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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Menschenrechtsverletzungen in den USA

Lage der Menschenrechte in den USA, internationale Menschenrechtsabkommen, Dialog über Menschenrechtsthemen, Vollstreckung von Todesurteilen in den USA, Situation von Häftlingen im US-Strafgefangenenlager Guantánamo, in US-Hochsicherheitsgefängnissen sowie im Bereich der US-Militärgerichtsbarkeit, Isolationshaft, gesetzliche Kontrolle, Bevölkerungsgruppen mit eingeschränkten Menschenrechten, Armut, VN-Kinderrechtskonvention, Haftbedingungen für Asylsuchende und Migranten, Grenzsicherungsregime zwischen den USA und Mexiko<br /> (insgesamt 34 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

14.02.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/454721. 01. 2011

Menschenrechtsverletzungen in den USA

der Abgeordneten Katrin Werner, Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Harald Koch, Niema Movassat, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Trotz feststellbarer schwerwiegender und strukturierter Menschenrechtsverletzungen fehlen im aktuellen 9. Menschenrechtsbericht der Bundesregierung (Teil C) Aussagen zu den Vereinigten Staaten von Amerika (USA). Die USA gehören zu den fünf Ländern, die weltweit die meisten Todesurteile vollstrecken. Erst in 15 der 50 US-Bundesstaaten ist die Todesstrafe abgeschafft. Seit Ende des Hinrichtungsmoratoriums 1976 wurden nach Angaben von Amnesty International insgesamt 1188 Menschen hingerichtet (Stand: Mai 2010), zuletzt stieg die Zahl im Jahr 2009 sprunghaft auf 52 Personen an. Die mit Abstand häufigste Hinrichtungsmethode bildet die Injektion (Giftspritze). Weitere, von Bundesstaat zu Bundesstaat variierende, zugelassene Tötungsmethoden sind Elektrokution (elektrischer Stuhl), Vergasen, Erhängen und Erschießen. Die bislang letzte Hinrichtung in einer Gaskammer erfolgte 1999.

Einer US-amerikanischen Studie zufolge sind unabhängig von der Art des begangenen Verbrechens zwei Kriterien maßgebend dafür, welche Todeskandidaten für die Hinrichtung ausgewählt werden. Neben dem Geschlecht betrifft dies den Bildungsstand bzw. die Zahl der Jahre, die die zum Tode Verurteilten eine Schule besucht haben. Besonders hinrichtungsgefährdet sind demnach Männer, die über keine oder nur über eine geringe Bildung verfügen (vgl. www.sueddeutsche.de/wissen/hinrichtungen-in-den-usa-was-ueber-leben-und-tod-entscheidet-1.220277). Hinzu kommt, dass die Todesinsassen überproportional afroamerikanischer und hispanoamerikanischer Herkunft sind. Dies deutet auf eine durch Willkür und rassistische Vorurteile geprägte Rechtspraxis hin.

Im Zusammenhang mit dem „Kampf gegen den Terror“ setzen die USA ihre bisherige Praxis der unbefristeten Inhaftierung von ausländischen Staatsangehörigen ohne Anklageerhebung im Internierungslager Guantánamo fort. Mit dem aktuellen Beschluss des Verteidigungshaushalts 2011 durch den US-Kongress wird die Schließung des Lagers faktisch bis auf weiteres verhindert, da Finanzmittel für die Unterbringung von Guantánamo-Häftlingen auf dem US-Festland bzw. Prozesse vor zivilen US-Gerichten ausdrücklich nicht vorgesehen sind.

Eine juristische Aufarbeitung der unter der vormaligen Bush-Administration in geheimen Haftzentren der CIA systematisch ausgeübten Folterpraktiken wie simuliertes Ertrinken („Waterboarding“) ist bislang unterblieben. In zahlreichen US-Hochsicherheitsgefängnissen laufen die Haftbedingungen nach wie vor der UN-Antifolterkonvention und anderen internationalen Standards humaner Behandlung zuwider. Dies betrifft insbesondere die Praxis dauerhafter Isolationshaft mit unzureichender medizinisch-therapeutischer Versorgung und ohne Überprüfung der Haftbedingungen. Im Fall des mutmaßlichen WikiLeaks-Informanten Bradley Manning prüft gegenwärtig der UN-Sonderberichterstatter über Folter auch eine Beschwerde über die Haftbedingungen in US-Militärkasernen. Zudem starben im Jahr 2009 mindestens 47 Menschen bei Polizeiangriffen durch den Einsatz von Elektroschockwaffen (vgl. Amnesty International Report 2010, USA).

Zehntausende Migranten, darunter selbst Asylsuchende, werden routinemäßig unter erschwerten Bedingungen und ohne ausreichenden Zugang zu medizinischer Versorgung und rechtlichen Beistand in Haft gehalten. Der UN-Sonderberichterstatter über extralegale Hinrichtungen zeigte sich im Mai 2009 darüber besorgt, dass es seit 2003 weit mehr als die offiziell gemeldeten 74 Todesfälle unter Migranten im Gewahrsam der Einwanderungs- und Zollbehörden gegeben hat. Dennoch lehnte die US-Regierung die Einführung landesweit geltender, juristisch einklagbarer Standards für Haftbedingungen ab. Das Grenzsicherungsregime an der US-amerikanisch-mexikanischen Grenze verstößt weiterhin gegen internationale humanitäre Standards und gegen die Menschenrechte von Flüchtlingen und stellt eine Gefahrenquelle für deren Leben dar.

Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte vor allem der afroamerikanischen, hispanoamerikanischen und indigenen Bevölkerung unterliegen zum Teil erheblichen Einschränkungen. Dies betrifft vor allem die Zugangschancen zum staatlichen Bildungssystem sowie die soziale Sicherheit von Menschen, die von Erwerbslosigkeit, Armut und Krankheit betroffen sind. Das Recht auf Gesundheit ist für die insgesamt 52 Millionen US-Amerikanerinnen und US-Amerikaner, die 2009 nicht krankenversichert waren, praktisch nicht gewährleistet. Zudem hängt der Zugang zum Gesundheitssystem in hohem Maß von Faktoren wie Einkommen, aber auch ethnischer Zugehörigkeit oder Herkunft ab. Die Müttersterblichkeit von Afroamerikanerinnen ist beispielsweise viermal höher als bei Frauen mit weißer Hautfarbe. In ländlichen Wohnarealen der indigenen Bevölkerung ist die Infrastruktur für Gesundheit und Bildung oft nur unzureichend entwickelt.

Das Erstarken der ultra-rechtskonservativen „Tea-Party“-Bewegung hat die US-amerikanische Gesellschaft zusätzlich tief polarisiert. Die Bewegung stigmatisiert gezielt sozial benachteiligte und einkommensschwache Gruppen, die Angehörigen von bestimmten ethnischen und religiösen Minderheiten (v. a. Muslime), Menschen aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität und sexuellen Orientierung und lehnt die UN-Konvention über die Rechte von Kindern ab.

Als einer der wichtigsten politischen Verbündeten verfügt die deutsche Bundesregierung über beste Voraussetzungen, um mit den USA in einen kritischen Menschenrechtsdialog einzutreten und der von allen Fraktionen des Deutschen Bundestags geforderten weltweiten Abschaffung der Todesstrafe (vgl. Bundestagsdrucksachen 17/2114, 17/2131, 17/2331) Nachdruck zu verleihen sowie weitere, konkrete Verbesserungen in der Menschenrechtslage einzufordern.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen34

1

Führt die Bundesregierung mit den USA einen institutionalisierten Dialog über Menschenrechtsthemen, und falls ja, welche politischen Ebenen sind hierbei einbezogen und welche inhaltlichen Schwerpunkte werden behandelt (falls nein, bitte begründen)?

2

Welche internationalen Menschenrechtsabkommen haben die USA noch nicht unterzeichnet bzw. wurden bislang nicht ratifiziert?

3

Hat die Bundesregierung die US-Regierung oder ggf. Gouverneure einzelner US-Bundesstaaten über die von allen Fraktionen des Deutschen Bundestags vertretene Position zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe informiert, und wie haben die US-amerikanischen Gesprächspartner hierauf reagiert?

4

Welche Anstrengungen gedenkt die Bundesregierung angesichts ihres neu gewonnenen, nichtständigen Sitzes im UN-Sicherheitsrat zu unternehmen, um auf UN-Ebene für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe zu werben und den Dialog darüber mit den USA und anderen Staaten, die die Todesstrafe noch nicht abgeschafft haben, zu suchen?

5

Was hat die Bundesregierung bislang unternommen, um im Rahmen der Europäischen Union einen Menschenrechtsdialog mit den USA über die Todesstrafe und andere Menschenrechtsthemen zu initiieren?

6

Wie viele Todesurteile wurden seit dem Jahr 2000 in den USA vollstreckt (bitte möglichst nach Jahr, Geschlecht, Hinrichtungsmethode und Bundesstaat aufschlüsseln)?

7

Wie viele Verurteilte warten gegenwärtig noch in US-Todeszellen auf ihre Hinrichtung, und wie beurteilt die Bundesregierung die humanitäre und menschenrechtliche Situation der Todeskandidatinnen und Todeskandidaten (bitte ggf. auch auf einzelne US-Bundesstaaten eingehen)?

8

Wie viele der gegenwärtig auf ihre Hinrichtung wartenden Todeskandidatinnen und Todeskandidaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung afroamerikanischer bzw. hispanoamerikanischer Herkunft?

9

Welche Kriterien und Verfahrensregeln sind nach Kenntnis der Bundesregierung maßgebend dafür, an welchen Personen die Todesstrafe vollstreckt werden soll, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Auswahlpraxis der US-Behörden?

10

Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Fortführung des US-Strafgefangenenlagers Guantánamo, und inwieweit werden hierbei nach Einschätzung der Bundesregierung humanitäre Grundsätze des internationalen Völkerrechts und des Völkerstrafrechts eingehalten, und wie ist die momentane Situation der Strafgefangenen zu bewerten?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Integrationserfolge der zwei Ex-Guantánamo-Gefangenen, die im Jahr 2010 von der Bundesrepublik aufgenommen wurden, und welche staatlichen Integrationshilfen stehen hierbei den Betroffenen zur Verfügung und inwieweit ist ihr Zugang zu medizinischer Versorgung und psychologischer Betreuung gewährleistet?

12

Wie viele Personen sind gegenwärtig noch im US-Strafgefangenenlager Guantánamo interniert, und wäre die Bundesregierung bereit, durch die Aufnahme von weiteren Guantánamo-Gefangenen einen Beitrag zur Schließung des Lagers zu leisten (bitte mit Begründung und Nennung der Herkunftsländer der Gefangenen, soweit bekannt)?

13

Wie viele Guantánamo-Gefangene haben nach Kenntnis der Bundesregierung in der Gefangenschaft bislang Suizid begangen, und wie viele Gefangene haben Suizidversuche unternommen, die sie überlebten?

14

Wie viele Guantánamo-Gefangene haben seit Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ein Haftüberprüfungsverfahren angestrengt, und wie viele Verfahren wurden bislang tatsächlich eröffnet und Betroffene angehört?

15

Gegen wie viele Guantánamo-Gefangene wurden bisher Verfahren vor Militärkommissionen eingeleitet, und welche Bilanz ist hierbei zu ziehen?

16

Über welche gegenwärtigen Befugnisse verfügt nach Kenntnis der Bundesregierung der US-amerikanische Geheimdienst CIA bei der „vorübergehenden“ Inhaftierung von terrorverdächtigen Personen, und welche zeitlichen Begrenzungen sind hierbei zu beachten und mit welchen Kontrollmechanismen wird gewährleistet, dass künftig Folterpraktiken und „verschärfte Verhörmethoden“ wie simuliertes Ertrinken, erzwungene Nacktheit und dauerhafter Schlafentzug tatsächlich ausgeschlossen sind?

17

Wie beurteilt die Bundesregierung die humanitäre und menschenrechtliche Situation von Gefangenen in US-Hochsicherheitsgefängnissen (bitte ggf. auch auf einzelne US-Bundesstaaten eingehen)?

18

Wie viele Häftlinge werden nach Kenntnis der Bundesregierung in US-Hochsicherheitsgefängnissen in dauerhafter Isolationshaft gehalten, und für welche Verbrechen wird seitens der US-Behörden üblicherweise dauerhafte Isolationshaft verhängt?

19

Mit welchen gesetzlichen Kontrollmöglichkeiten wird nach Kenntnis der Bundesregierung garantiert, dass Isolationshäftlinge in US-Hochsicherheitsgefängnissen keiner Folter oder anderen Formen körperlicher und psychischer Misshandlung ausgesetzt sind und Zugang zu medizinischer Versorgung haben und die Haftbedingungen überprüft werden können (bitte ggf. auch auf einzelne US-Bundesstaaten eingehen)?

20

Wie bewertet die Bundesregierung die Einhaltung von humanitären und menschenrechtlichen Standards bei Isolationshaft im Bereich der US-Militärgerichtsbarkeit bzw. in US-Militärkasernen, und welche strafrechtliche Sanktionen könnten ggf. in der Bundesrepublik Deutschland verhängt werden, falls Militärangehörige als geheim eingestuftes Informationsmaterial öffentlich bekannt machten oder an Dritte weitergäben?

21

Welche Position bezieht die Bundesregierung gegenüber der US-Regierung in Bezug auf die humanitären und menschenrechtlichen Haftbedingungen in US-Gefängnissen von Menschen mit geistigen Behinderungen oder mit schweren chronischen Erkrankungen wie HIV/AIDS und Tuberkulose?

22

In welcher Größenordnung machen die US-Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung von der Praxis Gebrauch, Asylsuchende und Migrantinnen und Migranten routinemäßig und häufig unter erschwerten Bedingungen und ohne ausreichende medizinische Versorgung zu inhaftieren, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus in Gesprächen mit der US-Regierung?

23

Wie viele Todesfälle hat es seit dem Jahr 2000 nach Kenntnis der Bundesregierung unter Migrantinnen und Migranten gegeben, die sich im Gewahrsam der Einwanderungs- und Zollbehörden befanden (bitte möglichst nach Jahr und Bundesstaat auflisten)?

24

Wie bewertet die Bundesregierung das bestehende Grenzsicherungsregime zwischen den USA und Mexiko im Hinblick auf seine Auswirkungen auf das Leben und die Menschenrechte von Flüchtlingen?

25

Wie viele illegale Übertritte hat es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des „Secure Fence Act of 2006“ pro Jahr an der US-amerikanisch-mexikanischen Grenze gegeben, und wie viele Menschen kamen seither beim Versuch des illegalen Grenzübertritts ums Leben?

26

In welchem Umfang wird der Grenzzaun durch elektronische Anlagen gesichert, und wie bewertet die Bundesregierung seine reale Wirksamkeit im Hinblick auf die Eindämmung des Drogen-, Waffen- und Menschenhandels an der US-amerikanisch-mexikanischen Grenze?

27

Welche Bevölkerungsgruppen unterliegen nach Einschätzung der Bundesregierung Einschränkungen ihrer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte, und in welcher quantitativen Größenordnung ist dies zu beobachten, und welche Rechte sind davon am stärksten betroffen?

28

Wie viele US-Amerikanerinnen und US-Amerikaner sind nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig von absoluter Armut im Sinne der Definition der Weltbank (Einkommen unter 1,25 US-Dollar/Tag) betroffen?

29

Wie viele US-Amerikanerinnen und US-Amerikaner sind gegenwärtig nach der Berechnungsmethode der modifizierten OECD-Skala von relativer Armut betroffen?

30

Wie viele Kinder unter 18 Jahren sind in den USA nach Kenntnis der Bundesregierung infolge der Einkommensarmut der Eltern als arm bzw. armutsgefährdet zu betrachten, und welche Chancen haben sie, struktureller Armut zu entgehen?

31

Welche Zugangschancen haben nach Kenntnis der Bundesregierung US-amerikanische Kinder aus einkommensschwachen Familienhaushalten zu gesundheitlicher Versorgung, zum staatlichen Bildungssystem sowie zu höherer Bildung an Universitäten, und welchen Stellenwert spielt hierbei die soziale und/oder ethnische Herkunft?

32

Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Weigerung der USA, die UN-Kinderrechtskonvention zu ratifizieren im Hinblick auf die Einhaltung der Menschenrechte von Kindern, und inwieweit gedenkt die Bundesregierung auf die USA einzuwirken, damit sie die Konvention doch noch ratifizieren?

33

Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Lage der afroamerikanischen, hispanoamerikanischen und indigenen Bevölkerung im Hinblick auf ihren Zugang zu staatlicher Bildung, Gesundheitsdienstleistungen, existenzsichernden Erwerbseinkommen und sozialen Transferleistungen?

34

Wie bewertet die Bundesregierung die Menschenrechtssituation von Homo-, Bi- und Transsexuellen sowie Transgendern in den USA?

Berlin, den 21. Januar 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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