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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Endverbleibskontrollen und Korruptionsprävention bei Militärhilfen für die Ukraine

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

27.01.2026

Aktualisiert

28.01.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/343023.12.2025

Endverbleibskontrollen und Korruptionsprävention bei Militärhilfen für die Ukraine

der Abgeordneten Heinrich Koch, Adam Balten, Hannes Gnauck, Kurt Kleinschmidt, Andreas Paul, Sven Wendorf, Christian Zaum, Dr. Daniel Zerbin, Rüdiger Lucassen, Mirco Hanker, Jörg Zirwes, Thomas Ladzinski und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Seit Beginn des russischen Angriffskriegs im Februar 2022 hat die Bundesrepublik Deutschland die Ukraine in erheblichem Umfang militärisch unterstützt. Nach aktuellen Angaben beläuft sich der Wert dieser Militärhilfe inzwischen auf mindestens 28 Mrd. Euro (vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv-bundesregierung/waffenlieferungen-ukraine-2054514). Zahlreiche weitere Unterstützungsleistungen zugunsten der Ukraine werden nicht unmittelbar im Verteidigungshaushalt veranschlagt, sondern über andere Titel des Bundeshaushalts (etwa im Einzelplan 60) finanziert. So fließen im Jahr 2025 zusätzlich fast 9 Mrd. Euro für militärische und sicherheitspolitische Hilfen an die Ukraine, die nicht im Einzelplan 14 ausgewiesen sind. Angesichts dieses erheblichen Gesamtumfangs stellt sich für die Fragesteller die Frage, wie die Bundesregierung die Kontrolle, Prüfung und den Endverbleib der gelieferten Waffen und Mittel sicherstellt. Dabei ist von Interesse, welche Verfahren zur Nachverfolgung und Überwachung der Rüstungsgüter existieren – zumal Deutschland bei Rüstungsexporten grundsätzlich über Genehmigungsverfahren und Endverbleibsklauseln verfügt – und inwiefern diese bei den Lieferungen an die Ukraine angewendet werden.

Die Ukraine weist seit Jahren erhebliche Korruptionsprobleme auf und rangiert im Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International traditionell auf hinteren Plätzen (vgl.: https://afdbundestag.de/eugen-schmidt-ueberpruefung-des-verbleibs-der-waffenlieferungen-an-die-ukraine-erforderlich/). Darüber hinaus rückt bei den Fragestellern im Lichte bekannter Korruptionsprobleme in der Ukraine die Frage nach Transparenz und Korruptionsbekämpfung bei den Hilfsleistungen in den Fokus. Relevant sind nach ihrer Auffassung hierbei zum einen die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit ukrainischen Antikorruptionsbehörden und zum anderen bestehende Kontrollmechanismen auf EU-Ebene – etwa im Rahmen der European Peace Facility (EPF) oder der geplanten Ukraine Facility der EU. Internationale Beispiele verdeutlichen den Handlungsbedarf: So berichtete der damalige US-Verteidigungsinspekteur in einem Zwischenbericht, dass bis zum 30. Juni 2024 bereits 57 Untersuchungen wegen Betrugs, Diebstahls, Korruption oder anderer Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Ukraine-Hilfe eingeleitet wurden (vgl. www.voanews.com/a/pentagon-inspector-general-ukraine-is-job-one-for-defense-oversight/7787995.html). In der Ukraine selbst wurden ebenfalls Fälle von Veruntreuung aufgedeckt – beispielsweise enthüllte der ukrainische Sicherheitsdienst SBU einen Korruptionsfall über 40 Mio. US-Dollar im Verteidigungsministerium im Zusammenhang mit Munitionsbeschaffung (ebd.). Vor diesem Hintergrund besteht seitens der Fragesteller ein dringendes Informationsinteresse hinsichtlich der bestehenden (oder fehlenden) Kontrollen, der Zusammenarbeit im Bereich Korruptionsprävention sowie der Einbindung nationaler und internationaler Prüfungsgremien (etwa des Bundesrechnungshofs oder EU-Auditstrukturen) bei der Ukraine-Hilfe. Insbesondere soll auch sichtbar gemacht werden, welche Hilfsleistungen außerhalb des regulären parlamentarischen Haushaltsverfahrens erfolgen und wie die Bundesregierung diesbezüglich Bericht erstattet.

Internationale Partner haben auf diese Risiken mit verstärkter Überwachung reagiert. Die USA beispielsweise haben ihr End-Use-Monitoring für an die Ukraine gelieferte Waffen ausgeweitet. Sensitives Militärgerät wird individuell gekennzeichnet (u. a. mit Barcodes und Seriennummern), und die ukrainischen Empfänger erhielten Scanner und Software zur lückenlosen Registrierung (vgl. www.war.gov/News/News-Stories/Article/Article/3313904/defense-officials-us-ensures-accountability-of-systems-supplied-to-ukraine/). Zur Transparenz trägt auch bei, dass die US-Oberbehörden ihre Prüfberichte öffentlich zugänglich machen (z. B. gebündelt über das Portal UkraineOversight.gov). Auch auf EU-Ebene wird die Kontrolle der Ukraine-Hilfen forciert: Die EU-Kommission und die Anti-Betrugsbehörde OLAF überwachen die Mittelverwendung. So empfahl OLAF kürzlich die Rückforderung von über 91 Mio. Euro aus einem EU-Projekt zur Beschaffung von Notstromgeneratoren für die Ukraine, nachdem schwere Vergaberechtsverstöße und Preisüberhöhungen aufgedeckt wurden (vgl. https://anti-fraud.ec.europa.eu/media-corner/news/olaf-completes-investigation-suspected-serious-irregularities-eu-funded-procurement-power-generators-2025-02-18_en). Mit der neuen EU-Ukraine Facility (2024–2027, Volumen 50 Mrd. Euro) werden noch umfassendere Hilfen bereitgestellt – begleitet von einem unabhängigen Audit-Board und weiteren Kontrollmechanismen, um Transparenz und Rechenschaftspflichten sicherzustellen (siehe www.consilium.europa.eu/en/policies/ukraine-facility/).

Vor dem Hintergrund der erheblichen deutschen Beiträge und der genannten Risiken erscheint es den Fragestellern geboten, moderne digitale Kontrollinstrumente zu prüfen, um Militärhilfen transparenter und manipulationssicher nachverfolgen zu können. Technologien wie etwa blockchainbasierte Trackingsysteme werden von Experten als Chance gesehen, Waffenlieferungen über ihren gesamten Lebenszyklus fälschungssicher zu dokumentieren (https://dam.gcsp.ch/files/doc/ssa-2022-issue21). Die nachfolgenden Fragen zielen darauf ab, den Status quo der Endverbleibskontrollen und finanziellen Aufsichtsmaßnahmen zu beleuchten und möglichen Handlungsbedarf – etwa in Form digitalisierter Nachverfolgungssysteme – faktenbasiert abzuleiten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Welche Stellen der Bundesregierung (Bundesministerien, nachgeordnete Behörden oder Bundeswehrdienststellen) sind für die Endverbleibskontrollen deutscher Waffenlieferungen an die Ukraine zuständig, und wie ist der grundsätzliche Ablauf solcher Endverbleibsnachweise organisiert?

2

In welchem Umfang haben seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine tatsächlich physische Endverbleibskontrollen oder Vor-Ort-Überprüfungen deutscher Rüstungsgüter in der Ukraine stattgefunden, und wenn keine derartigen Kontrollen erfolgten, warum nicht?

3

Werden sämtliche von Deutschland an die Ukraine gelieferten Waffen und Rüstungsgüter mit ihren Seriennummern oder vergleichbaren eindeutigen Kennungen erfasst und zentral dokumentiert, wenn ja, welche technische Infrastruktur (z. B. elektronische Datenbanken oder IT-Systeme) wird hierfür genutzt, und welche Stellen haben Zugriff darauf, und wenn nein, aus welchen Gründen unterbleibt eine solche vollständige Erfassung?

4

Inwieweit werden die gelieferten Waffen, Munition oder sonstigen Militärgüter ggf. vor oder bei der Übergabe an die Ukraine physisch markiert oder gekennzeichnet, um eine spätere Identifizierung zu erleichtern (beispielsweise durch Barcode-Aufkleber, RFID (Radio Frequency Identification)-Transponder oder andere elektronische Markierungen), und wenn solche Kennzeichnungen erfolgen, welche Standards und Verfahren kommen dabei zum Einsatz, und wer nimmt die Markierungen vor?

5

Plant die Bundesregierung die Einführung zusätzlicher digitaler Kontrollmechanismen – etwa den Einsatz blockchainbasierter Systeme oder anderer fälschungssicherer digitaler Track-and-Trace-Lösungen – zur verbesserten Nachverfolgung deutscher Waffenlieferungen, wenn ja, welche konkreten Schritte (Pilotprojekte, Studien o. Ä.) sind hierzu in Vorbereitung, und wenn nein, aus welchen Gründen wird von derartigen digitalen Kontrollinstrumenten abgesehen?

6

In welcher Form lässt sich die Bundesregierung von der ukrainischen Seite über den Verbleib und die Verwendung der gelieferten Waffen und Militärgüter unterrichten, und gibt es von ukrainischer Regierungs- oder Militärseite regelmäßige Berichte, Bestätigungen oder Rückmeldungen zum Einsatz der deutschen Militärhilfen (bitte Umfang und Turnus etwaiger Berichtserstattungen erläutern)?

7

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. über internationale Best-Practice-Ansätze zur Endverbleibskontrolle von Militärhilfen in der Ukraine, insbesondere welche Maßnahmen der Vereinigten Staaten zur lückenlosen Nachverfolgung der gelieferten Systeme sind der Bundesregierung ggf. bekannt (z. B. barcodegestützte Inventarisierung, scannergestützte Erfassung, Remote-Inspektionen), und findet ein Austausch mit den USA oder anderen Alliierten über solche Kontrollmechanismen statt?

8

Über welche nationalen Kontrollmechanismen verfügt die Bundesregierung ggf., um die ordnungsgemäße und zweckentsprechende Verwendung der von Deutschland an die Ukraine gewährten Finanzhilfen (z. B. Haushaltsmittel zur humanitären oder wirtschaftlichen Unterstützung) sicherzustellen, und erfolgen von deutscher Seite aus Nachprüfungen, Evaluierungen oder Berichtsanforderungen hinsichtlich der Mittelverwendung in der Ukraine?

9

Welche Kontroll- und Prüfmechanismen auf EU-Ebene existieren nach Kenntnis der Bundesregierung, um die Verwendung der EU-Finanzhilfen und EU-Finanzfonds für die Ukraine zu überwachen (z. B. Prüfungen durch die EU-Kommission, den Europäischen Rechnungshof oder OLAF), und in welcher Weise ist die Bundesregierung bzw. sind deutsche Vertreter ggf. in diese europäischen Kontrollprozesse eingebunden?

10

In welcher Form kooperiert die Bundesregierung ggf. mit den ukrainischen Antikorruptionsbehörden – insbesondere dem Nationalen Antikorruptionsbüro NABU und der Sonderstaatsanwaltschaft SAPO – bei der Überwachung der Verwendung internationaler Hilfsgelder und der Verfolgung von Korruptionsverdachtsfällen im Zusammenhang mit deutscher oder EU-Unterstützung (bitte darstellen, ob und welche Informationskanäle, gemeinsame Arbeitsgruppen, Ausbildungen oder Unterstützungsleistungen es in diesem Bereich gibt)?

11

Welche Unregelmäßigkeiten oder Verdachtsfälle einer zweckwidrigen Verwendung in Bezug auf deutsche Hilfsleistungen (sei es finanzieller Art oder gelieferte Sachgüter) in der Ukraine sind der Bundesregierung ggf. bislang bekannt geworden (bitte gegebenenfalls konkrete Fälle, erkannte Schadenshöhen und ergriffene Gegenmaßnahmen aufzählen)?

12

Welche Unregelmäßigkeiten oder Missbrauchsfälle im Umgang mit EU-Hilfsleistungen für die Ukraine sind der Bundesregierung ggf. bekannt (beispielsweise Erkenntnisse der EU-Organe, des Europäischen Rechnungshofs oder von OLAF über Betrugsfälle, Veruntreuung oder ineffiziente Mittelverwendung)?

Sind der Bundesregierung konkrete Prüffeststellungen – wie etwa der oben erwähnte OLAF-Fall zu Generatoren – bekannt, und welche Konsequenzen werden daraus gezogen?

13

Welche Vorkehrungen zur Kontrolle und Auditierung der Mittel aus der Europäischen Friedensfazilität (EPF) bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung ggf., soweit diese für die militärische Unterstützung der Ukraine eingesetzt werden, erfolgt eine Prüfung der Verwendung der EPF-Gelder durch deutsche Stellen oder im Rahmen der EU-Gremien, und liegen der Bundesregierung Berichte oder Ergebnisse dieser Prüfungen vor?

14

Welche spezifischen Mechanismen der Überwachung und Rechenschaftslegung soll sichergestellt werden, dass die im Rahmen der neuen EU-Ukraine Facility bereitgestellten Milliardenhilfen (2024 bis 2027) sachgerecht verwendet werden, und inwiefern setzt sich die Bundesregierung bei der Ausgestaltung der Ukraine Facility ggf. dafür ein, dass besonders strenge Transparenz-, Auditierungs- und Antikorruptionsauflagen implementiert werden (z. B. unabhängiges Audit-Gremium, regelmäßige Berichterstattung, Sanktionsmechanismen bei Fehlgebrauch)?

15

Welche Prüfrechte hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Bundesrechnungshof hinsichtlich der deutschen Unterstützungsleistungen (finanziell und materiell) an die Ukraine (bitte ausführen, in welchem Umfang der Bundesrechnungshof die Verwendung von Bundesmitteln für die Ukraine überprüfen darf – beispielsweise Mittel aus Bundeshaushaltsausgaben für Waffenlieferungen, Ausbildungsprogramme, finanzielle Hilfen oder Beiträge zu EU-Fonds – und ob hierfür besondere Regelungen gelten)?

16

Hat der Bundesrechnungshof nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Prüfungen in Bezug auf die Ukraine-Hilfen durchgeführt oder eingeleitet (wenn ja, bitte die bisherigen Prüftätigkeiten, Themen und Zeitraum, sowie etwaige vorliegende Prüfberichte zu Waffenlieferungen oder Finanzhilfen an die Ukraine angeben), und wenn nein, aus welchen Gründen hat der Bundesrechnungshof bislang von Prüfungen in diesem Bereich abgesehen, und sind solche Prüfungen für die nahe Zukunft geplant?

17

In welchem Umfang erfolgen ggf. deutsche Leistungen an die Ukraine außerhalb des regulären parlamentarischen Haushaltsverfahrens (bitte ggf. quantifizieren und nach Kategorien aufschlüsseln, welche Unterstützungsleistungen seit 2022 nicht im Bundeshaushalt als eigene Ausgabetitel veranschlagt, sondern auf anderem Wege realisiert wurden – zum Beispiel Ringtauschgeschäfte, also Überlassung von Material an Drittstaaten gegen Weitergabe an die Ukraine, Beiträge über europäische Fonds wie die EPF oder geplante Ukraine Facility oder außerplanmäßige Ausgaben aufgrund von Regierungsentscheidungen; sofern der Bundesregierung derartige Fälle nicht als „außerhalb des Haushalts“ bekannt sind, bitte klarstellen, wie solche Maßnahmen haushalterisch erfasst werden)?

18

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass auch außerhalb des Bundeshaushaltsplans erfolgende Unterstützungsmaßnahmen für die Ukraine parlamentarisch transparent gemacht werden (bitte erläutern, in welcher Form ggf. der Deutsche Bundestag über Hilfsleistungen informiert oder beteiligt wird, die nicht durch einen ausdrücklichen Bundestagsbeschluss im Vorfeld autorisiert wurden – etwa durch Berichte an das Haushaltsoder Verteidigungsgremium, nachträgliche Einbindung in Nachtragshaushalte oder andere Unterrichtungen – und ob gegebenenfalls Nachbewilligungen oder Genehmigungen im Parlament erfolgen), sollten keine speziellen Unterrichtungen stattfinden, warum erachtet die Bundesregierung das vorhandene Verfahren dennoch als ausreichend)?

Berlin, den 18. Dezember 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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