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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Strukturen und möglicher Reformbedarf beim Finanzkraftausgleich

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

07.11.2025

Aktualisiert

14.11.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/238623.10.2025

Strukturen und möglicher Reformbedarf beim Finanzkraftausgleich

der Abgeordneten Diana Zimmer, Kay Gottschalk, Jan Wenzel Schmidt, Rainer Groß, Jörn König, Carolin Bachmann, Gerrit Huy, Thomas Korell, Marcel Queckemeyer, Christian Reck, Christian Douglas und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der sogenannte Finanzkraftausgleich erreichte in der ersten Jahreshälfte 2025 mit 11,178 Mrd. Euro ein Rekordvolumen – rund 1,35 Mrd. Euro mehr als im Vorjahreszeitraum (www.spiegel.de/wirtschaft/laenderfinanzausgleich-hoechstwert-von-ueber-elf-milliarden-euro-im-ersten-halbjahr-a-cf0ca5ad-3df3-4961-8607-b0459c729bb2, zuletzt aufgerufen: 29. Juli 2025). Bayern trug dabei nahezu 60 Prozent des Ausgleichs, Baden‑Württemberg und Hessen folgten deutlich abgeschlagen als weitere Geberländer (ebd.). Die öffentlichen Aussagen bayerischer Landesvertreter bezeichnen die Entwicklung des Mechanismus als „besorgniserregend“ und fordern eine strukturelle Neuordnung (ebd.).

Bereits 2024 betrug das Gesamtvolumen rund 18,7 Mrd. Euro, wobei Berlin, Sachsen und Thüringen netto zu den größten Empfängern zählten (www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/Ausgabe/2025/04/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-1-bundesstaatlicher-finanzausgleich-2024.html, zuletzt aufgerufen: 29. Juli 2025).

Diese Entwicklungen zeigen nach Auffassung der Fragesteller eine zunehmende Unzufriedenheit der Geberländer, mangelnde Leistungsgerechtigkeit und wachsende Intransparenz des Ausgleichssystems. Vor diesem Hintergrund ist eine parlamentarische Aufarbeitung durch eine Kleine Anfrage dringend geboten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie hoch war im Detail das Umverteilungsvolumen des Finanzkraftausgleichs in den ersten sechs Monaten 2025 (nach Bundesländern und Empfänger sowie Gebern)?

2

Wie hoch war das Gesamtvolumen des Finanzkraftausgleichs im Kalenderjahr 2024 und die neun Jahre davor, und welche Länder waren die größten Geber bzw. Empfänger (bitte nach Ländern absolut und relativ und im Verhältnis zu deren Einnahmekapazität aufschlüsseln)?

3

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Bayerischen Staatsregierung, dass der Ausgleich Geberländer nicht „überfordern“ dürfe, weil dies „fatale Auswirkungen auf das wirtschaftliche Gesamtgefüge in Deutschland“ hätte (www.spiegel.de/wirtschaft/laenderfinanzausgleich-hoechstwert-von-ueber-elf-milliarden-euro-im-ersten-halbjahr-a-cf0ca5ad-3df3-4961-8607-b0459c729bb2) und dies „eine [nicht mehr hinnehmbare] Umverteilung zulasten Bayerns“ sei (www.cicero.de/innenpolitik/interview-albert-furacker-bayern-landerfinanzausgleich)?

4

Plant die Bundesregierung, Anreize für Nehmerländer zu setzen, etwa über Sparanreize, leistungsbezogene Kriterien oder Regelungen im Steuerrecht, damit Eigenverantwortung stärker gestärkt wird?

6

Sind seitens der Bundesregierung Änderungen bzw. eine Neufassung des Maßstäbegesetzes oder des Finanzausgleichsgesetzes in Planung, um auf eine mögliche Verwerfung der Rechtmäßigkeit des derzeitigen Finanzausgleichs durch das Gericht im Rahmen der Klage vorbereitet zu sein?

7

Liegen der Bundesregierung Prognosen vor, wie sich ein modifiziertes Ausgleichssystem auf die Belastung der Geberländer auswirken würde, z.  B. Höhe der Zahlungen?

Berlin, den 25. August 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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