Externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im Zeitraum vom 6. Mai 2025 bis zum 31. Dezember 2025
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Dr. Christoph Birghan, Rainer Galla, Martina Kempf, Ulrich von Zons, Peter Bonhof, Thomas Fetsch, Knuth Meyer-Soltau, Lukas Rehm, Tobias Ebenberger, Dr. Christina Baum, Stefan Keuter, Otto Strauß, Edgar Naujok, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Malte Kaufmann, Mirco Hanker, Uwe Schulz, Bernd Schattner, René Bochmann, Kay-Uwe Ziegler, Alexis L. Giersch, Thomas Korell, Jan Wenzel Schmidt, Erhard Brucker, Rocco Kever, Hauke Finger und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Bundesrechnungshof hat in seinem jüngsten Bericht „Jährliche Berichterstattung über den Einsatz externer Berater“ (2023) deutlich hervorgehoben, dass die derzeitige Beraterberichterstattung der Bundesregierung (https://fragdenstaat.de/dokumente/256117-beraterbericht-2023/?page=1) nicht ausreicht, um dem Deutschen Bundestag eine klare und nachvollziehbare Grundlage für die Kontrolle externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu ermöglichen (www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2023/externe-berater-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2). In seinem Bericht kritisiert der Bundesrechnungshof unter anderem fehlende oder unzureichende Angaben zu Projektzielen, Auftragsinhalten, beteiligten Auftragnehmern und Subunternehmern, Vergabeverfahren, Kostenstrukturen sowie Erfolgskontrollen (ebd.). Er weist ausdrücklich darauf hin, dass die Berichterstattung grundlegende Transparenzanforderungen verfehlt und fordert daher eine Reform dieser Berichterstattung, um deren Aussagekraft zu erhöhen (ebd.).
Aus Sicht der Fragesteller erzeugen die vom Bundesrechnungshof festgestellten Mängel ein deutliches Demokratie- und Kontrolldefizit. Eine Berichterstattung, die wesentliche Informationen über externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen nicht oder nur unzureichend enthält, beeinträchtigt die parlamentarische Kontrolle und verhindert eine transparente Bewertung des Einsatzes öffentlicher Mittel.
Zudem zeigen aktuelle Presseberichte eine deutliche Steigerung der Ausgaben für externe Beratungsleistungen in der Bundesverwaltung. Der „Tagesspiegel“ berichtet für das Jahr 2023 von rund 239 Mio. Euro, die von den Bundesministerien für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen aufgewendet wurden (www.tagesspiegel.de/politik/239-millionen-euro-bundesministerien-geben-deutlich-mehr-fur-externe-berater-aus-12799040.html). Auch Heise Online weist für denselben Zeitraum Ausgaben von über 230 Mio. Euro aus und verweist auf den deutlichen Kostenanstieg insbesondere im Bereich digitaler Modernisierungsprojekte (www.heise.de/news/Bundesregierung-zahlte-2023-ueber-230-Millionen-Euro-an-Beratungsfirmen-10186307.html). Ein Artikel des „Spiegels“ vom 19. Juni 2025 hebt zusätzlich hervor, dass die von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen bislang nicht ausreichen, um die vom Bundesrechnungshof kritisierten strukturellen Probleme beim Beratereinsatz zu beheben (www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/bundesrechnungshof-kritisiertteure-berater-fuer-regierung-a-15a358c3-1259-440f-bdd6-670360ac79be).
Vor diesem Hintergrund halten die Fragesteller es für notwendig, für den Zeitraum vom 6. Mai 2025 bis zum 31. Dezember 2025 eine klare und detaillierte Darstellung der externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zu erhalten. Nur so lässt sich nachvollziehen, wie die neue Bundesregierung im genannten Zeitraum mit öffentlichen Mitteln im Bereich externer Beratung umgegangen ist und in welchem Umfang die vom Bundesrechnungshof aufgezeigten strukturellen Probleme fortbestehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen wurden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im Zeitraum vom 6. Mai 2025 bis zum 31. Dezember 2025 vergeben oder fortgeführt (bitte für jedes Projekt beauftragende Stelle, Projektbezeichnung, Zielsetzung, Auftragswert, Leistungszeitraum angeben)?
Welche dieser Leistungen (vgl. Frage 1) entfielen auf die Kategorien IT-Beratung, Rechtsgutachten, Evaluationsleistungen, Organisations- und Prozessberatung oder sonstige Beratungs- bzw. Unterstützungsleistungen (bitte jeweils den konkreten Leistungsumfang darstellen)?
Welche Projekte (vgl. Frage 1) wurden im genannten Zeitraum vollständig abgeschlossen, welche befinden sich weiterhin in Durchführung, und welche wurden neu begonnen?
Welche Vergabeverfahren kamen bei der Beauftragung der externen Beratungs- oder Unterstützungsleistungen zum Einsatz (vgl. Frage 1, z. B. offene Verfahren, nichtoffene Verfahren, Verhandlungsverfahren, freihändige Vergaben, Direktvergaben)?
Welche Auftragnehmer wurden im genannten Zeitraum (vgl. Frage 1) beauftragt, und welche Subunternehmer oder Partnerunternehmen waren jeweils beteiligt (bitte sämtliche beteiligten Unternehmen sowie ihre jeweiligen Leistungsanteile benennen)?
In welchen Fällen kam es zu nachträglichen Änderungen der ursprünglichen Verträge – etwa zu Verlängerungen des Leistungszeitraums, Erweiterungen des Leistungsumfangs oder Erhöhungen des Auftragswertes –, und wie wurden diese Änderungen begründet (vgl. Frage 1)?
Welche internen Steuerungs-, Monitoring- oder Controlling-Mechanismen wurden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im genannten Zeitraum angewandt, um die Durchführung der externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu begleiten und zu überwachen (vgl. Frage 1)?
Welche der vergebenen externen Beratungsprojekte wurden mit messbaren Leistungskennzahlen (Key Performance Indicators – KPIs) hinterlegt, welche Kennzahlen wurden jeweils definiert, und in welchem Umfang wurden diese Ziele nach Einschätzung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz erreicht (vgl. Frage 1)?
In welchen Fällen führten externe Beratungs- oder Unterstützungsleistungen im genannten Zeitraum zu nachweisbaren strukturellen, organisatorischen oder prozeduralen Veränderungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, und wie wurden diese Ergebnisse dokumentiert (vgl. Frage 1)?
Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um das im Rahmen externer Beratungsprojekte gewonnene Fachwissen innerhalb des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zu verstetigen (z. B. interne Schulungen, Dokumentationen, Prozesshandbücher, Personalentwicklungsmaßnahmen)?
In welchen Fällen wurde externe Beratung beauftragt, obwohl die erforderliche Expertise grundsätzlich innerhalb des Geschäftsbereichs vorhanden gewesen wäre, und wie begründet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz diese Entscheidungen (vgl. Frage 1)?
Welche externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen wurden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im genannten Zeitraum vorbereitet, jedoch noch nicht vergeben, und auf welche Themenbereiche entfielen diese Vorbereitungen (vgl. Frage 1)?