Wirksamkeit und Evaluation der Deradikalisierungsprogramme des Bundes
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Sascha Lensing, Martin Hess, Martina Kempf, Ulrich von Zons, Rainer Galla, Thomas Fetsch, Dr. Christoph Birghan, Raimond Scheirich, Lukas Rehm, Bernd Schattner, Stefan Keuter, Jan Wenzel Schmidt, Uwe Schulz, Thomas Korell, Adam Balten, Otto Strauß, Christian Reck, Dr. Maximilian Krah, Dr. Malte Kaufmann, Kay-Uwe Ziegler, Udo Theodor Hemmelgarn, Thomas Ladzinski, Edgar Naujok, Sven Wendorf, Erhard Brucker, Jörg Zirwes, Rocco Kever, Dr. Christina Baum, Hauke Finger und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die damalige Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Prävention und Deradikalisierung gegen politischen Extremismus“ auf Bundestagsdrucksache 19/23540 eine Bestandsaufnahme bundesgeförderter Präventions- und Deradikalisierungsmaßnahmen vorgelegt. Aus dieser Antwort ergibt sich jedoch ausdrücklich, dass eine ressortübergreifend konsolidierte Wirkungs- und Evaluationslogik für Deradikalisierungsprogramme nicht etabliert ist, dass bestehende Programme weit überwiegend anhand quantitativer Output-Größen und nicht nach qualitativen oder kausalen Wirkungsindikatoren bewertet werden und dass insbesondere im Hinblick auf jugendliche Zielgruppen schulische Kontexte sowie digitale Radikalisierungsprozesse keine systematisch ausgewerteten Erkenntnisse vorliegen.
Seit Veröffentlichung (21. Oktober 2020) der Bundestagsdrucksache 19/23540 haben sich zudem tatsächliche Entwicklungen ergeben, die in den Augen der Fragesteller eine erneute parlamentarische Befassung erforderlich machen. Dies betrifft insbesondere Hinweise auf einen Anstieg islamistisch motivierter Vorfälle an Schulen, wie er unter anderem im Bericht der Tagesschau vom 25. Juni 2024 dokumentiert wurde (www.tagesschau.de/investigativ/swr/vollbild-islamismus-schulen-100.html). Solche Vorfälle deuten auf eine mögliche Verschärfung der Radikalisierungsdynamiken im Jugendalter hin. Die Bundesregierung hat zu dieser Entwicklung bislang keine eigenständige parlamentarische Bewertung vorgelegt, insbesondere nicht im Hinblick auf die Frage, ob und inwieweit bundesgeförderte Programme im Schul- oder Jugendkontext geeignet sind, solchen Entwicklungen entgegenzuwirken.
Ein weiterer Grund für eine erneute parlamentarische Befassung ergibt sich für die Fragesteller aus der fortschreitenden Digitalisierung radikalisierungsrelevanter Kommunikationsräume, die in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen haben. Die Bundesregierung weist selbst regelmäßig darauf hin, dass digitale Plattformen, Messenger-Dienste, Videoplattformen und interaktive Gaming-Umgebungen zentrale Rekrutierungs- und Radikalisierungsräume darstellen. Gleichwohl liegt bisher keine konsolidierte Darstellung vor, ob und wie bundesgeförderte Programme Deradikalisierungsansätze unter den Bedingungen digitaler Interaktions- und Sozialisationsräume wirksam adressieren und evaluieren.
Schließlich lässt sich aus den öffentlich zugänglichen Evaluationsberichten einzelner Programme – etwa im Rahmen von „Demokratie leben!“ oder der wissenschaftlichen Begleitung der Beratungsstelle Radikalisierung – entnehmen, dass sich im Bereich der qualitativen Wirkungsmessung und der Nachhaltigkeitsindikatoren, insbesondere in Bezug auf Rückfallverläufe, Abbrüche und Stabilisierungsfaktoren, weiterhin substanzielle Erkenntnislücken ergeben (www.dji.de/veroeffentlichungen/aktuelles/news/article/1637-zentrale-ergebnisse-zu-wirkung-und-weiterentwicklung-von-demokratiefoerderung-extremismuspraevention-und-vielfaltgestaltung.html; www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Forschungsberichte/fb31-evaluation-beratungsstelle-radikalisierung.html?nn=283640; www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Beitragsreihe/beitrag-band-12-evaluation-beratungsstellen-deradikalisierung.html?nn=450120). Da diese Aspekte für die Beurteilung der Effektivität staatlicher Deradikalisierungspolitik zentral sind, ist eine vertiefte parlamentarische Aufklärung nach Auffassung der Fragesteller erforderlich.
Die Fragesteller wenden sich daher mit der vorliegenden Kleinen Anfrage ausschließlich an solche Aspekte, die in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/23540 nicht behandelt wurden, sich seit 2020 neu gestellt haben oder aufgrund zwischenzeitlicher Entwicklungen einer erneuten Bewertung bedürfen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Welche strategischen Leitlinien und fachlichen Zielsetzungen hat die Bundesregierung seit Veröffentlichung der Bundestagsdrucksache 19/23540 zur Weiterentwicklung der Deradikalisierungsprogramme beschlossen, und wie wurden diese seither ressortübergreifend gesteuert?
Welche neuen Strukturen oder Koordinierungsmechanismen wurden ggf. seit 2020 geschaffen, um die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Bundesressorts im Bereich Deradikalisierung zu verbessern, und welche Ergebnisse wurden damit erzielt?
Welche messbaren Wirkungsindikatoren für Deradikalisierungsmaßnahmen verwendet die Bundesregierung inzwischen über reine Output-Größen hinaus, und wie werden diese Indikatoren systematisch erhoben und ausgewertet?
Welche neuen Evaluationsvorhaben wurden nach 2020 im Bereich Deradikalisierung beauftragt, und welche zentralen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung aus den bisher vorliegenden Evaluationen vor?
Welche Programme oder Strukturen haben nach Einschätzung der Bundesregierung besondere Begrenzungen oder Risiken in Bezug auf ihre Wirksamkeit gezeigt, und welche Anpassungen wurden daraus abgeleitet?
Welche bundesgeförderten Programme oder Maßnahmen verfügen seit 2020 über einen ausdrücklichen Deradikalisierungs- oder Distanzierungsauftrag für Jugendliche oder Heranwachsende, und wie unterscheiden sie sich von rein präventiven Angeboten?
Hat sich die Bundesregierung zu der Entwicklung islamistisch motivierter Vorfälle an Schulen im Lichte des Tagesschau-Berichts vom 25. Juni 2024 eine eigene Auffassung erarbeitet, wenn ja, welche, und welche Schlussfolgerungen zieht sie für die Weiterentwicklung jugendbezogener Deradikalisierungsmaßnahmen?
Welche Schritte wurden seit 2020 unternommen, um die Wirksamkeit jugendbezogener Deradikalisierungsmaßnahmen systematisch zu erfassen, insbesondere im schulischen Umfeld?
Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob pädagogische Gruppenprogramme, wie zum Beispiel „Respekt Coaches“ (www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/kinder-und-jugend/integration-und-chancen-fuer-junge-menschen/respekt-coaches-anti-mobbingprofis) geeignet sind, beginnende Radikalisierungsprozesse bei Jugendlichen wirksam zu unterbrechen oder zu reduzieren?
Welche Formen der Zusammenarbeit bestehen derzeit zwischen Bund, Ländern und zivilgesellschaftlichen Trägern, um Schulen beim Erkennen und Weiterleiten von Hinweisen auf Radikalisierung zu unterstützen, und wie bewertet die Bundesregierung die Effektivität dieser Strukturen?
Welche Maßnahmen wurden seit 2020 ggf. entwickelt oder gefördert, die sich ausdrücklich auf Deradikalisierungsprozesse in digitalen Räumen beziehen, und welche Erkenntnisse liegen über die Wirksamkeit dieser Maßnahmen vor?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die ggf. bestehenden Programme digitale Radikalisierungsdynamiken systematisch berücksichtigen, und welche Forschungslücken sieht sie hierbei gegenwärtig?
Welche bundeseinheitlichen Qualitätsstandards für Deradikalisierungsmaßnahmen hat die Bundesregierung seit 2020 entwickelt oder aktualisiert, und wie erfolgt deren Anwendung in der Praxis?
Welche Verfahren nutzt die Bundesregierung zur regelmäßigen Qualitätsprüfung bei zivilgesellschaftlichen Trägern, die Deradikalisierungs- oder Distanzierungsarbeit durchführen, und wie häufig wurden entsprechende Prüfungen in den letzten fünf Jahren vorgenommen?
Welche rechtlichen Kriterien legt die Bundesregierung zugrunde, wenn entschieden werden muss, ob ein zivilgesellschaftlicher Träger wegen fachlicher Mängel oder wegen Hinweisen auf extremistische Strukturen von einer Förderung ausgeschlossen oder mit Auflagen versehen wird?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die Nachhaltigkeit der Distanzierung in Fällen vor, in denen im Rahmen bundesgeförderter Maßnahmen eine Deradikalisierung eingeleitet oder begleitet wurde, und wie werden diese Erkenntnisse dokumentiert?
Welche Handlungsempfehlungen hat die Bundesregierung aus Evaluationen seit 2020 abgeleitet, um Rückfällen vorzubeugen, Abbrüche zu verringern und Risikofaktoren frühzeitig zu erkennen, und wie beabsichtigt sie, diese Empfehlungen in bestehende Programme zu integrieren?
Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bei Fällen jugendbezogener oder schulischer Radikalisierung, insbesondere in Bezug auf Meldewege, Handlungssicherheit von Lehrkräften und Schnittstellen zwischen Jugendhilfe und Sicherheitsbehörden?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung ggf., die Qualitätssicherung und Wirkungskontrolle der bestehenden Programme zu verbessern, ohne die Verwaltung mit unverhältnismäßigen zusätzlichen Prüf- oder Dokumentationspflichten zu belasten?