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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Bundesförderung und Transparenz bei Nichtregierungsorganisation und anderen Rechtsträgern in Thüringen

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

22.01.2026

Aktualisiert

28.01.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/337719.12.2025

Bundesförderung und Transparenz bei Nichtregierungsorganisationen und anderen Rechtsträgern in Thüringen

der Abgeordneten Christopher Drößler, Michael Espendiller, Marcus Bühl, Kay Gottschalk, Hauke Finger, Torben Braga, Christian Douglas, Rainer Groß, Jörn König, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Diana Zimmer, Dirk Brandes, Stefan Möller, Stefan Schröder, Robert Teske und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In Thüringen erhalten zahlreiche Organisationen, Vereine, Verbände, Stiftungen, Religionsgemeinschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts und vergleichbare Einrichtungen finanzielle Mittel aus Bundesprogrammen. Diese Mittel dienen der Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, der demokratischen Teilhabe, der Integration, der sozialen Inklusion, des Umweltschutzes sowie weiterer zivilgesellschaftlicher Aufgaben. Die Empfänger öffentlicher Fördermittel sind heterogen und weisen eine vielfältige Struktur auf. Eine einheitliche, gesetzlich definierte Abgrenzung beziehungsweise einheitliche Bezeichnung des Begriffs „Nichtregierungsorganisationen“ (NGOs) existiert im Förderkontext nicht. Der Begriff wird im Verwaltungs- und Gesetzesvollzug uneinheitlich verwendet und umfasst verschiedene Organisationstypen ohne feststehende rechtliche Definition.

Vor diesem Hintergrund ergibt sich bei den Fragestellern ein erhebliches Interesse an der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Förderpraxis, der Auswahl- und Kontrollverfahren sowie der damit verbundenen Auswirkungen auf die zivilgesellschaftliche Landschaft in Thüringen und die effiziente Verwendung öffentlicher Mittel.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Ist der Bundesregierung bekannt, ob Empfänger von Bundesmitteln in Thüringen diese Mittel ggf. an weitere Empfänger weiterleiten, und wenn ja, inwieweit sind die unmittelbaren oder mittelbaren Zuwendungsempfänger der Bundesregierung gegenüber ggf. rechenschaftspflichtig für die Weiterleitung von Bundesmitteln?

2

Welche privaten und öffentlich-rechtlichen Empfänger mit Sitz und beziehungsweise oder Tätigkeitsort in Thüringen haben im Zeitraum vom Haushaltsjahr 2020 bis einschließlich 2025 Bundesmittel erhalten, und welche Mittel sind im Haushaltsplan (Kabinettsbeschluss) 2026 für diese vorgesehen (bitte diese Angaben programm- und titelscharf angeben, inklusive der zugehörigen Einzelpläne, Kapitel und Titel sowie bitte zudem die Empfängerpositionen Erst-, Zwischen- und Letztempfänger benennen und die Verteilung der Fördermittel aufgeschlüsselt nach den 17 Landkreisen und fünf kreisfreien Städten Thüringens in maschinenlesbarer Form darstellen)?

3

Welche der in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 genannten Empfänger wurden in den Jahren von 2020 bis 2025 sowie vom Bund direkt oder indirekt über bundeseigene Unternehmen gefördert, und welche Mittel sind im Haushaltsplan (Kabinettsbeschluss) 2026 für diese vorgesehen (bitte diese Förderungen programm- und titelscharf mit Angabe der Einzelpläne, Förderzeiträume, Förderrichtlinien oder Rechtsgrundlagen und Förderhöhen auflisten und zwischen projektbezogenen und institutionellen Förderungen differenzieren sowie die Aufteilung maschinenlesbar nach den 17 Landkreisen und fünf kreisfreien Städten Thüringens aufgeschlüsselt angeben)?

4

Welche Behörden, Gremien oder Personen sind konkret für die Auswahl und Entscheidungsfindung bei der Vergabe von Bundesfördermitteln zuständig (bitte die jeweiligen Institutionen sowie Verantwortlichen benennen und jeweils deren Aufgaben, Befugnisse und internen Rollenbeschreibungen im Auswahlverfahren erläutern)?

5

Nach welchen wissenschaftlichen und formalen Bewertungskriterien werden Förderanträge beurteilt (bitte die eingesetzten Bewertungsverfahren beschreiben, Auskunft über die verwendeten Bewertungsdokumente geben und die Gutachter oder Fachgremien benennen, die an der Begutachtung beteiligt sind)?

6

Prüft die Bundesregierung die Verwendungsnachweise von Empfängern in Thüringen, die Bundesmittel erhalten, und wenn ja, anhand welcher Kriterien?

7

Wie viele dieser Förderverfahren in Thüringen waren ggf. zu beanstanden (bitte tabellarisch ab Haushaltsjahr 2020 nach der Art der Beanstandung tabellarisch nach Jahresscheiben aufteilen)?

8

Leitete die Bundesregierung ggf. nach dem Feststellen einer Beanstandung Maßnahmen ein, wenn ja, welche, und gegenüber wem, und wenn nein, warum nicht (bitte tabellarisch ab Haushaltsjahr 2020 und ggf. Art der Maßnahme tabellarisch nach Jahresscheiben aufteilen)?

9

Wurde seit 2020 eine Förderung durch die Bundesregierung aufgrund von Verstößen gegen die Förderrichtlinien gestrichen und beziehungsweise oder zurückverlangt, wenn ja, in wie vielen Fällen, und was war der konkrete Grund dafür?

10

Wie hoch waren bzw. sind ggf. die Rückforderungen durch die Bundesregierung aufgrund der o. g. Sachverhalte seit dem Jahr 2020?

a) Wie viele Mahnbescheide wurden ggf. durch die Bundesregierung ausgestellt?

b) Wie hoch sind ggf. die Beträge, die bis jetzt von den betroffenen Zuwendungsempfängern der Bundesregierung rückerstattet wurden?

Berlin, den 17. Dezember 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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