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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

In Berlin-Karlshorst lagernde Plutonium-Beryllium-Neutronenquelle

Fraktion

AfD

Datum

15.01.2026

Aktualisiert

21.01.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/367415.01.2026

In Berlin-Karlshorst lagernde Plutonium-Beryllium-Neutronenquelle

der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Dr. Christian Birghan, Peter Bohnhof, Thomas Fetsch, Rainer Galla, Ulrich von Zons, Thomas Korell und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Nach der Deutschen Einheit übernahm das Bundesamt für Strahlenschutz das Gelände des Staatlichen Amtes für Atomsicherheit und Strahlenschutz der Deutschen Demokratischen Republik in Berlin-Karlshorst, Waldowallee, und damit auch eine strahlende Plutonium-Beryllium-Neutronenquelle, die ursprünglich zur Kalibrierung von Messgeräten eingesetzt wurde. Zur sicheren Verwahrung nach den Maßgaben des Atomgesetzes wurde für den zylinderförmigen strahlenden Kernbrennstoff auf dem Gelände in Berlin-Karlshorst ein Bunker errichtet (www.tagesspiegel.de/berlin/das-radioaktive-erbe-von-karlshorst-4956559.html).

In der zweiten Hälfte des Jahres 2019 fragten Abgeordnete der Fraktion der AfD in der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/13619 nach Details zum Abtransport der Strahlenquelle aus Berlin-Karlshorst, weil das Gelände nunmehr zur Wohnraumbebauung genutzt werden sollte (www.tagesspiegel.de/berlin/das-radioaktive-erbe-von-karlshorst-4956559.html).

In der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/13850 heißt es, dass gegenwärtig Möglichkeiten zur Konditionierung des Materials geprüft würden und ein zeitlicher Horizont für den Abtransport der Plutonium-Beryllium-Quelle aus Berlin-Karlshorst derzeit nicht genannt werden könne. Eine Prüfung der Optionen zum Abtransport und Verbleib laufe jedoch bereits.

Des Weiteren heißt es, dass zur Überwachung der Sicherheitsanforderungen an die Strahlenquelle die Bundesregierung kontinuierlich Messungen durchführe. Zudem kontrollieren regelmäßig die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) sowie die EURATOM die Lagerung. Von der Aufbewahrung der Quelle soll keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgehen (www.base.bund.de/sharedocs/kurzmeldungen/de/2018/3101-strahlenquelle.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Liegt die Zuständigkeit für Aspekte der staatlichen Verwahrung von Kernbrennstoffen nach der Umbenennung des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) in Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) immer noch beim BASE, und wenn nein, welche Bundesoberbehörde ist derzeit zuständig für Aspekte der staatlichen Verwahrung von Kernbrennstoffen?

2

Ist die Optionenprüfung zum Abtransport und weiteren Verbleib der Strahlenquelle des Staatlichen Amtes für Atomsicherheit und Strahlenschutz der Deutschen Demokratischen Republik aus Berlin-Karlshorst, die von einem zylindrischen Behälter mit einem Durchmesser von 6 und einer Höhe von 9,5 Zentimetern umschlossen wird (siehe Bundestagsdrucksache 19/13850), inzwischen abgeschlossen?

a) Wenn ja, wann wurde die Optionenprüfung abgeschlossen?

b) Wenn nein, kann ein zeitlicher Horizont für den Abtransport genannt werden?

3

Wenn die Frage 2 bejaht wurde, an welchen Ort, Zwischen- oder Endlagerstandort im In- und Ausland, wurde die Strahlenquelle aus Berlin-Karlshorst verbracht bzw. soll sie verbracht werden?

4

Wenn Frage 2 bejaht wurde, hat die Optionenprüfung eine Endlagerfähigkeit des strahlenden Materials ergeben (bitte die Masse und chemische Darstellung des Plutoniums sowie dessen Isotopenzusammensetzung nennen und insbesondere entlang der gesetzlichen Rahmenbedingungen erläutern)?

5

Wenn Frage 2 bejaht wurde, wie hoch (in Euro) ist der von der Landessammelstelle an den Bund abzuführende Kostenanteil bei Annahme der Plutonium-Beryllium-Strahlenquelle?

6

Wenn die Optionenprüfung (Frage 2) und der daran anschließende Abtransport in ein Zwischen- oder Endlager für radioaktive Stoffe noch nicht beendet sein sollte, was sind die Ursachen für diese lange Bearbeitungsdauer (ggf. in Verbindung mit der Erläuterungsbitte in Frage 4 setzen)?

7

Wann erfolgte die letzte Überwachungsmessung der Strahlenquelle durch die zuständige Bundesoberbehörde?

8

Wann erfolgte die letzte Kontrolle der Strahlenquelle durch die Internationale Atomenergie-Organisation?

9

Wann erfolgte die letzte Kontrolle der Strahlenquelle durch die EURATOM?

Berlin, den 15. Januar 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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