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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern im Zeitraum vom 6. Mai 2025 bis 31. Dezember 2025

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Datum

13.01.2026

Aktualisiert

21.01.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/357413.01.2026

Externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern im Zeitraum vom 6. Mai 2025 bis zum 31. Dezember 2025

der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Knuth Meyer-Soltau, Dr. Christoph Birghan, Lukas Rehm, Tobias Ebenberger, Dr. Christina Baum, Stefan Keuter, Otto Strauß, Edgar Naujok, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Malte Kaufmann, Edgar Naujok, Mirco Hanker, Uwe Schulz, Bernd Schattner, Renè Bochmann, Kay-Uwe Ziegler, Alexis L. Giersch, Thomas Korell, Jan Wenzel Schmidt, Erhard Brucker, Rocco Kever und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der Bundesrechnungshof hat in seinem Bericht „Jährliche Berichterstattung über den Einsatz externer Berater“ (2023) erneut erhebliche Transparenz- und Steuerungsdefizite beim Einsatz externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen in der Bundesverwaltung festgestellt (www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2023/externe-berater-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2).

Besonders betroffen sind aus Sicht des Bundesrechnungshofes Ressorts mit komplexen sicherheits-, IT- und digitalisierungsbezogenen Aufgabenfeldern, zu denen in besonderer Weise das Bundesministerium des Innern (BMI) zählt.

Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass bei zahlreichen Maßnahmen des BMI wesentliche Informationen fehlen, die für eine wirksame parlamentarische Kontrolle erforderlich wären – etwa klare Projektziele, belastbare Begründungen für den externen Beratereinsatz, Angaben zu Subunternehmern, Bewertungen der Zielerreichung oder dokumentierte Erfolgskontrollen. Aufgrund dieser strukturellen Mängel fordert der Bundesrechnungshof ausdrücklich eine Reform der bestehenden Beraterberichterstattung der Bundesregierung, um deren Aussagekraft zu erhöhen.

Nach Medienberichten zählt das BMI seit Jahren zu den ressourcenstärksten Nutzern externer Beratungsleistungen innerhalb der Bundesregierung. Für das Haushaltsjahr 2023 weist „Heise Online“ allein im Bundesministerium selbst rund 26 Mio. Euro an Ausgaben für Beratungs- und Unterstützungsleistungen aus (www.heise.de/news/Bundesregierung-zahlte-2023-ueber-230-Millionen-Euro-an-Beratungsfirmen-10186307.html). Weitere 33,8 Mio. Euro entfielen auf Behörden im Geschäftsbereich des BMI, darunter sicherheitsrelevante Einrichtungen sowie IT- und Digitalisierungsbehörden.

Damit liegt das Gesamtvolumen externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen im unmittelbaren und mittelbaren Zuständigkeitsbereich des BMI bei nahezu 60 Mio. Euro. Diese hohen Ausgaben verdeutlichen nach Auffassung der Fragesteller die herausgehobene Bedeutung externer Beratung im BMI und unterstreichen zugleich die Relevanz der vom Bundesrechnungshof festgestellten Defizite.

Ein Artikel des „Spiegel“ vom 19. Juni 2025 weist zudem darauf hin, dass die Bundesregierung auch in zentralen sicherheits- und digitalisierungsbezogenen Bereichen weiterhin keine ausreichenden Mechanismen etabliert habe, um den Einsatz externer Beratungsleistungen wirksam zu steuern oder deren Nutzen transparent zu bewerten (www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/bundesrechnungshof-kritisiert-teure-berater-fuer-regierung-a-15a358c3-1259-440f-bdd6-670360ac79be).

Aus Sicht der Fragesteller besteht gerade im BMI angesichts seiner sicherheits- und grundrechtsrelevanten Zuständigkeiten ein besonderes öffentliches Interesse an Transparenz über Art, Umfang, Vergabepraxis und Wirksamkeit externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen.

Vor diesem Hintergrund halten die Fragesteller es für notwendig, für den Zeitraum vom 6. Mai 2025 bis zum 31. Dezember 2025 eine umfassende und nachvollziehbare Darstellung der im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern eingesetzten externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu erhalten. Nur so lässt sich in ihren Augen feststellen, wie das Bundesministerium seit Übernahme der neuen Regierungsverantwortung im genannten Zeitraum mit öffentlichen Mitteln im Bereich externer Beratung umgegangen ist und ob die vom Bundesrechnungshof aufgezeigten strukturellen Defizite fortbestehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welche externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen wurden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern im Zeitraum vom 6. Mai 2025 bis zum 31. Dezember 2025 vergeben oder fortgeführt (bitte für jedes Projekt die beauftragende Behörde, die Projektbezeichnung, die Zielsetzung, den Auftragswert und den Leistungszeitraum angeben)?

2

Auf welche Beratungskategorien entfielen die in Frage 1 erfragten externen Leistungen (z. B. IT-Beratung, Cybersicherheitsberatung, Evaluationsleistungen, Organisations- und Prozessberatung, Forschungsaufträge oder sonstige Beratungs- bzw. Unterstützungsleistungen) (bitte jeweils den konkreten Leistungsumfang darstellen)?

3

Welche Projekte wurden im genannten Zeitraum vollständig abgeschlossen, welche befinden sich weiterhin in Durchführung, und welche wurden neu begonnen?

4

Welche Vergabeverfahren kamen bei den externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen im genannten Zeitraum jeweils zur Anwendung (z. B. offenes Verfahren, nichtoffenes Verfahren, Verhandlungsverfahren, freihändige Vergabe, Direktvergabe)?

5

Welche Auftragnehmer wurden im genannten Zeitraum beauftragt, und welche Subunternehmer oder Partnerunternehmen waren an den jeweiligen Projekten beteiligt (bitte sämtliche beteiligten Unternehmen sowie deren jeweiligen Leistungsanteile benennen)?

6

In welchen Fällen kam es zu Änderungen der ursprünglich geschlossenen Verträge, z. B. zu Verlängerungen des Leistungszeitraums, Erweiterungen des Leistungsumfangs oder Erhöhungen des Auftragswertes, und wie wurden diese Änderungen jeweils begründet?

7

Welche internen Steuerungs-, Monitoring- oder Controlling-Mechanismen wurden im Geschäftsbereich des BMI im genannten Zeitraum eingesetzt, um die Durchführung der externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu begleiten und zu überwachen?

8

Welche extern vergebenen Projekte wurden mit messbaren Leistungskennzahlen (Key Performance Indicators – KPI) versehen, welche Kennzahlen wurden jeweils definiert, und in welchem Umfang wurden diese Ziele nach Einschätzung des BMI erreicht?

9

In welchen Fällen führten externe Beratungs- oder Unterstützungsleistungen im genannten Zeitraum zu strukturellen, organisatorischen oder prozeduralen Veränderungen innerhalb des Geschäftsbereichs des BMI, und wie wurden diese Veränderungen dokumentiert?

10

Welche Maßnahmen wurden ggf. ergriffen, um das im Rahmen externer Beratungsprojekte gewonnene Fachwissen innerhalb der betroffenen Behörden zu verstetigen (z. B. interne Schulungen, Dokumentationen, Handlungsleitfäden, Personalentwicklungsmaßnahmen)?

11

In welchen Fällen wurde ggf. externe Beratung beauftragt, obwohl innerhalb der jeweiligen Behörde grundsätzlich eigene Expertise vorhanden gewesen wäre, und wie begründet das BMI diese Entscheidungen?

12

Welche externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen wurden im Geschäftsbereich des BMI im genannten Zeitraum vorbereitet, jedoch noch nicht vergeben, und auf welche Themenbereiche entfielen diese Vorbereitungen?

Berlin, den 8. Januar 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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