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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns

(insgesamt 30 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

19.01.2026

Aktualisiert

26.01.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/331817.12.2025

Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns

der Abgeordneten Lukas Rehm, René Springer, Carsten Becker, Peter Bohnhof, Jan Feser, Bernd Schuhmann, Thomas Stephan, Kerstin Przygodda und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der 2015 eingeführte gesetzliche Mindestlohn verfolgt den Zweck „faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen“ zu statuieren, vor „Niedrigstlöhnen“ zu schützen und mithin eine „vertragliche Austauschgerechtigkeit“ herzustellen (Bundestagsdrucksache 18/1558, S. 28; Picker: Funktionalität des gesetzlichen Mindestlohns, in: Recht der Arbeit 5/2025, S. 269 bis 287, hier S. 271). Seit 2022 hat ausgehend von der EU-Mindestlohnrichtlinie ein Paradigmenwechsel stattgefunden, hin zu einer „sozialstaatlichen Bedarfsgerechtigkeit“ (Picker, a. a. O., S. 273). Zweck des Mindestlohns soll es nunmehr unter anderem sein, „einen angemessenen Lebensstandard zu erreichen“ und „die Armut trotz Erwerbstätigkeit zu verringern“ (EU 2022/2041, Artikel 5 Absatz 1 Satz 2; vgl. Bundestagsdrucksache 20/1408, S. 17 f.; Geschäftsordnung der Mindestlohnkommission, Artikel 2 Absatz 1Buchstabe a).

Die Fragesteller treibt die Sorge um, inwieweit die Sozialpolitisierung des Mindestlohns und entsprechend weitergehende Eingriffe in das Tarif- und Lohngefüge Beschäftigung gefährden könnten. Mithin stellt sich die Frage nach weiteren Instrumenten, mit denen sich eine Verringerung des Phänomens der Lohnarmut und eine Stärkung des Lohnabstandsgebots im Sinne der betroffenen Beschäftigten sinnvoller erreichen ließe.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse in den Branchen mit einem besonders hohen Anteil von Beschäftigten im Mindestlohnbereich entwickelt (bitte nach Erhöhungsterminen, Regionen, Betriebsgrößen und Altersgruppen aufschlüsseln)?

2

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Arbeitslosen- und Unterbeschäftigungsquoten von Geringqualifizierten, Jugendlichen (15 bis 24 Jahre), Langzeitarbeitslosen, Menschen mit Behinderungen sowie älteren Arbeitnehmern im zeitlichen Umfeld der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 sowie seiner jeweiligen Erhöhungen entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

3

Welche Entwicklungen verzeichnet die Bundesregierung seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns bei der Zahl der Ausbildungsplätze, Praktika und Einstiegsjobs (zum Beispiel Einstiegsqualifizierungen), und inwieweit führt sie diese Entwicklungen auf die Einführung beziehungsweise die Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns zurück (bitte gesondert für Kleinst- und Kleinbetriebe darstellen)?

4

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von Beschäftigten im Niedriglohnbereich seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns entwickelt, und welche Hinweise gibt es auf Anpassungen über Arbeitszeitverkürzungen (zum Beispiel zur Kompensation höherer Lohnkosten)?

5

Welche Schätzungen zur Lohnnachfrageelastizität im Niedriglohnbereich liegen der Bundesregierung vor, und welche Aussagen lassen sich daraus nach Auffassung der Bundesregierung zu möglichen Beschäftigungsveränderungen je 1 Euro Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns ableiten?

6

Welche Entwicklungen verzeichnet die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns bei festgestellten Verstößen, verhängten Bußgeldern, nachgeforderten Beträgen und Prüfquoten (bitte nach Jahren und Branchen aufschlüsseln)?

7

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu möglichen Ausweichreaktionen im Zusammenhang mit dem gesetzlichen Mindestlohn vor (zum Beispiel Zunahme von Scheinselbstständigkeit, Werkverträgen, Stücklohnvereinbarungen, unbezahlter Mehrarbeit oder der Reduktion bezahlter Pausen), und wie bewertet sie diese?

8

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das geschätzte Ausmaß der Schattenwirtschaft in arbeitsintensiven Dienstleistungen (zum Beispiel Gastronomie, Reinigung, Handwerk, Pflege) seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns entwickelt (bitte nach verwendeten Schätzverfahren darstellen)?

9

Welche Maßnahmen zur Vermeidung oder Eindämmung von Umgehungen des gesetzlichen Mindestlohns wurden seit 2015 von der Bundesregierung ergriffen, mit welchen Kosten sind diese Maßnahmen verbunden, und welche messbaren Ergebnisse oder Wirkungen (zum Beispiel Rückgang festgestellter Verstöße) werden hierzu ausgewiesen?

10

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Betriebsschließungen, Insolvenzen und Geschäftsaufgaben in den vom gesetzlichen Mindestlohn besonders betroffenen Branchen seit 2015 entwickelt, insbesondere bei Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten (bitte nach Jahren, Branchen und Betriebsgrößenklassen darstellen)?

11

Welche Entwicklungen bei Investitionen in Automatisierung, Selbstbedienung und Digitalisierung (zum Beispiel Bestellkioske, Self-Checkout- Systeme, Robotik) beobachtet die Bundesregierung seit Einführung beziehungsweise Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns in arbeitsintensiven Branchen, und inwieweit führt sie diese Entwicklungen auf den gesetzlichen Mindestlohn zurück?

12

Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung der gesetzliche Mindestlohn bei Entscheidungen über Standortverlagerungen, Nearshoring oder Offshoring sowie bei der Auslagerung von Vorleistungen in das Ausland, und auf welche Erhebungen und Studien stützt sie dies?

13

Welche zusätzlichen Bürokratie- und Compliance-Kosten (Erfüllungsaufwand) entstehen Unternehmen nach Einschätzung der Bundesregierung direkt aus dem Mindestlohngesetz (zum Beispiel Dokumentationspflichten), und wie hoch sind diese Kosten nach ihrer Kenntnis pro Mitarbeiter sowie als Anteil an der Bruttowertschöpfung in den betroffenen Branchen?

14

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu möglichen Beiträgen von Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns zu Preissteigerungen in arbeitsintensiven Güter- und Dienstleistungsbereichen (zum Beispiel Bäckereien, Friseure, Gastronomie, Paketzustellung, Pflege, Reinigung) vor?

15

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Preisdynamik in Warenkörben entwickelt, die von Haushalten im unteren Einkommensdezil überdurchschnittlich stark nachgefragt werden, und welcher spezifische Inflationsdruck ergibt sich daraus für diese Haushalte seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns?

16

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu sogenannten Zweitrunden- oder Sekundärrundeneffekten von Mindestlohnerhöhungen auf Löhne und Preise (zum Beispiel lohngetriebene Preissteigerungen in betroffenen Branchen) vor?

17

Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung Mindestlohneinführung und Mindestlohnerhöhungen auf betriebliche Weiterbildung, Qualifizierungsinvestitionen und die Nachfrage nach Auszubildenden in betroffenen Branchen gehabt?

18

Wie unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns nach Ost- und Westdeutschland, Stadt- und Landregionen sowie in Grenzregionen zu Nachbarstaaten (bitte insbesondere Pendlerbewegungen, mögliche Handels- und Dienstleistungsverlagerungen sowie Preisniveaus berücksichtigen)?

19

Welche Nettoeffekte auf die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung aus Mehrausgaben für eingekaufte Dienstleistungen (zum Beispiel Pflege, Reinigung, Bewachung, Catering, Logistik) infolge steigender Personalkosten durch den gesetzlichen Mindestlohn?

20

Welche Auswirkungen ergeben sich nach Auffassung der Bundesregierung auf die Kosten öffentlicher Aufträge und deren Vergabeergebnisse (zum Beispiel Bieterzahl, Zuschlagspreise, Vertragslaufzeiten) durch den gesetzlichen Mindestlohn sowie dessen Erhöhungen?

21

Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der Beschäftigungschancen von Jugendlichen, Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen im zeitlichen Zusammenhang mit Mindestlohneinführung und Mindestlohnerhöhungen im Vergleich zu anderen Gruppen (bitte, soweit möglich, quantifizierend darstellen)?

22

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Nebenjobs von Studenten, Rentnern sowie Alleinerziehenden vor (zum Beispiel Änderungen von Stundenzahlen, Beschäftigungsumfang oder Zahl entsprechender Beschäftigungsverhältnisse)?

23

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Quote der Nichtbeachtung des gesetzlichen Mindestlohns (Non-Compliance-Quote) ein, wie hat sich diese nach ihrer Kenntnis seit 2015 entwickelt, und auf welche Daten oder Schätzverfahren stützt sie diese Einschätzung?

24

Auf welche nationalen und internationalen Studien stützt die Bundesregierung ihre Bewertung der Beschäftigungs-, Preis- und Verteilungseffekte des gesetzlichen Mindestlohns (bitte die aus Sicht der Bundesregierung [fünf] zentralen Studien benennen und deren Kernergebnisse sowie wesentlichen Limitationen kurz darstellen)?

25

Welche internen oder extern beauftragten Evaluierungen liegen der Bundesregierung für die Einführung und die einzelnen Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns vor, und inwieweit enthalten diese Evaluierungen abweichende Auffassungen oder Minderheitsvoten (bitte veröffentlichte und unveröffentlichte Gutachten gesondert angeben)?

26

Welche Methoden und kausalen Identifikationsstrategien (zum Beispiel Differenz-von-Differenzen-Ansätze, Regressionsdiskontinuitätsdesigns, Paneldatenmodelle) werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den von ihr genutzten Evaluationsstudien verwendet, um Wirkungen des gesetzlichen Mindestlohns von konjunkturellen und anderen Einflussfaktoren abzugrenzen?

27

Welche Schwellenwerte identifiziert die Bundesregierung gegebenenfalls in der wissenschaftlichen Literatur oder in eigenen Analysen, ab denen negative Effekte (zum Beispiel Beschäftigungsverluste, Preisdruck) aus ihrer Sicht die positiven Effekte des gesetzlichen Mindestlohns überwiegen könnten?

28

Welche Übergangs- und Flankierungsmaßnahmen hält die Bundesregierung im Falle einer hypothetischen grundlegenden Änderung des Mindestlohnsystems (zum Beispiel dauerhafte Beibehaltung des aktuellen Niveaus, Absenkung oder Abschaffung) für erforderlich, etwa im Hinblick auf Aufstockungsinstrumente, Transferreformen, Bürokratieabbau sowie Qualifizierungs- und Vermittlungsangebote?

29

Plant die Bundesregierung, zusätzliche Mikrodaten oder Auswertungen zu veröffentlichen, die eine transparente und unabhängige Evaluierung der Wirkungen des gesetzlichen Mindestlohns ermöglichen (gegebenenfalls nach positiven und negativen Effekten differenzieren), wenn ja, in welchem zeitlichen Rahmen, und in welcher Granularität?

30

Plant die Bundesregierung als Beitrag zur Stärkung der Kaufkraft der Arbeitnehmer mit Mindestlohn (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 2025, Zeile 547) eine steuerliche Freistellung des Einkommens in Höhe des Mindestlohns oder andere Maßnahmen, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 9. Dezember 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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