Rückfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Fragen zur geplanten unabhängigen Überprüfung des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“ (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2398)
der Abgeordneten Kerstin Przygodda, Martin Reichardt, Sebastian Maack, Gereon Bollmann, Dr. Götz Frömming, Birgit Bessin, Angela Rudzka, Dr. Anna Rathert, Christian Zaum, Nicole Höchst, Beatrix von Storch, Claudia Weiss, Otto Strauß, Martina Kempf, Jan Feser, Tobias Ebenberger, Lukas Rehm, Johann Martel und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat es in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage ,,Fragen zur geplanten unabhängigen Überprüfung des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!““ (vgl. Bundestagsdrucksache 21/2398) nach Auffassung der Fragesteller unterlassen, auf gestellte Fragen valide Antworten zu geben.
Der parlamentarische Informationsanspruch, den die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller im vorliegenden Fall missachtet, steht in Verbindung mit dem Recht der Allgemeinheit auf den öffentlichen Zugang zu Informationen, die für den demokratischen Diskurs notwendig sind. Die Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages führen dazu aus: ,,Der aus dem Frage- und Informationsrecht resultierende parlamentarische Informationsanspruch ist auf Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die öffentliche Debatte ist ein Kernelement der parlamentarischen Demokratie und ermöglicht die Kontrolle des Parlaments durch die Bürger, was dessen effektive Verantwortlichkeit dem Wähler gegenüber möglich macht. Die politische Willensbildung der Bürger setzt dabei voraus, dass dem Einzelnen ausreichende Informationen zum staatlichen Handeln zur Verfügung stehen, um sie beurteilen zu können“ (WD 3 - 3000 - 059/22: ,, Parlamentarisches Fragerecht. Verfassungsrechtlicher Rahmen“, 2022, S. 4).
Vor diesem Hintergrund legen die Fragesteller nun Rückfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Fragen zur geplanten unabhängigen Überprüfung des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“ vor (vgl. Bundestagsdrucksache 21/2398).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Wurden diejenigen Einrichtungen, die den Abschlussbericht des Evaluationsverbundes des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“ 2020 bis 2024 veröffentlicht haben (vgl. www.demokratie-leben.de/resource/blob/267870/ 1f2d838303b26a22cb4e89c85a70d92b/fp2-langfassung-abschlussbericht-e valuationsverbund-data.pdf, zuletzt abgerufen am 3. November 2025) in den letzten zwei Förderperioden des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“ und bzw. oder im Rahmen anderer Maßnahmen bzw. Programme durch Bundesmittel gefördert, wenn ja, welche, und in welchem Umfang (bitte ggf. nach Jahr, Einrichtung und Förderhöhe aufschlüsseln)?
Welche der Autoren des von diversen Einrichtungen publizierten Abschlussberichts des Evaluationsverbundes des Bundesprogramms ,, Demokratie leben!“ 2020 bis 2024 (vgl. www.demokratie-leben.de/resource/blob/ 267870/1f2d838303b26a22cb4e89c85a70d92b/fp2-langfassung-abschlussb ericht-evaluationsverbund-data.pdf, zuletzt abgerufen am 3. November 2025) hat nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Evaluation ein Mandat innegehabt, ist also Politiker bzw. Politiker gewesen (bitte je nach Einrichtung aufschlüsseln)?
Was versteht die Bundesregierung unter der Wortgruppe bzw. mit welcher Arbeitsdefinition der Wortgruppe ,,unabhängige Überprüfung“, die laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für das Bundesprogramm ,,Demokratie leben!“ erfolgen soll (www.koalitionsvertrag2025.de/s ites/www.koalitionsvertrag 2025.de/files/koav_2025.pdf, zuletzt abgerufen am 3. November 2025), arbeitet die Bundesregierung,?
Mit welcher Arbeitsdefinition der Formulierung ,,wissenschaftlich unabhängig“, die von ihr im Zusammenhang mit der Evaluierung des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“ verwendet wird, arbeitet die Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 21/2398, S. 3)?