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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Staatliche Unterstützungsleistungen an die Münchner Sicherheitskonferenz (MSC) und Beteiligung der Bundeswehr-Universität München

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

02.01.2026

Aktualisiert

14.01.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/325312.12.2025

Staatliche Unterstützungsleistungen an die Münchner Sicherheitskonferenz und Beteiligung der Universität der Bundeswehr München

der Abgeordneten Heinrich Koch, Jan Ralf Nolte, Rüdiger Lucassen, Kurt Kleinschmidt, Jörg Zirwes, Andreas Paul, Hannes Gnauck, Thomas Ladzinski, Dr. Daniel Zerbin, Martin Hess, Peter Felser, Torben Braga, Gerald Otten, Stefan Henze, Mirco Hanker, Sven Wendorf, Christian Zaum und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Münchner Sicherheitskonferenz (MSC) ist eine jährlich in München stattfindende, privat organisierte sicherheitspolitische Konferenz, an der hochrangige nationale und internationale Entscheidungsträger teilnehmen. Obwohl es sich um eine privat getragene Veranstaltung (Stiftung MSC gGmbH) handelt, wird sie seit Jahren in erheblichem Umfang durch die Bundesregierung unterstützt. So wird seit dem Jahr 2020 im Verteidigungshaushalt (Einzelplan 14) jährlich eine projektgebundene Zuwendung in Höhe von 1 Mio. Euro für die Stiftung Münchner Sicherheitskonferenz veranschlagt. Darüber hinaus leistet die Bundeswehr materielle und personelle Unterstützung im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Konferenz.

Die Einbindung personeller Ressourcen der Bundeswehr umfasst neben Reserve- und Aktivadressaten insbesondere auch die Beteiligung der Universität der Bundeswehr München (UniBwM). In der Vergangenheit wurden Hunderte studierende Offiziersanwärter der UniBwM zur organisatorischen Unterstützung der MSC herangezogen. Ihre Aufgaben umfassten dabei verschiedene Bereiche wie Raumkoordination, Logistik und Protokoll – beispielsweise die Betreuung von Konferenzräumen, Unterstützung des Pressezentrums und der Delegationen oder Fahr- und Begleitdienste für Konferenzgäste. Diese Praxis wirft Fragen hinsichtlich des Umfangs, der rechtlichen Grundlage und der Angemessenheit derartiger Einsätze von Bundeswehrangehörigen bei einer privat veranstalteten Konferenz auf.

Zugleich wird kritisiert, dass die MSC nicht allen im Deutschen Bundestag vertretenen politischen Kräften offensteht. Nach Aussage des MSC-Vorsitzenden, dem ehemaligen Botschafter Christoph Heusgen, wurden Vertreter der AfD – ebenso wie die neue Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) – im Jahr 2024 explizit nicht zur Konferenz eingeladen, obwohl früher grundsätzlich alle Bundestagsparteien dort repräsentiert waren. Christoph Heusgen begründete dies damit, er wolle einer „rechtsextremistischen Partei“ nicht den roten Teppich ausrollen. Vor dem Hintergrund, dass der Bund die MSC finanziell und logistisch fördert, stellt sich die Frage, ob diese Unterstützung mit dem staatlichen Neutralitätsgebot vereinbar ist, wenn gewählte Volksvertreter bestimmter Parteien von der Teilnahme faktisch ausgeschlossen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

In welcher Höhe und aus welchem Haushaltstitel unterstützt die Bundesregierung – insbesondere das Bundesministerium der Verteidigung – die Münchner Sicherheitskonferenz in den Bundeshaushalten 2025 und 2026 finanziell (bitte die vorgesehenen Zuschüsse oder Zuwendungen und die entsprechenden Titel aufführen)?

2

Welche Sach- und Personalleistungen hat das Bundesministerium der Verteidigung bzw. die Bundeswehr zur Unterstützung der MSC 2024 und 2025 erbracht (bitte Art und Umfang der gestellten Ressourcen, z. B. logistisches Material, Fahrzeuge, Personal oder sonstige Amtshilfeleistungen, angeben)?

3

Hatte die Bundesregierung Einfluss auf die Einladungspraxis der MSC in den Jahren 2024 und 2025, insbesondere hinsichtlich der Nichteinladung von Vertretern einzelner im Deutschen Bundestag vertretener Parteien (AfD bzw. BSW), und welche Kenntnisse hat sie über die Gründe für den Ausschluss dieser Parteien von der Konferenz?

4

Welche spezifischen Unterstützungsleistungen erbringt die Universität der Bundeswehr München (UniBwM) im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der MSC (bitte darstellen, welche Formen der personellen oder logistischen Unterstützung durch Angehörige der UniBwM geleistet werden)?

5

Trifft es zu, dass im Jahr 2025 rund 200 Studierende (Offiziersanwärterinnen und Offiziersanwärter) der UniBwM als Unterstützungspersonal für die MSC abgestellt waren?

6

In welchen Aufgabenbereichen wurden diese studierenden Offiziersanwärter eingesetzt (bitte insbesondere

a) Raumkoordination in den Konferenzhotels („Rosewood München“ und „Hotel Bayerischer Hof“),

b) Pressebetreuung und Akkreditierung,

c) Delegationsbetreuung und Liaisonaufgaben – ggf. bereits im Vorfeld der Konferenz (Januar/Februar 2025),

d) VIP-Protokoll und -Begleitung von Konferenzgästen an Flughäfen,

e) Fahrdienst für MSC-Teilnehmer mit Bundeswehrführerschein Klasse B,

f) Mitarbeit im Leitstand bzw. Lagezentrum der MSC angeben)?

7

Treffen Kenntnisse der Fragesteller zu, dass beispielsweise ca. 130 der eingesetzten UniBwM-Studierenden im Bereich Raumkoordination, etwa 30 im Bereich Transport bzw. Fahrdienst und circa 10 im Leitstand bzw. Lagezentrum tätig waren?

8

Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Kommandierung von Bundeswehrangehörigen (Studierenden bzw. Offiziersanwärtern der Bundeswehr) zur Unterstützung einer privaten Konferenz wie der MSC?

9

Wie erfolgt die Auswahl der für die MSC eingesetzten Bundeswehrangehörigen (insbesondere der UniBwM-Studierenden), und auf welcher Weisungsebene innerhalb der Bundeswehr wird deren Entsendung an die MSC angeordnet und koordiniert?

10

Auf welcher Rechtsgrundlage (Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (ANBest-I) oder Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)) wurde wann von wem der Förderbescheid über 1 Mio. Euro für die MSC 2025 erlassen, und war der Bescheid mit anderen, ergänzenden – ggf. mit welchen – Nebenbestimmungen versehen?

11

Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten drei Jahren höhere einmalige Fördersummen für die MSC als jene der Bundesregierung, und ggf. in welcher Höhe, und von wem?

12

Erhielt die MSC in früheren Jahren Zuwendungen von anderen Bundesministerien als dem BMVg, ggf. von welchen, und in welcher Höhe?

13

Inwieweit besteht eine implizite bzw. mittelbare Grundrechtsbindung von privaten Empfängern staatlicher Subventionen aufgrund ebendieser öffentlichen Mittelherkunft, auch wenn dies nicht explizit als Nebenbestimmung in den Förderbescheiden aufgeführt ist?

14

Inwieweit müssen nicht unmittelbar grundrechtsgebundene private Empfänger staatlicher Subventionen, die in den politischen bzw. öffentlichen Raum wirken, sich an das für staatliche Akteure geltende politische Neutralitätsgebot halten?

15

Existieren für den Geschäftsbereich des BMVg spezielle Förderrichtlinien für Zuwendungen und ggf. Verwaltungsvorschriften dazu, die öffentlich einsehbar sind?

16

Inwieweit verpflichtet das Parteienprivileg des Grundgesetzes die Exekutive, allen im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien denselben Zugang zu Informationen zu ermöglichen, und zwar nicht allein im Binnenrecht des Deutschen Bundestages, sondern auch, soweit die Exekutive über Möglichkeiten zur Durchsetzung der Informationsgleichheit außerhalb des Binnenbereichs verfügt, etwa in Form von Auflagen in Zuwendungsbescheiden?

17

Hat die Bundesregierung sich eine Auffassung dazu gebildet, ob die Teilnahme der AfD an der MSC in früheren Jahren konkrete nachteilige Folgen für die deutsche, europäische oder globale Sicherheitsarchitektur zeitigte, und wenn ja, wie lautet diese, und welche nachteiligen Folgen sieht die Bundesregierung gegebenenfalls?

18

Nahmen oder nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung an den Konferenzen 2024 und 2025 Vertreter der Partei Die Linke teil?

19

Hat die Bundesregierung sich eine Auffassung dazu gebildet, dass die Teilnahme der AfD an der Sicherheitskonferenz in früheren Jahren aus Sicht des Veranstalters kein Problem darstellte, in neuer Zeit aber schon, und wenn ja, wie lautet diese?

Berlin, den 7. November 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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