen und drohten, die finanzielle Stabilität der EU zu
stören, befand die Arbeitsgruppe der EU im Juni 2023. Der österreichische
Außenminister sagte seinerzeit in diesem Zusammenhang: „Wir sind
Rechtsstaaten. […] Sollte eine dieser Maßnahmen von einem Richter aufgehoben werden,
wäre das eine diplomatische und wirtschaftliche Katastrophe“ (www.bloomber
g.com/news/articles/2023-06-21/eu-sees-legal-hurdles-to-seizing-russian-asset
s-to-help-ukraine).
Ebenfalls bereits im Juni 2023 warnte die Europäische Zentralbank (EZB) die
Europäische Kommission, dass eine derartige Maßnahme das Vertrauen in den
Euro als globale Währung untergraben, ein negatives Signal an die globalen
Märkte aussenden und die Zentralbanken von Ländern mit großen
Bargeldreserven in der EU bewegen könnte, sich vom Euro abzuwenden. Ein EU-
Diplomat sagte auf anonymer Basis damals in diesem Zusammenhang: „Man
kann nicht einfach das Gesetz umgehen. Und selbst wenn es eine rechtliche
Rechtfertigung gibt, ist nicht klar, welche Folgen diese Entscheidung für den
Status des Euro als Weltwährung haben wird“ (www.ft.com/content/4e6499e0-
33db-423a-a74b-528118792d22).
Als sich daraufhin zum Jahresende 2023 abzeichnete, dass damals die US-
Demokraten und die US-Republikaner sich politisch nicht auf weitere
finanzielle Hilfen für die Ukraine seitens der USA einigen können, forderten im
Oktober 2023 hochrangige US-Beamte unter der damaligen Biden-
Administration die europäischen Länder verstärkt dazu auf, das eingefrorene
Vermögen der russischen Zentralbank zur Unterstützung der Ukraine zu
verwenden (www.washingtonpost.com/business/2023/10/11/us-intensifies-push-us
e-moscows-300-billion-war-chest-kyiv/). Im Dezember 2023 bereiteten die
USA und die EU trotz der in der EU befundenen Rechtswidrigkeit und der
einhergehenden finanzwirtschaftlichen Risiken „in zunehmend dringlicher Weise
eine Strategie für die Verwendung eingefrorener russischer Vermögenswerte
zum zweiten Jahrestag des Krieges“ vor (www.nytimes.com/2023/12/21/us/pol
itics/russian-assets-ukraine.html).
Obgleich die USA unter Präsident Joe Biden öffentlich nicht die Konfiskation
eingefrorener Vermögenswerte befürworteten, schlugen sie vor, die in der EU
eingefrorenen Zentralbankreserven als „Vorschuss“ für die Entschädigung der
Ukraine zu übergeben, die Russland ihrer Meinung nach „in jedem Fall“ zu
zahlen hätte. Auch dieser Vorschlag war, wie die „Financial Times“ damals
schrieb, mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen behaftet, weil die
eingefrorenen Reserven der russischen Zentralbank unverändert durch internationales
Recht geschützt sind; demnach würde darüber hinaus eine jede derartige
Maßnahme Ländern wie China vermitteln, dass ihre in Euro oder Dollar gehaltenen
Vermögenswerte nicht rechtssicher angelegt sind, sondern ohne judikative
Entscheidung einem Zugriff ausgesetzt sein könnten. Da sich die meisten der
eingefrorenen russischen staatlichen Vermögenswerte in der EU und nicht in den
USA befinden, habe die EU nach den damaligen anonymen Worten eines EU-
Diplomaten „viel mehr zu verlieren“ (www.ft.com/content/adb09fd6-e5f7-409
9-9994-806814b4c9b4).
Ende Januar 2024 einigten sich die EU-Botschafter auf einen Plan, laut dem die
Gewinne der Euroclear-Verwahrstelle aus der Anlage der eingefrorenen
russischen staatlichen Vermögenswerte nicht an die Aktionäre ausgezahlt, sondern
gesondert registriert und an einen EU-Fonds zur gezielten Unterstützung der
Ukraine überwiesen werden sollen (www.ft.com/content/a0200868-282c-4ff6-a
37b-8a38ddd04c4a). Am 12. Februar 2024 hat der Rat der Europäischen Union
die Entscheidung gebilligt, Gewinne aus eingefrorenen Vermögenswerten der
russischen Zentralbank für die anschließende weitere Verwendung dieser Mittel
zur Unterstützung und zum Wiederaufbau der Ukraine einzubehalten (www.co
nsilium.europa.eu/en/press/press-releases/2024/02/12/immobilised-russian-asse
ts-councildecides-to-set-aside-extraordinary-revenues/).
Seither werden die Erträge aus den eingefrorenen Vermögenswerten zur
Unterstützung der Ukraine verwendet – bisher sind drei Tranchen an Zinszahlungen,
die auf den russischen Vermögen angefallen sind, an die Ukraine weitergereicht
worden (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/mex_25_1953).
Die an Kiew weitergereichten Zinserträge zur Finanzierung der Beschaffung
von Waffen und Munition dürften sich bis 2027 auf 15 Mrd. bis 20 Mrd. Euro
belaufen. Der Finanzbedarf der Ukraine ist weit höher, er soll für die
kommenden beiden Jahre vom Internationalen Währungsfonds (IWF) ermittelt werden
(www.faz.net/aktuell/wirtschaft/eu-arbeitet-an-plan-fuer-zugriff-auf-russische-
vermoegen-accg-110695769.html).
Zwischen einer Konfiskation und dem Rückgriff auf Zinserträge zeichnete die
EU mithin „eine künstliche Trennlinie. Denn der Eigentümer der
Vermögenswerte ist in der Regel auch der Eigentümer der Erträge. Brüssel greift jedoch
auf die besonderen vertraglichen Regeln von Euroclear zurück, laut denen die
Clearing-Gesellschaft keine Zinsen auf Bargeld von Kunden zahlt. Die Erträge
aus dem russischen Vermögen sind nach EU-Lesart ‚frei‘ verfügbar. Im
vergangenen Jahr machten sie 4,4 Mrd. Euro aus. Ob die Lösung tatsächlich juristisch
hält, ist unklar. Für die relativ kleine Summe ist das Schrauben an
Rechtsprinzipien groß“ (www.nzz.ch/meinung/russland-soll-doch-selbst-fuer-seine-aggressi
on-gegen-die-ukraine-zahlen-eine-verfuehrerische-aber-schlechte-idee-ld.182
7860).
Bereits diese Entscheidung – die Verwendung nur der Zinserträge – war vor
dem dargestellten Hintergrund auch nach Auffassung der Fragesteller politisch
begründet und birgt unvermindert rechtliche und finanzwirtschaftliche Risiken,
wie sie im Rahmen der EU schon im Juni 2023 nach eigener Prüfung
festgestellt wurden (s. o.) oder auch mit einer Warnung von der EZB konstatiert
wurden (s. o.).
Gegen die damalige Entscheidung der EU, mit den Zinserträgen eine
kontinuierliche Quelle von 3 Mrd. bis 5 Mrd. Euro pro Jahr für die militärische
Unterstützung der Ukraine zu schaffen und so die Ausgaben für die Militärhilfe an
Kiew zu kompensieren, hat laut Medienberichten im Juli 2025 die ungarische
Regierung vor dem Gerichtshof der Europäischen Union geklagt. Der
Gerichtshof hat demnach die mit dem Ziel der Anfechtung eingereichte Klage am
25. August 2025 zur Prüfung angenommen. Die ungarische Regierung trägt
vor, dass diese Entscheidung ohne Berücksichtigung der Meinung Budapests
getroffen worden sei und hiermit gegen die geltenden europäischen
Abstimmungsverfahren verstoßen habe (www.portfolio.hu/unios-forrasok/20250827/
amagyar-kormany-beperelte-az-europai-tanacsot-az-ukrajnanak-fizetett-epf-tam
ogatasok-miatt-782097).
Im Juni 2025 berichtete „Politico“, dass die Europäische Kommission erwäge,
rund 200 Mrd. Euro an eingefrorenen russischen Vermögenswerten von
Euroclear aus in einen neuen, gezielt risikoreicheren Investmentfonds unter der
Schirmherrschaft der EU zu übertragen, der höhere Gewinne bzw. Zinsen
erbringen soll. Dabei würde diese Option demnach jedoch nicht zu einer
Enteignung von den Vermögenswerten führen, gegen die sich mehrere EU-Länder,
darunter Deutschland und Italien, noch ausgesprochen haben. So „hoffe die
EU“ für die Einrichtung eines solchen Sonderfonds einerseits, durch die
Verwendung nur der Zinsen Vorwürfe wegen Verstößen gegen das Völkerrecht zu
vermeiden, und andererseits zu verhindern, dass Ungarn ein Veto gegen die
Verlängerung der Sanktionen einlegt (die alle sechs Monate verlängert werden
müssen) und das Geld faktisch an Russland zurückfließt (www.politico.eu/artic
le/eu-russia-frozen-assets-moscow-money-war-ukraine/).
Diese Pläne der EU, die eingefrorenen russischen Vermögenswerte mittels
eines speziellen EU-Fonds in riskante Wertpapiere zu investieren, wurden
alsbald von der Wertpapierverwahrstelle Euroclear – in der die meisten der Gelder
liegen – abgelehnt und scharf kritisiert, weil sie, so die Geschäftsführerin von
Euroclear, Valérie Urben, gegenüber der „Financial Times“, „einer ‚
Enteignung‘ gleichkommen“. Valérie Urben warnte ferner, dass eine solche
Entscheidung eine Reaktion Russlands „in jeder Form“ nach sich ziehen und sich
negativ auf den Ruf von Euroclear auswirken könnte, weil auch die Verantwortung
für diese Mittel gegenüber der Zentralbank Russlands beim Verwahrer liege:
„Wenn Sie die Erträge steigern, erhöhen Sie auch die Risiken. Und wer trägt
dieses Risiko?“, fragte sie (www.ft.com/content/7c6ae0e9-aebf-4793-8bc1-35c
695466381).
Am 30. August 2025 war der grundsätzliche weitere Umgang mit dem
eingefrorenen Staatsvermögen Russlands Gegenstand von informellen Beratungen
der Außenminister der EU-Mitglieder in Kopenhagen, deren Inhalte der
„Frankfurter Allgemeinen“ bekannt wurden. Die baltischen Staaten
wiederholten ihre Befürwortung einer Enteignung, „schließlich werde die Debatte
darüber, wie man die Ukraine im nächsten Jahr finanziell unterstützen könne, ‚echt
schwierig‘“. Danach gefragt, was wäre, wenn ein Gericht im Nachhinein die
Abschöpfung für rechtswidrig erklärte, antwortete der litauische Außenminister
Kęstutis Budrys: „Dann tragen wir alle die Folgen, alle zusammen als
Nationen“. Für Belgien hingegen, wo in Euroclear fast die gesamte Summe der
immobilisierten russischen Vermögen deponiert ist und welches handfeste
Garantien verlangt, dass es nicht auf dem Schaden sitzen bliebe, führte
Außenminister Maxime Prévot an, dass „diese Vermögenswerte durch das Völkerrecht
solide geschützt sind und ihre Beschlagnahme systemische finanzielle Instabilität
verursachen und das Vertrauen in den Euro untergraben würde.“ Die belgische
Position teilten auch Deutschland, Frankreich und Italien, die, wie die
„Frankfurter Allgemeine“ schreibt, als die drei großen Staaten der Eurozone „am
meisten zu verlieren“ hätten, „wenn Anleger, die nicht in die Kategorie
lupenreine Demokraten fallen, in Panik ihre Vermögen aus der Eurozone abzögen.
Die Präsidentin der Europäischen Zentralbank, Christine Lagarde, hat
eindringlich vor solchen Verwerfungen gewarnt.“ Der italienische Außenminister
Antonio Tajani sagte öffentlich: „Wir müssen die Regeln einhalten […] Das ist ein
juristisches Problem, keine politische Entscheidung.“ Die Berichterstattung
über die Beratungen nimmt schließlich Bezug zum vorgeschlagenen – und von
Euroclear kritisierten (s. o.) – EU-Fonds für Investitionen in riskante
Wertpapiere, den Litauen in einem internen Diskussionspapier zur Sitzung der
Minister erwähnte: „Bei höherem Risiko könne man auch höhere Erträge
erwirtschaften, legte Wirtschaftskommissar Valdis Dombrovskis den Ministern dar. Nach
Angaben aus Teilnehmerkreisen will der Kommissar in zwei Monaten einen
konkreten Vorschlag dazu präsentieren“ (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/e
u-aussenminister-vermoegen-aus-russland-wecken-begehrlichkeiten-accg-1106
62863.html).
Am 12. September 2025 wurde aufgrund eines „Bloomberg“ vorliegenden
entsprechenden Dokuments der heutigen US-Administration bekannt, dass die
USA den Ländern der G7 vorschlagen, einen Mechanismus zur schrittweisen
Enteignung der eingefrorenen russischen Vermögenswerte von etwa 300 Mrd.
Dollar zu entwickeln – der Großteil liegt weiterhin in Europa –, um dieses Geld
zur Finanzierung der Verteidigung der Ukraine zu verwenden, und dies bereits
mit europäischen Staaten diskutiert haben (www.bloomberg.com/news/articles/
2025-09-12/us-proposes-broad-g-7-sanctions-on-russian-energy-to-end-war).
In einem Memo Washingtons an die G7-Staaten, dessen Inhalt der „Financial
Times“ bekannt wurde, heißt es, dass die G7-Mitglieder „die Möglichkeit
prüfen sollten, das Grundkapital russischer Vermögenswerte auf innovative Weise
zu beschlagnahmen, um die Verteidigung der Ukraine zu finanzieren“ (https://
meduza.io/news/2025/09/17/es-gotovit-dva-varianta-ispolzovaniya-zamorozhe
nnyh-rossiyskih-aktivov-germaniya-uzhe-smyagchila-svoyu-pozitsiyu-v-otnosh
enii-etoy-idei, m. w. N.).
„Die G7 haben in diesem Jahr bereits die Zinserträge als Sicherheit genutzt, um
einen 45-Milliarden-Euro-Kredit an die Ukraine zu vergeben. Die G7-Staaten
USA, Japan, Deutschland, Frankreich, Italien, Großbritannien und Kanada
tragen einen Anteil je nach Wirtschaftsleistung bei. Der EU-Anteil beträgt
18,1 Mrd. Euro. Bis August wurden nach Angaben der Kommission neun
Milliarden Euro davon an Kiew überwiesen“ (www.handelsblatt.com/politik/deuts
chland/ukraine-krieg-wie-die-eu-das-russische-vermoegen-fuer-die-ukraine-nut
zen-will/100155970.html).
Laut aktuellen Medienberichten bereitet die Europäische Kommission derzeit
zwei Optionen bzw. Mechanismen für die weitere Verwendung der
eingefrorenen russischen Vermögenswerte vor. Diese zielen darauf ab, die Einwände
mehrerer Länder – insbesondere Belgiens, Deutschlands und Frankreichs –
auszuräumen, die bislang befürchteten, dass die Beschlagnahmung von
Vermögenswerten gegen geltendes Recht verstoßen oder das Vertrauen in den Euro als
Reservewährung untergraben könnte. Nun aber sei Deutschland laut Quellen
von „Bloomberg“ „zu einem der wichtigsten Befürworter“ der Maximierung
der Erträge aus den russischen Geldern geworden. Ihren Angaben zufolge
hängt die Änderung der Position Berlins mit seiner Befürchtung zusammen,
dass dann, wenn die Unterstützung der Ukraine durch die USA nachlässt, die
Last der Hilfe für die Ukraine auf Deutschland fallen werde – was das
Wachstum von „rechten Kräften“ im Land noch weiter verstärken könne (https://medu
za.io/news/2025/09/17/es-gotovit-dva-varianta-ispolzovaniya-zamorozhennyh-r
ossiyskih-aktivov-germaniya-uzhe-smyagchila-svoyu-pozitsiyu-v-otnoshenii-et
oy-idei, m. w. N.; vgl. auch www.handelsblatt.com/politik/deutschland/
ukrainekrieg-wie-die-eu-das-russische-vermoegen-fuer-die-ukraine-nutzen-will/10015
5970.html).
– Eine Option sieht vor, dass die Vermögenswerte in Höhe von rund 170 Mrd.
Euro in Euroclear für den Kauf von EU-Anleihen mit Nullzinssatz
verwendet werden und das aufgenommene Kapital dann schrittweise als Kredit an
die Ukraine weitergeleitet wird (ebd.).
– Eine andere Option sieht die Nutzung einer speziell geschaffenen Struktur
(engl. Special Purpose Vehicle – SPV) vor, über das Kredite an Kiew
fließen könnten, wodurch auch Nicht-EU-Länder an dem Programm
teilnehmen könnten (ebd.).
Diese beiden Optionen bzw. Mechanismen waren auch Diskussionsgegenstand
beim informellen Treffen der Finanzminister der EU-Länder am 19. September
2025 in Kopenhagen, wo Wirtschaftskommissar Valdis Dombrovskis zur
erstgenannten Option sagte, „die Finanzminister sähen in den Kommissionsplänen
einen möglichen Weg nach vorn“ (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/eu-arbeitet-a
n-plan-fuer-zugriff-auf-russische-vermoegen-accg-110695769.html). Auch
dieser Plan begegnete breiter Kritik, erneut von der EZB und anderen:
– „Je weniger die EU ausländische Eigentumsrechte respektiert, desto mehr
dürften sich andere Staaten ermuntert sehen, auf Vermögenswerte
europäischer Unternehmen und von Zentralbanken des Eurosystems zuzugreifen“
(ebd.).
– „Die Glaubwürdigkeit der Eurozone als Investitionsraum und des Euros als
Reservewährung leide, wenn Investoren daran zu zweifeln begönnen, dass
ihre Eigentumsrechte in der EU uneingeschränkt geachtet werden“ (ebd.).
– „Euroclear will nicht haftbar gemacht werden und pocht deshalb darauf,
dass die EU-Regierungen sämtliche Risiken auf sich nehmen. Schon jetzt
laufen mehrere Klagen gegen Euroclear vor russischen Gerichten“ (www.h
andelsblatt.com/politik/deutschland/ukraine-krieg-wie-die-eu-das-russisch
e-vermoegen-fuer-die-ukraine-nutzen-will/100155970.html).
– „Ein weiteres Problem ist, dass die EU-Sanktionen, mit denen das russische
Vermögen eingefroren wurde, alle sechs Monate einstimmig verlängert
werden müssen. Das erhöht das Risiko für potenzielle Käufer der
langfristigen EU-Anleihen. Die EU-Regierungen müssten daher wohl zusätzlich für
die Rückzahlung garantieren“ (ebd.).
Dennoch gebe es „einen Stimmungswandel in den Hauptstädten, berichten
mehrere EU-Diplomaten. Vor einigen Monaten hätten mehrere Regierungen auf
keinen Fall das Vermögen antasten wollen. […] Selbst die Bundesregierung hat
[jedoch nunmehr] ihre grundsätzliche Ablehnung aufgegeben. […] Der
Stimmungswandel hat zwei Gründe“ (ebd.), die nach Ansicht der Fragesteller auf
keines der angeführten rechtlichen und finanzökonomischen Risiken eingehen:
– „Bei der Finanzierung für die Ukraine gibt es [erstens] im kommenden Jahr
eine große Lücke. Derzeit berechnet der Internationale Währungsfonds
(IWF), der Kiew im Rahmen eines Hilfsprogramms unterstützt, den
Finanzbedarf. […] Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj beziffert die
Kriegskosten für das kommende Jahr auf 120 Milliarden Dollar. Die Hälfte
davon brauche er von den westlichen Partnern“ (ebd.).
– „Und zweitens fürchten die Europäer, dass sich die USA unter Präsident
Donald Trump früher oder später aus der Finanzierung der Ukraine
zurückziehen. Das würde bedeuten, dass Deutschland als größte Volkswirtschaft
die Hauptlast schultern müsste. Auch Berlin verfügt nicht über unbegrenzte
Mittel – auch wenn die Militärhilfe für die Ukraine wie die übrigen
Verteidigungsausgaben mittlerweile größtenteils nicht mehr der Schuldenbremse
unterliegen“ (ebd.).
„Ihre Bedenken hätten sich nicht geändert“, äußerte EZB-Präsidentin Christine
Lagarde. Die Befürworter verwiesen hingegen darauf, dass „die Zeit dränge:
Die Ukraine benötige die Finanzierung ab 2026“ (www.faz.net/aktuell/wirtscha
ft/eu-arbeitet-an-plan-fuer-zugriff-auf-russische-vermoegen-accg-11069576
9.html).
Nun hat Bundeskanzler Friedrich Merz in der „Financial Times“
vorgeschlagen, „ohne in die Eigentumsverhältnisse einzugreifen“, die eingefrorenen
russischen Vermögenswerte „für die Verteidigung der Ukraine nutzbar“ zu machen:
Demnach soll von den europäischen Ländern der Ukraine ein zinsloser Kredit
in Höhe von insgesamt fast 140 Mrd. Euro in mehreren Tranchen zur
Verfügung gestellt werden und als Absicherung dessen das eingefrorene russische
Vermögen dienen, das nicht vor Reparationszahlungen Moskaus freigegeben
werden soll. Der Kredit soll erst dann zurückgezahlt werden, wenn nach einem
Ende des Krieges „Russland die Ukraine für die verursachten Schäden
entschädigt hat“ – sollte dies allerdings nicht gelingen, müssten die EU-Länder oder
die Ukraine selbst dafür einstehen. „Für diese umfassende Hilfe wird es
Haushaltsgarantien der Mitgliedstaaten bedürfen“, die abgelöst werden könnten,
sobald der neue EU-Haushalt ab 2028 stehe, so der deutsche Bundeskanzler.
Dabei stellte sich Bundeskanzler Friedrich Merz erneut gegen eine
„Konfiszierung“ der in Europa eingefrorenen Vermögenswerte der russischen Zentralbank
und führte dafür „völkerrechtliche Probleme“ sowie „grundlegende Fragen der
Rolle des Euro als globaler Reservewährung“ an. Er werde über seinen
Vorschlag mit den europäischen Staats- und Regierungschefs beim informellen
Treffen in Kopenhagen am 1. Oktober 2025 beraten, sodass schon beim EU-
Gipfel Ende Oktober 2025 in Brüssel der Auftrag erteilt werden könnte, „dieses
Instrument rechtssicher auszuarbeiten“ (www.n-tv.de/politik/Merz-will-massiv
en-Ukraine-Kredit-mit-eingefrorenen-russischen-Geldern-absichern-article2605
7658.html; https://www.ft.com/content/3aacc930-9f5e-4558-90f1-62bf47a3
1cd5).
Zu jenem Treffen am 1. Oktober 2025 lautete die Berichterstattung betreffend
den Vorschlag: „Seitdem Deutschland seinen Widerstand aufgegeben hat, auch
die eingefrorenen russischen Gelder zu verwenden und nicht nur die
Zinserträge, ist Bewegung in die Diskussion gekommen. Noch gibt es erheblichen
Diskussionsbedarf, weil die Zeit aber drängt, will man schon in drei Wochen beim
nächsten Gipfel konkrete Linien vorgeben“ (www.tagesschau.de/tagesschau_2
0_uhr/ts-73706.html). Im Nachgang sagte Bundeskanzler Friedrich Merz noch:
„Ich werde jeden Weg unterstützen, der es ermöglicht, russische
Vermögenswerte zu nutzen“ (www.tagesschau.de/tagesschau_20_uhr/ts-73668.html).
Gleichzeitig lässt in den laufenden Diskussionen die Bundesregierung in
Abkehr von ihrer bisherigen Position darüber hinaus mitunter ausdrücklich „eine
zunehmende Bereitschaft erkennen“, auf das russische Staatsvermögen im
Wege einer Enteignung zuzugreifen, um, so die von den Fragestellern geteilte
Kritik, „die Verlängerung des Krieges zu finanzieren, ohne selbst zu zahlen“.
Zum Vorschlag von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen von
noch Anfang September 2025, die Mittel – im Vorgriff auf mögliche russische
Reparationen – von der EU als „Reparationsdarlehen“ nach Kiew zu
überweisen, erklärte der außenpolitische Berater von Bundeskanzler Friedrich Merz,
Günter Sautter, die Debatte in der EU bewege sich „in die richtige Richtung“.
Nach diesem Vorschlag solle für neue EU-Darlehen an die Ukraine von bis zu
rund 300 Mrd. US-Dollar Kiew im Gegenzug zusagen, die Darlehen aus den
Reparationen zurückzuzahlen und die EU dann, falls Russland keine
Reparationen leistet, sich selbst aus den eingefrorenen russischen Vermögen bedienen“
(www.german-foreign-policy.com/news/detail/10115, m. w. N.).
Die Fragesteller weisen darauf hin, dass dieser von der
Kommissionspräsidentin unterbreitete Vorschlag demjenigen nahe bzw. gleich kommt, den noch die
Biden-Administration im Dezember 2023 den europäischen Staaten
unterbreitete, namentlich die Gelder als „Vorschuss“ der Ukraine zu übergeben, den
Russland in dieser Logik in jedem Fall zu zahlen hätte – jener Vorschlag
verstieß gegen das geltende Völkerrecht und war behaftet mit erheblichen Risiken
für den Finanz- und Wirtschaftsstandort in Europa, so die von der „Financial
Times“ seinerzeit wiedergegebenen Befunde (a. a. O.).
„Die Vorschläge haben alle einen Haken: Ein international anerkanntes
Gremium muss weiterhin feststellen, wie viel Russland an die Ukraine zu zahlen hat,
und schließlich eine Beschlagnahmung zulassen. Dazu wäre aber eine breit
abgestützte Koalition von willigen Staaten notwendig. […] Die Schwierigkeit ist
nur, dass Russland als ständiges Mitglied des Sicherheitsrates künftige
Verfahren blockieren kann, um diese Forderung auch durchzusetzen. […] Die
Grenzen zwischen Blockieren und Konfiszieren sind fließend. Es ist einhellige
Absicht, die russischen Gelder so lange blockiert zu halten, bis Russland seinen
Verpflichtungen zum Schadenersatz nachkommt. […] Das kann aber noch
lange gehen, wenn es überhaupt zustande kommt. Reparationszahlungen
werden in der Regel mit einem besiegten Staat ausgehandelt oder ihm
aufgezwungen, nachdem der Konflikt eingestellt worden ist, und nicht auferlegt und
durchgesetzt, während der Krieg noch im Gange ist. […] [Den für
Staatsvermögen geltenden Immunitätsschutz ausnahmsweise aufhebende]
Gegenmaßnahmen oder Sanktionen sollten [laut Völkerrecht zudem schließlich] zeitlich
beschränkt und wieder aufhebbar sein. Sie sollten dazu dienen, den Aggressor zu
einem anderen Verhalten zu zwingen, was ein sinnvolles Prinzip ist. Der
Westen reagierte auf die russische Invasion mit einer Blockade von
Notenbankgeldern, was zwar auch ungewöhnlich war, aber diesen Vorgaben entspricht. Eine
Konfiskation und Weiterverwendung würde aber bedeuten, dass die Maßnahme
nicht mehr umkehrbar ist“ (www.nzz.ch/meinung/russland-soll-doch-selbst-fue
r-seine-aggression-gegen-die-ukraine-zahlen-eine-verfuehrerische-aber-schlech
te-idee-ld.1827860; vgl. auch https://internationalepolitik.de/de/die-heikle-frag
e-der-enteignung).
Auch der Vorschlag von Bundeskanzler Friedrich Merz in der „Financial
Times“, den Zugriff auf souveränes Staatseigentum dauerhaft unter die
einseitig auferlegte Bedingung von Reparationen (in obendrein bislang noch
unbekannter Höhe) zu stellen und dabei ferner die Vermögenswerte dauerhaft als
Absicherung für einen Kredit einzusetzen, ist entgegen diesem Grundsatz nicht
„zeitlich beschränkt“ sowie sieht unter Umgehung des VN-Sicherheitsrats (VN
= Vereinte Nationen) keinen entsprechenden Beschluss eines international
anerkannten Gremiums vor und ist bereits deswegen nach Auffassung der
Fragesteller völkerrechtswidrig.
Die Fragesteller weisen ferner darauf hin, dass im Euroraum und besonders in
Deutschland das Finanzsystem derzeit zwar oberflächlich noch robust wirkt,
doch hinter der Fassade u. a. schwaches Wachstum, steigende Kreditrisiken und
hochverschuldete Staaten lasten und dazuhin zuletzt internationale
Zollkonflikte als eine weitere Gefahr für die Finanzstabilität im Euroraum hinzugekommen
sind (www.ecb.europa.eu/press/financial-stability-publications/fsr/html/ecb.fsr
202505~0cde5244f6.en.html).
Die Fragesteller sind der Auffassung, dass es im Sinne einer Wiederherstellung
von Frieden, Sicherheit und Stabilität auf dem europäischen Kontinent
unabdingbar ist und bleibt, geopolitische Spannungen auf konstruktive und nicht auf
destruktive Weise zu lösen, was eine rechtswidrige und für den
Finanzwirtschaftsstandort Europa schädliche sowie insbesondere auch einseitige
Enteignung der Vermögenswerte der russischen Zentralbank – und damit sämtlicher
russischer Staatsbürger – unmöglich machen würde. Darüber hinaus teilen die
Fragesteller auch die Auffassung des US-amerikanischen Professors und
Politikwissenschaftlers am Quincy Institute for Responsible Statecraft Dr. Nicolai
Petro, dass eine derartige Maßnahme jahrzehntelang dauernde
Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen würde, ohne dass den Menschen in der Ukraine damit
geholfen wäre (https://responsiblestatecraft.org/ukraine-reconstruction/).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie erklärt die Bundesregierung die über die Zeit erfolgte Veränderung
ihrer Position in Bezug auf den Umgang mit eingefrorenen russischen
Vermögenswerten – insbesondere von einer anfänglich ablehnenden
Haltung gegenüber jeglicher Nutzung oder Enteignung hin zu einer
zunehmenden Bereitschaft, diese Vermögenswerte für Kredite,
Reparationsvorleistungen oder andere Maßnahmen zur Unterstützung der Ukraine
einzusetzen –, und welche rechtlichen, politischen, wirtschaftlichen oder
anderen Faktoren haben zu dieser Entwicklung beigetragen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
2. Welche konkreten rechtlichen sowie finanzökonomischen bzw.
währungspolitischen Überlegungen liegen dem in der „Financial Times“
unterbreiteten Vorschlag von Bundeskanzler Friedrich Merz zugrunde,
eingefrorene russische Vermögenswerte als Sicherheiten für einen zinslosen Kredit
an die Ukraine zu verwenden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Welche völkerrechtlichen Probleme wurden von Bundeskanzler
Friedrich Merz in diesem Zusammenhang ggf. konkret angesprochen,
und wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt
werden, dass eingefrorene Vermögenswerte im Rahmen des Kreditmodells
nicht als faktische Konfiskation erfolgen bzw. gewertet werden?
b) Welche juristischen Unterschiede bestehen nach Auffassung von
Bundeskanzler Friedrich Merz zwischen dauerhaftem Einfrieren,
Beschlagnahmung bzw. Konfiskation, Reinvestition und Kreditsicherung,
und welche national-, europa- und völkerrechtlichen Normen sind
nach Ansicht der Bundesregierung beim Umgang mit staatlichen
Vermögenswerten jeweils zu beachten?
c) Wie will Bundeskanzler Friedrich Merz mit dem von ihm
unterbreiteten Vorschlag den Zugriff auf fremdes, souveränes Eigentum dauerhaft
unter eine einseitig auferlegte Bedingung stellen, „ohne in die
Eigentumsverhältnisse einzugreifen“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
d) Mit welcher Arbeitsdefinition des Begriffes „Eigentumsverhältnisse“
arbeitet Bundeskanzler Friedrich Merz, in die er „nicht eingreifen“
wolle, im Hinblick auf völkerrechtlich geschützte souveräne
Staatsvermögen, wo zieht er eine Grenze zur Enteignung, und auf welcher
Rechts- oder anderen Grundlage (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
e) Welche rechtlichen und finanzökonomischen Folgewirkungen für
Deutschland und Europa hat Bundeskanzler Friedrich Merz bei dem
von ihm in der „Financial Times“ unterbreiteten Vorschlag ggf.
eingeplant (bitte ggf. aufschlüsseln)?
f) Warum sieht der von Bundeskanzler Friedrich Merz unterbreitete
Vorschlag keinen entsprechenden Beschluss eines international
anerkannten Gremiums vor, dass und wie viel Russland zu zahlen hätte, wie es
das Völkerrecht fordert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
g) Auf welcher Berechnungsgrundlage schlug Bundeskanzler Friedrich
Merz einen Kredit in Höhe von 140 Mrd. Euro vor angesichts dessen,
dass einerseits der IWF den Finanzbedarf der Ukraine derzeit noch
ermittelt und andererseits Wolodymyr Selenskyj die Kriegskosten für
das kommende Jahr abweichend auf 120 Mrd. Dollar bezifferte (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
h) Welche Risiken für den deutschen Haushalt und anteilsmäßig die
Haushalte der EU-Mitgliedstaaten sieht die Bundesregierung ggf. in
dem von Bundeskanzler Friedrich Merz vorgeschlagenen
Kreditmodell, falls Russland keine Reparationszahlungen leistet?
i) Welche Folgen hätte es bei der Umsetzung des Vorschlags von
Bundeskanzler Friedrich Merz nach der Planung oder Einschätzung der
Bundesregierung, wenn die Ukraine selbst im Falle ausbleibender
Reparationszahlungen für die Rückzahlung des Kredits einstehen
müsste?
j) Sieht die Bundesregierung bei der von Bundeskanzler Friedrich Merz
vorgeschlagenen bzw. geplanten Ablösung nationaler
Haushaltsgarantien durch den neuen EU-Haushalt ab 2028 rechtliche, politische oder
andere Hürden, und wenn ja, welche?
k) Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung bei der
Umsetzung des Vorschlags von Bundeskanzler Friedrich Merz auf die
Stabilität und Glaubwürdigkeit des Euros als globale Reservewährung
durch die Nutzung eingefrorener russischer Vermögenswerte als
Sicherheiten?
l) Welche Rückmeldungen hat die Bundesregierung ggf. seitens der EZB
sowie im Rahmen der EU und der G7 zu diesem von Bundeskanzler
Friedrich Merz vorgeschlagenen Kreditmodell erhalten (bitte ggf.
aufschlüsseln)?
3. Hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse dazu, dass eine in der EU
im Februar 2023 eingerichtete Arbeitsgruppe noch im Juni 2023 zu dem
Ergebnis kam, dass es keinerlei Rechtsgrundlage für eine Konfiskation der
Vermögenswerte gibt sowie andere geprüfte Optionen erhebliche
rechtliche und finanzökonomische Risiken bergen, wenn ja, wie lauten diese
Erkenntnisse, und welche Schlussfolgerungen für ihre Position zog
damals bzw. zieht heute die Bundesregierung ggf. hieraus (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Welche Vertreter der Bundesregierung waren ggf. an der im Februar
2023 eingerichteten EU-Arbeitsgruppe beteiligt?
b) Welche konkreten Beiträge oder Stellungnahmen hat die
Bundesregierung in dieser Arbeitsgruppe ggf. eingebracht?
c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. über die rechtlichen
Erwägungen der Arbeitsgruppe?
d) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. darüber, welche
wirtschaftlichen Risiken für die Finanzstabilität der EU die Arbeitsgruppe
hervorgehoben hat?
e) Hat sich die Bundesregierung zu der nach Ansicht der Fragesteller
nach wie vor aktuellen sowie zutreffenden Aussage des damaligen
österreichischen Außenministers, dass eine Aufhebung solcher
Maßnahmen durch Gerichte eine „diplomatische und wirtschaftliche
Katastrophe“ darstellen würde, eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja,
wie lautet diese?
4. Welche Schlussfolgerungen zog bzw. zieht die Bundesregierung daraus,
dass ebenfalls noch bereits im Juni 2023 (vgl. Frage 3)
a) die EZB die Europäische Kommission warnte, dass eine derartige
Maßnahme das Vertrauen in den Euro als globale Währung
untergraben, ein negatives Signal an die globalen Märkte aussenden und die
Zentralbanken von Ländern mit großen Bargeldreserven in der EU
bewegen könnte, sich vom Euro abzuwenden?
b) ein EU-Diplomat auf anonymer Basis damals in diesem
Zusammenhang sagte: „Man kann nicht einfach das Gesetz umgehen. Und selbst
wenn es eine rechtliche Rechtfertigung gibt, ist nicht klar, welche
Folgen diese Entscheidung für den Status des Euro als Weltwährung
haben wird“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
5. Hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse dazu, dass, als sich zum
Jahresende 2023 abzeichnete, dass damals die US-Demokraten und die
US-Republikaner sich politisch nicht auf weitere finanzielle Hilfen für die
Ukraine seitens der USA einigen können, im Oktober 2023 hochrangige
US-Beamte unter der damaligen Biden-Administration die europäischen
Länder verstärkt dazu aufforderten, das eingefrorene Vermögen der
russischen Zentralbank zur Unterstützung der Ukraine zu verwenden, wenn ja,
wie lauten diese Erkenntnisse, und welche Schlussfolgerungen für ihre
Position zog die Bundesregierung ggf. hieraus (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
6. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber und wie bewertete bzw.
bewertet sie ggf., dass zu dem damaligen Vorschlag (vgl. Frage 5), die in der EU
eingefrorenen Zentralbankreserven als „Vorschuss“ für die Entschädigung
der Ukraine zu übergeben, die Russland demnach in jedem Fall zu zahlen
hätte,
a) die „Financial Times“ damals schrieb, er sei mit rechtlichen Risiken
behaftet, und würde darüber hinaus eine jede derartige Maßnahme
Ländern wie China vermitteln, dass ihre in Euro gehaltenen
Vermögenswerte nicht rechtssicher angelegt sind, sondern ohne judikative
Entscheidung einem Zugriff ausgesetzt sein könnten,
b) ein EU-Diplomat sagte, die EU habe, weil sich die meisten der
eingefrorenen russischen staatlichen Vermögenswerte in der EU und nicht
in den USA befinden, „viel mehr zu verlieren“ (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
7. Hat sich die Bundesregierung zu der in der „NZZ“ getroffenen
Einschätzung betreffend die Entscheidung vom Frühjahr 2024, die Zinserträge
abzuschöpfen und an die Ukraine weiterzuleiten, zu einer Enteignung wäre
eine „künstliche Trennlinie“ gezeichnet worden, weil der Eigentümer der
Vermögenswerte in der Regel auch der Eigentümer der Erträge sei,
Brüssel jedoch auf die besonderen vertraglichen Regeln von Euroclear
zurückgegriffen habe, laut denen die Clearing-Gesellschaft keine Zinsen auf
Bargeld von Kunden zahlt, eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja,
welche (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die genaue
Rechtsgrundlage, auf die sich die EU stützt, um Zinserträge als „frei
verfügbar“ zu deklarieren?
b) Hat sich die Bundesregierung Rat eingeholt zu der Gefahr, dass
Gerichte diese Trennlinie als Umgehung des Immunitätsschutzes werten
könnten, und wenn ja, was besagt dieser Rat?
c) Welche juristischen Gutachten zur Eigentumsfrage von Erträgen
eingefrorener Vermögenswerte liegen der Bundesregierung ggf. vor?
d) Hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse (ggf. welche) zu den auf
EU-Ebene ggf. getroffenen Abwägungen zwischen einerseits der nach
Auffassung der „NZZ“ (a. a. O.) sowie der Fragesteller „relativ
kleinen Summe“ und andererseits den genannten rechtlichen und
politischen Risiken?
8. Hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse dazu, dass gegen diese
Entscheidung (vgl. Frage 7d) laut Medienberichten im Juli 2025 die
ungarische Regierung vor dem Gerichtshof der Europäischen Union geklagt hat
und vorträgt, dass diese Entscheidung ohne Berücksichtigung der
Meinung Budapests getroffen worden sei und hiermit gegen die geltenden
europäischen Abstimmungsverfahren verstoßen habe, wenn ja, wie lauten
diese Erkenntnisse, und welche Schlussfolgerungen für ihre Position zieht
die Bundesregierung ggf. hieraus (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
9. Hat sich die Bundesregierung dazu,
a) dass im Sommer 2025 die Europäische Kommission erwog, rund
200 Mrd. Euro an eingefrorenen russischen Vermögenswerten von
Euroclear aus in einen neuen, gezielt risikoreicheren Investmentfonds
unter der Schirmherrschaft der EU zu übertragen, der höhere Gewinne
bzw. Zinsen erbringen sollte bzw. soll, eine eigene Auffassung
gebildet, und wenn ja, wie lautet ggf. diese Auffassung (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
b) Ist der Bundesregierung bekannt, dass dies von Euroclear – wo die
meisten der Gelder liegen – alsbald abgelehnt und scharf kritisiert
wurde, weil dies „einer ‚Enteignung‘ gleichkommen“, eine Reaktion
Russlands „in jeder Form“ nach sich ziehen und sich negativ auf den
Ruf von Euroclear auswirken würde, weil auch die Verantwortung für
diese Mittel gegenüber der Zentralbank Russlands bei Euroclear liege,
und wenn ja, seit wann (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
10. Hat sich die Bundesregierung im Nachgang der Beratungen der
Außenminister der EU-Mitgliedstaaten vom 30. August 2025 eine eigene
Bewertung, Auffassung oder Positionierung erarbeitet zu
a) der Stellungnahme des belgischen Außenminister Maxime Prévot,
dass „diese Vermögenswerte durch das Völkerrecht solide geschützt
sind und ihre Beschlagnahme systemische finanzielle Instabilität
verursachen und das Vertrauen in den Euro untergraben würde“;
b) der Stellungnahme des italienischen Außenministers Antonio Tajani,
der sagte: „Wir müssen die Regeln einhalten […] Das ist ein
juristisches Problem, keine politische Entscheidung“;
c) der Einschätzung der „Frankfurter Allgemeinen“, dass Deutschland,
Frankreich und Italien als die drei großen Staaten der Eurozone nebst
Belgien „am meisten zu verlieren“ hätten;
d) der Forderung der baltischen Staaten nach einer Enteignung auch
angesichts einer möglichen gerichtlichen Aufhebung („Dann tragen wir
alle die Folgen, alle zusammen“), weil sonst „die Debatte darüber, wie
man die Ukraine im nächsten Jahr finanziell unterstützen könne, ‚echt
schwierig‘“ werden würde,
und wenn ja, wie lautet diese jeweils (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
11. Welche Position vertritt die Bundesregierung ggf. zu dem Memo
Washingtons an die G7-Staaten vom Anfang September 2025, laut welchem
die G7-Mitglieder „die Möglichkeit prüfen sollten, das Grundkapital
russischer Vermögenswerte auf innovative Weise zu beschlagnahmen, um die
Verteidigung der Ukraine zu finanzieren“ (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
a) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Haltung der übrigen G7-
Staaten, und wenn ja, welche?
b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Haltung von Staaten des
Globalen Südens (z. B. Südafrika, Brasilien, Indonesien) gegenüber
dieser Initiative sowie vergleichbaren Initiativen, und wenn ja,
welche?
12. Welche Rolle nehmen die vielfach und u. a. von der EZB konstatierten
rechtlichen und finanzökonomischen Risiken in der Erarbeitung der
Positionierung der Bundesregierung spezifisch vor dem Hintergrund dessen
ein, dass Deutschland aus dem Grund zuletzt „zu einem der wichtigsten
Befürworter“ der Maximierung der Erträge aus den russischen Geldern
geworden ist, dass dann, wenn die Unterstützung der Ukraine durch die
USA nachlässt, die Last der Hilfe für die Ukraine auf Deutschland fallen
werde – was im Ergebnis das Wachstum von „rechten Kräften“ im Land
noch weiter verstärken könne (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
13. Hat sich die Bundesregierung im Nachgang der Beratungen der
Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten vom 19. September 2025, bei denen u. a.
die Option diskutiert wurde, dass die Vermögenswerte in Höhe von rund
170 Mrd. Euro in Euroclear für den Kauf von EU-Anleihen mit
Nullzinssatz verwendet werden und das aufgenommene Kapital dann schrittweise
als Kredit an die Ukraine weitergeleitet wird, ein eigenes Urteil dazu
gebildet, dass auch dieser Plan breiter Kritik u. a. von Euroclear und der
EZB begegnete und abermals rechtliche und finanzökonomische Risiken
konstatiert wurden, und wenn ja, welches (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
14. Sprach der außenpolitische Berater von Bundeskanzler Friedrich Merz,
Günter Sautter, für die Bundesregierung, als er zum nach Auffassung der
Fragesteller evident völkerrechtswidrigen Vorschlag von EU-
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen von noch Anfang
September 2025, die Mittel – im Vorgriff auf mögliche russische Reparationen –
von der EU als „Reparationsdarlehen“ nach Kiew zu überweisen, erklärte,
die Debatte in der EU bewege sich „in die richtige Richtung“ (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn ja, mit welchem Mandat, in wessen Auftrag oder auf welcher
Grundlage äußerte sich Günter Sautter ggf. in dieser Angelegenheit für
die Bundesregierung?
b) Wenn nein, in welcher Eigenschaft äußerte sich Günter Sautter dann,
und inwieweit hat die Bundesregierung seine Aussage ggf.
nachträglich richtiggestellt oder kommentiert?
15. Hat sich die Bundesregierung zu der in der „NZZ“ getroffenen
Einschätzung, dass dann, wenn die Gelder illegal verwendet werden würden, dies
die in den Entwicklungs- und Schwellenländern weitverbreitete Ansicht
verstärken würde, „dass sich der Westen nur um das Völkerrecht schert,
wenn es ihm gerade passt“, eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja,
wie lautet diese (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung gebildet (wenn ja,
welche) hinsichtlich der nach Auffassung der Fragesteller bestehenden
Möglichkeit, dass durch eine solche Wahrnehmung die Schwelle für
jene Staaten, sich als neutral oder pro-russisch bzw. grundsätzlich
antiwestlich zu positionieren, sinkt?
b) Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung gebildet (wenn ja,
welche) zu der nach Auffassung der Fragesteller bestehenden Gefahr,
dass dies langfristig die Fähigkeit des Westens schwächt, Normen des
Völkerrechts international und insbesondere gegenüber
nichtwestlichen Staaten glaubwürdig durchzusetzen?
16. Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die
Bundesregierung ggf. aus der Tatsache, dass die Staatsgelder, bevor sie
eingefroren wurden, Rentenzahlungen absichern sollten, und durch das Einfrieren
der Vermögenswerte auch die soziale Absicherung russischer Rentner
mittelbar betroffen sein könnte (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
17. Welche Einschätzung bzw. Auffassung oder Kenntnisse hat die
Bundesregierung ggf. dazu, ob die Einschränkung sozialer Sicherungssysteme in
Russland durch eingefrorene Gelder beabsichtigte oder unbeabsichtigte
humanitäre Folgen für die russische Bevölkerung haben könnte (vgl.
Frage 16; bitte ausführen)?
18. Hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse dazu, dass das Einfrieren
durch die EU effektiv nicht nur die staatlichen Vermögenswerte der
Russischen Föderation betraf bzw. betrifft, sondern gleichzeitig auch private
Gelder von rund 5 Millionen russischen Staatsbürgern, von denen die
allermeisten nicht unter die westlichen Sanktionen fallen und die dennoch
seither nicht auf ihr Privateigentum zurückgreifen können, wenn ja, wie
lauten diese Erkenntnisse, und welche Schlussfolgerungen für ihre
Position zieht die Bundesregierung ggf. hieraus (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
a) Hat die Bundesregierung selbst eigene Kenntnis davon, aus welchen
Gründen nicht sichergestellt ist, dass die Betroffenen rechtlich die
Möglichkeit haben, gegen das Einfrieren ihrer privaten
Vermögenswerte Rechtsmittel einzulegen (bitte ggf. ausführen)?
b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. über die
durchschnittliche Höhe der eingefrorenen privaten Vermögenswerte pro
betroffene Person?
c) Hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die EU und hat die
Bundesregierung selbst juristischen Rat eingeholt zu der Vereinbarkeit des
Einfrierens privater Vermögenswerte von nichtsanktionierten
Menschen mit dem Grundsatz des Eigentumsschutzes gemäß Artikel 17
der EU-Grundrechtecharta, und wenn ja, wie lautet dieser?
d) Hat sich die Bundesregierung selbst damit beschäftigt, welche
humanitären Härten ggf. für nichtsanktionierte Menschen entstanden sind,
die auf ihr eigenes Privateigentum nicht mehr zugreifen können (bitte
ggf. ausführen)?
e) Welche politischen oder rechtlichen Diskussionen innerhalb der EU zu
diesem Thema sind der Bundesregierung ggf. bekannt?
f) Welche Einschätzung hat die Bundesregierung ggf. dazu, ob das
Einfrieren privater Gelder insbesondere langfristig rechtlich haltbar ist?
19. Welche Kriterien legt die Bundesregierung für die politische Abwägung
zwischen einerseits der Unterstützung der Ukraine und andererseits der
Wahrung des internationalen Rechts sowie der Wahrnehmung des
nationalen Interesses von Deutschland an der Bewahrung von Währungsstabilität
im Euroraum zugrunde (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
20. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung dazu erarbeitet bzw.
Schlussfolgerungen für ihre weitere Positionierung daraus gezogen, dass
angesichts der derzeit laufenden Debatten bzw. Planungen über die
Verwendung bzw. Entwendung der Gelder die russischen Behörden an einem
Plan für den Fall arbeiten, in welchem die EU tatsächlich beschließt, die
eingefrorenen russischen Vermögenswerte zu beschlagnahmen, in
Reaktion ausländische Vermögenswerte in Russland zu verstaatlichen und
schnell zu verkaufen, und wenn ja, welche (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
a) Welche westlichen – insbesondere deutschen – Unternehmen sind
nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell noch in Russland tätig,
und in welcher Größenordnung sind ihre dortigen Vermögenswerte
möglicherweise betroffen?
b) Bezieht die Bundesregierung diesen russischen Plan für westliche
Vermögenswerte betreffende Gegenmaßnahmen ein in ihre Positionierung
über den weiteren Umgang mit den eingefrorenen russischen Geldern
zugunsten der Ukraine, und wenn ja, inwieweit (bitte begründen)?
c) Welche Gespräche hat die Bundesregierung ggf. bislang mit
möglicherweise betroffenen deutschen Unternehmen über mögliche Risiken
und Schutzmaßnahmen bzw. mögliche deutsche
Unterstützungsleistungen geführt oder plant sie, ggf. zu führen?
d) Welche wirtschaftlichen Folgen erwartet die Bundesregierung für
Deutschland, sollte Russland in Reaktion westliche Vermögenswerte
in größerem Umfang verstaatlichen, und hat Bundeskanzler Friedrich
Merz diese Folgen ggf. bei seinem in der „Financial Times“
unterbreiteten Vorschlag einkalkuliert (bitte begründen)?
Berlin, den 17. Oktober 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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