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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Finanzielle und gesellschaftliche Lasten des Hochlaufs der Wasserstoffwirtschaft

(insgesamt 32 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

19.01.2026

Aktualisiert

26.01.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/328616.12.2025

Finanzielle und gesellschaftliche Lasten des Hochlaufs der Wasserstoffwirtschaft

der Abgeordneten Enrico Komning, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard, Bernd Schattner, Raimond Scheirich, Mathias Weiser, Udo Theodor Hemmelgarn, Thomas Korell, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In seinem aktuellen Bericht zur „Umsetzung der Wasserstoffstrategie des Bundes“ auf Bundestagsdrucksache 21/2425 stellt der Bundesrechnungshof die Wasserstoffstrategie der Bundesregierung infrage. Sie sei „weit davon entfernt, ihr Ziel zu erreichen, bis zum Jahr 2030 eine Wasserstoffwirtschaft zu etablieren“ (S. 2).

Was die Methode der Bundesregierung beim Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft betrifft, heißt es in demselben Bericht wörtlich, dass die Bundesregierung dabei „praktisch einen ‚planwirtschaftlichen‘ Ansatz verfolgt“ (S. 28).

Damit ist gemeint, dass es in Bezug auf Wasserstoff, obwohl er eine „Schlüsselrolle in der Energiewende“ spiele, „an Angebot, Nachfrage und Infrastruktur“ fehle (S. 2). Mehr oder weniger der gesamte Markt für Wasserstoff müsse demnach offenbar erst durch politische Maßnahmen planwirtschaftlich geschaffen werden, was in keinem Fall zu den staatspolitischen Aufgaben in einem sozialmarktwirtschaftlich organisierten System gehöre.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hatte Gelegenheit, sich zum Bericht des Bundesrechnungshofs zu äußern, widersprach dabei dem Begriff der „Planwirtschaft“ für die Beschreibung ihres Vorgehens jedoch nicht.

Die von der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/7141 (S. 3 f.) geäußerten Befürchtungen, dass es sich bei dem im Jahreswirtschaftsbericht 2022 (auf Bundestagsdrucksache 20/520) angekündigten Wandel von der Sozialen zur Sozial-ökologischen Marktwirtschaft nicht um eine harmlose Weiterentwicklung der Marktwirtschaft handele, sondern um eine tiefgreifende Änderung des deutschen Wirtschaftssystems weg von der Marktwirtschaft, sind demnach nach Auffassung der Fragesteller vom Bericht des Bundesrechnungshofs und der stillschweigenden Zustimmung des BMWE bestätigt worden.

Aus Sicht der Fragesteller erzeugt das Vorgehen der Bundesregierung beim Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft mindestens zwei massive Probleme.

Erstens investiert der Bund, wie auch der Bundesrechnungshof berichtet, Milliardenbeträge, um Nachfrage, Angebot und Infrastruktur für Wasserstoff aus dem Nichts zu schaffen. Laut der Fortschreibung der nationalen Wasserstoffstrategie auf Bundestagsdrucksache 20/7910 (S. 7) geschieht das durch eine Mischung aus sechs Instrumenten: Ausschreibungen für systemdienliche Elektrolyse, IPCEI H2 (Important Project of Common European Interest Hydrogen), Reallabore der Energiewende, Umsetzung RED-II-Richtlinie (RED = Renewable Energy Directive) in Deutschland, neue Förderrichtlinie Offshore-Elektrolyse und weitere indirekte Maßnahmen zur Erhöhung der Elektrolyse-Kapazität. Diese Ausgaben allein belasten Steuerzahler und Unternehmen schon sehr stark. Hinzukommt, dass das BMWE laut dem o. g. Bericht des Bundesrechnungshofs (S. 15) die Wirkung der einzelnen Instrumente teilweise noch nicht einmal klar benennen kann.

Zweitens halten die Fragesteller den Rückgriff auf planwirtschaftliche Ansätze gerade auch im Hinblick auf die Erfahrungen der jüngeren deutschen Geschichte für äußerst problematisch und in der aktuellen wirtschaftlichen Lage für inopportun.

Der im Bericht des Bundesrechnungshofs wiedergegebenen Stellungnahme des BMWE ist zu entnehmen, dass mit einer grundsätzlichen Änderung der Politik nicht zu rechnen ist: „Angesichts der verbindlichen europäischen und nationalen Klimaschutzziele gebe es keine Alternative zur Dekarbonisierung der Industrie, der Energiewirtschaft und des Gebäude- und Verkehrssektors. Ohne den Einsatz von grünem und blauem Wasserstoff ließen sich die im Klimaschutzgesetz verankerten Klimaziele nicht erreichen“ (S. 27).

Für die Fragesteller liest sich das so, als gäbe es nach Ansicht der Bundesregierung keine Alternative zu einem planwirtschaftlichen Ansatz, jedenfalls so lange nicht, wie sie die Klimaschutzziele als maßgebend verfolgt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen32

1

Stimmt die Bundesregierung dem Bundesrechnungshof in der Einschätzung zu, dass die Bundesregierung beim Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft einen planwirtschaftlichen Ansatz verfolgt, und wie begründet sie ihre Antwort (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

2

Stimmt die Bundesregierung dem Bundesrechnungshof in der Einschätzung zu, dass die Bundesregierung noch weitere und weitergehende planwirtschaftliche Maßnahmen, wie z. B. „klare Vorgaben zur sukzessiven Umrüstung von Gaskraftwerken auf Wasserstoff“ (Bundestagsdrucksache 21/2425, S. 31), wird einsetzen müssen, um die geplante und für die Energiewende nötige Versorgung mit Wasserstoff sicherzustellen?

3

Sieht die Bundesregierung aktuell eine Möglichkeit, den aus Sicht der Energiewende rechtzeitigen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in einem anderen als laut Bundesrechnungshof planwirtschaftlichen Ansatz zu erreichen?

4

Ist es nach Ansicht der Bundesregierung möglich, die europäischen und nationalen Klimaziele ohne den Einsatz von planwirtschaftlichen Ansätzen und Instrumenten zu erreichen, und wenn ja, wie?

5

Inwiefern ist der Einsatz von laut Bundesrechnungshof planwirtschaftlichen Instrumenten zur Erreichung der Klimaziele aus Sicht der Bundesregierung mit der Sozialen Marktwirtschaft vereinbar, zu der sich die Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag eindeutig bekannt und diesbezüglich ein Versprechen abgegeben haben?

6

Verwendet die Bundesregierung bei der Verfolgung der sogenannten sozial-ökologischen Transformation aus ihrer Sicht planwirtschaftliche Instrumente, und wenn ja, um welche handelt es sich dabei?

7

Verwendet die Bundesregierung bei der Verfolgung der sogenannten sozial-ökologischen Transformation aus ihrer Sicht marktwirtschaftliche Instrumente, und wenn ja, um welche handelt es sich dabei?

8

Hat die Bundesregierung Bedenken beim Einsatz von planwirtschaftlichen Instrumenten, und wenn ja, welche?

9

Erwägt die Bundesregierung, die laut Bundesrechnungshof planwirtschaftlichen Ansätze bei der Umsetzung der Wasserstoffwirtschaft oder anderer Bestandteile der sogenannten sozial-ökologischen Transformation einzustellen oder in ihrem Umfang zu verringern, und wenn ja, wie sehen die Pläne der Bundesregierung diesbezüglich aus?

10

Steht das Erreichen der sogenannten Klimaneutralität nach Ansicht der Bundesregierung im Konflikt mit anderen Zielen, Pflichten oder Aufgaben des Bundes?

a) Wenn ja, welche anderen Ziele, Pflichten oder Aufgaben sind das?

b) Wenn ja, inwiefern stehen diese Ziele, Pflichten oder Aufgaben im Konflikt mit dem Ziel der Erreichung der sogenannten Klimaneutralität?

c) Wenn ja, spielen diese anderen Ziele, Pflichten oder Aufgaben des Bundes eine Rolle bei der aktuellen Überarbeitung der Wasserstoffstrategie des Bundes, und wenn ja, welche?

11

Besteht nach Ansicht der Bundesregierung ein Konflikt zwischen dem Erreichen der Klimaziele und der Freiheit der Berufswahl und Berufsausübung, wenn ja, worin besteht dieser Konflikt, und wie sieht die Abwägung des Bundes in dieser Angelegenheit aus?

12

Besteht nach Ansicht der Bundesregierung ein Konflikt zwischen dem Erreichen der Klimaziele und der Gewährleistung des Eigentums, wenn ja, worin besteht dieser Konflikt, und wie sieht die Abwägung des Bundes in dieser Angelegenheit aus?

13

Besteht nach Ansicht der Bundesregierung ein Konflikt zwischen dem Erreichen der Klimaziele und dem Sozialstaatsprinzip, wenn ja, worin besteht dieser Konflikt, und wie sieht die Abwägung des Bundes in dieser Angelegenheit aus?

14

Besteht nach Ansicht der Bundesregierung ein Konflikt zwischen dem Erreichen der Klimaziele und der Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Deutschlands, wenn ja, worin besteht dieser Konflikt, und wie sieht die Abwägung des Bundes in dieser Angelegenheit aus?

15

Besteht nach Ansicht der Bundesregierung ein Konflikt zwischen dem Erreichen der Klimaziele und Artikel 109 Absatz 3 des Grundgesetzes, wonach Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen sind, wenn ja, worin besteht dieser Konflikt, und wie sieht die Abwägung des Bundes in dieser Angelegenheit aus?

16

Besteht nach Ansicht der Bundesregierung ein Konflikt zwischen dem Erreichen der Klimaziele und der Gewährleistung einer verlässlichen, sicheren und kostengünstigen Energieversorgung, wenn ja, worin besteht dieser Konflikt, und wie sieht die Abwägung des Bundes in dieser Angelegenheit aus?

17

Besteht nach Ansicht der Bundesregierung ein Konflikt zwischen dem Erreichen der Klimaziele und der Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands, wenn ja, worin besteht dieser Konflikt, und wie sieht die Abwägung des Bundes in dieser Angelegenheit aus?

18

Wurden oder werden externe Beratungsunternehmen (z. B. PricewaterhouseCoopers [PwC], KPMG, Ernst & Young [EY]) bei der aktuellen Überarbeitung der Wasserstoffstrategie der Bundesregierung einbezogen, und wenn ja, in welchem Umfang (bitte ggf. den Auftragswert nennen)?

19

Gab es nach Kenntnis bzw. auf Veranlassung der Bundesregierung bisher bereits Ausschreibungen für systemdienliche Elektrolyse?

a) Wenn ja, in welchem Umfang und auf welche Art und Weise wird bei den einzelnen Ausschreibungen gefördert oder soll gefördert werden?

b) Wenn nein, für wann sind die ersten Ausschreibungen geplant, und in welchem Umfang und auf welche Art und Weise soll dabei gefördert werden?

c) Wenn nein, was ist der Grund für die Verzögerung?

20

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die gesamte Fördersumme, mit der IPCEI-Projekte bisher vom Bund gefördert wurden?

21

Haben seit der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/2320 weitere IPCEI-Projekte eine Förderzusage bekommen oder sind gefördert worden, und wenn ja, in welcher Höhe jeweils?

22

Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle und den Erfolg des Instruments IPCEI H2 beim Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft?

23

Wie viele Fördermittel haben nach Kenntnis der Bundesregierung die bereits laufenden oder ehemaligen Reallabore der Energiewende bisher jeweils erhalten, und welcher Anteil der gesamten Fördersumme fällt dabei auf Reallabore, die sich mit der Wasserstoffwirtschaft befassen?

24

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Zusagen für Fördermittel für aktuell laufende oder bewilligte Reallabore der Energiewende, und welcher Anteil der gesamten bewilligten Fördersumme fällt dabei auf Reallabore, die sich mit der Wasserstoffwirtschaft befassen?

25

Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle und den Erfolg des Instruments Reallabore der Energiewende beim Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft?

26

Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung schon zu Fördermaßnahmen oder Ausschreibungen im Rahmen der Umsetzung der RED-II- oder RED-III-Richtlinie?

a) Wenn ja, in welchem Umfang und auf welche Art und Weise wird bei den einzelnen Projekten oder Ausschreibungen gefördert oder soll gefördert werden?

b) Wenn nein, für wann sind die ersten Fördermaßnahmen oder Ausschreibungen geplant, und in welchem Umfang und auf welche Art und Weise soll dabei gefördert werden?

c) Wenn nein, was ist der Grund für die Verzögerung?

27

Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung schon zu Fördermaßnahmen im Rahmen der neuen Förderrichtlinie Offshore-Elektrolyse?

a) Wenn ja, in welchem Umfang und auf welche Art und Weise wird bei den einzelnen Projekten oder Ausschreibungen gefördert oder soll gefördert werden?

b) Wenn nein, für wann sind die ersten Fördermaßnahmen oder Ausschreibungen geplant, und in welchem Umfang und auf welche Art und Weise soll dabei gefördert werden?

c) Wenn nein, was ist der Grund für die Verzögerung?

28

Welche einzelnen und konkreten Maßnahmen fasst die Bundesregierung unter der Bezeichnung „Weitere indirekte Maßnahmen zur Erhöhung der Elektrolyse-Kapazität“ zusammen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

a) Welche Maßnahmen werden bereits umgesetzt, welche sollen noch umgesetzt werden, und auf welche Art soll dabei jeweils gefördert werden?

b) Welche Projekte werden durch die einzelnen, bereits umgesetzten Maßnahmen jeweils gefördert, und wie hoch ist jeweils die Fördersumme?

c) Welche Fördersummen plant die Bundesregierung ggf. für die noch umzusetzenden Maßnahmen jeweils ein?

29

Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle und den Erfolg des Instruments der weiteren indirekten Maßnahmen zur Erhöhung der Elektrolyse-Kapazität beim Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft, soweit sie schon umgesetzt wurden?

30

Gibt es neben den in der Fortschreibung der Wasserstoffstrategie genannten sechs Instrumenten noch weitere Wege, mit denen die Bundesregierung den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland fördert, wenn ja, welche sind das, und wie hoch ist dabei jeweils die eingesetzte Fördersumme?

31

Plant die Bundesregierung, Änderungen an den sechs in der Fortschreibung der Wasserstoffstrategie genannten Förderinstrumenten vorzunehmen, wenn ja, welche, und warum?

32

Plant die Bundesregierung, in Zukunft weitere Instrumente einzusetzen, um den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft zu bewerkstelligen, wenn ja, welche, und wie hoch soll ggf. jeweils die Fördersumme ausfallen?

Berlin, den 2. Dezember 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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