BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Waffenrecht in Deutschland

(insgesamt 50 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Datum

07.01.2026

Aktualisiert

19.01.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/350307.01.2026

Waffenrecht in Deutschland

der Abgeordneten Dr. Christoph Birghan, Christoph Grimm, Rainer Galla, Martin Hess, Steffen Janich, Sascha Lensing, Knuth Meyer-Soltau, Stefan Möller, Stephan Brandner, Thomas Fetsch, Tobias Matthias Peterka, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Das deutsche Waffenrecht hat sich aus früheren landesrechtlichen Regelungen entwickelt, die vor allem den Besitz und Gebrauch von Schusswaffen einschränkten. In der Weimarer Republik wurde 1928 das erste einheitliche Reichswaffengesetz erlassen, das den Erwerb und Besitz von Waffen erlaubnispflichtig machte. Nach dem Zweiten Weltkrieg untersagten die Alliierten zunächst den privaten Waffenbesitz vollständig. Ab den 1950er-Jahren erfolgte eine schrittweise Lockerung, die 1972 im ersten bundesdeutschen Waffengesetz (WaffG) gipfelte. Seither wurde das Gesetz mehrfach verschärft, insbesondere nach Gewalttaten wie in Erfurt (2002) und Winnenden (2009). Heute zählt das Waffengesetz zu den strengsten in Europa. Es regelt den Erwerb, Besitz, das Führen und die Aufbewahrung von Waffen und Munition, unterscheidet zwischen erlaubnisfreien, erlaubnispflichtigen und verbotenen Waffen und stellt hohe Anforderungen an die Zuverlässigkeit, Sachkunde und den Bedürfnisnachweis der Besitzer.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen50

1

Wie hat sich die Anzahl der Legalwaffenbesitzer und der legalen Schusswaffen in Deutschland seit 2010 entwickelt (bitte nach Bundesland, Jahr, Waffenmodell und Bedürfnisgrund im Sinne des § 8 WaffG aufschlüsseln)?

2

Wie hat sich der soziale Hintergrund der Legalwaffenbesitzer in Deutschland seit 2010 entwickelt (bitte nach Alter, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit und Bundesland aufschlüsseln)?

3

Wie haben sich die Herkunftsländer und Vertriebsquellen der legalen Schusswaffen in Deutschland seit dem Jahr 2010 verändert (bitte nach Herkunftsländern, Herkunftsquellen und Jahr aufschlüsseln)?

4

Wie hat sich die geschätzte Anzahl illegaler Schusswaffen in Deutschland seit 2010 entwickelt?

5

Welche Schätzmethoden werden verwendet, um die Zahl illegaler Schusswaffen in Deutschland zu bestimmen, und wie zuverlässig sind diese?

6

Wie haben sich die Herkunftsländer und Erwerbsquellen (z. B. Fund, Kauf, Diebstahl, Schmuggel) der sichergestellten illegalen Schusswaffen in Deutschland seit dem Jahr 2010 entwickelt (bitte nach Herkunftsländern, Erwerbsquellen und Jahr aufschlüsseln)?

7

Wie hat sich die Anzahl der gemäß § 94 der Strafprozessordnung (StPO) in Deutschland sichergestellten legalen Schusswaffen seit dem Jahr 2010 entwickelt (bitte nach Bundesland, Jahr, Grund der Sicherstellung, Waffentyp und sozialem Hintergrund, umfassend Alter, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit des Besitzers der Waffe, aufschlüsseln)?

8

Wie hat sich die Anzahl der nach § 94 StPO in Deutschland sichergestellten illegalen Schusswaffen seit dem Jahr 2010 entwickelt (bitte nach Bundesland, Jahr, Grund der Sicherstellung, Waffentyp und sozialem Hintergrund, umfassend Alter, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit des Besitzers der Waffe, aufschlüsseln)?

9

Wie hat sich die Anzahl der Straftaten mit Schusswaffengebrauch in Deutschland seit dem Jahr 2010 entwickelt (bitte nach Bundesland, Jahr, Legalitätsstatus der Waffe, Waffentyp und sozialem Hintergrund, umfassend Alter, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit des Besitzers der Waffe, aufschlüsseln)?

10

Wie hat sich die Anzahl der Straftaten mit Schusswaffengebrauch durch Mitglieder, Funktionsträger, Unterstützer oder Sympathisanten verbotener oder vom Bundes- oder von einem Landesverfassungsschutz beobachteter oder eingestufter Organisationen bzw. relevanter Einzelpersonen seit dem Jahr 2010 entwickelt (bitte nach Bundesland, Jahr, Legalitätsstatus der Waffe, Waffentyp und Organisation aufschlüsseln)?

11

Wie hat sich die Anzahl der Strafverfahren nach § 52 WaffG in Deutschland seit dem Jahr 2010 entwickelt (bitte nach Bundesland, Jahr und Tatbestand aufschlüsseln)?

12

Wie hat sich die Anzahl der Bußgeldverfahren nach § 53 WaffG in Deutschland seit dem Jahr 2010 entwickelt (bitte nach Bundesland, Jahr und Tatbestand aufschlüsseln)?

13

Wie haben sich Ausgänge der Strafverfahren nach § 52 WaffG in Deutschland seit dem Jahr 2010 entwickelt (bitte nach Bundesland, Jahr, Tatbestand und Ausgang aufschlüsseln)?

14

Wie haben sich Ausgänge der Bußgeldverfahren nach § 53 WaffG in Deutschland seit dem Jahr 2010 entwickelt (bitte nach Bundesland, Jahr, Tatbestand und Ausgang aufschlüsseln)?

15

Wie kann ein Unterschied zwischen der Anzahl der Strafverfahren nach § 52 WaffG und der Bußgeldverfahren nach § 53 WaffG erklärt werden?

16

Inwieweit trägt die praktische Anwendung der Straf- und Bußgeldvorschriften dazu bei, den Zweck des WaffG nach § 1 Absatz 1 WaffG zu verwirklichen?

17

Inwieweit besteht nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland ein Zusammenhang zwischen der Anzahl legaler Waffenbesitzer bzw. der Zahl legaler Waffen und ihrer Verwendung bei Straftaten, und welche Faktoren erklären diesen Zusammenhang?

18

Inwieweit besteht nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland ein Zusammenhang zwischen der geschätzten Anzahl illegaler Waffen und ihrer Verwendung bei Straftaten, insbesondere bei Delikten mit Schusswaffengebrauch, und welche Faktoren erklären diesen Zusammenhang?

19

Inwieweit besteht nach Kenntnis der Bundesregierung in anderen europäischen Ländern (einschließlich der Schweiz, Islands und Norwegens) ein Zusammenhang zwischen der Anzahl legaler Waffenbesitzer bzw. der Zahl legaler Waffen und ihrer Verwendung bei Straftaten, und welche Faktoren erklären diesen Zusammenhang?

20

Inwieweit besteht nach Kenntnis der Bundesregierung in anderen europäischen Ländern (einschließlich der Schweiz, Islands und Norwegens) ein Zusammenhang zwischen der geschätzten Anzahl illegaler Waffen und ihrer Verwendung bei Straftaten, insbesondere bei Delikten mit Schusswaffengebrauch, und welche Faktoren erklären diesen Zusammenhang?

21

Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen eine Differenzierung von legalen und illegalen Schusswaffen in der polizeilichen Kriminalstatistik?

22

Welche Gründe sprechen gegen eine Differenzierung von erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Schusswaffen in der polizeilichen Kriminalstatistik?

23

Wie hat sich die Zahl der Anträge auf Umgang mit Waffen oder Munition in Deutschland seit 2010 entwickelt (bitte nach Bundesland, Jahr und Bedürfnis nach § 8 WaffG aufschlüsseln)?

24

Wie hat sich die Zahl der erteilten Erlaubnisse zum Umgang mit Waffen oder Munition in Deutschland seit 2010 entwickelt (bitte nach Bundesland, Jahr und Bedürfnis nach § 8 WaffG aufschlüsseln)?

25

Wie hat sich die Zahl der verweigerten Erlaubnisse zum Umgang mit Waffen oder Munition in Deutschland seit 2010 entwickelt (bitte nach Bundesland, Jahr und Bedürfnis nach § 8 WaffG sowie Grund der Verweigerung aufschlüsseln)?

26

Wie hat sich die Zahl der zurückgenommenen und widerrufenen Erlaubnisse zum Umgang mit Waffen oder Munition nach § 45 Absatz 1 und 2 WaffG in Deutschland seit 2010 entwickelt (bitte nach Bundesland, Jahr, Bedürfnis nach § 8 WaffG sowie Grund des Widerrufs oder der Rücknahme aufschlüsseln)?

27

Wie kann trotz der oftmals langen Verfahrensdauern bei Rechtsbehelfen gegen den Sofortvollzug der Rücknahme oder des Widerrufs einer waffenrechtlichen Erlaubnis nach § 45 Absatz 5 WaffG i. V. m. § 4 Absatz 1 Nummer 2 WaffG ein effektiver Rechtsschutz sichergestellt werden?

28

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, warum eine Widerlegung der absoluten Unzuverlässigkeit nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 WaffG ausgeschlossen ist, und wenn nein, warum nicht?

29

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, warum eine Widerlegung der absoluten Unzuverlässigkeit ausgeschlossen ist, wenn im Fall des § 5 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a WaffG die Person zwar wegen eines Verbrechens, aber aufgrund von Strafmilderungen zu einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder zu einer Geldstrafe verurteilt wurde?

30

Welchen Zweck verfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung § 5 Absatz 1 Nummer 1 WaffG mit der Einbeziehung auch gewaltfreier Delikte – wie etwa vorsätzlicher Verstöße gegen § 370 der Abgabenordnung (AO) oder § 264 des Strafgesetzbuchs (StGB) – in die Beurteilung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit?

31

Welchen Zweck verfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die in § 5 Absatz 1 Nummer 1 WaffG vorgesehene Zehnjahresfrist bei der Beurteilung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit, wenn die zugrunde liegenden Delikte waffenfremd oder gewaltfrei sind?

32

Welche Mindest- und Höchstfristen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des § 5 Absatz 1 Nummer 2 WaffG anzuwenden, obwohl das Gesetz selbst keine ausdrücklichen Fristen vorsieht, und wie lassen sich diese jeweils rechtlich begründen?

33

Welche Blutalkoholkonzentrationen (BAK) sind im Rahmen der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit maßgeblich, und wie lassen sich diese rechtlich begründen?

34

Welche rechtlichen und gesetzgeberischen Gründe sprechen gegen die Einführung einer Regelung in § 5 Absatz 1 WaffG, die in minder schweren Fällen eine Verkürzung der zehnjährigen Wohlverhaltensfrist zulässt?

35

Welchen rechtlichen und gesetzgeberischen Zweck verfolgt die Unterscheidung zwischen absoluter Unzuverlässigkeit nach § 5 Absatz 1 WaffG und der widerlegbaren Regelunzuverlässigkeit nach § 5 Absatz 2 WaffG?

36

Welchen rechtlichen und gesetzgeberischen Zweck erfüllt die in § 5 Absatz 2 Nummer 2 WaffG normierte Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit?

37

Unter welchen Voraussetzungen ist eine Widerlegung der gesetzlichen Regelvermutung der Unzuverlässigkeit nach § 5 Absatz 2 Nummer 2 WaffG möglich?

38

Welche Wohlverhaltensfristen sind bei der Anwendung des § 5 Absatz 2 Nummer 5 WaffG maßgeblich, und wie lassen sich diese rechtlich begründen?

39

Nach welchen Maßstäben ist bei der Anwendung des § 5 Absatz 2 Nummer 5 WaffG die Gewichtung zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, insbesondere vor dem Hintergrund der Strafmaßschwelle von 60 Tagessätzen in § 5 Absatz 2 Nummer 1 WaffG, vorzunehmen?

40

Inwieweit ist nach Ansicht der Bundesregierung das Erfordernis der Zuverlässigkeit in § 5 WaffG zweckmäßig normiert, und wie rechtfertigt die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der von ihr vorgelegten Zahlen?

41

Welchen Zweck verfolgen nach Kenntnis der Bundesregierung die doppelt normierten Zuverlässigkeitsregelungen in § 17 Absatz 3 und 4 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) sowie in § 5 Absatz 1 und 2 WaffG, und welche dieser Normen tritt im Kollisionsfall zurück?

42

Welchen gesetzgeberischen Zweck verfolgt nach Kenntnis die Bundesregierung die in § 13 Absatz 2 Satz 2 WaffG vorgesehene Beschränkung der Anzahl von Kurzwaffen für Jagdscheininhaber, und wie lässt sich die Zweckdienlichkeit dieser Regelung nachweisen?

43

Wie hat sich seit 2010 die Zahl der Fälle von unerlaubtem Munitionsbesitz durch Jagdscheininhaber infolge einer nicht rechtzeitigen Verlängerung des Jagdscheins entwickelt (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)?

44

Welche Maßnahmen kann die Bundesregierung ergreifen, um Fälle unerlaubten Munitionsbesitzes durch Jagdscheininhaber infolge einer nicht rechtzeitigen Verlängerung des Jagdscheins aufgrund behördlicher Versäumnisse zu verhindern?

45

Sind nach der Nummer 1.1 der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum WaffG alle Druckluft-, Federdruck- und CO2-Waffen, die das Kennzeichen „F im Fünfeck“ vor dem 24. Juli 2025 erhalten haben, seit der Gesetzesänderung (Bundesgesetzblatt [BGBl.] I 2025 Nummer 171) erlaubnispflichtig, und welche Folgen ergeben sich hieraus für die Waffenbehörden und die Besitzer?

46

Welche Vorteile hat die Pflicht zur Beantragung eines Voreintrags für den Erwerb von Kurzwaffen erbracht?

47

Welche Vorteile bietet die Regelabfrage bei den Verfassungsschutzbehörden und beim Zollkriminalamt, und über welche IT-Plattform (IT = Informationstechnologie) wird sie abgewickelt?

48

Inwieweit wurde die nach § 44 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) vorgesehene Evaluierung des Waffengesetzes durchgeführt, und welche Ergebnisse, Schlussfolgerungen oder Folgemaßnahmen hat die Bundesregierung daraus bislang abgeleitet (bitte angeben, wann die Evaluierung durchgeführt wurde, welche Ressorts und externen Stellen beteiligt waren und welche methodischen Ansätze verwendet wurden)?

49

Welche gesetzgeberischen Maßnahmen im Bereich des Waffenrechts sind in Zukunft geplant?

50

Ist eine Überarbeitung der seit 2012 unveränderten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum WaffG geplant?

Berlin, den 19. November 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen