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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Enthüllungen zur Arbeitsgruppe Impfpflicht und deren Einfluss auf politische Entscheidungsprozesse der Bundesregierung

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

08.12.2025

Aktualisiert

11.12.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/202507.11.2025

Enthüllungen zur „Arbeitsgruppe Impfpflicht“ und deren Einfluss auf politische Entscheidungsprozesse der Bundesregierung

der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, Claudia Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias Ebenberger, Nicole Hess, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis L. Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon Bollmann, Thomas Fetsch und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Corona-Pandemie führte zu den tiefgreifendsten Grundrechtseinschränkungen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Viele Maßnahmen wurden später durch Gerichte ganz oder teilweise als rechtswidrig oder unverhältnismäßig eingestuft. Ein aktueller Artikel der „Berliner Zeitung“ vom 18. Oktober 2025 („Die zehn krassesten Corona-Maßnahmen: Was Gerichte kassierten und was blieb“, https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/die-zehn-krassesten-corona-massnahmen-was-gerichte-kassierten-und-was-blieb-li.10001460) zeigt, wie stark Grundrechte in dieser Zeit beschnitten wurden und dass erst nachträglich durch gerichtliche Kontrolle rechtsstaatliche Korrekturen erfolgten.

Im Zuge der Aufarbeitung wurde nun ein weiterer Aspekt der sogenannten Pandemiebewältigung öffentlich: die Existenz einer interministeriellen „Arbeitsgruppe Impfpflicht“ (AG Impfpflicht), die im Winter 2021/2022 unter Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit tätig war. Diese Arbeitsgruppe befasste sich mit der praktischen, administrativen und rechtlichen Umsetzung einer allgemeinen Impfpflicht (https://www.velazquez.press/p/interne-emails-der-ag-impfpflicht).

Wie die Journalistin Aya Velázquez nach einer erfolgreichen Klage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) belegen konnte, umfassten die freigegebenen Dokumente 987 Seiten mit E-Mails, Anlagen und Entwürfen aus dem Zeitraum 13. Dezember 2021 bis 5. April 2022. Darin werden detaillierte Abstimmungen zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), dem damaligen Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), dem Bundesministerium der Justiz (BMJ), dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), dem Auswärtigen Amt (AA), dem Robert-Koch-Institut (RKI), dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI), dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), dem damaligen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Bundesdatenschutzbeauftragten dokumentiert. Leiter der Arbeitsgruppe war Heiko Rottmann-Großner, Dr. Lothar Wielers Vorgesetzter und Unterabteilungsleiter im BMG für „Gesundheitssicherheit“. Die AG wurde laut Aya Velázquez nach den vorliegenden Unterlagen eingerichtet, um einen Gesetzentwurf für eine allgemeine Impfpflicht zu erarbeiten und die praktische Vollzugstauglichkeit einer solchen Maßnahme zu prüfen (Dokumente wurden hier zum Download veröffentlicht: https://my.hidrive.com/lnk/clKPGhERk#file).

Dem Dokument kann man folgenden Schriftverkehr entnehmen: Die Bundestagsabgeordneten der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, die eine Impfpflicht vorbereiteten, übermittelten am 21. Januar 2022 einen detaillierten Fragenkatalog an das BMG, der u. a. nach wiederholbaren Bußgeldern, nach Einkommensanpassungen von Sanktionen, nach der Vermeidung von Erzwingungshaft und nach möglichen Alternativen fragte. In der Begründung zum Entwurf wurde angeblich eine sogenannte positive Freiheitsbilanz als kommunikatives Element vorgeschlagen, um Akzeptanz für die Impfpflicht zu schaffen. Gleichzeitig zeigen die E-Mails, dass das RKI intern bereits ab dem 12. Januar 2022 Zweifel an der Sinnhaftigkeit einer allgemeinen Impfpflicht äußerte, diese jedoch in der AG Impfpflicht nicht artikulierte, sondern nach außen hin weiter befürwortete. Der Bundesdatenschutzbeauftragte warnte im April 2022 vor erheblichen datenschutzrechtlichen Bedenken, konnte aber aufgrund einer „EILT SEHR“-Frist keine vertiefte Prüfung vornehmen.

Vor diesem Hintergrund sind nach Auffassung der Fragesteller Transparenz, politische Verantwortung und rechtliche Aufarbeitung dieser Vorgänge geboten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Wann, und von wem wurde die AG Impfpflicht offiziell gegründet, auf welcher rechtlichen oder administrativen Grundlage und mit welchem konkreten Auftrag?

2

Welche Bundesministerien, Bundesbehörden, nachgeordneten Einrichtungen, Forschungseinrichtungen oder externen Sachverständigen waren Mitglieder, ständige Gäste oder regelmäßig Beteiligte der AG Impfpflicht?

3

Zu welchem Zeitpunkt traten welche Behörden, Organisationen oder Personen der AG Impfpflicht bei, und mit welcher Begründung?

4

Wer führte den Vorsitz, wer die Federführung, und welche personelle Struktur (Leitung, Unterarbeitsgruppen, Protokollführung) lag der AG zugrunde?

5

Wann, und aus welchem Grund wurde die AG Impfpflicht aufgelöst?

6

Welche Mitglieder traten vor der Auflösung aus der Arbeitsgruppe ggf. aus, und aus welchen Gründen?

7

Welche konkreten Arbeitsaufträge oder Fragestellungen erhielt die AG Impfpflicht seitens des BMG oder anderer Ressorts?

8

Welche Entwürfe, Vorschläge oder Prüfvermerke der AG Impfpflicht flossen in Gesetzesformulierungen, Kabinettsvorlagen oder parlamentarische Gesetzentwürfe ein?

9

Wurden datenschutzrechtliche oder verfassungsrechtliche Bedenken des Bundesdatenschutzbeauftragten oder anderer Stellen dokumentiert, und wie bewertete die Bundesregierung diese?

10

In welchem Stadium befand sich die technische Planung eines Impf- oder Immunitätsregisters auf Basis der Meldedaten, und welche konkreten Datenfelder sollten erfasst werden?

11

Trifft es zu, dass Entwürfe der AG Impfpflicht wiederholbare Bußgelder, Zwangsgelder oder Ersatzzwangshaft vorsahen, und wenn ja, welche Ressorts befürworteten diese Durchsetzungsmechanismen bzw. lehnten sie ab, und waren diese bis zum 5. April 2022 bereits vollständig ausgearbeitet?

12

Trifft es zu, dass Entwürfe der AG Impfpflicht auch Bezüge zum österreichischen Impfpflichtgesetz herstellten, und welche Passagen wurden daraus übernommen oder als Vorlage genutzt?

13

Trifft es zu, dass innerhalb der AG Impfpflicht ein zentrales Impfregister auf Basis der Meldedaten aller in Deutschland gemeldeten Personen vorgeschlagen wurde, um individuelle Anschreiben mit Nachweisaufforderung zu versenden, und wenn ja, von welchem Ressort oder welcher Unterarbeitsgruppe ging dieser Vorschlag aus, und wie bewertete das BMG dessen Vereinbarkeit mit Datenschutz- und Verhältnismäßigkeitsgrundsätzen?

14

Stammen die Überlegungen zur Ausdehnung der Impfpflicht auf Touristinnen und Touristen sowie Einreisende („Kontrolle bei Einreise“; S. 43 der IFG-Unterlagen) aus der AG Impfpflicht, und welche Ressorts befürworteten diesen Ansatz oder lehnten ihn ab?

15

Welche konkreten Überlegungen zur mehrfachen Verhängung von Bußgeldern bei fortgesetzter Nichtbefolgung (sogenannte Serien-Bußgelder) wurden innerhalb der AG Impfpflicht dokumentiert, und waren diese Gegenstand einer rechtlichen Bewertung durch das BMJ?

16

Inwiefern wurde innerhalb der AG Impfpflicht die Anwendung von Zwangsgeld und Ersatzzwangshaft als letztes Mittel der Durchsetzung einer Impfpflicht diskutiert, und welche Stellungnahmen hierzu wurden aus den beteiligten Bundesministerien übermittelt?

17

Brachten Behörden oder Bundesministerien den Vorschlag ein, Krankenkassen als Vollzugs- und Kontrollinstanzen einzusetzen, die Impf- oder Genesungsnachweise von Versicherten entgegennehmen und Meldungen an Ordnungsbehörden zu übermitteln?

18

Stammen die Überlegungen zu sporadischen und anlasslosen Kontrollen durch Polizei oder Ordnungsämter (vgl. S. 130 bis 131, 140 der IFG-Unterlagen) aus der AG Impfpflicht, und in welchem Umfang wurden diese Szenarien konkret ausgearbeitet?

19

Welche Kommunikationsstrategien (z. B. „Solidarität“, „positive Freiheitsbilanz“) wurden in der AG entwickelt, und sollten diese in Gesetzentwürfe oder Öffentlichkeitsarbeit einfließen?

20

Gab es innerhalb der AG oder der Bundesregierung Diskussionen über die Verhältnismäßigkeit einer allgemeinen Impfpflicht im Hinblick auf die abnehmende Fremdschutzwirkung der Impfstoffe?

21

Welche rechtlichen Bewertungen zur Vereinbarkeit einer allgemeinen Impfpflicht mit den Grundrechten legten BMI, BMJ oder andere Ressorts vor?

22

Welche Protokolle, Beschlüsse oder Ergebnisberichte der AG Impfpflicht liegen vor, und werden diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?

23

In welchem Umfang wurden Erkenntnisse der AG in die Beratungen der Bundestagsfraktionen zur Impfpflicht eingebracht oder an Abgeordnete weitergeleitet?

24

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung heute aus der Arbeit der AG Impfpflicht in Hinblick auf Transparenz, föderale Entscheidungsprozesse und Grundrechtsschutz in Krisenzeiten?

Berlin, den 7. November 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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