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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Eignung des Fallschirmsystems EPC-B bei der Bundeswehr

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

28.11.2025

Aktualisiert

05.12.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/202407.11.2025

Eignung des Fallschirmsystems EPC-B bei der Bundeswehr

der Abgeordneten Jörg Zirwes, Rüdiger Lucassen, Hannes Gnauck, Kurt Kleinschmidt, Heinrich Koch, Thomas Ladzinski, Jan Ralf Nolte, Andreas Paul, Dr. Daniel Zerbin, Torben Braga, Peter Felser, Mirco Hanker, Stefan Henze, Martin Hess, Gerold Otten, Sven Wendorf, Christian Zaum, Kay-Uwe Ziegler und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Bundeswehr hat mit dem EPC (Ensemble de Parachutage du Combat)‑B ein neues Fallschirmsystem eingeführt, das seit Frühjahr 2024 in Teilen der Truppe eingesetzt wird. Der Hersteller ist der französische Rüstungskonzern Safran Electronics & Defense. Ziel der Anschaffung war es demnach, die Ausrüstung der Fallschirmjäger zu modernisieren, insbesondere durch höhere Lastfähigkeit, verbesserte Leistung und längere Nutzungsdauer.

Nach der Auslieferung wurde das System laut Medienberichten in einem internen Papier des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) kritisch bewertet; nur einen Tag später sei das Papier bereits wieder zurückgezogen und als gegenstandslos erklärt worden. Details aus vertraulichen Unterlagen, die den Medien vorgelegen haben sollen, werden aus Geheimschutzgründen nicht wiedergegeben.

Darüber hinaus berichten Medien über Zwischenfälle im praktischen Einsatz. Auch sei die ursprünglich geplante Nutzungsdauer des Systems verkürzt und die zulässige Absprunghöhe herabgesetzt worden.

Vor diesem Hintergrund stellen sich den Fragestellern unter anderem die Fragen, ob das Fallschirmsystem EPC-B den Anforderungen an Zuverlässigkeit und Sicherheit im Einsatz entspricht und ob die möglichen Risiken für Fallschirmjägerinnen und Fallschirmjäger vertretbar sind. Zudem ist in den Augen der Fragesteller zu klären, wie die Bundesregierung mit der Information umgeht, dass ein interner Bericht kurz nach seiner Erstellung als gegenstandslos eingestuft worden sein soll.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welche Eigenschaften und technischen Leistungsdaten besitzt das Fallschirmsystem EPC-B (bitte insbesondere zu Sprunghöhe, Steuerbarkeit, Öffnungssystem, Lebensdauer und Tragekapazität angeben)?

2

Wurden konkrete technische Mängel und sicherheitsrelevante Zwischenfälle seit Einführung des EPC-B festgestellt, und wenn ja, welche (bitte nach Art des Problems, Häufigkeit, Ort und Datum aufschlüsseln)?

3

Kam es im Zusammenhang mit dem Einsatz des EPC-B seit 2019 zu Verletzungen oder Todesfällen, und wenn ja, in welchem Kontext, und mit welchem Ausgang?

4

Wurde das EPC-B zwischenzeitlich außer Betrieb genommen oder in der Nutzung eingeschränkt, und wenn ja, wann, und mit welcher Begründung?

5

Inwieweit stimmt die Bundesregierung der laut Medienberichten zunächst erfolgten und dann zurückgezogenen internen Einschätzung des BAAINBw zur Bewertung des EPC-B zu (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

6

Welche Konsequenzen wurden seitens der Bundesregierung aus der erfolgten Begutachtung und der dargestellten Bewertung ggf. gezogen (z. B. Nachbesserung, Umrüstung, Kündigung oder Neuverhandlung von Verträgen)?

7

Welche Summen wurden bisher für die Anschaffung des EPC-B aufgewendet, und welche Nachkosten entstehen durch die verkürzte Nutzungsdauer?

8

Welche Institutionen haben die technische Zulassung und sicherheitstechnische Bewertung des EPC-B vorgenommen, und wann fanden diese Prüfungen statt?

9

Wenn sicherheitsrelevante Probleme des EPC-B festgestellt wurden, wurde der Deutsche Bundestag – insbesondere der Verteidigungsausschuss – über diese unterrichtet, und wenn ja, wann, und in welcher Form?

10

Wenn sicherheitsrelevante Probleme des EPC-B festgestellt wurden, wie bewertet die Bundesregierung ihre Verantwortung gegenüber Soldatinnen und Soldaten im Hinblick auf den Einsatz von möglicherweise sicherheitsgefährdender Ausrüstung?

11

Plant die Bundesregierung eine unabhängige technische Untersuchung zum Beschaffungsprozess und Einsatz des EPC-B?

12

Wurden Fallschirmsysteme EPC-B seit ihrer Einführung ggf. aus dem Bestand der Bundeswehr entfernt oder als unbrauchbar eingestuft, und wenn ja, wie viele der insgesamt beschafften (bitte nach Anzahl, betroffenen Standorten und Einheiten sowie Ursache – Mängel oder Unbrauchbarkeit – aufschlüsseln), erfolgten in diesen Fällen Ersatzlieferungen durch den Hersteller oder Neubeschaffungen durch die Bundeswehr, und wenn ja, in welchem Umfang?

Berlin, den 14. Juli 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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