Mögliche Handelsvorteile durch Zugang zu Aktivierungssignalen im Regelenergiemarkt
der Abgeordneten Steffen Kotré, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard, Bernd Schattner, Raimond Scheirich, Adam Balten, Stefan Henze und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Handel mit elektrischer Energie im kurzfristigen Großhandelsmarkt unterliegt den Vorgaben der Verordnung (EU) Nummer 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarktes (REMIT). Diese verbietet Insiderhandel sowie missbräuchliche Marktverhaltenstatbestände und dient damit der Sicherstellung fairer, transparenter und wettbewerblicher Marktprozesse. Als mögliche REMIT-Verstöße gelten insbesondere die Nutzung nichtöffentlicher, preisrelevanter Informationen zu Handelszwecken, die gezielte Beeinflussung von Preisen oder Marktverläufen sowie die Abgabe irreführender Signale über Angebot, Nachfrage oder Verfügbarkeit, weil marktbewegende Informationen unverzüglich öffentlich zu machen sind.
In Deutschland sind rund 30 bis 40 Unternehmen für die Erbringung von Ausgleichsenergie präqualifiziert. Nur eines davon, die MVV mit Sitz in Mannheim, veröffentlicht nach Angaben gegenüber dem Informationsdienst Montel das von den Netzbetreibern zur Aktivierung von Ausgleichsenergie übermittelte Signal über die Transparenzplattform der Energiebörse EEX, um möglichen REMIT-Verstößen vorzubeugen. Nach Medienberichten sei es Marktakteuren grundsätzlich möglich, Informationen über den Abruf von Regelenergie für Handelsentscheidungen zu nutzen (https://montelnews.com/de/news/08d9dc61-b67d-44db-949b-3ed9568d0fbf/whistleblower-warnen-vor-insider-stromhandel-in-deutschland; www.pv-magazine.de/unternehmensmeldungen/bnetza-untersucht-vorwuerfe-des-insiderhandels-mit-strom/).
Der Abruf von Regelenergie ermöglicht Rückschlüsse auf die Systembilanz („NRV-Saldo“) zum Zeitpunkt des Abrufs und stellt damit einen potenziell marktbewegenden Faktor dar, der, sofern nicht allgemein verfügbar, im Anwendungsbereich von REMIT als Insiderinformation gelten kann.
Bereits frühere Analysen weisen darauf hin, dass die Aktivierung von Regelenergie kurzfristig signifikante Preisbewegungen im Intraday-Handel auslösen kann. Das bedeutet, dass daraus resultierende Informationsvorsprünge potenziell für illegale Handelspraktiken wie Insiderhandel genutzt werden könnten. Eine Analyse von Neon Neue Energieökonomik GmbH wertete hierzu rund 80 Millionen Intraday-Transaktionen (Stunden- und Viertelstundenprodukte) auf der EPEX sowie etwa 50 Millionen Abrufe von positiver und negativer Regelleistung (SRL bzw. MRL) aus dem Zeitraum von Anfang 2020 bis Mitte 2021 aus. Methodisch kamen multiple Regressionsmodelle mit einer zeitlichen Auflösung von einer Minute sowie Kontrollvariablen (u. a. Prognosen und spätere Veröffentlichungen) zum Einsatz. Die Untersuchung zeigte einen statistisch signifikanten und robusten Zusammenhang zwischen Regelleistungsabrufen und Intraday-Preisbewegungen: Nach positiven Abrufen stiegen die Preise systematisch an, während sie nach negativen Abrufen entsprechend sanken. Besonders betroffen waren kurzfristige Produkte mit maximal zwei Stunden bis zur Lieferung. Laut Studie konnte mit einer Konfidenz von über 99,99 Prozent ausgeschlossen werden, dass diese Preisausschläge auf zufällige Schwankungen zurückzuführen waren (https://neon.energy/Neon-Intraday-Regelleistung.pdf).
Da der Abruf von Regelleistung in Deutschland nicht in Echtzeit veröffentlicht wird, besitzen nur die präqualifizierten Anbieter von Regelenergie Kenntnis über diese Signale. Eine Nutzung solcher Informationsvorsprünge („Frontrunning“) könnte andere Marktteilnehmer wirtschaftlich benachteiligen (https://neon.energy/Neon-Intraday-Regelleistung.pdf).
Dass im Stromhandel Fälle von Marktmanipulation auftreten können, zeigt ein Bußgeldverfahren aus dem Jahr 2021. Auch wenn der Fall nicht den Umgang mit Aktivierungssignalen betrifft, unterstreicht er nach Auffassung der Fragesteller grundsätzlich die Bedeutung wirksamer Marktüberwachung und zeigt, dass Behörden Marktmissbrauch tatsächlich sanktionieren. Im Jahr 2021 wurden Bußgelder gegen die Unternehmen Energi Danmark A/S (200 000 Euro) und Optimax Energy GmbH (175 000 Euro) wegen Ausnutzung von Unterdeckungen im Bilanzkreis beim Stromhandel verhängt (www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/20211005_BussgeldMarktmanipulation.html).
Angesichts des fortbestehenden Verdachts möglicher Informationsasymmetrien durch Aktivierungssignale im Regelenergiesystem, deren potenzieller Nutzung zur Erlangung von Handelsvorteilen im Intraday-Markt sowie laufender Untersuchungen stellt sich den Fragestellern die Frage, wie die Bundesregierung die bestehenden Regulierungs-, Transparenz- und Kontrollmechanismen bewertet, welche Maßnahmen geplant sind und wie künftig sichergestellt werden kann, dass keine Marktakteure unzulässige Vorteile aus dem Zugang zu Systeminformationen ziehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Ist der Bundesregierung die Untersuchung von Neon Neue Energieökonomik (Fassung vom 14. Oktober 2021, vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) zu Preiswirkungen von Abrufen positiver und negativer Regelleistung im Intraday-Handel bekannt?
Wurden durch die Bundesregierung, die Bundesnetzagentur oder das Bundeskartellamt eigene Untersuchungen zu Preiswirkungen von Aktivierungssignalen im Regelenergiemarkt durchgeführt oder beauftragt?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, sind solche Untersuchungen geplant?
Welche technischen, organisatorischen oder regulatorischen Maßnahmen bestehen derzeit, um zu verhindern, dass das Aktivierungssignal zur Regelenergie als marktbeeinflussende Information im Sinne der REMIT-Verordnung genutzt wird (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Hält die Bundesregierung die bestehenden Maßnahmen für ausreichend, um Insiderhandel oder Marktmanipulation im Zusammenhang mit dem Aktivierungssignal auszuschließen, und wenn nein, welche Anpassungen sind geplant?
Warum gibt es nur einen bestimmten Empfängerkreis, und nach welchen Kriterien wird der bestimmt (angesichts der Tatsache, dass nur ein begrenzter Kreis präqualifizierter Marktteilnehmer das Aktivierungssignal zur Regelenergie erhält, siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Prüfen die Bundesregierung bzw. die Bundesnetzagentur derzeit, Aktivierungssignale zur Regelenergie zeitnah bzw. in Echtzeit allen Marktteilnehmern zugänglich zu machen, um Informationsasymmetrien zu vermeiden, und wenn nein, aus welchen Gründen ist eine solche Veröffentlichung nicht vorgesehen?
Welche Dokumentations-, Audit- und Kontrollverfahren sind nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen oder bereits implementiert, um potenziellen Missbrauch von Aktivierungssignalen im Intraday-Stromhandel aufzudecken oder zu verhindern?
Welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung ggf., um künftig zu verhindern, dass Aktivierungssignale oder andere regulatorisch bedingte Informationsasymmetrien zur Erlangung von Handelsvorteilen genutzt werden?
Hat sich die Bundesregierung im Hinblick auf Artikel 3 und 4 REMIT (Insiderhandel bzw. Veröffentlichungspflichten), zu der Regelung, dass Aktivierungssignale nicht allen Marktteilnehmern zugänglich sind, eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?
Zieht die Bundesregierung in Erwägung, alle an der Bereitstellung von Ausgleichsenergie beteiligten Akteure zur Echtzeit-Veröffentlichung von Aktivierungssignalen zu verpflichten, um möglichen Verstößen gegen das Marktmissbrauchsrecht vorzubeugen, und wenn nein, warum nicht?