Festlegung von An- und Abflugrouten für den Ausbau des Frankfurter Flughafens
der Abgeordneten Ulrike Gottschalck, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, Martin Burkert, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Michael Groß, Hans-Joachim Hacker, Klaus Hagemann, Michael Hartmann (Wackernheim), Gustav Herzog, Johannes Kahrs, Fritz Rudolf Körper, Ute Kumpf, Kirsten Lühmann, Thomas Oppermann, Florian Pronold, Gerold Reichenbach, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Zum Winterflugplan 2011 sollen am Frankfurter Flughafen (Fraport AG) die neue Start- und Landebahn Nordwest in Betrieb genommen, ein weiteres drittes Flughafenterminal und eine Werft für das Großraumflugzeug Airbus A 380 errichtet werden. Im Juli 1998 hatte der damalige hessische Ministerpräsident Hans Eichel ein Vermittlungsverfahren initiiert. Unter der Leitung von drei Mediatoren lag nach einem eineinhalbjährigen Vermittlungsprozess ein Paket vor, das neben der Zustimmung zum Flughafenausbau ein Nachtflugverbot und ein Antilärmpakt vorsah. Nach Schätzungen sollen sich die gegenwärtigen 500 000 Starts und Landungen pro Jahr bis 2020 auf bis zu 700 000 erhöhen. Damit würde sich auch der Fluglärm für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner erhöhen. Mit der neuen Nordwest-Landebahn ändert sich das bisherige „System“ der Flugrouten um den Frankfurter Flughafen. Die Positionierung der Flugrouten wird zurzeit abgestimmt und von der Flugsicherung ausgearbeitet. Das geltende Verfahren sieht vor, dass die An- und Abflugverfahren in einem gesonderten Verfahren außerhalb der luftrechtlichen Planfeststellung vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) nach Vorarbeiten der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) durch Rechtsverordnung (§ 27a der Luftverkehrs- Ordnung) des Bundes festgelegt werden.
Die Anwohnerinnen und Anwohner fordern, wie bei dem Ausbau anderer Flughäfen auch, eine Änderung des Fluglärmgesetzes, die mehr Transparenz und Mitentscheidung der Öffentlichkeit bei der Festlegung der Routen ermöglichen könnte. Als Vorschlag wurde z. B. genannt, die Festlegung der Flugrouten verbindlich in das Planfeststellungsverfahren für den Flughafenausbau einzubinden.
Ein Expertengremium des Forums Flughafen und Region (FFR) hat ein Sieben-Punkte-Paket mit veränderten Anflugrouten auf den Frankfurter Flughafen vorgelegt, von dem mehr Nachtruhe für die Region erwartet wird. Diese Pläne stoßen bei Städten, die hiervon eine stärkere Lärmbelastung erwarten wiederum auf starke Kritik. Diese Städte haben angekündigt notfalls dagegen vor Gericht zu ziehen.
Drucksache 17/4571 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wie bewertet die Bundesregierung das geltende Verfahren zur Festlegung der An- und Abflugverfahren mit der besonderen Berücksichtigung des Ausbaus des Frankfurter Flughafens?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger und der Städte und Gemeinden bei der Festlegung der An- und Abflugverfahren beim Ausbau des Frankfurter Flughafens?
Plant die Bundesregierung eine Änderung des gegenwärtigen Verfahrens zur Festlegung von Flugrouten im Kontext des Neu- oder Ausbaus von Flughäfen mit einer größeren Ausrichtung auf mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung?
Wenn ja, wann wird ein solches Verfahren durchgeführt?
Finden aus Sicht der Bundesregierung im geltenden Verfahren zur Festlegung der An- und Abflugrouten der Lärmschutz der Bevölkerung sowie der Schutz lärmsensibler Einrichtungen ausreichend Berücksichtigung?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, wie kann das geltende Verfahren zur Festlegung der An- und Abflugrouten geändert werden, um den Lärmschutz der Bevölkerung besser zu berücksichtigen?
Welche Verbindlichkeit haben die Empfehlungen der Lärmschutzkommission bei der Festlegung der An- und Abflugverfahren?
Wann werden die im Planfeststellungsbeschluss des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 18. Dezember 2007 zur Lärmberechnung zugrunde gelegten Flugrouten am Frankfurter Flughafen eingeführt?
Ist bereits jetzt absehbar, dass es Abweichungen von diesen im Planfeststellungsbeschluss (PFB) für den Ausbau des Flughafens Frankfurt vorgegebenen Flugrouten geben wird?
Wenn ja, welche Abweichungen?
Wie werden diese Abweichungen begründet?
Welche rechtlichen Konsequenzen zieht die Bundesregierung, wenn es bei der endgültigen Festlegung der Flugrouten am Standort Frankfurt/Main Abweichungen von den im PFB vorgegebenen Flugrouten gibt und sich damit neue Lärmbetroffenheiten in der Bevölkerung ergeben?
Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass bei Festlegung der An- und Abflugverfahren der Lärmvermeidungsaspekt mit einer hohen Priorität berücksichtigt wird?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung aus der Region im Umfeld des Flughafens Frankfurt Rhein-Main, zukünftig die Festsetzung der An- und Abflugrouten bei Neu- oder Ausbau von Flughäfen bereits in die Planfeststellung einzubeziehen?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, in einem Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung für die Festlegung der An- und Abflugrouten bei Neu- oder Ausbau von Flughäfen, die Auswirkungen der Festsetzung der Flugrouten bzw. Flugverfahren für die Anwohner und Anwohnerinnen zu berücksichtigen und die Einführung der An- und Abflugrouten verbindlich mit Zeitangabe und Umsetzungsplan und die juristische Überprüfbarkeit dieser Angaben festzulegen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag aus der Region Frankfurt Rhein-Main: „Bis zur gesetzlichen Änderung ist bei den Flugrouten- Festlegungen als Folge der neuen Nordwestlandebahn durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung zu gewährleisten, dass ein transparentes Verfahren unter Beteiligung aller Betroffenen (Bürger und Kommunen) durchgeführt wird“?
In welcher Weise unterstützt die Bundesregierung die Realisierung des umfangreichen Maßnahmenpakets zum aktiven Schallschutz, das innerhalb des entsprechenden Expertengremiums des sogenannten Forums Flughafen und Region im Rahmen am Flughafenstandort Frankfurt erarbeitet wurde?
Hat die Bundesregierung die Absicht, für Maßnahmen des aktiven Schallschutzes, z. B. durch die Möglichkeit der Festsetzung von Lärmobergrenzen, eine geeignete gesetzliche Grundlage zu schaffen?
Beabsichtigt die Bundesregierung weiterhin, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vorgesehen, den § 29b des Luftverkehrsgesetzes zu Ungunsten der Anwohner der Region zu ändern?
Unterstützt die Bundesregierung die Ausführungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel im Urteil vom 21. August 2009 im Verwaltungsstreitverfahren zum Ausbau des Frankfurter Flughafens bezüglich eines gesetzlich gebotenen Nachtflugverbotes von 23 bis 5 Uhr?
Unterstützt die Bundesregierung die Bemühungen des Forums Flughafen und Region darin, am Flughafen Frankfurt ein aussagefähiges Fluglärmmonitoring aufzubauen?
Unterstützt die Bundesregierung die Durchführung einer Gesundheitsstudie zur Lärmbelastung in der Region Frankfurt Rhein-Main, und wird sie sich wie beim Flughafen Köln-Bonn aktiv (auch in finanzieller Hinsicht) daran beteiligen?
Gedenkt die Bundesregierung die bereits jetzt als zu hoch angesetzten Grenzwerte des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) bei der nächsten Gesetzesnovellierung so anzupassen, dass neueste lärmmedizinische Erkenntnisse mit einfließen?
Unterstützt die Bundesregierung die Forderung aus der Region Frankfurt Rhein-Main zu einer Festsetzung eines Lärmschutzbereiches nach den strengeren Grenzwerten des § 2 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1b FluLärmG?