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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Zur Sicherstellung einer einheitlichen und flächendeckend hochwertigen Notfall- und Rettungsdienstversorgung in Deutschland

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

12.12.2025

Aktualisiert

28.01.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/297127.11.2025

Zur Sicherstellung einer einheitlichen und flächendeckend hochwertigen Notfall- und Rettungsdienstversorgung in Deutschland

der Abgeordneten Claudia Weiss, Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias Ebenberger, Nicole Hess, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis L. Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon Bollmann und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Von Flensburg bis Garmisch-Partenkirchen und von Aachen bis Görlitz zahlen die Bürger unseres Landes dieselben stetig steigenden Beiträge zur Krankenversorgung. Es ist daher nur folgerichtig, dass sie im gesamten Bundesgebiet auch auf einheitliche, qualitativ hochwertige und verlässliche Rettungsdienststrukturen vertrauen dürfen. Die Realität sieht jedoch anders aus: Je nach Bundesland und Region unterscheiden sich Ausstattung, Reaktionszeiten und Versorgungsqualität teils erheblich.

Der ehemalige Bundesminister für Gesundheit Dr. Karl Lauterbach hat im Zuge der geplanten Reform der Notfallversorgung selbst eingeräumt, dass der Bund trotz der formalen Zuständigkeit der Länder den rechtlichen Rahmen vorgibt und damit maßgeblich Verantwortung für die Sicherstellung einer flächendeckend gerechten Notfallversorgung trägt. Angesichts fortbestehender Unterschiede und struktureller Defizite stellt sich den Fragestellern daher die Frage, ob der Bund dieser Verantwortung tatsächlich gerecht wird.

Vor diesem Hintergrund fragen die Fragesteller die Bundesregierung, wie sie die bestehenden Ungleichheiten im Rettungsdienst bewertet und welche Maßnahmen sie ergreifen wird, um bundesweit einheitliche und verlässliche Standards in der Notfallversorgung sicherzustellen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wie viele Notfallsanitäter (NotSan), Rettungsassistenten (RA) und Rettungssanitäter (RS) sind mit Stand 17. Oktober 2025 bundesweit registriert bzw. beschäftigt (bitte getrennt nach Berufsgruppen angeben)?

2

Wie verteilen sich die in Frage 1 genannten Fachkräfte regional auf die einzelnen Bundesländer (bitte getrennt nach Berufsgruppe und Bundesland ausweisen)?

3

In welchen Einsatz- und Aufgabenbereichen sind NotSan, RA und RS aktuell überwiegend tätig (bitte differenziert nach Notarzteinsatzfahrzeug, Rettungstransportwagen, Krankentransportwagen, Intensivtransport, Leitstellen, Katastrophenschutz, First Responder, Ausbildungs- bzw. Praxisanleitung aufschlüsseln)?

4

Wie viele NotSan, RA und RS sind tatsächlich im Einsatzdienst (d. h. im aktiven Dienst auf Rettungsmitteln) tätig, und wie viele in anderen Funktionen (z. B. Leitstelle, Verwaltung, Ausbildung, Praxisanleitung, Freistellung etc.)?

5

Wie viele Notärzte und Ärzte mit der Zusatzweiterbildung Notfallmedizin sind derzeit im bodengebundenen Rettungsdienst tätig, und wie verteilt sich deren Tätigkeit auf die Notarztstandorte (bitte nach Bundesländern und, sofern verfügbar, nach Vollzeitäquivalenten [VZÄ] aufschlüsseln)?

6

Wie erfolgt die Aufgaben- und Verantwortungsverteilung im Rettungsdiensteinsatz zwischen NotSan, RA und RS konkret (bitte mit Blick auf heilkundliche Maßnahmen nach § 4 des Notfallsanitätergesetzes [Not-SanG], delegierbare Maßnahmen, Medikamentengabe, invasive Maßnahmen und Entscheidungsbefugnisse je Berufsgruppe angeben)?

7

Wie viele Personen befinden sich derzeit in der Ausbildung zum Notfallsanitäter in Deutschland, und wie viele Absolventen wurden im vergangenen Jahr erfolgreich geprüft (bitte nach Bundesland, Ausbildungseinrichtung und Jahrgang gliedern)?

8

Wie viele Rettungssanitäter-Ausbildungen werden aktuell bundesweit durchgeführt, und wie viele Teilnehmer befinden sich derzeit in Ausbildung bzw. haben diese im vergangenen Jahr abgeschlossen?

9

Wie viele Ärzte befinden sich aktuell in der Zusatzweiterbildung „Notfallmedizin“, und wie viele Medizinstudierende nehmen an curricularen Lehrangeboten oder Praktika mit Bezug zur Notfallmedizin teil (bitte getrennt nach ärztlicher Weiterbildung und Medizinstudium, möglichst nach Bundesländern differenzieren)?

10

Wie bewertet die Bundesregierung bzw., nach Kenntnis der Bundesregierung, bewerten die jeweils zuständigen Landesregierungen die aktuelle und perspektivische Personalbedarfsdeckung in den genannten Berufsgruppen bis 2030, und welche Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung, Fachkräftebindung und Fachkräftequalifizierung werden ggf. aktuell ergriffen oder geplant (bitte Maßnahmen einzeln und nach Zielrichtung aufführen)?

11

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf., um die Zuständigkeiten zwischen Rettungsleitstellen (Rufnummer 112) und den ärztlichen Bereitschaftsdiensten der Kassenärztlichen Vereinigungen (Rufnummer 116 117) klarer zu definieren und Überschneidungen zu vermeiden?

12

Wie bewertet die Bundesregierung das Modell gemeinsamer Leitstellen für den Rettungsdienst und ärztlichen Bereitschaftsdienst, in denen eine medizinische Ersteinschätzung und fallgerechte Zuweisung zentral erfolgt (bitte mit Bezug auf Modellprojekte oder Pilotversuche in den Ländern angeben)?

13

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über den Anteil von Rettungsdiensteinsätzen vor, die nachweislich keine medizinischen Notfälle darstellen (bitte, soweit verfügbar, nach Bundesländern und Ursachen differenzieren)?

14

Welche rechtlichen oder organisatorischen Hürden bestehen derzeit für Leitstellenmitarbeiter, Patienten bei offensichtlicher Nicht-Notfalllage an andere Versorgungsstrukturen (z. B. Hausärzte, Pflegedienste, soziale Einrichtungen) zu verweisen oder alternative Hilfeformen zu vermitteln?

15

Plant die Bundesregierung, die Handlungsspielräume von Leitstellenpersonal rechtlich zu erweitern, um eine sachgerechte Zuweisung von Anrufen und Einsätzen zu ermöglichen, ohne Haftungsrisiken befürchten zu müssen?

16

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf., um über die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) eine bundesweite Informationskampagne zu starten, die der Bevölkerung die Unterschiede zwischen Rettungsdienst, ärztlichem Bereitschaftsdienst, Notaufnahme und sozialen Hilfeangeboten erläutert (bitte ggf. geplante Zielgruppen, Medienkanäle, Inhalte und Zeitrahmen darstellen)?

17

Welche bisherigen Informations- oder Aufklärungskampagnen der Bundesregierung oder nachgeordneter Behörden haben sich ggf. mit der Nutzung der Rufnummern 112 und 116 117 befasst, und welche Evaluationen liegen dazu möglicherweise vor?

18

Wie wird ggf. seitens der Bundesregierung sichergestellt, dass die Schulung und fortlaufende Qualifizierung von Leitstellenmitarbeitern den aktuellen Anforderungen an medizinische Ersteinschätzung, Kommunikation und rechtliche Sicherheit entspricht?

19

Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle wirtschaftliche Lage privater Anbieter im Rettungsdienst und im qualifizierten Krankentransport, und welche Unterstützungsmaßnahmen plant sie ggf. zur Sicherung dieser Versorgungsstruktur?

20

Welche kurzfristigen und langfristigen Maßnahmen hält die Bundesregierung ggf. für erforderlich, um die Zahl nicht dringlicher Einsätze im Rettungsdienst zu reduzieren und gleichzeitig die Versorgungssicherheit im medizinischen Notfall zu gewährleisten?

Berlin, den 26. November 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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