Mögliche Verwaltungs-, Organisations- und Rechtsdefizite im deutschen Rückführungsmanagement
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Knuth Meyer-Soltau, Sascha Lensing, Dr. Christoph Birghan, Peter Bohnhof, Ulrich von Zons, Gereon Bollmann, Tobias Teich, Kay-Uwe Ziegler, Gerold Otten, Adam Balten, Mirco Hanker, Rocco Kever, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Michael Blos, Alexis L. Giersch, Joachim Bloch, Andreas Mayer, Edgar Naujok, Gerrit Huy, Sven Wendorf, Thomas Korell, Ruben Rupp, Jan Wenzel Schmidt, Iris Nieland, Christian Reck, Marcel Queckemeyer, Udo Theodor Hemmelgarn, Jan Feser, Achim Köhler, Lukas Rehm, Hauke Finger, Dr. Christina Baum, Stefan Keuter, Julian Schmidt und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Von 2024 bis 2025 sind in Deutschland mehr als die Hälfte der geplanten Abschiebungen gescheitert, so die aktuelle Berichterstattung des Onlinemagazins „NIUS“ (www.nius.de/politik/news/bundespolizei-chef-schlaegt-alarm-33-600- von-53-800-abschiebungen-scheitern-nur-800-haftplaetze-fuer-226-000-ausreisepflichtige/2360ab73-4842-4b65-938e-26c3b18d004d). Gleichzeitig zeigen sich große Lücken in der administrativen Infrastruktur: Zu wenige Haftplätze und unzureichende Koordination zwischen Bund und Ländern erschweren den Vollzug.
Die Bundesregierung nennt in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/15103 konkrete Zahlen: Von insgesamt 53 801 geplanten Abschiebungen wurden nur 20 084 vollzogen, während 33 717 Versuche scheiterten. Die hohe Scheiternsquote verdeutlicht nach Auffassung der Fragesteller Probleme im Rückführungsmanagement.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1532 beschreibt weitere Hindernisse: Fehlende Identitätsnachweise, unzureichende personelle Ausstattung der Ausländerbehörden und Verzögerungen bei Gerichtsverfahren bremsen den Vollzug zusätzlich. Hinzu kommen rechtliche und organisatorische Defizite, die in den Augen der Fragesteller auf eine strukturelle Ineffizienz hinweisen.
Besonders auffällig sind die Unterschiede zwischen den Bundesländern. Die Vollzugspraxis variiert stark, was auf fehlende bundesweite Standards und Qualitätskontrollen hindeutet. Unklar bleibt, wie der Bund seinen Koordinierungsauftrag im föderalen Rückführungsmanagement konkret umsetzt und welche Maßnahmen zur Prozessvereinheitlichung geplant sind.
Zudem ist für die Fragesteller nicht ersichtlich, ob ein zentrales Controlling-System existiert, das Rückführungshemmnisse systematisch erfasst, analysiert und bewertet. Auch der gesetzgeberische Anpassungsbedarf im Aufenthalts- und Verwaltungsverfahrensrecht ist nach Kenntnis der Fragesteller bislang ungeklärt.
Vor diesem Hintergrund besteht nach Sicht der Fragesteller erheblicher Aufklärungsbedarf hinsichtlich der tatsächlichen Verwaltungsstrukturen, ihrer Effizienz, der Verantwortungsverteilung und der rechtlichen Handlungsfähigkeit des Bundes im Rückführungsmanagement.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Welche materiellen und verfahrensrechtlichen Grundlagen (z. B. §§ 58 ff. des Aufenthaltsgesetzes, § 71 des Asylgesetzes, Artikel 28 der Dublin-III-Verordnung (Dublin-III-VO)) regeln die Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern sowie zwischen Ausländerbehörden und Polizei im Bereich Abschiebung und Überstellung?
Inwieweit erscheint die derzeitige Zuständigkeitsverteilung aus Sicht der Bundesregierung mit dem bundesstaatlichen Kohärenzgebot (Artikel 28 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG)) vereinbar?
Welche rechtlichen Hemmnisse sieht die Bundesregierung im Aufenthalts-, Verwaltungs- und Verfahrensrecht, die einer konsequenten Vollziehung bestehender Rückführungsentscheidungen entgegenstehen?
Plant die Bundesregierung gesetzliche Klarstellungen oder Fristen für Mitwirkungspflichten bei der Identitäts- und Dokumentenbeschaffung zur Beschleunigung des Rückführungsprozesses?
Welche rechtlichen Änderungen sind ggf. in Vorbereitung oder beschlossen, um eine dauerhafte, grundrechtskonforme, effizientere und effektivere Rückführungspraxis zu gewährleisten?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Funktionsfähigkeit des Dublin-Systems vor dem Hintergrund der in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1532 ausgewiesenen Überstellungsdefizite (z. B. über 40 000 Verfahren, die 2024 aufgrund unterbliebener Überstellungen auf Deutschland übergingen)?
Stellt mangelnde Rücknahmekooperation einzelner Herkunfts- und Mitgliedstaaten nach Auffassung der Bundesregierung eine strukturelle Schwäche des Rückführungssystems dar, und wenn ja, inwiefern, und welche rechtlichen bzw. wirtschaftlichen Druckmittel werden ggf. genutzt oder sind möglicherweise geplant (z. B. Visasanktionen, Rücknahmeabkommen)?
Welche organisatorischen oder gesetzlichen Maßnahmen sind ggf. vorgesehen, um bundesweit einheitliche Verfahren im Rückführungs- und Überstellungsbereich sicherzustellen (z. B. bundeseinheitliche Vorgaben, Standards, Verwaltungsvereinbarungen)?
Welche zentralen Koordinierungsstellen oder Schnittstellen sind im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern ggf. vorgesehen oder in Vorbereitung, um den Vollzug von Rückführungen zu vereinheitlichen?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls, um künftig eine klare Trennung zwischen rechtlichen, organisatorischen und politischen Ursachen gescheiterter Rückführungen zu ermöglichen und daraus strukturelle Verbesserungen abzuleiten?
Liegt eine umfassende Evaluation des Rückführungs- und Abschiebungssystems (Bund und Länder) vor, und wenn ja, welche wesentlichen rechtlichen bzw. organisatorischen Defizite wurden identifiziert?
Erfasst die Bundesregierung die Ursachen für gescheiterte Abschiebungen systematisch, und wenn ja, wie, und welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung (z. B. Standardisierungsrichtlinien, Monitoring, Fehleranalysen) sind ggf. vorgesehen?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und kommunalen Behörden rechtssicher, fristgerecht und standardisiert erfolgt?
Wie erfolgt die regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit und des Vollzugs bestehender Rückführungsregelungen, und welche Kennzahlen dienen als Grundlage für diese Evaluierungen?
Wie erfolgt derzeit die Datenerhebung und Datenübermittlung zwischen Ausländerbehörden, Ländern, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und Bundespolizei, und welche Maßnahmen zur Verbesserung der IT- und Dateninfrastruktur sind ggf. geplant?
Wie bewertet die Bundesregierung die Datenlage im Ausländerzentralregister (AZR) vor dem Hintergrund der in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/15103 genannten Hinweise auf erhebliche Verzögerungen bei Einträgen von Rückkehr- und Reintegrationsprogrammen?
Plant die Bundesregierung eine Reform des AZR oder die Einführung eines zentralen Rückführungs-Dashboards, um frühzeitig Steuerungs- und Evaluierungsmöglichkeiten im Rückführungsmanagement zu verbessern?
In welchem Umfang wurden im Zeitraum 2024 bis 2025 Überstellungen nach der Dublin-III-VO durchgeführt, und mit welchen Ziel- und Herkunftsstaaten bestehen hier besondere Defizite?
Welche Maßnahmen sind ggf. vorgesehen, um überlange Verfahren (§ 198 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu vermeiden und die Verfahrensdauer im Bereich Rückführung bzw. Abschiebung zu begrenzen?
Wie hoch war die Abschiebequote im Verhältnis zur Zahl der vollziehbar ausreisepflichtigen Personen Ende 2024 (ca. 220 808), und wie bewertet die Bundesregierung diesen Wert im Hinblick auf die Effektivität des Rückführungssystems?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die personelle Ausstattung der mit Rückführungen befassten Behörden vor, und wie bewertet sie deren Angemessenheit im Verhältnis zum Verfahrensaufkommen?
Welche Schulungs-, Standardisierungs- oder Qualitätssicherungsmaßnahmen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung, um eine einheitliche Vollzugspraxis in den Ländern zu gewährleisten?
In welchem Umfang plant die Bundesregierung ggf., die Steuerungsverantwortung für Rückführungsverfahren zu zentralisieren, und in welcher organisatorischen Form soll dies geschehen?