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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Lagebild organisierte Kriminalität: Clankriminalität, Cybercrime und Menschenhandel

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Datum

15.01.2026

Aktualisiert

20.01.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/367515.01.2026

Lagebild Organisierte Kriminalität – Clankriminalität, Cybercrime und Menschenhandel

der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Ulrich von Zons, Thomas Fetsch, Dr. Christoph Birghan, Peter Bohnhof, Sascha Lensing, Tobias Teich, Raimond Scheirich, Lukas Rehm, Bernd Schuhmann, Achim Köhler, Adam Balten, Sven Wendorf, Hauke Finger, Marc Bernhard, Alexis L. Giersch, Dr. Christina Baum, Jörg Zirwes, Bernd Schattner, Knuth Meyer-Soltau, Edgar Naujok, Robin Jünger, Kay-Uwe Ziegler, Otto Strauß, Marcel Queckemeyer, Rocco Kever, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Malte Kaufmann, Stefan Keuter, Jan Wenzel Schmidt, Kurt Kleinschmidt, Dr. Michael Blos, Erhard Brucker und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Organisierte Kriminalität (OK) stellt nach übereinstimmender Bewertung der Sicherheitsbehörden eine der größten sicherheitspolitischen Herausforderungen für den Rechtsstaat dar. Die aktuellen Bundeslagebilder des Bundeskriminalamts verdeutlichen, dass sich organisierte kriminelle Strukturen in Deutschland weiter professionalisieren, international vernetzen und in wachsendem Maße arbeitsteilig sowie dienstleistungsorientiert agieren. Dabei treten neben klassische Deliktsfelder neue Geschäftsmodelle, die insbesondere digitale Technologien, internationale Finanzströme und komplexe Logistikstrukturen nutzen.

Nach dem Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2024 wurden bundesweit 647 Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität geführt. Damit liegt die Zahl leicht über dem Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre. Mehr als 70 Prozent der Verfahren weisen einen transnationalen Bezug auf. Der durch Organisierte Kriminalität verursachte Gesamtschaden belief sich im Jahr 2024 auf rund 2,64 Mrd. Euro, wobei nahezu 70 Prozent dieser Schadenssumme auf den Phänomenbereich Cybercrime entfielen (www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/OrganisierteKriminalitaet/2024/BLB_OK_2024_node.html).

Die Lagebilder zeigen zudem eine fortschreitende Entwicklung hin zu arbeitsteilig organisierten Geschäftsmodellen wie „Crime-as-a-Service“ und „Violence-as-a-Service“, bei denen einzelne kriminelle Dienstleistungen – etwa technische Infrastruktur, Geldwäsche, Einschüchterung oder Gewaltanwendung – gruppenübergreifend angeboten und genutzt werden (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/10/bundeslagebild-ok-2024.html). Diese Entwicklungen erschweren die klassische Strafverfolgung erheblich und stellen neue Anforderungen an die Analyse, Koordination und strategische Steuerung der Bekämpfung Organisierter Kriminalität (www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/lagebild-ok-niedersachsen-2024).

Der Phänomenbereich Cybercrime nimmt dabei eine herausgehobene Rolle ein. Das Bundeslagebild Cybercrime 2024 weist für das Berichtsjahr insgesamt mehr als 330 000 erfasste Cybercrime-Fälle aus, darunter sowohl Inlandstaten als auch vom Ausland aus begangene Delikte (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/06/pm-lb-cybercrime.html). Die Berichte beschreiben eine zunehmende Professionalisierung der Täterstrukturen, eine hohe Spezialisierung sowie eine enge Verflechtung mit anderen Bereichen der Organisierten Kriminalität (www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/OrganisierteKriminalitaet/2024/BLB_OK_2024_node.html).

Auch im Bereich Menschenhandel und Ausbeutung liegt für das Jahr 2024 ein aktuelles Bundeslagebild vor. Dieses weist so viele abgeschlossene Ermittlungsverfahren wie noch nie seit Beginn der statistischen Erfassung aus. Insbesondere im Bereich der sexuellen Ausbeutung sowie bei minderjährigen Opfern wurden deutliche Zuwächse festgestellt. Zugleich wird auf erhebliche Dunkelziffern hingewiesen, die eine vollständige Abbildung des tatsächlichen Ausmaßes erschweren (www.bka.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Kurzmeldungen/250828_BLBMenschenhandel.html).

Clankriminalität wird in den aktuellen Lagebildern als eine spezifische Erscheinungsform Organisierter Kriminalität beschrieben, die regional unterschiedlich ausgeprägt ist und in mehreren Bundesländern zu einer erheblichen Belastung von Sicherheits- und Justizbehörden führt. Eigene Landeslagebilder, etwa in Nordrhein-Westfalen und Berlin, unterstreichen die Bedeutung dieses Phänomens im Gesamtkontext der Organisierten Kriminalität (https://polizei.nrw/artikel/lagebild-clankriminalitaet; www.berlin.de/sen/inneres/presse/pressemitteilungen/2025/pressemitteilung.1591237.php).

Der Deutsche Bundestag hat sich in der Vergangenheit wiederholt mit einzelnen Aspekten der Organisierten Kriminalität befasst, u. a. durch Kleine Anfragen zur allgemeinen Lage der Organisierten Kriminalität, zur Cybercrime-Gefährdungslage, zur Bekämpfung von Menschenhandel sowie zu Maßnahmen gegen Clankriminalität (u. a. Bundestagsdrucksachen 19/7607, 19/10903, 19/14617 und 20/3333). Diese Kleinen Anfragen haben jeweils Teilaspekte beleuchtet, ohne jedoch die aktuellen, phänomenübergreifenden Entwicklungen und die strategische Gesamtsteuerung der Bekämpfung Organisierter Kriminalität in den Blick zu nehmen.

Vor diesem Hintergrund zielt die vorliegende Kleine Anfrage auf eine übergreifende, strategische Bewertung der Lage und der Steuerungsinstrumente der Bundesregierung in den Phänomenbereichen Clankriminalität, Cybercrime und Menschenhandel. Im Mittelpunkt stehen die Frage nach der Wirksamkeit bestehender Strukturen, der Verzahnung der Maßnahmen auf Bundes- und Länderebene sowie der Fähigkeit, auf die dynamischen Veränderungen Organisierter Kriminalität angemessen zu reagieren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie bewertet die Bundesregierung die im Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2024 ausgewiesene Zahl von 647 Ermittlungsverfahren sowie den hohen Anteil transnationaler Tatbegehung im Hinblick auf die strategische Schwerpunktsetzung der Bekämpfung Organisierter Kriminalität auf Bundesebene?

2

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der im Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2024 dargestellten Schadenssumme von 2,64 Mrd. Euro und dem Umstand, dass nahezu 70 Prozent dieses Schadens auf den Phänomenbereich Cybercrime entfallen, für die Weiterentwicklung ihrer strategischen Konzepte?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung die im Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2024 beschriebenen Entwicklungen hin zu dienstleistungsorientierten Geschäftsmodellen wie „Crime-as-a-Service“ und „Violence-asa-Service“, insbesondere im Hinblick auf deren Auswirkungen auf die Ermittlungsansätze, Analysefähigkeit und internationale Zusammenarbeit?

4

In welcher Weise werden die Erkenntnisse aus dem Bundeslagebild Cybercrime 2024 in die strategische Bekämpfung Organisierter Kriminalität integriert, insbesondere im Hinblick auf die zunehmende Verzahnung digitaler Delikte mit klassischen OK-Strukturen?

5

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung 2024, insbesondere im Hinblick auf den Anstieg der Verfahren im Bereich sexueller Ausbeutung und die hohe Zahl minderjähriger Opfer, für die strategische Ausrichtung der OK-Bekämpfung?

6

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Phänomenbereiche Clankriminalität, Cybercrime und Menschenhandel in der strategischen Planung der OK-Bekämpfung nicht isoliert betrachtet werden, sondern phänomenübergreifend und strukturell miteinander verzahnt sind?

7

Welche Verfahren bestehen, um die Wirksamkeit zentraler strategischer Maßnahmen zur Bekämpfung Organisierter Kriminalität regelmäßig zu evaluieren, und wie werden die gewonnenen Erkenntnisse für die Weiterentwicklung von Strukturen und Strategien genutzt?

8

Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Stand der Harmonisierung von Erfassungs-, Analyse- und Datenstandards zwischen Bund und Ländern im Bereich Organisierte Kriminalität, insbesondere in den Phänomenbereichen Clankriminalität, Cybercrime und Menschenhandel?

9

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der europäischen und internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung Organisierter Kriminalität bei, und welche strukturellen Verbesserungen hält sie für erforderlich, um diese Zusammenarbeit strategisch zu stärken?

10

Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung ggf., künftige Bundeslagebilder zur Organisierten Kriminalität stärker an Wirkungs- und Strukturindikatoren auszurichten, etwa durch Aussagen zur nachhaltigen Schwächung krimineller Netzwerke, zur Vermögensabschöpfung oder zur Entwicklung der Opferzahlen?

Berlin, den 14. Januar 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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